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261292-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn

Nummer
261292-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.09.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261292 Antrag der Grünen-Fraktion: Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261292-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Wissenschaftlich korrekte Information über
Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. die Aussagen zu Gesundheitsrisiken durch Stadttauben auf der Inter-
netseite der Bundesstadt Bonn zu korrigieren und an den aktuellen
wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Dabei ist insbesonde-
re deutlich zu machen, dass Stadttauben keine besondere Gesund-
heitsgefahr für die Bevölkerung darstellen und eine erhöhte Krank-
heitsübertragung im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet vorkom-
menden Vogelarten wissenschaftlich nicht belegt ist.
Das Taubenfütterungsverbot ist u.a. durch das Infektionsschutzgesetz (§§
16 ff. IfSG) begründet. Grundsätzlich können fast alle Tiere Krankheitser
reger auf irgendeine Weise aufnehmen und wieder so abgeben, dass Men
schen infiziert werden können. Daher fallen nicht nur Tiere wie z.B. Tau
ben, Ratten, Mäuse oder Zecken, sondern auch Nutz- und Haustiere wie
Katzen, Hunde und Ziervögel unter den Anwendungsbereich des IfSG.
Der Text der Webseite wird wie folgt angepasst:
Tauben füttern – in Bonn verboten
[…]
Stadttauben können, wie andere Vogelarten, Träger von Krankheitserre
gern sein. Eine Übertragung auf den Menschen ist grundsätzlich möglich,
tritt jedoch selten auf. Für Menschen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko,
wenn sie -wie beim Füttern der Tiere- vermehrt mit Vogelkot oder erreger
haltigem Staub in Kontakt kommen. Zudem kann das Expositionsrisiko er
höht sein, wenn die Tiere in Kontakt mit Lebensmitteln kommen und diese
durch ihren Kot kontaminieren. Das Füttern von Tauben kann zu einer er
höhten Ansammlung der Tiere und damit zu einer stärkeren Belastung der
Umgebung mit Kot und Staub führen.
Taubenkot kann insbesondere bei längerem Verbleib erhebliche VerSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
schmutzungen verursachen und je nach Untergrund zur Schädigung von
Bauwerken und Materialien beitragen. Zusätzlich nehmen Tauben täglich
größere Mengen Steinchen aus dem Mauerputz in den Kropf auf, was zu
einer zusätzlichen Schädigung der Bauwerke führt. Darüber hinaus kann
getrockneter Kot eine Quelle für staubgebundene Krankheitserreger sein.
In Bonn ist aus Gründen des Gesundheits-, Umwelt- und Gebäude-
schutzes das Füttern von Tauben verboten. Zuwiderhandlungen wer-
den mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet. Befolgen Sie bitte
das Taubenfütterungsverbot, zum Wohl von Menschen und Tieren!
Im Folgenden erhalten Sie zusätzliche Informationen mit wissenschaftli
chen Quellen. Die Inhalte könnten, sofern gewünscht, z.B. als ergänzende
Klapptexte auf der Internetseite der Stadt Bonn bereitgestellt werden:
Welche Infektionserreger und Schadorganismen können von verwilderten
Tauben und anderen Vogelarten übertragen werden?
Das Bakterium Chlamydia psittaci ist Erreger der Ornithose (auch als Pa
pageienkrankheit bekannt), die Grippe, Lungenentzündung und andere
Symptome verursacht. Die meisten Übertragungen von Ornithose sind je
doch von Haustieren und Zuchttieren bekannt. Fälle der Übertragung durch
verwilderte Tauben nur sehr selten nachgewiesen. Die Erkrankung ist nach
§ 7 IfSG meldepflichtig (gem. Robert Koch-Institut).
Salmonellen sind Bakterien, die u.a. über Vogelkot und Vogeleier übertra
gen werden und eine Gastroenteritis verursachen (siehe z.B. Bundesminis
terium für Gesundheit, Webseite gesund.de).
Des Weiteren können bei Kontakt mit Kot oder mit (verlassenen) Brutstät
ten Taubenzecken übertragen werden (siehe z.B. Umweltbundesamt).
Was ist Ornithose und von welchen Vögeln wird diese übertragen?
Es ist keine Erkrankung bekannt, die ausschließlich durch Wildtauben
übertragen wird. Die Ornithose ist auch als Papageienkrankheit bekannt
und wird durch das (Ornithose-) Bakterium Chlamydia psittaci verursacht.
Ornithose wird nicht ausschließlich durch Tauben verursacht. Dennoch er
höht sich die Gefahr für Menschen mit Größe der Population. Grundsätz
lich wird auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach Kontakt hinge
wiesen. Das Risikobewusstsein zu Infektionen durch Tauben, aber auch
andere Vögel (z.B. Sittiche oder Papageien), sollte gestärkt werden.
In Deutschland wurden bei Ornithose-Fällen hauptsächlich Expositionen zu
als Heimtier gehaltenen Vögeln, wie Sittichen und Papageien, ermittelt. Es
ist nicht bekannt, wie oft es zu Ornithose-Erkrankungen oder anderen Er
krankungen durch Wildtauben kommt.
Offizielle Stellen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestäti
gen, dass von Stadttauben im normalen Alltag keine größere Gesundheits
gefahr ausgeht als von Haustauben oder anderen Haustieren, da jedes
Tier Krankheiten übertragen kann.Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Jedoch verweist der BfR auf ein erhöhtes ausgehendes Risiko von verwil
derten Tauben, wenn die Tiere in Kontakt mit Lebensmitteln kommen oder
diese durch ihren Kot kontaminieren können. Dies kann der Fall sein bei
Marktständen mit offenen Auslagen, Straßencafés und Freiluftrestaurants,
die stark von Tauben frequentiert werden. Darunter fällt aber auch eine
Massierung von Tauben auf verwahrlosten Nistplätzen mit Taubenkotan
sammlungen in unmittelbarer Nähe des Menschen, wie es das unkontrol
lierte Nisten auf Dachböden mit sich bringt. In diesem besonderen Fall
kann eine Begünstigung der Ausbreitung von Parasiten und Krankheitser
regern (Taubenzecken, Kryptokokken) durch die Tauben und in deren Fol
ge eine konkrete Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des Hauses
anzunehmen sein. Von einer konkreten Gefahr ist auch immer dann aus
zugehen, wenn sich die Tauben in Bereichen befinden, die aufgrund von
Hygienevorschriften von Tieren freizuhalten sind, also beispielsweise
Räume von Lebensmittelbetrieben.
Quellen: Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin 10/2024 und RKI-
Ratgeber „Erkrankungen durch Chlamydia psittaci“ (2018) sowie Bundes
institut für Risikobewertung (BfR, Stellungnahme 2001)
2. die Herkunft der Stadttaube als Nachfahrin domestizierter Haus- und
Brieftauben sowie die daraus resultierende Verantwortung des Men-
schen in der Informationsdarstellung zu berücksichtigen;
Die Vorfahren der heutigen Stadttauben, die wild lebenden Felsentauben,
waren Kulturfolger und konnten so ihren Lebensraum im Lebensumfeld des
Menschen enorm vergrößern. Im Laufe der Jahrtausende begannen die
Menschen, sich diese Tauben zunutze zu machen und sie zu verschiede
nen Zwecken zu züchten (Fleisch und Eier als Nahrung, Kot als Dünger,
Federn als Kissenfüllung, Brieftauben). Mit der fortschreitenden Aufgabe
von Haltungen aufgrund sich ändernder Lebensumstände sind in einem
längeren Prozess Stadttaubenpopulationen entstanden, die über Genera
tionen eigenständig in den Innenstädten leben und sich dort bis heute be
haupten können.
Aus Sicht der Stadtverwaltung spricht nichts dagegen, auf der städtischen
Internetseite auf die Abstammung der Stadttauben von den Felsentauben
hinzuweisen. An dieser Stelle halten die Verwaltung es für sinnvoll, auf das
Deutsche Tierschutzgesetz hinzuweisen, durch das Stadttauben gleicher
maßen wie alle Tiere und unabhängig von der Frage, ob sich die Tiere in
menschlicher Obhut befinden oder nicht, geschützt sind. Ergänzend sollten
an dieser Stelle konkrete Maßnahmen der Verwaltung, durch die der
Schutzauftrag des o.g. Gesetzes im Sinne der menschlichen Verantwor
tung sinnvoll, nachhaltig und leistbar umgesetzt wird benannt werden, bei
spielsweise die Kontrolle und Ahndung von Tierschutzverstößen, präventi
ve Verwaltungstätigkeiten im Rahmen des Taubenschutz bei Bauprojekten
und bei Beratungen von Bürger*innen, betreute Taubenschläge nach dem
Augsburger Modell.
3. die Informationen um Hinweise auf tierschutzgerechte und wissen-
schaftlich anerkannte Maßnahmen des Stadttaubenmanagements,
insbesondere betreute Taubenschläge und den Austausch von EiernSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zur Bestandsregulierung, zu ergänzen;
und
4. auf der Internetseite über den bestehenden betreuten Taubenschlag
am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) durch die Stadttaubenhilfe e.V.
und dessen Funktion für Tierschutz, Populationsmanagement und
Sauberkeit im öffentlichen Raum zu informieren.
Es steht außer Zweifel, dass die Verwaltung betreute Taubenhäuser nach
dem Augsburger Modell für eine sehr geeignete Maßnahme hält, um unter
Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen eine ökologisch sinnvolle, tier
schutzkonforme und nachhaltige Regulierung von Stadttaubenpopulationen
zu erwirken.
Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren unter intensivem
personellen und finanziellem Aufwand das Taubenhaus in Bad Godesberg
und das Taubenmobil am ZOB in Bonn errichtet, sowie die Betreuung der
Taubenschläge durch vertragliche Regelungen und regelmäßige Bereitstel
lung nennenswerter finanzieller Mittel abgesichert.
Die Verwaltung befürwortet, auf der städtischen Internetseite das Modell
der betreuten Taubenhäuser mit seinen zentralen Elementen darzustellen
und konkret über die positiven Auswirkungen hinsichtlich des Tierschutzes,
des Populationsmanagements und der Sauberkeit im öffentlichen Raum im
Einzugsbereich beider Taubeneinrichtungen durch das Engagement der
Stadttaubenhilfe Bonn e.V. (ZOB Bonn) und durch das Engagement des
beauftragten Wildmeisters (Taubenhaus in Bad Godesberg) zu informieren.
Im Sinne einer ausgewogenen und umfassenden Information der Bür
ger*innen sollte auf der städtischen Internetseite auch die Vergrämungs
technik angesprochen werden. Die Installation von geeigneter Vergrä
mungstechnik an Immobilien ist nicht von vornherein als tierschutzwidrig
einzustufen. Wenn sich eine Immobilienbesitzer*in aus Ärger über die in
tensive, unhygienische Verschmutzung der eigenen Immobilie entscheidet,
diese mit Vergrämungstechnik ausstatten zu lassen, dann wird die Besit
zer*in davon nicht wegen des Vorliegens von Untersuchungen Abstand
nehmen, die eine negative Beeinflussung von Bausubstanzen - ggf. durch
aus gerechtfertigt - herabstufen.
An dieser Stelle sollte die Verwaltung vielmehr die Chance wahrnehmen,
die Bürger*innen darauf aufmerksam zu machen, dass auch geeignete
Vergrämungstechnik ohne Wartung und Pflege, bei Verschleiß und Defek
ten zu einer Verletzungs- und Todesfalle für Tauben werden kann. Kom
men Tiere in dieser defekten Technik zu Schaden, liegt ein eindeutiger
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der bei Bekanntwerden geahndet
werden kann (vgl. 2.).
Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, die Bürger*innen von Vergrämungs
techniken abzubringen. Wichtig ist auch, gewahr zu werden, dass manche
Bürger*innen ungeachtet wissenschaftlicher Untersuchungen insbesondere
den Taubenkot im öffentlichen Raum und in ihrem persönlichen Umfeld als
unhygienisch, ekelerregend und belastend empfinden.
Wie Immobilienbesitzer*innen im Rahmen eines Entscheidungsprozesses
die Nachhaltigkeit von Vergrämungstechnik, ihren Wartungs- und PflegeSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aufwand und die Kostenfrage bewerten, obliegt ihnen selbst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Frage, inwieweit eine gegensei
tige Beeinflussung zwischen der Menge des Fütterungsangebots (unge
eignet/geeignet) und der Fortpflanzungsaktivität besteht, unter Fachleuten
unterschiedlich beurteilt wird. Weiterhin existieren Fachaussagen, die den
Fütterungsverzicht als Bestandteil eines Maßnahmenkatalogs zur Ein
dämmung von Taubenpopulationen sehen. Andere Akteure bewerten die
hohe Vermehrungsrate bei Stadttauben ausschließlich als Folgeproblema
tik aus züchterischer Tätigkeit über einen langen Zeitraum hinweg und ver
neinen eine Verbindung zwischen Futterangebot und Fortpflanzungsakti
vität vollkommen.
Es wäre sinnvoll und wünschenswert, wenn es an weiteren Bonner Tau
benhot-Spots betreute Taubeneinrichtungen gäbe. Jedoch fehlen hierzu in
der Verwaltung sowohl die personellen als auch die finanziellen Mittel.
Andere tierschutzkonforme und nachhaltige Maßnahmen, die auch den
Bedürfnissen der dort lebenden Bürger*innen gerecht werden, aber in ihrer
Umsetzung nicht personal- und kostenintensiv sind (Maßnahmen „light“ zur
Eindämmung), sind nicht ersichtlich.
Einer Lockerung des auf Ordnungsrecht basierenden Fütterungsverbots für
Tauben an solchen Hotspots ohne Errichtung eines Taubenschlags steht
die Verwaltung kritisch gegenüber, da dort der Vorteil des Eieraustausch in
einem räumlich überschaubaren, eingegrenzten und sicheren Rahmen
nicht genutzt werden kann und auch die Bindung des Großteils des Tau
benkots in einem Schlag dort nicht gegeben ist. Darüber hinaus sieht die
Verwaltung die rechtssichere Gestaltung einer geregelten Betreuung von
Stadttauben sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum als nicht um
setzbar an.
Die Verwaltung hält es für möglich, dass die Fütterung von Tauben ohne
Verbindung zu einem Taubenschlag und seinen Vorteilen den Bür
ger*innen nicht zu vermitteln ist und ggf. zu einem Anwachsen des Unmuts
den Tieren gegenüber führen könnte.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de