261307 · Beschlussvorlage: Einleitung
Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt
Kerndaten
- Nummer
- 261307
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Berliner Platz Hauptort
- Marktplatz
- Markt
- F
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Linke-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Kosten- und Organisationsvergleich zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes: Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt Antrag zur Vorlage 261307
- Stellungnahme zu Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 261307 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.11.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem Ausschreibungstext zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes zu. Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen wie im Finanzkasten be schrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des lau fenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Begründung Es ist beabsichtigt, die Organisation und Durchführung des Bonner Wochenmarktes auf dem Marktplatz neu auszuschreiben und zu vergeben. Der aktuelle Vertrag mit der DMG Marktgilde läuft bis zum 31.03.2027. Die Verlängerungsoption wurde im Jahr 2024 bereits gezogen. Zur weiteren Aufwertung des Marktes beabsichtigt die Verwaltung, die Durchführung des Bonner Wochenmarktes im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für die Dauer von drei Jahren neu zu vergeben. Dabei sollen eingehende Konzepte insbesondere hinsichtlich des Angebotes regionaler Produkte, der Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Aufenthaltsqualität bewertet werden. Die Ausschreibung erfolgt als Interessenbekundungsverfahren im Sinne der Vergabe als Dienstleistungskonzession. Eine Dienstleistungskonzession unterscheidet sich von einem Dienstleistungsauftrag dadurch, dass die Gegenleistung nicht in einem vorherSeite 1 von 10 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen und sich hierdurch zu refinanzieren. Kennzeichnend ist, dass der Konzessionär – ganz oder zum überwiegenden Teil – das wirtschaftliche Risiko trägt. Eine Dienstleistungskonzession ist oberhalb des Schwellenwertes von 5,35 Mio € netto europaweit nach der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) auszuschreiben, es gilt insoweit jedoch ein erleichtertes Regime gem. § 12 KonzVgV (frei gestaltbar, ein- oder mehrstufiges Verfahren, z.B. ähnlich dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb). Der Schätzwert, sprich der voraussichtliche Netto-Gesamtumsatz, den der Konzessionsnehmer während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für den Bonn Wochenmarkt erziehlt, liegt mit rund 240.000 € unter diesem Schwellenwert. Für Maßnahmen unterhalb des Schwellenwerts gibt es keine nationalen Vergabevorschriften, insofern sind das Haushaltsrecht (im Wesentlichen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) und die Grundsätze des Vergaberechtes, abgeleitet aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV), zu beachten. Das heißt im Wesentlichen: - einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, - die Vergabe im Wettbewerb durchzuführen, - den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter/Bewerber zu beachten, - das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten, - den Grundsatz der Transparenz zu beachten. Daraus folgt, dass die Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Bonner Wochenmarktes nicht über ein förmliches Vergabe-, sondern über ein Interessenbekundungsverfahren abgewickelt werden kann. Die Stadtverwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor: Die Verwaltung schaltet eine Anzeige mit folgendem Text: "Ausschreibung Bonner Wochenmarkt Die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste – Leistungszentrum Märkte –, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, sucht zum 01. April 2027 eine*n Betreiber*in für den Bonner Wochenmarkt auf dem Marktplatz in der Bonner Innenstadt. Bewerbungsfrist: 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Anzeige Nähere Auskünfte erhalten Sie unter: Telefon 0228/772547, E-Mail: markt@bonn.de Interessierte können sich die Rahmenbedingen für das BewerbungsverfahrenSeite 2 von 10 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zukommen lassen." Die von der Verwaltung erarbeiteten Rahmenbedingungen sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung regt an, die jeweiligen Kriterien nicht zu kleinteilig, sondern lediglich als Rahmen vorzugeben, um den Bewerbenden mehr kreative Spielräume für ihre jeweiligen Bewerbungen zu geben. Nach Eingang der Bewerbungen sichtet eine Jury, die noch zu benennen wäre, diese und prüft, ob die vorgegebenen Kriterien erfüllt sind. Die Jury besteht aus Verwaltungsmitarbeitenden der folgenden Fachbereiche: 2 Mitarbeitende der "Marktamtes/Amt 33-52 1 Mitarbeitender aus dem Bereich Wirtschaftsförderung /Amt 03 1 Mitarbeitender Büro für lokale Nachhaltigkeit/ Amt 67 1 Mitarbeitender Bezirksverwaltungsstelle Bonn Die Jury trifft eine Mehrheitsentscheidung und schlägt der Verwaltung die Bewerbung zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bonn vor, mit der der Vertrag über die Dienstleistungskonzession geschlossen werden soll. Die Verwaltung sieht für das gesamte Verfahren eine Vorlaufzeit von ca. vier Monaten als notwendig an. Daher sollte das Interessenbekundungsverfahren zeitnah gestartet werden. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb x Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2026-03944 VOB UVgO VgV 01.04.2027 bis 31.03.20230 4.760 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.03 Märkte (BgA) 543150 3310000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 3 von 10 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Bonner Wochenmarkt Ausschreibungtext (öffentlich)Seite 4 von 10 Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Bonner Wochenmarktes Die Bundesstadt Bonn sucht zum 01.04.2027 eine*n Betreiber*in für die Organisation und Durchführung des Bonner Wochenmarktes auf dem Marktplatz der Bundesstadt Bonn, vor dem historischen Rathaus. Dabei legt die Bundesstadt Bonn besonderen Wert auf die kontinuierliche nachhaltige und umweltverträgliche Weiterentwicklung sowie eine Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Bonner Wochenmarktes. 1. Allgemeine Informationen zum Verfahren: Es ist vorgesehen, eine Dienstleistungskonzession an eine private Betreiberin bzw. einen privaten Betreiber zu vergeben. Die Auswahl der Betreiberin / des Betreibers erfolgt nach Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn voraussichtlich zum 31.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Bieterin / der Bieter an das Angebot gebunden. Das Angebot richten Sie bitte unter Beifügung eines konkreten Betreiber*innen Konzeptes sowie eines detaillierten Wirtschaftsplanes und eines Nachhaltigkeitskonzepts auf der Grundlage der im weiteren Verlauf genannten Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2026 an: Bundesstadt Bonn, Amt 33-52, Bürgerdienste -Leistungszentrum Märkte-, Berliner Platz 2, 53103 Bonn. 2. Formelle Rahmenbedingungen: In Ihrer Bewerbung beachten Sie bitte die folgenden Rahmenbedingungen: a. Vertragslaufzeit Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt drei Jahre. Eine Verlängerungsoption kann vertraglich vereinbart werde. Die Bieterin/ der Bieter kann hierzu Vorschläge zur Ausgestaltung sowie zur Dauer der Verlängerung unterbreiten. b. Eignungsnachweise Dem Angebot sind aussagekräftige Nachweise über bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen im Betrieb bzw. der Organisation von Wochenmärkten oder vergleichbaren Veranstaltungen beizufügen. c. Verhandlungsverfahren Über die eingereichten Angebote kann im Rahmen des Verfahrens nachverhandelt werden. d. Wirtschaftsplan Dem Angebot ist ein Wirtschaftsplan beizufügen, der insbesondere folgende Punkte enthalten muss: i. Angaben zu den jährlichen Pachtzahlungen, bestehend aus einem jährlichen Festbetrag ii. Vorschlag für eine Tarifordnung hinsichtlich der Pachtpreise für Beschicker*innen. Die Tarifordnung soll verschiedene Tarife enthalten,Seite 5 von 10 die den jeweiligen Warenangeboten sowie deren Aufwand (z.B. Abfallaufkommen, Vermarktungsaufwand) und Gewinnerwartungen angemessen Rechnung tragen. iii. Art und Umfang der vorgesehenen Marketingmaßnahmen, einschließlich geplanter Budgetansätze. iv. Art und Umfang der geplanten Investitionen zur 1. Verbesserung der Infrastruktur des Bonner Wochenmarkts sowie 2. Nachhaltigen Weiterentwicklung des Wochenmarkts e. Bestandschutz Den bisherigen Marktbeschicker*innen ist unter Berücksichtigung und Anwendung des neuen Marktkonzepts ein Anschlussvertrag anzubieten. f. Interessenkollision Zur Vermeidung von Interessenkollisionen darf die Marktbetreiberin / der Marktbetreiber keine eigenen Verkaufsstände auf dem Bonner Wochenmarkt betreiben. Bewerberinnen stellen im Zweifelsfall dar, wie potenzielle Interessenkonflikte zwischen der Betreiberin / dem Betreiber und den Beschicker*innen ausgeschlossen bzw. wirksam minimiert werden. g. Einschränkungen und Ausfalltage Der Bonner Wochenmarkt kann ohne Anspruch auf Entschädigung eingeschränkt werden oder an bis zu 10 Werktagen pro Kalenderjahr vollständig ausfallen, wenn Veranstaltungen stattfinden, die aus Sicht der Bundesstadt Bonn von besonderer Bedeutung sind. h. Bereitstellung der Marktfläche Die erforderliche Marktfläche wird durch eine vertragliche Flächeneinräumung zur Verfügung gestellt. 3. Anforderungen für die Organisation und Durchführung des Bonner Wochenmarktes: a. Die Betreiberin/ der Betreiber führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich und stellt der Bundesstadt Bonn auf Anfrage alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zum Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere die jährliche Vorlage einer detaillierten Abrechnung über sämtliche Einnahmen, gegliedert nach den jeweiligen Tarifbereichen. Zusätzlich sind die Kosten für Energie, Abfallentsorgung und Reinigung gesondert nachvollziehbar darzustellen. b. Der Bonner Wochenmarkt findet grundsätzlich ganztägig an 6 Tagen pro Woche (Montag bis Samstag) auf dem Bonner Marktplatz -vor dem Alten Rathaus- statt. Neben Dauerzulassungen von Marktbeschicker*innen sind auch Monats-, Wochen- oder Tageszulassungen für wechselnde Beschicker*innen vorgesehen. Abweichende Öffnungszeiten können bei Vertragsabschluss individuell geregelt werden.Seite 6 von 10 c. Der Bonner Wochenmarkt wird im Wesentlichen als „Grüner Markt“ betrieben. Dies umfasst insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Obst, Gemüse, Lebensmitteln aller Art, Blumen. Weiterhin ergänzt der Imbissbetrieb das Angebot, wobei ein ausgewogener Mix aus günstigen und hochwertigen Waren sicherzustellen ist. Das Verhältnis zwischen reinen Verkaufsständen und Imbissbetrieben soll in der Regel zwei Drittel (2/3) zu maximal einem Drittel (1/3) betragen. Eine höhere Verkaufsquote „im grünen Bereich“ wird ausdrücklich begrüßt. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind nach Zuschlagserteilung zeitnah umzusetzen und während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft aufrechtzuerhalten. 4. Steigerung der Angebotsvielfalt Die Betreiberin/ der Betreiber hat a. durch gezielte Akquise neuer Beschicker*innen die Angebotsvielfalt des Bonner Wochenmarktes zu erhöhen und b. die vorhandenen Marktbeschicker*innen hinsichtlich einer Anpassung, Veränderung oder Erweiterung des Warenangebots zu beraten. 5. Förderung regionaler, saisonaler und ökologischer Produkte Die Betreiberin/ der Betreiber hat a. Erzeugerinnen und Erzeuger insbesondere regionaler1, saisonaler sowie ökologischer Produkte gezielt zu werben, b. Nach Möglichkeit solche Anbieter*innen zu berücksichtigen, die bislang nicht auf dem Bonner Wochenmarkt vertreten sind, und c. Insgesamt eine Ausweitung des Angebots regionaler, saisonaler sowie Bio- Produkte sicherzustellen. 1 Regionale Produkte sind Erzeugnisse, die aus einem klar abgegrenzten, nahegelegenen geografischen Umkreis stammen – typischerweise aus der eigenen Stadt, dem Landkreis oder der umliegenden Region. Sie werden direkt von lokalen Landwirten, Gärtnern oder handwerklich arbeitenden Betrieben produziert und ohne lange Transportwege angeboten.Seite 7 von 10 6. Weiterentwicklung des Wochenmarktes Die Betreiberin/ der Betreiber hat den Bonner Wochenmarkt fortlaufend weiterzuentwickeln. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen a. Verpflichtende Verwendung von Mehrwegverpackungen durch sämtliche Beschicker*innen; Waren sind ausschließlich lose, unverpackt oder in Mehrwegverpackungen anzubieten. b. Zur besseren Vergleichbarkeit von Herkunft, Güte, Beschaffenheit und Preis der angebotenen Waren hat die Betreiberin/ der Betreiber auf möglichst einheitliche Beschilderungssysteme hinzuwirken; besondere und gut sichtbare Hinweise auf Bio-Qualität und regionale Herkunft sind ausdrücklich erwünscht. c. Fortführen der gemeinsamen Verweilzone im Bereich des Obelisken d. Erweiterung der Wochenmarktfläche in Richtung Rathaus für spezielle Themenmärkte bzw. Aktionsflächen. e. Initiierung besonderer Veranstaltungen, die im Einzelfall mit erweiterten Aufstellzeiten verbunden sein können, sowie das Ermöglichen zusätzlicher Aufstellzeiten bei besonderen Veranstaltungen Dritter, soweit dies mit den geltenden Regelungen vereinbar ist. f. Weiterentwicklung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur umweltbewussten und ressourcenschonenden Ausgestaltung des Marktangebots und der begleitenden Infrastruktur (z.B. Verpackung, Geschirr, Wasser- und Stromversorgung) Mit dem Angebot ist ein schriftliches Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die vorstehend genannten Aspekte im Falle eines Zuschlags – auch unter zukünftiger Beteiligung der Beschicker*innen – konkret ausgestaltet, weiterentwickelt und umgesetzt werden sollen. Bei der Erstellung und Umsetzung neuer Konzepte sind – unbeschadet etwaiger vertraglicher Regelungen – die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Leistungszentrum Märkte, sowie Marktbeschicker*innen in angemessener Form zu beteiligen. 7. Qualitätssicherung Die Betreiberin/ der Betreiber hat die Qualität des Bonner Wochenmarktes sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere: a. Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Markt- und Vertragsbestimmungen, b. Beratungsleistungen für Beschicker*innen 8. Beschwerde- und Vorschlagsmanagement Die Betreiberin/ der Betreiber hatSeite 8 von 10 a. Ein Beschwerde- und Vorschlagsmanagement einzurichten und zu betreiben, das eine geordnete Erfassung, Bearbeitung und Rückmeldung von Hinweisen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen gewährleistet b. Eine unabhängige Marktmeisterin bzw. einen unabhängigen Marktmeister einzusetzen, die/der während der Aufstellzeiten grundsätzlich auf dem Markt präsent ist und die Marktaufsicht wahrnimmt. c. Geeignete Räumlichkeiten für die Marktmeisterin/ den Marktmeister zur Verfügung zu stellen; erforderlichenfalls sind entsprechende Räumlichkeiten in räumlicher Nähe zum Wochenmarkt anzumieten. 9. Marktbild und Marktgliederung Die Betreiberin/ der Betreiber a. Das Marktbild und die Marktgliederung so zu gestalten, dass diese der besonderen städtebaulichen Umgebung und Atmosphäre des Bonner Marktplatzes Rechnung tragen, und b. Sicherzustellen, dass die Gestaltung der Marktstände mit der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt in Einklang steht, sodass an dem Standort vor dem historischen Rathaus ein angemessenes und repräsentatives Erscheinungsbild entsteht. 10. Imagepflege und Marketing a. Durch geeignete Maßnahmen ein positives Image des Bonner Wochenmarktes zu fördern und langfristig zu sichern, b. Imagepflegende Maßnahmen, Werbeaktionen und Marketingaktivitäten zu konzipieren und durchzuführen und c. Nach Möglichkeit mit dem örtlichen Handel (z.B. Einzelhandelsverband, city- marketing e.V.) zusammenzuarbeiten. Kooperationen mit dem örtlichen Handel sind wünschenswert.Seite 9 von 10 11. Wahrnehmung der Interessen der Beschicker*innen Zur Wahrnehmung der Interessen der Beschicker findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem verantwortlichen Betreiber sowie den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung statt.Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de