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261293 · Dringlichkeitsantrag

FDP-Dringlichkeitsantrag: Messung von Luftschadstoffen am Konrad-Adenauerplatz wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die Sperrung der Nordbrücke

Nummer
261293
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
25.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  1. Einreichung erledigt · 25.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261293-01 AA Grüne-ÄA: Messung von Luftschadstoffen am Konrad-Adenauerplatz wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die Sperrung der Nordbrücke Antrag zur Vorlage 261293
  2. 261293-02 AA CDU/SPD-Bezirksfraktionen: FDP-Dringlichkeitsantrag: Messung von Luftschadstoffen am Konrad-Adenauerplatz wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die Sperrung der Nordbrücke Antrag zur Vorlage 261293

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261293
Antragsteller/in:
Dr. Dominique Löbach
25.06.2026 gez. BBm Rudolph
FDP-Dringlichkeitsantrag: Messung von
Luftschadstoffen am Konrad-Adenauerplatz wegen
des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die
Sperrung der Nordbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der motorisierte Verkehr über die Kennedybrücke hat seit der Sperrung der
Nordbrücke in beiden Richtungen mehr als erheblich zugenommen. Damit
verbunden ist ziemlich sicher eine Erhöhung der Emissionen an
Luftschadstoffen, insbesondere NO2. Es muss daher dringend abgeklärt
werden, wie hoch diese Belastung ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Im Bereich des Konrad Adenauerplatzes wird wie an der Reuterstrasse
(BORE) und der Bornheimer Straße (BOBO) ein Passivsammler für den
Luftschadstoff NO2 angebracht.
2. Der Austausch der Probenröhrchen soll wie bei den Lanuk-Messungen
jeden Monat für einen Messzyklus von 6 Monaten erfolgen.
3. Es ist mit dem Lanuk zu verhandeln, ob dieses die Anbringung des
Sammlers, die Probenentnahme und die Laborauswertung übernehmen
kann.
4. Sollte nach der sechsmonatigen Beprobung der Mittelwert für NO2 über
dem EU-Jahresgrenzwert liegen, sollte der Messzeitraum weitere 6
Monate weitergeführt werden.
5. Zur Kostenermittlung sollte neben einem Angebot durch das Lanuk ein
weiteres zertifiziertes Labor angefragt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de