261292-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261292-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261292-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. die Aussagen zu Gesundheitsrisiken durch Stadttauben auf der Inter- netseite der Bundesstadt Bonn zu korrigieren und an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Dabei ist insbesonde- re deutlich zu machen, dass Stadttauben keine besondere Gesund- heitsgefahr für die Bevölkerung darstellen und eine erhöhte Krank- heitsübertragung im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet vorkom- menden Vogelarten wissenschaftlich nicht belegt ist. Das Taubenfütterungsverbot ist u.a. durch das Infektionsschutzgesetz (§§ 16 ff. IfSG) begründet. Grundsätzlich können fast alle Tiere Krankheitser reger auf irgendeine Weise aufnehmen und wieder so abgeben, dass Men schen infiziert werden können. Daher fallen nicht nur Tiere wie z.B. Tau ben, Ratten, Mäuse oder Zecken, sondern auch Nutz- und Haustiere wie Katzen, Hunde und Ziervögel unter den Anwendungsbereich des IfSG. Der Text der Webseite wird wie folgt angepasst: Tauben füttern – in Bonn verboten […] Stadttauben können, wie andere Vogelarten, Träger von Krankheitserre gern sein. Eine Übertragung auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, tritt jedoch selten auf. Für Menschen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, wenn sie -wie beim Füttern der Tiere- vermehrt mit Vogelkot oder erreger haltigem Staub in Kontakt kommen. Zudem kann das Expositionsrisiko er höht sein, wenn die Tiere in Kontakt mit Lebensmitteln kommen und diese durch ihren Kot kontaminieren. Das Füttern von Tauben kann zu einer er höhten Ansammlung der Tiere und damit zu einer stärkeren Belastung der Umgebung mit Kot und Staub führen. Taubenkot kann insbesondere bei längerem Verbleib erhebliche VerSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) schmutzungen verursachen und je nach Untergrund zur Schädigung von Bauwerken und Materialien beitragen. Zusätzlich nehmen Tauben täglich größere Mengen Steinchen aus dem Mauerputz in den Kropf auf, was zu einer zusätzlichen Schädigung der Bauwerke führt. Darüber hinaus kann getrockneter Kot eine Quelle für staubgebundene Krankheitserreger sein. In Bonn ist aus Gründen des Gesundheits-, Umwelt- und Gebäude- schutzes das Füttern von Tauben verboten. Zuwiderhandlungen wer- den mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet. Befolgen Sie bitte das Taubenfütterungsverbot, zum Wohl von Menschen und Tieren! Im Folgenden erhalten Sie zusätzliche Informationen mit wissenschaftli chen Quellen. Die Inhalte könnten, sofern gewünscht, z.B. als ergänzende Klapptexte auf der Internetseite der Stadt Bonn bereitgestellt werden: Welche Infektionserreger und Schadorganismen können von verwilderten Tauben und anderen Vogelarten übertragen werden? Das Bakterium Chlamydia psittaci ist Erreger der Ornithose (auch als Pa pageienkrankheit bekannt), die Grippe, Lungenentzündung und andere Symptome verursacht. Die meisten Übertragungen von Ornithose sind je doch von Haustieren und Zuchttieren bekannt. Fälle der Übertragung durch verwilderte Tauben nur sehr selten nachgewiesen. Die Erkrankung ist nach § 7 IfSG meldepflichtig (gem. Robert Koch-Institut). Salmonellen sind Bakterien, die u.a. über Vogelkot und Vogeleier übertra gen werden und eine Gastroenteritis verursachen (siehe z.B. Bundesminis terium für Gesundheit, Webseite gesund.de). Des Weiteren können bei Kontakt mit Kot oder mit (verlassenen) Brutstät ten Taubenzecken übertragen werden (siehe z.B. Umweltbundesamt). Was ist Ornithose und von welchen Vögeln wird diese übertragen? Es ist keine Erkrankung bekannt, die ausschließlich durch Wildtauben übertragen wird. Die Ornithose ist auch als Papageienkrankheit bekannt und wird durch das (Ornithose-) Bakterium Chlamydia psittaci verursacht. Ornithose wird nicht ausschließlich durch Tauben verursacht. Dennoch er höht sich die Gefahr für Menschen mit Größe der Population. Grundsätz lich wird auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach Kontakt hinge wiesen. Das Risikobewusstsein zu Infektionen durch Tauben, aber auch andere Vögel (z.B. Sittiche oder Papageien), sollte gestärkt werden. In Deutschland wurden bei Ornithose-Fällen hauptsächlich Expositionen zu als Heimtier gehaltenen Vögeln, wie Sittichen und Papageien, ermittelt. Es ist nicht bekannt, wie oft es zu Ornithose-Erkrankungen oder anderen Er krankungen durch Wildtauben kommt. Offizielle Stellen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestäti gen, dass von Stadttauben im normalen Alltag keine größere Gesundheits gefahr ausgeht als von Haustauben oder anderen Haustieren, da jedes Tier Krankheiten übertragen kann.Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Jedoch verweist der BfR auf ein erhöhtes ausgehendes Risiko von verwil derten Tauben, wenn die Tiere in Kontakt mit Lebensmitteln kommen oder diese durch ihren Kot kontaminieren können. Dies kann der Fall sein bei Marktständen mit offenen Auslagen, Straßencafés und Freiluftrestaurants, die stark von Tauben frequentiert werden. Darunter fällt aber auch eine Massierung von Tauben auf verwahrlosten Nistplätzen mit Taubenkotan sammlungen in unmittelbarer Nähe des Menschen, wie es das unkontrol lierte Nisten auf Dachböden mit sich bringt. In diesem besonderen Fall kann eine Begünstigung der Ausbreitung von Parasiten und Krankheitser regern (Taubenzecken, Kryptokokken) durch die Tauben und in deren Fol ge eine konkrete Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des Hauses anzunehmen sein. Von einer konkreten Gefahr ist auch immer dann aus zugehen, wenn sich die Tauben in Bereichen befinden, die aufgrund von Hygienevorschriften von Tieren freizuhalten sind, also beispielsweise Räume von Lebensmittelbetrieben. Quellen: Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin 10/2024 und RKI- Ratgeber „Erkrankungen durch Chlamydia psittaci“ (2018) sowie Bundes institut für Risikobewertung (BfR, Stellungnahme 2001) 2. die Herkunft der Stadttaube als Nachfahrin domestizierter Haus- und Brieftauben sowie die daraus resultierende Verantwortung des Men- schen in der Informationsdarstellung zu berücksichtigen; Die Vorfahren der heutigen Stadttauben, die wild lebenden Felsentauben, waren Kulturfolger und konnten so ihren Lebensraum im Lebensumfeld des Menschen enorm vergrößern. Im Laufe der Jahrtausende begannen die Menschen, sich diese Tauben zunutze zu machen und sie zu verschiede nen Zwecken zu züchten (Fleisch und Eier als Nahrung, Kot als Dünger, Federn als Kissenfüllung, Brieftauben). Mit der fortschreitenden Aufgabe von Haltungen aufgrund sich ändernder Lebensumstände sind in einem längeren Prozess Stadttaubenpopulationen entstanden, die über Genera tionen eigenständig in den Innenstädten leben und sich dort bis heute be haupten können. Aus Sicht der Stadtverwaltung spricht nichts dagegen, auf der städtischen Internetseite auf die Abstammung der Stadttauben von den Felsentauben hinzuweisen. An dieser Stelle halten die Verwaltung es für sinnvoll, auf das Deutsche Tierschutzgesetz hinzuweisen, durch das Stadttauben gleicher maßen wie alle Tiere und unabhängig von der Frage, ob sich die Tiere in menschlicher Obhut befinden oder nicht, geschützt sind. Ergänzend sollten an dieser Stelle konkrete Maßnahmen der Verwaltung, durch die der Schutzauftrag des o.g. Gesetzes im Sinne der menschlichen Verantwor tung sinnvoll, nachhaltig und leistbar umgesetzt wird benannt werden, bei spielsweise die Kontrolle und Ahndung von Tierschutzverstößen, präventi ve Verwaltungstätigkeiten im Rahmen des Taubenschutz bei Bauprojekten und bei Beratungen von Bürger*innen, betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell. 3. die Informationen um Hinweise auf tierschutzgerechte und wissen- schaftlich anerkannte Maßnahmen des Stadttaubenmanagements, insbesondere betreute Taubenschläge und den Austausch von EiernSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zur Bestandsregulierung, zu ergänzen; und 4. auf der Internetseite über den bestehenden betreuten Taubenschlag am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) durch die Stadttaubenhilfe e.V. und dessen Funktion für Tierschutz, Populationsmanagement und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu informieren. Es steht außer Zweifel, dass die Verwaltung betreute Taubenhäuser nach dem Augsburger Modell für eine sehr geeignete Maßnahme hält, um unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen eine ökologisch sinnvolle, tier schutzkonforme und nachhaltige Regulierung von Stadttaubenpopulationen zu erwirken. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren unter intensivem personellen und finanziellem Aufwand das Taubenhaus in Bad Godesberg und das Taubenmobil am ZOB in Bonn errichtet, sowie die Betreuung der Taubenschläge durch vertragliche Regelungen und regelmäßige Bereitstel lung nennenswerter finanzieller Mittel abgesichert. Die Verwaltung befürwortet, auf der städtischen Internetseite das Modell der betreuten Taubenhäuser mit seinen zentralen Elementen darzustellen und konkret über die positiven Auswirkungen hinsichtlich des Tierschutzes, des Populationsmanagements und der Sauberkeit im öffentlichen Raum im Einzugsbereich beider Taubeneinrichtungen durch das Engagement der Stadttaubenhilfe Bonn e.V. (ZOB Bonn) und durch das Engagement des beauftragten Wildmeisters (Taubenhaus in Bad Godesberg) zu informieren. Im Sinne einer ausgewogenen und umfassenden Information der Bür ger*innen sollte auf der städtischen Internetseite auch die Vergrämungs technik angesprochen werden. Die Installation von geeigneter Vergrä mungstechnik an Immobilien ist nicht von vornherein als tierschutzwidrig einzustufen. Wenn sich eine Immobilienbesitzer*in aus Ärger über die in tensive, unhygienische Verschmutzung der eigenen Immobilie entscheidet, diese mit Vergrämungstechnik ausstatten zu lassen, dann wird die Besit zer*in davon nicht wegen des Vorliegens von Untersuchungen Abstand nehmen, die eine negative Beeinflussung von Bausubstanzen - ggf. durch aus gerechtfertigt - herabstufen. An dieser Stelle sollte die Verwaltung vielmehr die Chance wahrnehmen, die Bürger*innen darauf aufmerksam zu machen, dass auch geeignete Vergrämungstechnik ohne Wartung und Pflege, bei Verschleiß und Defek ten zu einer Verletzungs- und Todesfalle für Tauben werden kann. Kom men Tiere in dieser defekten Technik zu Schaden, liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der bei Bekanntwerden geahndet werden kann (vgl. 2.). Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, die Bürger*innen von Vergrämungs techniken abzubringen. Wichtig ist auch, gewahr zu werden, dass manche Bürger*innen ungeachtet wissenschaftlicher Untersuchungen insbesondere den Taubenkot im öffentlichen Raum und in ihrem persönlichen Umfeld als unhygienisch, ekelerregend und belastend empfinden. Wie Immobilienbesitzer*innen im Rahmen eines Entscheidungsprozesses die Nachhaltigkeit von Vergrämungstechnik, ihren Wartungs- und PflegeSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) aufwand und die Kostenfrage bewerten, obliegt ihnen selbst. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Frage, inwieweit eine gegensei tige Beeinflussung zwischen der Menge des Fütterungsangebots (unge eignet/geeignet) und der Fortpflanzungsaktivität besteht, unter Fachleuten unterschiedlich beurteilt wird. Weiterhin existieren Fachaussagen, die den Fütterungsverzicht als Bestandteil eines Maßnahmenkatalogs zur Ein dämmung von Taubenpopulationen sehen. Andere Akteure bewerten die hohe Vermehrungsrate bei Stadttauben ausschließlich als Folgeproblema tik aus züchterischer Tätigkeit über einen langen Zeitraum hinweg und ver neinen eine Verbindung zwischen Futterangebot und Fortpflanzungsakti vität vollkommen. Es wäre sinnvoll und wünschenswert, wenn es an weiteren Bonner Tau benhot-Spots betreute Taubeneinrichtungen gäbe. Jedoch fehlen hierzu in der Verwaltung sowohl die personellen als auch die finanziellen Mittel. Andere tierschutzkonforme und nachhaltige Maßnahmen, die auch den Bedürfnissen der dort lebenden Bürger*innen gerecht werden, aber in ihrer Umsetzung nicht personal- und kostenintensiv sind (Maßnahmen „light“ zur Eindämmung), sind nicht ersichtlich. Einer Lockerung des auf Ordnungsrecht basierenden Fütterungsverbots für Tauben an solchen Hotspots ohne Errichtung eines Taubenschlags steht die Verwaltung kritisch gegenüber, da dort der Vorteil des Eieraustausch in einem räumlich überschaubaren, eingegrenzten und sicheren Rahmen nicht genutzt werden kann und auch die Bindung des Großteils des Tau benkots in einem Schlag dort nicht gegeben ist. Darüber hinaus sieht die Verwaltung die rechtssichere Gestaltung einer geregelten Betreuung von Stadttauben sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum als nicht um setzbar an. Die Verwaltung hält es für möglich, dass die Fütterung von Tauben ohne Verbindung zu einem Taubenschlag und seinen Vorteilen den Bür ger*innen nicht zu vermitteln ist und ggf. zu einem Anwachsen des Unmuts den Tieren gegenüber führen könnte. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de