← Vorlagen

261329-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Evaluation der Umweltbelastungen durch Kfz-Verkehr wegen der Sperrung der Nordbrücke

Nummer
261329-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261329 Bürgerantrag: Evaluation der Umweltbelastungen durch Kfz-Verkehr wegen der Sperrung der Nordbrücke

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.236 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261329-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Evaluation der
Umweltbelastungen durch Kfz-Verkehr wegen der
Sperrung der Nordbrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Erhöhte Verkehrsaufkommen bedingen insbesondere höhere Konzentrationen
von Luftschadstoffen wie Stickoxide und Feinstaub sowie Lärm.
Luftschadstoffe
Die Verwaltung informierte mit der DS 260997 über die zugrunde liegende
Gesetzgebung in der Luftreinhaltung und Änderung der EU-
Luftqualitätsrichtlinie 2030.
In Nordrhein-Westfalen sind vor allem die Bezirksregierungen für die
Luftreinhaltung zuständig. Die Messung der Luftqualität erfolgt in Nordrhein-
Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW).
Daher arbeitet die Stadt Bonn in diesem Themenfeld eng mit der
Bezirksregierung Köln und dem LANUK NRW zusammen, um den Vorgaben
der EU zu entsprechen.
Mit Sperrung der Bonner Nordbrücke ist davon auszugehen, dass sich
aufgrund der Ausweichverkehre die Umweltbelastungen auf Ausweichrouten
erhöhen können. Die Verwaltung ist diesbezüglich eng im Austausch mit der
Bezirksregierung; so erlaubte diese der Stadt Bonn, das im Luftreinhalteplan für
Bonn festgelegte Durchfahrverbot auf der Reuterstraße für Fahrzeuge über 3,5
Tonnen, für sechs Monate auszusetzen. Damit verbunden ist eine intensive
Beobachtung der Luftqualität sowie Begleitung der Entwicklung durch die
beteiligten Stellen.
Die innerstädtischen Mehrverkehre werden fortlaufend geprüft. Derzeit gibt es
im linksrheinischen Bereich von Bonn drei Luftschadstoffmessstellen, die
kontinuierlich die Luftqualität messen. Die Ergebnisse werden durch das
LANUK NRW unter folgendem Link öffentlich
bereitgestellt: https://luftqualitaet.nrw.de/
Gemeinsam mit der Bezirksregierung, dem LANUK NRW dem MUNV prüft die
Verwaltung aktuell die kurzfristige Errichtung eines rechtsrheinischen
Messtandortes. Die Entscheidung über die Errichtung eines MesstandortesSeite 1 von 3
Seite 2
obliegt dem MUNV.
Die Verwaltung wird den Rat über den Fortgang informieren.
Lärm
Verkehrslärm wird zusammen mit weiteren unerwünschten oder
gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien, die durch Aktivitäten von
Menschen versursacht werden, als Umgebungslärm gefasst. Aus Sicht der
Bevölkerung ist Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme. Viele
Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld. Sie
fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Darüber hinaus
können sich auch gesundheitliche Nachteile ergeben. Die Lärmbelastung zu
senken und ruhige Gebiete vor zukünftiger Verlärmung zu schützen, sind daher
wichtige Handlungsziele in Politik und Verwaltung.
Ausgehend von der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit
einheitliches Konzept festgelegt, um insbesondere schädliche Auswirkungen
durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Umgebungslärm wird in Deutschland grundsätzlich berechnet und nicht
gemessen, da die rechtlichen Beurteilungen auf standardisierten
Rechenverfahren beruhen. Einzelne Messungen erfassen nur die momentane
Lärmsituation und werden durch Witterung, Verkehrsaufkommen oder andere
Störquellen beeinflusst. Berechnungen hingegen ermöglichen eine einheitliche,
nachvollziehbare und bundesweit vergleichbare Bewertung der
durchschnittlichen Lärmbelastung.
Die gesetzliche Grundlage bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG,
die in Deutschland durch die §§ 47a bis 47f des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die 34. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV)
umgesetzt wurde. Die Berechnung erfolgt nach den hierfür verbindlich
vorgeschriebenen Berechnungsverfahren.
Die ermittelten Lärmwerte dienen der Erstellung von Lärmkarten und
Lärmaktionsplänen. Diese bilden die fachliche Grundlage für die Prüfung und
Anordnung möglicher Maßnahmen zur Lärmminderung, beispielsweise
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrslenkungsmaßnahmen oder
bauliche Maßnahmen.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können mittels verkehrsrechtlichen
Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO), Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen anordnen. Die Lärmberechnungen liefern hierfür eine objektive und
rechtssichere Entscheidungsgrundlage; die konkrete Anordnung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Verkehrsbehörde unter
Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls.
Die Verwaltung beabsichtigt auf Grundlage aktueller Verkehrszählungen
Lärmberechnungen für die belasteten Bereiche durchzuführen, um daraus ggf.
erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung abzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von
der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für
erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de