261359-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Installation von Sparduschköpfen in Bonner Bädern
Kerndaten
- Nummer
- 261359-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.753 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261359-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 10.07.2026 Bürgerantrag: Installation von Sparduschköpfen in Bonner Bädern Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In den Duschanlagen der Bäder sind derzeit keine speziellen Sparduschköpfe mit einer fest reduzierten Durchflussmenge installiert. Die Begrenzung des Wasserverbrauchs erfolgt stattdessen über die vorhandene technische Steuerung der Duschen. Dabei werden sowohl die Duschdauer als auch die jeweils abgegebene Wassermenge durch Magnetventile geregelt. Eine zusätzliche Reduzierung der Durchflussmenge durch den Einbau von Sparduschköpfen ist aus betrieblicher und hygienischer Sicht kritisch zu bewerten. Vor dem Betreten der Schwimmbecken muss eine ausreichende Körperreinigung möglich sein. Eine wirksame Vorreinigung trägt dazu bei, den Eintrag von Schmutz, Schweiß, Kosmetika und weiteren organischen Belastungen in das Beckenwasser zu reduzieren. Dadurch werden auch die Wasseraufbereitung und der Einsatz von Desinfektionsmitteln entlastet. Ebenso muss nach dem Schwimmen gewährleistet sein, dass die Badegäste das chlorhaltige Beckenwasser angemessen vom Körper abspülen können. Bei einer zu starken Reduzierung der Wassermenge könnten sich die Duschzeiten verlängern oder die Reinigungswirkung verschlechtern. Dadurch würde das tatsächliche Einsparpotenzial möglicherweise geringer ausfallen als angenommen. Grundsätzlich wird das Ziel, Wasser und Energie einzusparen, unterstützt. Bei der Bewertung möglicher Einsparmaßnahmen müssen jedoch neben dem reinen Wasserverbrauch auch die hygienischen Anforderungen, die notwendige Reinigungswirkung, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Akzeptanz durch die Badegäste berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird derzeit keine pauschale Nachrüstung aller Duschen mit Sparduschköpfen empfohlen. Sinnvoll wäre zunächst eine Überprüfung der vorhandenen Magnetventile und Einstellungen hinsichtlich Duschdauer und Durchflussmenge. Sofern technisch und hygienisch vertretbar, können die Einstellungen gegebenenfalls optimiert werden, ohne die erforderliche Vor- und Nachreinigung der Badegäste einzuschränken.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de