261333-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: „Entwicklung der Anträge auf Pflege-Wohngeld/Wohngeld Plus im Zuge der Eröhung der Investitionskostenbeiträge für Bewohner der Bonner Seniorenzentren“ – DS260065 (Wirtschaftsplan 2026) und DS261166 (Jahresabschluss 2025)
Kerndaten
- Nummer
- 261333-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261333-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage: „Entwicklung der Anträge auf Pflege- Wohngeld/Wohngeld Plus im Zuge der Eröhung der Investitionskostenbeiträge für Bewohner der Bonner Seniorenzentren“ – DS260065 (Wirtschaftsplan 2026) und DS261166 (Jahresabschluss 2025) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit DS-Nr.: 1610058 hat der Rat der Stadt Bonn die bauliche Weiterentwicklung der Einrichtungen der Seniorenzentren beschlossen, da die vorhandenen Ein- richtungen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. In der Vorlage wurde ebenfalls dargestellt, dass alle Maßnahmen so ausgerichtet werden, dass eine umfassende Refinanzierung über die den Bewohnern in Rechnung gestellten Pflegeentgelte gewährleistet wird. Insofern war durch den Beschluss absehbar, dass für die Bewohner, die nicht über hinreichende eige- ne Mittel verfügen, Ansprüche auf Pflegewohngeld oder Wohngeld Plus aus- gelöst werden können. Der Ersatzneubau des St. Albertus-Magnus-Hauses (AMH) wurde am 01.09.2023, der des Haus Elisabeth (HE) am 01.12.2025 in Betrieb genommen. Der für die Refinanzierung erforderliche Investitionskostenbescheid des Land- schaftsverbandes Rheinland (LVR) liegt für das AMH seit Februar 2024 vor; für das HE liegt er bislang noch nicht vor. Derzeit werden deshalb weiterhin für das HE die bisherigen Investitionskosten des Altbaus abgerechnet; die erhöhten Investitionskosten des Neubaus wirken sich somit noch nicht auf die Bewohner aus. Sobald der Bescheid des LVR vorliegt, erfolgt eine rückwirkende Neuberech- nung der Investitionskosten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob zusätzliche Bewohner Ansprüche auf Pflegewohngeld oder Wohngeld Plus haben werden. Für das Wilhelmine-Lübke-Haus (WLH) ist die Kernsanierung planerisch vorbe- reitet. In den nächsten Wochen sind die Ergebnisse des Bauantrags sowie der Abstimmung mit dem LVR zu erwarten.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Entwicklungen der Fallzahlen für Pflegewohngeld und Wohngeld Plus so- wie die Auswirkungen auf den Haushalt in den letzten 5 Jahren können der Anlage 1 entnommen werden. Die vorliegenden Daten lassen zwar Veränderungen erkennen, sie belegen jedoch keinen unmittelbaren kausalen Zusammenhang ausschließlich mit den Neubaumaßnahmen. Vielmehr wirken mehrere Einflussfaktoren gleichzeitig. 1. Entwicklung der Inanspruchnahme a. Haus Elisabeth (Ersatzneubau seit 01.12.2025) Beim Pflegewohngeld zeigt sich seit 2020 ein kontinuierlicher Rückgang der leistungsberechtigten Bewohner (von 65 auf 47 Personen). Beim Wohngeld Plus ist dagegen ein deutlicher Anstieg von 5 auf 18 Leis- tungsbezieher festzustellen. Dieser Trend setzte jedoch bereits ab 2021 ein und kann daher nicht auf den Ersatzneubau zurückgeführt werden. b. St. Albertus-Magnus-Haus (Ersatzneubau seit 01.09.2023) Nach Inbetriebnahme des Neubaus zeigt sich zunächst im Jahr 2023 ein An- stieg sowohl beim Pflegewohngeld als auch beim Wohngeld. Bereits 2024 und 2025 gehen die Fallzahlen jedoch wieder zurück. Ein dauerhafter Anstieg der Anzahl an Leistungsbeziehern infolge des Neubaus lässt sich daher nicht fest- stellen. c. Wilhelmine-Lübke-Haus Obwohl bislang keine investive Maßnahme in relevantem Umfang erfolgte, zeigt sich nahezu dieselbe Entwicklung: • sinkende Zahl der Pflegewohngeldbezieher, • gleichzeitig steigende Wohngeldzahlen. Dies spricht deutlich dafür, dass die Veränderungen nicht ausschließlich auf Neubauten oder Investitionskosten zurückzuführen sind. 2. Entwicklung der ausgezahlten Leistungen I. Pflegewohngeld a. Haus Elisabeth • Schwankung zwischen rund 180 TEUR und 242 TEUR • Bislang keine Veränderung infolge des Neubaus erkennbar, da bis zum Vorliegen des LVR Bescheids weiterhin die alten Investitionskosten ab- gerechnet werden b. St. Albertus-Magnus-HausSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hier zeigt sich der deutlichste finanzielle Effekt: Mit dem Neubau steigen die ausgezahlten Pflegewohngeldbeträge. Dies erklärt sich überwiegend dadurch, dass • die Investitionskosten pro Bewohner deutlich höher sind, • nicht jedoch durch einen entsprechenden Anstieg der Zahl der Leis- tungsbezieher. Es handelt sich somit überwiegend um einen Kosten- und nicht um einen Men- geneffekt. c. Wilhelmine-Lübke-Haus Auch ohne Neubau steigen die Pflegewohngeldleistungen zeitweise deutlich an (Schwankung zwischen 212 TEUR und 298 TEUR). Dies zeigt ebenfalls, dass weitere Faktoren auf die Höhe der Leistungen einwirken. II. Wohngeld Plus Die ausgezahlten Wohngeldleistungen steigen in allen Einrichtungen kontinu- ierlich. a. Haus Elisabeth Von 7 TEUR auf 76 TEUR; dieser Anstieg erfolgte unabhängig von Baumaß- nahmen. b. St. Albertus-Magnus-Haus Von 41 TEUR auf 60 TEUR c. Wilhelmine-Lübke-Haus Von 30 TEUR auf 80 TEUR. Dieser Anstieg erfolgte ebenfalls unabhängig von Baumaßnahmen. 3. Einflussfaktoren Die Daten sprechen dafür, dass mehrere Faktoren die Entwicklung beeinflus- sen. a) Wohngeld-Plus-Reform Zum 01.01.2023 trat bundesweit die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Dadurch • wurde der Kreis der Berechtigten erheblich erweitert, • stiegen die Leistungsbeträge.Seite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die sprunghaft steigenden Wohngeldzahlen ab 2023 sind daher maßgeblich hierauf zurückzuführen. b) Einkommen der Bewohner Ansprüche auf Pflegewohngeld und Wohngeld Plus hängen wesentlich ab von • Rentenhöhe, • Vermögen, • Pflegegrad, • Einkommen des Ehepartners. Diese individuellen Faktoren verändern sich mit der Bewohnerstruktur kontinu- ierlich. Damit verändert sich automatisch auch die Zahl möglicher Leistungsbe- rechtigter sowie der Leistungsumfang. d) Höhere Investitionskosten Mit Neubauten steigen regelmäßig die Investitionskosten und führen zu höhe- ren Pflegewohngeldleistungen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass mehr Personen anspruchsberechtigt werden. Häufig steigen lediglich die Leis- tungen je Leistungsbezieher. e) Gesetzliche Änderungen Auch Änderungen • der Pflegeversicherung, • des Landespflegegesetzes NRW, • der Sozialhilfe, • der Einkommensgrenzen wirken sich unmittelbar auf die Leistungsgewährung aus. 4. Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen ergeben sich durch zusätzliche An- sprüche auf Pflegewohngeld und Wohngeld Plus grundsätzlich keine unmit- telbaren Mehrausgaben für die Leistungsgewährung. Das Pflegewohngeld wird aus Landesmitteln finanziert, während das Wohngeld Plus jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. 5. Gesamtbewertung Die Auswertung zeigt, dass kein eindeutiger monokausaler Zusammenhang zwischen den Ersatzneubauten und einer steigenden Zahl von Pflegewohn- geld- oder Wohngeld Plus Empfängern besteht. Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenwirken von höheren Investitionskosten, bundes- und landes- rechtlichen Änderungen (insbesondere der Wohngeld-Plus-Reform), der Ein- kommens- und Vermögenssituation der Bewohner sowie der jeweiligen Be-Seite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) wohnerstruktur der Einrichtungen. Hierfür sprechen insbesondere folgende Aspekte: • Der Anstieg der Wohngeldbezieher ist in allen Einrichtungen festzustel- len – auch im nicht erneuerten WLH und noch nicht abgerechneten HE. • Die Entwicklung setzte teilweise bereits vor Fertigstellung der Neubau- ten ein. • Beim Pflegewohngeld steigen vor allem die Leistungsbeträge je Fall, während die Zahl der Leistungsbezieher überwiegend konstant bleibt oder sogar zurückgeht. • Der deutliche Anstieg der Wohngeldfälle ab 2023 ist wesentlich auf die bundesweite Wohngeld-Plus-Reform zurückzuführen. • Die Höhe der Leistungen wird daneben durch zahlreiche individuelle und gesetzliche Faktoren beeinflusst. Für die Stadt Bonn ergeben sich durch zusätzliche Ansprüche auf Pflegewohn- geld und Wohngeld Plus grundsätzlich keine unmittelbaren Mehrausgaben für die Leistungsgewährung, da eine Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln erfolgt. Anlage/n 1 Entwicklung (Pflege-)Wohngeld (öffentlich)Seite 5 von 6 Entwicklung Pflegewohngeld und Wohngeld Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) HE neu ab 01.12.2025 AMH neu ab 01.09.2023 WLH Anzahl Bewohner Pflegewohn- geld Wohngeld Pflegewohn- geld Wohngeld Pflegewohn- geld Wohngeld Jahr 2020 65 5 50 10 72 11 Jahr 2021 57 9 47 13 69 13 Jahr 2022 53 11 50 11 62 13 Jahr 2023 57 14 54 18 63 19 Jahr 2024 49 19 46 14 63 20 Jahr 2025 47 18 45 16 56 21 Gesamtbetrag in TEUR Jahr 2020 200 7 214 41 219 30 Jahr 2021 182 14 180 43 213 40 Jahr 2022 224 34 209 63 241 53 Jahr 2023 201 59 364 66 221 86 Jahr 2024 241 58 550 60 298 81 Jahr 2025 211 76 468 60 245 80Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de