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261348 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Nummer
261348
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
10.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Römerplatz Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Kapellenweg Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 10.07.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 261348-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261348
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
05.07.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Einführung von Tempo 30
auf der Konstantinstraße im Bereich Römerplatz
zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes
sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit stelle ich gemäß § 24 GO NRW den Antrag, an der Konstantinstraße im
Bereich des Römerplatzes (Abschnitt zwischen Kapellenweg und Römerplatz)
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot für
schweren Lkw-Verkehr zu prüfen und zeitnah einzuführen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Von: >
Gesendet: Sonntag, 5. Juli 2026 19:29
An: VL_01-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de>
Betreff: Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Konstantinstraße im Bereich
Römerplatz zum Schutz eines denkmalgeschützten Gebäudes sowie zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich gemäß § 24 GO NRW den Antrag, na der Konstantinstraße im
Bereich des Römerplatzes (Abschnitt zwischen Kapellenweg und Römerplatz) eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot für schweren
Lkw-Verkehr zu prüfen und zeitnah einzuführen.
Begründung:
Ich bin Eigentümer und Bewohner
. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein
eingetragenes Baudenkmal der Bundesstadt Bonn mit der Denkmalnummer
. Im Zuge einer vollumfänglichen Sanierung wurden alle Auflagen der Unteren
Denkmalbehörde strikt befolgt, um die historische Substanz des Gebäudes für die
Zukunft zu sichern.
Diese historische Substanz jest jedoch akut gefährdet. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen auf der Konstantinstraße, insbesondere durch schweren
Lastkraftverkehr (Lkw) und Busse des öffentlichen Nahverkehrs, der den Bereich mit
der derzeit erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h passiert, kommt es zu massiven,
spürbaren Erschütterungen des gesamten Gebäudes. Die Erschütterungswellen
übertragen sich direkt auf das Fundament und das Mauerwerk des Baudenkmals. Es
besteht die begründete Gefahr, dass durch diese dauerhafte, dynamische Belastung
irreparable Schäden an der historischen Bausubstanz (wie Rissbildungen im
Mauerwerk und Putzschäden) entstehen.
Darüber hinaus weist dieser Straßenabschnitt rund um den Römerplatz eine hohe
Dichte an Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auf. In unmittelbarer Nähe
befinden sich ein Lebensmittelgeschäft, zwei Cafés, eine Pizzeria, ein Glaser, ein
Blumengeschäft, ein Steinmetz sowie eine Arztpraxis und eine Praxis für ästhetische
Medizin.
Täglich nutzen zahlreiche Menschen diese Angebote. Das rege Verkehrsaufkommen
führt dazu, dass ständig Fußgänger – darunter ältere Menschen, Patienten und
Kinder – die Straße überqueren müssen, während gleichzeitig Ein- und
Ausparkmanöver stattfinden. Die Kombination aus hoher Fußgängerfrequenz,
Geschäftigkeit im öffentlichen Raum und Lkw-Verkehr mit 50 km/h stellt ein
erhebliches Sicherheitsrisiko dar.Seite 2 von 3
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30
km/h sowohl aus Gründen des Denkmalschutzes (Schutz vor Erschütterungen) jako
auch zum Schutz der Fußgänger an städtebaulich belebten Knotenpunkten rechtlich
zulässig und dringend geboten (§ 45 StVO). Ich fordere Sie daher auf, den Schutz
dieses Kulturgutes sowie die Sicherheit der Bürger als prioritäre Gründe für eine
sofortige Temporeduzierung heranzuziehen.
Ich bitte um eine offizielle Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie um
Information darüber, in welcher Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg mein
Anliegen beraten wird.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de