261347 · Mitteilungsvorlage
Entwicklung einer Wohnbaufläche an der Kennedyallee 62-72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 261347
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kennedyallee Hauptort
- Ahrstraße
- Plittersdorf
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261347 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entwicklung einer Wohnbaufläche an der Kennedyallee 62-72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Vorbemerkung Für das ehemalige Postbank-Areal in Bad Godesberg zwischen Kennedyallee und Ahrstraße wurde im Jahr 2019 ein städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb für eine Wohn- und Bürobebauung durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ am 10.02.2022 durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 211954) und erlangte am 06.04.2022 Rechtskraft. Vorhabenträgerin des Projekts war ein bundesweit agierender Projektentwickler. Die Umsetzung der Vorhaben und diverse Maßnahmen sind mittels Durchführungsvertrag gesichert. Für den überwiegenden Teil ist im Bebauungsplan -zur Schaffung von Wohnraum- ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Ein kleinerer Teilbereich an der Kennedyallee ist als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Hier war u.a. geplant, ein Bürogebäude mit bis zu sieben Geschossen zu errichten. Ein autofreier Boulevard verbindet die Ahrstraße mit der Kennedyallee und erschließt die Wohngebäude fußläufig. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs sollte mittels einer durchgehenden Tiefgarage mit Zu- und Ausfahrten an der Kennedyallee und an der Ahrstraße erfolgen. Dabei war eine Durchfahrt zur Ahrstraße für die Anwohnenden/Nutzer*innen des MUs nicht möglich. Dies sollte mittels einer Schrankenanlage mit entsprechender Berechtigungssteuerung sichergestellt werden. Die geplanten Wohnbauflächen (siehe Anlage Plangebiet) wurden noch vor Rechtskraft an eine andere Entwicklungsgesellschaft veräußert, das Bürogebäude sollte weiterhin durch die Vorhabenträgerin errichtet werden. Die Wohnbauflächen sollen nun -insbesondere hinsichtlich der Tiefgaragenzufahrten und ihrer funktionalen Abhängigkeit mit dem Grundstück des geplanten Bürokomplexes- umgeplant werden. Geringfügig werden als Folge auch Grundrisse und Bautiefen angepasst.Seite 1 von 16 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der geplante Bürokomplex der Vorhabenträgerin soll aufgrund des deutlichen Rückgangs der Nachfrage von Büroflächen durch einen neuen Eigentümer für eine Wohnnutzung umgeplant werden. Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin die Anwendung des Bauturbos (DS-Nr. 260201) zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung angefragt. Parallel und unabhängig dieser Mitteilungsvorlage wird für dieses Grundstück ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Teilfläche für das ehemals geplante Bürogebäude an der Kennedyallee vorbereitet. Umsetzungsschwierigkeiten der Vorhabenplanung Wohnen Die grundlegende Planung zum VEP wurde seinerzeit durch den Projektentwickler initiiert und bezog sich auf das gesamte Areal der ehemaligen Postbank. Eine Unterteilung in einzelne Baufelder oder autarke Entwicklungsabschnitte waren dabei nicht vorgesehen. Vielmehr beruhte die Planung auf der Vorstellung, das gesamte Areal in einem Zuge zu entwickeln und zu realisieren. In diesem Kontext wurden sowohl eine durchgehende Tiefgarage als auch eine zusammenhängende oberirdische Erschließung konzipiert. Die durchgehende Tiefgarage ermöglichte es, den motorisierten Individualverkehr vollständig unterirdisch abzuwickeln, sodass oberirdisch, abgesehen von Rettungs-, Entsorgungs- und Lieferverkehren, kein motorisierter Verkehr vorgesehen war. Ziel war die Entwicklung eines weitgehend autoarmen bzw. „verkehrsberuhigten Quartiers“. Im weiteren Verlauf veräußerte der Projektentwickler Teilbereiche des Areals - den Grundstücksanteil für Wohnungsbau/Kita- an einen Immobilienentwickler. Diese Flächen wurden zwar formal voneinander abgegrenzt, jedoch insbesondere im Hinblick auf die Erschließung nicht funktional entflochten. So verläuft der zentrale Boulevard sowohl über Flächen der Vorhabenträgerin als auch über Flächen des Immobilienentwicklers. Die Haupterschließung der Tiefgarage über die Kennedyallee war ausschließlich über den Teilbereich der Vorhabenträgerin vorgesehen. Im Jahr 2022 kam es zur Insolvenz der Vorhabenträgerin. Dies führte zu einer erheblichen Blockadesituation für den Immobilienentwickler. Ohne die Flächen der Vorhabenträgerin war weder die oberirdische noch die unterirdische Erschließung des Gesamtareals funktionsfähig. Parallel zeigte sich im Marktumfeld, dass Wohnungsbauprojekte kleinteiliger strukturiert werden müssen, um durch Vorvermarktung realisierbar zu bleiben. Daher soll gemäß § 31 Abs. 2 BauGB [Ausnahmen und Befreiungen] von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden. Umplanung Wohngebiet Diese veränderten Rahmenbedingungen machten ein grundlegendes Umdenken erforderlich und führten beim Immobilienentwickler zu einer umfassenden Umplanung. Ziel war es, kleinere, eigenständig realisierbare Bauabschnitte (mit maximal ca. 50 Wohneinheiten) zu entwickeln, die unabhängig voneinander funktionieren. Dies konnte nur dadurch erreicht werden, dass der oberirdische Boulevard vollständig auf die Flächen des Immobilienentwicklers verlegt wurde und zugleich jedes Baufeld über eine eigene, autarke Tiefgaragenlösung verfügt. Auf diese Weise wird die funktionale Unabhängigkeit der einzelnenSeite 2 von 16 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bauabschnitte sichergestellt und die Umsetzung des Gesamtvorhabens auch unter erschwerten Rahmenbedingungen Stück für Stück ermöglicht. Die Anpassungen sind städtebaulich vertretbar, da die wesentlichen Leitgedanken der ursprünglichen Planung, insbesondere die Schaffung eines weitgehend verkehrsberuhigten Quartiers, die klare Gliederung der Freiräume sowie die grundsätzliche Nutzungsverteilung, erhalten bleiben. Die Modifikationen betreffen im Wesentlichen die Erschließungsorganisation und die Realisierungsstruktur, nicht jedoch das grundlegende städtebauliche Konzept. Zugleich werden durch die Anpassungen öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Insbesondere bleibt das Ziel eines autoarmen Quartiers gewahrt, da der motorisierte Verkehr weiterhin überwiegend unterirdisch abgewickelt wird und die oberirdischen Verkehrsflächen auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Die Erschließung ist funktionsfähig, sicher und entspricht weiterhin den Anforderungen an Rettung, Entsorgung und Anlieferung. Darüber hinaus tragen die Anpassungen in besonderem Maße zur Sicherung der tatsächlichen Umsetzbarkeit des Vorhabens bei. Durch die Bildung eigenständiger Bauabschnitte wird eine stufenweise Entwicklung ermöglicht, die den aktuellen Anforderungen des Wohnungsmarktes entspricht und die Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum fördert. In diesem Zusammenhang ist auch ein öffentliches Interesse an der Aktivierung und Entwicklung der Fläche zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird die angepasste Planung als sachgerechte und städtebaulich vertretbare Weiterentwicklung des ursprünglichen Konzepts angesehen. Die Grundzüge der Planung werden durch die vorgenommenen Anpassungen nicht berührt, da die wesentlichen Leitideen weiterhin erhalten bleiben. Kurzdarstellung der Umplanung • In der beigefügten Anlage „Präsentation“ sind die geplanten Änderungen im Einzelnen dargestellt. Zur Erreichung einer unabhängigen Erschließung von dem Grundstück der Vorhabenträgerin ist, zur Einhaltung der Abstandsflächen bzw. einer Feuerwehrdurchfahrt, ein bis zu 5,50 m Abrücken der angrenzenden Wohngebäude erforderlich, wodurch sich die BGF-Wohnen um ca. 590 m² verringert. • Der Flächenverlust soll durch geringfügige Erweiterung in den obersten Geschossen der Wohngebäude und durch Erweiterung der Bautiefen um 0,3 bis 0,5 m kompensiert werden. • Die Erschließung der Baufelder BF0, BF05 und BF06 erfolgt über die Kennedyallee. Die Tiefgaragenzufahrten der Baufelder BF0 und BF05 sind über einen gemeinsamen Erschließungsweg zu erreichen. Das Baufeld 06 besitzt keine eigene Tiefgarage. Für den Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte sind oberirdische Kurzzeitstellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze für die Kita-Beschäftigten sowie für die Bewohner des Baufeldes 06 werden zusätzlich in der Tiefgarage des Baufeldes 05 nachgewiesen. • Über die Ahrstraße erfolgt die Erschließung der vier südöstlichen Tiefgaragen der Baufelder BF01 bis BF04. Dabei ist das Baufeld 02Seite 3 von 16 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) direkt über eine Rampe an die Ahrstraße angebunden. Die Tiefgaragenzufahrten der Baufelder 01, 03 und 04 sind hingegen nicht unmittelbar an die Ahrstraße angeschlossen, sondern werden über einen untergeordneten Erschließungsweg erreicht. Die Rampe (BF02) und die Einmündung des Erschließungsweges liegen unmittelbar nebeneinander an der Ahrstraße. • Die Durchfahrt des neuen Boulevards wird für Anwohner und den allgemeinen Pkw-Verkehr mittels Poller gesperrt. Die Erreichbarkeit für den Wirtschaftsverkehr (Müllabfuhr, Anlieferungen etc.) sowie für Einsatzfahrzeuge bleibt sichergestellt. • Aufgrund der autarken Tiefgaragen wird der ursprünglich geplante Tiefgaragenraum reduziert, wodurch die Qualität der geplanten Pflanzungen aufgrund des Anschlusses an das natürliche Erdreich verbessert wird. Umweltbelang Verkehrsaufkommen Aufgrund der Umstrukturierung des Verkehrsflusses wurde die vorhandene Mobilitätsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6918-4 im April 2026 fortgeschrieben. Der Schwerpunkt der Fortschreibung liegt auf der Neuberechnung der Verkehrszahlen (Verkehrserzeugung) sowie der daraus resultierenden Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs, insbesondere im Hinblick auf die geänderte Tiefgaragenkonzeption. Das Nutzungskonzept sieht eine Wohn- und Kitanutzung mit einer Gesamtanzahl von ca. 339 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kita (für maximal 80 Kinder) vor. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen, dass die Grundstückszufahrten sowie die relevanten Knotenpunkte auch im Planfall leistungsfähig bleiben. An den betrachteten signalisierten und vorfahrtgeregelten Knotenpunkten werden überwiegend gute bis sehr gute Verkehrsqualitäten erreicht. Verschlechterungen gegenüber dem Bestandsverkehr aus der Büronutzung der Postbank sind nicht zu erwarten, teilweise ergeben sich sogar Verbesserungen aufgrund des insgesamt geringeren Verkehrsaufkommens. Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aus verkehrlicher Sicht gut verträglich ist. Die geplanten Nutzungen können ohne Beeinträchtigung der Verkehrsqualität in das bestehende Verkehrsnetz integriert werden und entsprechen den Zielen einer nachhaltigen und quartiersverträglichen Mobilitätsentwicklung. Beabsichtigte Vorgehensweise der Verwaltung Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu befreien, da die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und aufgrund einer überschlägigen Prüfung der verkehrlichen Situation voraussichtlich keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Durchführungsvertrag ist im weiteren Verfahren anzupassen. Anlage/nSeite 4 von 16 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1 Präsentation (öffentlich) 2 Anlage.Plangebiet (öffentlich)Seite 5 von 16 Seite 6 von 16 Seite 7 von 16 Seite 8 von 16 Seite 9 von 16 Seite 10 von 16 Seite 11 von 16 Seite 12 von 16 Seite 13 von 16 Seite 14 von 16 Seite 15 von 16 Wohnungsbau im Plangebiet 61 Stadtplanungsamt 4Seite 16 von 16
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