261322-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage – Zukunft der Bad Godesberger Freibäder
Kerndaten
- Nummer
- 261322-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Markt
- Friesdorf
- Alt-Godesberg
- Rüngsdorf
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.554 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261322-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV FDP-Große Anfrage – Zukunft der Bad Godesberger Freibäder Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Stadt spricht von Interessenten, die die Gründung einer Betreiber- GmbH für das Panoramabad Rüngsdorf anstreben. Welche Interessenten sind dies? Wann und mit wem wurden Gespräche geführt? Die gemeinnützigen Vereine „Rüngsdorfer KulturBad e.V."“ und „Schwimmgemeinschaft Wachtberg-Godesberg e.V.“ sowie ein Unterstützerkreis aus Privatpersonen haben ihr Interesse erklärt, an einer Lösung zum Fortbestand des Panoramabades Rüngsdorf mitzuwirken. Diese beiden Vereine sind bereits vor einiger Zeit mit der Absicht an die Sportverwaltung herangetreten, den Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf zu übernehmen und hierzu eine Betreibergesellschaft, möglicherweise auch in Form einer gGmbH, zu gründen. Diese Absicht wurde im vergangenen Jahr bekräftigt. 2. Der Betrieb des Freibads Friesdorf soll an Dritte übergeben werden, als Beispiel genannt werden die Freibad-Freunde Friesdorf. Wie verträgt sich diese Idee mit der Tatsache, dass den Freibad-Freunden die Pläne der Verwaltung vorab nicht bekannt waren und Sie selbst laut eigener Aussage weder personell noch rechtlich (Stichwort: Haftung) zu einem Betrieb des Freibades in der Lage wären? Wann und mit wem wurden Gespräche geführt? Mit den Freibad-Freunden-Friesdorf (FFF) ist bereits auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 20.09.2018 (DS 1811951) eine wechselseitige Absichtserklärung abgeschlossen worden, um Perspektiven für eine Übertragung des Freibades Friesdorf an den Verein oder eine von ihm bestimmte Gesellschaft zu entwickeln. Diese Absichtserklärung gilt nach wie vor und die seinerzeit geführten Gespräche sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. 3. Nach welchen Kriterien wurden/werden mögliche Betreiber ausgewählt? Die Freibäder sollen weiterhin in städtischem Eigentum verbleiben, lediglich die Betriebsführung soll an die Vereine oder eine von den Vereinen gegründete Betreibergesellschaft übertragen werden. Eine Anforderung an die Betriebsführung ist, dass die Freibäder als öffentlich zugängliche Bäder auf der Grundlage der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das BadewesenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) e.V. (Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes) betrieben werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Betreiber grundsätzlich den Entgelttarif für die städtischen Bäder in der jeweils gültigen Fassung zu übernehmen haben. 4. Wer würde bei Privatisierung die Kosten für Reparaturen, Ersatz bei Technik, Wasseraustausch usw. übernehmen? Wie hoch waren die Kosten hierfür in den letzten 5 Jahren je Bad? Eine "Privatisierung" liegt bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Konstellation nicht vor. Größerer Sanierungsaufwand wäre durch die Stadt zu tragen, operative Kosten durch die Betreibergesellschaft. Die genaue Abgrenzung soll Gegenstand der Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien sein. Die primären Betriebskosten (u.a. für Unterhaltung, Energie und Grundbesitzabgaben) der letzten fünf Jahre betrugen für das Panoramabad Rüngsdorf 2021 – 334.174 € 2022 – 431.278 € 2023 – 420.941 € 2024 – 503.983 € 2025 – 445.592 € Für das Freibad Friesdorf im Ganzjahresbetrieb (incl. Miete Traglufthalle) betrugen die Betriebskosten 2021 – 436.904 € 2022 – 382.843 € 2023 – 368.172 € 2024 – 341.854 € 2025 – 406.151 € 5. Wie hoch schätzt die Verwaltung die jährliche Kostenersparnis durch das Abstoßen der Freibäder? Die Verwaltung beabsichtigt nicht, die Freibäder "abzustoßen". Es sollen vielmehr Perspektiven zur langfristigen Sicherung der beiden Freibäder entwickelt werden. Zur Höhe der jährlichen Kostenersparnis kann die Verwaltung derzeit keine Aussage treffen, da auch die Höhe des Betriebskostenzuschusses Inhalt der noch zu führenden Gespräche sein wird. 6. Wie hoch ist der aktuelle Finanzbedarf für den laufenden Betrieb pro Jahr und Bad? Der aktuelle Finanzbedarf für den laufenden Betrieb pro Jahr beträgt 1.183.400 EUR für das Panoramabad Rüngsdorf sowie 1.269.500 EUR für das Freibad Friesdorf im Ganzjahresbetrieb. 7. Welche Investitionen wurden in den letzten 5 Jahren in den Freibädern getätigt? Im Panoramabad Rüngsdorf wurden in den letzten 5 Jahren keine Investitionen getätigt. Die gerade vorgenommene Sanierung der Sozialräume ist der laufenden Bauunterhaltung zugeordnet. Im Freibad Friesdorf wurde der Sprungturm erneuert. Außerdem steht noch die Erneuerung der Solarabsorberanlage an. Die Folienerneuerung und die Sanierung der Filtertechnik sind der laufenden Bauunterhaltung zugeordnet.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8. Wie hoch ist die jährliche Zahl der Besucher in den letzten 5 Jahren in den Freibädern jeweils gewesen? Panoramabad Rüngsdorf 2021 – 74.216 2022 – 99.919 2023 – 66.462 2024 – 78.819 2025 – 90.663 Freibad Friesdorf (nur Freibadsaison) 2021 – 43.163 2022 – 23.796 2023 – 15.398 2024 – 35.186 2025 – 41.271 9. Welcher Umsatz wurde in den letzten 5 Jahren in den beiden Bädern jeweils erwirtschaftet? Im Panoramabad Rüngsdorf wurden in den Jahren 2021-2025 insgesamt 1.143.866,86 €, im Freibad Friesdorf 634.922,10 € aus Kartenverkäufen, Verkaufsartikeln und Pacht erwirtschaftet. 10. Wurden technische Möglichkeiten, wie z.B. KI-Unterstütze Kamerasysteme, wie bereits vor Jahren angeregt, geprüft, um die Bademeister in den Hallen- und Freibädern zu entlasten? Falls nein, warum nicht und wann erfolgt die Prüfung? Falls ja, was waren die Ergebnisse und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Die Verwaltung prüft regelmäßig die am Markt befindlichen technischen Systeme auf ihre Einsatzmöglichkeiten in den Bädern. KI-unterstützte Kamerasysteme (sog. Ertrinkenden-Erkennungssysteme) können nach Ziffer 8.1 der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen die Wasseraufsicht unterstützen. Ein Einsatz solcher Systeme führt jedoch nicht zu einer Verringerung des Personalbedarfes. *** Hinweis: Alle in dieser Stellungnahme geschilderten, möglichen finanziellen Auswirkungen erfolgen vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de