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261359-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Installation von Sparduschköpfen in Bonner Bädern

Nummer
261359-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 261359 Bürgerantrag: Installation von Sparduschköpfen in Bonner Bädern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261359-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
10.07.2026
Bürgerantrag: Installation von Sparduschköpfen in
Bonner Bädern
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In den Duschanlagen der Bäder sind derzeit keine speziellen Sparduschköpfe
mit einer fest reduzierten Durchflussmenge installiert. Die Begrenzung des
Wasserverbrauchs erfolgt stattdessen über die vorhandene technische
Steuerung der Duschen. Dabei werden sowohl die Duschdauer als auch die
jeweils abgegebene Wassermenge durch Magnetventile geregelt.
Eine zusätzliche Reduzierung der Durchflussmenge durch den Einbau von
Sparduschköpfen ist aus betrieblicher und hygienischer Sicht kritisch zu
bewerten. Vor dem Betreten der Schwimmbecken muss eine ausreichende
Körperreinigung möglich sein. Eine wirksame Vorreinigung trägt dazu bei, den
Eintrag von Schmutz, Schweiß, Kosmetika und weiteren organischen
Belastungen in das Beckenwasser zu reduzieren. Dadurch werden auch die
Wasseraufbereitung und der Einsatz von Desinfektionsmitteln entlastet.
Ebenso muss nach dem Schwimmen gewährleistet sein, dass die Badegäste
das chlorhaltige Beckenwasser angemessen vom Körper abspülen können. Bei
einer zu starken Reduzierung der Wassermenge könnten sich die Duschzeiten
verlängern oder die Reinigungswirkung verschlechtern. Dadurch würde das
tatsächliche Einsparpotenzial möglicherweise geringer ausfallen als
angenommen.
Grundsätzlich wird das Ziel, Wasser und Energie einzusparen, unterstützt. Bei
der Bewertung möglicher Einsparmaßnahmen müssen jedoch neben dem
reinen Wasserverbrauch auch die hygienischen Anforderungen, die notwendige
Reinigungswirkung, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Akzeptanz
durch die Badegäste berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit keine pauschale Nachrüstung aller
Duschen mit Sparduschköpfen empfohlen. Sinnvoll wäre zunächst eine
Überprüfung der vorhandenen Magnetventile und Einstellungen hinsichtlich
Duschdauer und Durchflussmenge. Sofern technisch und hygienisch vertretbar,
können die Einstellungen gegebenenfalls optimiert werden, ohne die
erforderliche Vor- und Nachreinigung der Badegäste einzuschränken.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de