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261295-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Linke-Bezirksfraktion-Antrag: Änderung bzw. Ergänzung der Richtlinie für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn

Nummer
261295-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 261295 Linke-Bezirksfraktion-Antrag: Änderung bzw. Ergänzung der Richtlinie für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261295-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Linke-Bezirksfraktion-Antrag: Änderung bzw.
Ergänzung der Richtlinie für die Förderung
kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bei Annahme des Antrags zu einer
drastischen Reduzierung der jeweiligen Zuschüsse für die Vereine und
Vereinigungen kommen könnte.
Eine Erhöhung des Zuschussbudgets ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage
der Stadt Bonn nicht möglich. Die Verwaltung ist im Gegenteil bestrebt, das
Budget nicht zu kürzen. Die Zuschusshöhe ist bereits für alle antragstellenden
Vereine und Vereinigungen sehr gering im Vergleich zum Bedarf im Rahmen
der Vereinsarbeit.
Die Höhe der Zuschüsse unter Ziffer 3 der genannten Richtlinien sollte aus
Transparenzgründen nicht gestrichen werden. Für die antragstellenden Vereine
und Vereinigungen sollte nachvollziehbar sein, wie hoch Zuschüsse ausfallen
können.
Die Verwaltung regt daher an, den Antrag auf Änderung der Richtlinien
abzulehnen. Eine Änderung der Richtlinien ist bereits in Bearbeitung und soll
der BV Bonn möglichst noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Anlage/n
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