261358 · Beschlussvorlage
Neues Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer-GhostShip-MusikMatrosen“ in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2026/2027 Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der Rötschen 76, 53225 Bonn als Zuwendungsempfänger Träger Terminal for Kids gGmbH Hessenring 13a in 64546 Mörfelden-Walldorf
Kerndaten
- Nummer
- 261358
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Herbert-Rabius-Straße Hauptort
- Auf der Rötschen
- Freudestraße
- Vilich-Rheindorf
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261358 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Neues Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer- GhostShip-MusikMatrosen“ in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2026/2027 Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der Rötschen 76, 53225 Bonn als Zuwendungsempfänger Träger Terminal for Kids gGmbH Hessenring 13a in 64546 Mörfelden-Walldorf Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar- tenjahr (01.08.2026) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich- stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt: Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer-GhostShip-MusikMatrosen ➢ Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der Rötschen 76, 53225 Bonn als Zuwendungsemp- fänger Träger Terminal for Kids gGmbH, Hessenring 13a, 64546 Mörfelden- Walldorf Begründung Mit Erlass vom 07.04.2026 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2026/2027 zwei Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren, die aus Vorjahren übertragen bzw. nicht genutzt wurden, zur Verfügung stellt. Ab dem 01. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau der Familien-Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zentren, der kontinuierlich weitergeführt wurde. Bis zum Kindergartenjahr 2024/2025 wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die Gründung neuer Familienzentren zur Verfügung gestellt. Dadurch stand der quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend umgesetzt und realisiert wurde. Die Jugendamtsbezirke haben in den letzten Jahren vermehrt um Übertragung von Kontingenten gebeten bzw. haben auf zugewiesene Kontingente verzichtet. Deshalb werden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nur Ressourcen für einen weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragenen Kontingenten zur Verfügung gestellt. Es wird gegenwärtig angestrebt die bestehenden Kapa- zitäten weiter zu optimieren und zu konzentrieren. Der Bundesstadt Bonn werden letztmalig zwei verschobene Kontingente aus dem KGJ 2025/2026 für das KGJ 2026/2027 zur Verfügung gestellt. Hinweis: In diesem Zusammenhang weist das MKJFGFI insbesondere darauf hin, dass der Ausbau neuer Familienzentren mit übertragenen Förderkontingenten nach Maßgabe des Erlasses im Kindergartenjahr 2026/2027 letztmalig möglich ist und keine weiteren Kontingentübertragungen vorgesehen werden. Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami- lienzentren weiterentwickeln möchten, waren bis spätestens 15.06.2026 (Aus- schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset- zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju- gendhilfeausschusses, welcher aber auch nachlaufend zur Ausschlussfrist er- folgen kann. Die Träger von Kindertageseinrichtungen wurden durch die Verwaltung im Vor- feld über die Fördermodalitäten sowie die Möglichkeiten der Abgabe einer Be- werbung informiert. Anm.: Für die Sitzung des Ausschusses am 01.07.2026 hat die Verwaltung bereits vorgeschlagen (siehe DS 261069), die Kindertageseinrichtung Fröbel- Kindergarten Flügelnuss, mit einem Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Einzel-Familienzentrum zu fördern. Nach Ablauf der internen Abgabefrist, aber noch vor der Ausschlussfrist 15.06.2026 wurde kurzfristig eine Bewerbung der Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der Rötschen 76 in 53225 Bonn als Verbundfamilienzen- trum eingereicht. Die Verwaltung schlägt vor, der Kindertageseinrichtung RheinDampfer, mit dem letzten verfügbaren Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Verbund- Familienzentrum zu fördern. Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil- dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili- enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeuten- de Funktion. Sie sind ein wichtiger Baustein für die Unterstützung der Kinder und Eltern. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wohnortnah ein engma- schiges Netz an Familienzentren zur Verfügung steht. Der Träger Terminal for Kids beantragt die Förderung für die Einrichtung RheinDampfer als Familienzentrum im Verbund mit den Partnereinrichtungen GhostShip (Herbert Rabius Straße/ Beuel Mitte) und MusikMatrosen (Freude- straße/ Vilich-Rheindorf). Alle drei Kindertagesstätten liegen in benachbarten Bonner Bezirken, die kei- nen hohen Unterstützungsbedarf aufweisen. Gleichwohl ist es sinnvoll hier ein Verbundfamilienzentrum aufzubauen, um wohnortnah flächendeckend famili- enunterstützende Angebote zu etablieren. Im Umfeld gibt es bisher nur wenige Einrichtungen, die sich als Familienzentren zertifiziert haben. Der Träger hat sich bereits auf den Weg gemacht und erweiterte Angebote für Kinder und Eltern in den Einrichtungen eingeführt. Für die weitere Entwicklung eines starken Netzwerkes ist es sinnvoll den Ver- bund als Familienzentrum zu fördern und damit für die Angebote für Kinder und Familien weiter auszubauen. Mit der Förderung als Familienzentrum sollte für die Zukunftsgestaltung ein weiterer Ausbau der Unterstützungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung weiterer Akteure (z.B. Frühe Hilfen, Familienbil- dungsstätten) gesichert werden. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann der Vergabe des letzten verfügbaren Kontingentes zum Familienzentrum zugestimmt werden. Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan- desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben in gleicher Höhe. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auszahlungen / Aufwendungen 25.268,19 € 151000602/ 731000 2026/27 151000602/ 611000 Einzahlungen / Erträge 25.268,19 € 151000602/ 611000 2026/27 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de