← Vorlagen

261327 · Antrag

Grüne-Bezirksfraktion-Antrag zur Beschilderung der Graf-Stauffenberg-Straße zwischen der Einmündung Heinrich-Lützeler-Straße und der Einmündung Im Wingert mit dem Schild Zeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) sowie Markierung der Fahrstreifenbegrenzung mit dem Zeichen 295 (durchgezogene Linie)

Nummer
261327
Art
Antrag
Veröffentlicht
05.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Graf-Stauffenberg-Straße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Heinrich-Lützeler-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Im Wingert Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 05.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.718 Zeichen)
Antrag
öffentlich
261327
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Benedikt Arno Bastin
04.07.2026 gez. Bonnie
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag zur Beschilderung
der Graf-Stauffenberg-Straße zwischen der
Einmündung Heinrich-Lützeler-Straße und der
Einmündung Im Wingert mit dem Schild Zeichen
277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen
Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) sowie
Markierung der Fahrstreifenbegrenzung mit dem
Zeichen 295 (durchgezogene Linie)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Abschnitt der Graf-
Stauffenberg-Straße zwischen der Einmündung Heinrich-Lützeler-Straße und
der Einmündung im Wingert ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge für
mehrspurige Fahrzeuge angeordnet und die Fahrstreifenbegrenzung
durchgezogen markiert werden kann. Sofern möglich, soll dies erfolgen. Das
Ergebnis der Prüfung wird der Bezirksvertretung mitgeteilt.
Begründung
Aus der Raduntersuchung zum BPlan des UKB auf dem Venusberg, S.13,
Anlage zu DS 260919, geht hervor:
„Im weiteren Verlauf der Graf-Stauffenberg- Straße (NO2) ist ein Schutzstreifen
markiert. …. Der Schutzstreifen ist nachträglich markiert worden und reduziert
die Breite des Fahrstreifens auf ca. 2.50 m. Die Breite und Trassierung der
Fahrbahn lassen ein Überholen von Kfz nur erschwert zu. Aufgrund der
Steigung und der eingeschränkten Sichtverhältnisse sind Überholungen durch
Kfz daher mit einem Sicherheitsrisiko verbunden.“Seite 1 von 2
Seite 2
Durch dieses gutachterlich festgestellte Sicherheitsrisiko ist das Überholverbot
anzuordnen und der Mittelstreifen durchgehend mit einer durchgezogenen Linie
zu versehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de