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261358 · Beschlussvorlage

Neues Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer-GhostShip-MusikMatrosen“ in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2026/2027 Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der Rötschen 76, 53225 Bonn als Zuwendungsempfänger Träger Terminal for Kids gGmbH Hessenring 13a in 64546 Mörfelden-Walldorf

Nummer
261358
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Herbert-Rabius-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Auf der Rötschen Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Freudestraße Straße· Vilich, Beuel
  • Vilich-Rheindorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261358
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Neues Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer-
GhostShip-MusikMatrosen“ in der Bundesstadt
Bonn zum Kindergartenjahr 2026/2027
Kindertageseinrichtung RheinDampfer, Auf der
Rötschen 76, 53225 Bonn als
Zuwendungsempfänger
Träger Terminal for Kids gGmbH Hessenring 13a in
64546 Mörfelden-Walldorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar-
tenjahr (01.08.2026) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich-
stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI)
folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt:
Verbundfamilienzentrum „RheinDampfer-GhostShip-MusikMatrosen
➢ Kindertageseinrichtung
RheinDampfer, Auf der Rötschen 76, 53225 Bonn als Zuwendungsemp-
fänger
Träger Terminal for Kids gGmbH, Hessenring 13a, 64546 Mörfelden-
Walldorf
Begründung
Mit Erlass vom 07.04.2026 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Fami-
lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2026/2027 zwei
Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren, die aus Vorjahren übertragen
bzw. nicht genutzt wurden, zur Verfügung stellt.
Ab dem 01. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau der Familien-Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zentren, der kontinuierlich weitergeführt wurde. Bis zum Kindergartenjahr
2024/2025 wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die
Gründung neuer Familienzentren zur Verfügung gestellt. Dadurch stand der
quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass
das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend umgesetzt und
realisiert wurde.
Die Jugendamtsbezirke haben in den letzten Jahren vermehrt um Übertragung
von Kontingenten gebeten bzw. haben auf zugewiesene Kontingente verzichtet.
Deshalb werden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nur Ressourcen für einen
weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragenen Kontingenten
zur Verfügung gestellt. Es wird gegenwärtig angestrebt die bestehenden Kapa-
zitäten weiter zu optimieren und zu konzentrieren.
Der Bundesstadt Bonn werden letztmalig zwei verschobene Kontingente aus
dem KGJ 2025/2026 für das KGJ 2026/2027 zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
In diesem Zusammenhang weist das MKJFGFI insbesondere darauf hin, dass
der Ausbau neuer Familienzentren mit übertragenen Förderkontingenten nach
Maßgabe des Erlasses im Kindergartenjahr 2026/2027 letztmalig möglich ist
und keine weiteren Kontingentübertragungen vorgesehen werden.
Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami-
lienzentren weiterentwickeln möchten, waren bis spätestens 15.06.2026 (Aus-
schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset-
zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju-
gendhilfeausschusses, welcher aber auch nachlaufend zur Ausschlussfrist er-
folgen kann.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen wurden durch die Verwaltung im Vor-
feld über die Fördermodalitäten sowie die Möglichkeiten der Abgabe einer Be-
werbung informiert.
Anm.: Für die Sitzung des Ausschusses am 01.07.2026 hat die Verwaltung
bereits vorgeschlagen (siehe DS 261069), die Kindertageseinrichtung Fröbel-
Kindergarten Flügelnuss, mit einem Kontingent die Weiterentwicklung zu einem
Einzel-Familienzentrum zu fördern.
Nach Ablauf der internen Abgabefrist, aber noch vor der Ausschlussfrist
15.06.2026 wurde kurzfristig eine Bewerbung der Kindertageseinrichtung
RheinDampfer, Auf der Rötschen 76 in 53225 Bonn als Verbundfamilienzen-
trum eingereicht.
Die Verwaltung schlägt vor, der Kindertageseinrichtung RheinDampfer, mit dem
letzten verfügbaren Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Verbund-
Familienzentrum zu fördern.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren
allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil-
dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili-
enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes
Netz an Familienzentren aufzubauen.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeuten-
de Funktion. Sie sind ein wichtiger Baustein für die Unterstützung der Kinder
und Eltern. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wohnortnah ein engma-
schiges Netz an Familienzentren zur Verfügung steht.
Der Träger Terminal for Kids beantragt die Förderung für die Einrichtung
RheinDampfer als Familienzentrum im Verbund mit den Partnereinrichtungen
GhostShip (Herbert Rabius Straße/ Beuel Mitte) und MusikMatrosen (Freude-
straße/ Vilich-Rheindorf).
Alle drei Kindertagesstätten liegen in benachbarten Bonner Bezirken, die kei-
nen hohen Unterstützungsbedarf aufweisen. Gleichwohl ist es sinnvoll hier ein
Verbundfamilienzentrum aufzubauen, um wohnortnah flächendeckend famili-
enunterstützende Angebote zu etablieren. Im Umfeld gibt es bisher nur wenige
Einrichtungen, die sich als Familienzentren zertifiziert haben.
Der Träger hat sich bereits auf den Weg gemacht und erweiterte Angebote für
Kinder und Eltern in den Einrichtungen eingeführt.
Für die weitere Entwicklung eines starken Netzwerkes ist es sinnvoll den Ver-
bund als Familienzentrum zu fördern und damit für die Angebote für Kinder und
Familien weiter auszubauen. Mit der Förderung als Familienzentrum sollte für
die Zukunftsgestaltung ein weiterer Ausbau der Unterstützungsmaßnahmen
auch unter Berücksichtigung weiterer Akteure (z.B. Frühe Hilfen, Familienbil-
dungsstätten) gesichert werden.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann der Vergabe des letzten verfügbaren
Kontingentes zum Familienzentrum zugestimmt werden.
Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan-
desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben in gleicher
Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.268,19 € 151000602/
731000
2026/27 151000602/
611000
Einzahlungen /
Erträge
25.268,19 € 151000602/
611000
2026/27
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de