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261289 · Mitteilungsvorlage

Resolution des Rhein-Sieg-Kreises zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)

Nummer
261289
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Mondorfer Fähre Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261289
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Resolution des Rhein-Sieg-Kreises zur
Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord
(Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung gibt hiermit die in der Anlage befindliche Resolution des Rhein-
Sieg-Kreises zur Kenntnis.
Die Resolution wurde einstimmig in der Sitzung des Planungs- und Verkehrs-
ausschusses des Rhein-Sieg-Kreises am 23.06.2026 angenommen und im
Nachgang der Verwaltung der Stadt Bonn zur Kenntnis übermittelt.
Anlage/n
1 Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (öffentlich)Seite 1 von 6
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für Planung und Verkehr 23.06.2026
Herrn Nils Suchetzki 10:45
Kreishaus
53721 Siegburg
nachrichtlich:
Fraktionen/Gruppen
Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)
Sehr geehrter Herr Suchetzki,
die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP beantragen für die nächste Sitzung des Ausschusses
für Planung und Verkehr folgende Resolution zu verabschieden. Der Landrat wird gebeten, diese
Resolution an die Bundesregierung, den zuständigen Bundesminister, die Bundestagsabgeordneten
aus der Region sowie den zuständigen Landesminister und die Landtagsabgeordneten aus der Region
weiterzuleiten.
Begründung:
Die Sperrung der Nordbrücke stellt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn sowie
die angrenzenden Regionen eine erhebliche verkehrliche Herausforderung dar. Positiv ist, dass die
Region gemeinsam bereits zahlreiche kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung des Verkehr vorbereitet
und prüft. Diese Initiativen verdienen Unterstützung, da sie dazu beitragen können, die Auswirkungen
auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen sowie den öffentlichen Verkehr abzumildern.
Gleichzeitig erfordert die Bedeutung der Nordbrücke für die regionale Mobilität weitere entschlossene
Schritte. Neben kurzfristigen Verkehrsmaßnahmen müssen auch mittel- und langfristige Lösungen in
den Blick genommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Rheinquerungen dauerhaft sicherzustellen
und die Belastungen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Björn Franken Ingo Steiner Sara Zorlu Christian Koch
Oliver Krauß Jasmin Sowa-Holderbaum Michael Richter Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann
CDU-Kreistagsfraktion Rhein-SiegSeite 2 von 6
Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)
1. Präambel
Die vollständige Sperrung der Bonner Nordbrücke am 03.06.2026 ist ein massiver Einschnitt mit
Folgen, die weit über die Region Bonn/Rhein-Sieg hinausreichen. Die Friedrich-Ebert-Brücke ist die
einzige durchgehende Ost-West-Verbindung für den Rhein-Sieg-Kreis und damit für hunderttausende
Pendlerinnen und Pendler, für Unternehmen und für die öffentliche Infrastruktur.
Die Sperrung bedeutet:
▪ massive Verkehrsverlagerungen auf das lokale und regionale Straßennetz,
▪ erhebliche wirtschaftliche Schäden für Unternehmen und Logistik,
▪ tagtägliche Belastungen für die betroffenen Menschen, insbesondere für Pendlerinnen und
Pendler sowie Schülerinnen und Schüler,
▪ eine erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit in der Region sowie
▪ eine drohende Beeinträchtigung des Rettungswesens, der Feuerwehr und des Katastrophen-
schutzes.
2. Feststellung der Situation
Die Nordbrücke wurde wegen struktureller Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke
gesperrt. Vorangegangene Maßnahmen – ein Lkw-Fahrverbot über 7,5 Tonnen sowie technische Über-
wachungsanlagen (WIM-Anlagen) – haben nicht ausgereicht, um die Vollsperrung zu verhindern.
Am 15.04.2026 fasste der Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises in einer gemein-
samen Sitzung mit dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr der Bundesstadt Bonn folgenden Be-
schluss:
Die Verwaltung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Oberbürgermeister der
Stadt Bonn und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden beauftragt, sich mit Nachdruck auf
allen Ebenen (Land, Bund, Autobahn GmbH des Bundes) für die Umsetzung der folgenden Maß-
nahmen einzusetzen:
1. […] [Anm.: hinfällig aufgrund der aktuellen Entwicklungen]
2. Beschleunigte Planung und Realisierung des notwendigen Ersatzneubaus der Nordbrü-
cke (A565),
3. Aktive Bereitstellung verkehrsrelevanter Daten, um eine weiträumige Umfahrung der
Nordbrücke in digitalen Navigationssystemen zu ermöglichen und zu fördern (u. a.
SEVAS). Frühzeitige Information der Öffentlichkeit über verkehrslenkende Maßnah-
men in der Region,
4. Frühzeitige, transparente und umfassende Einbeziehung der Anwohnenden, z. B. bei
Dialogforen und anderen Beteiligungsformaten sowie Perspektiven zu möglichen Er-
satzwohnungen und Entschädigungen. Durchführung einer abgewogenen Planung
möglichst mit der geringsten Anzahl von Wohneinheiten, die wegfallen würden.
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises bekräftigt seinen am 15.04.2026 gefass-
ten Beschluss auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse.
CDU-Kreistagsfraktion Rhein-SiegSeite 3 von 6
Interdependenz mit weiteren Baustellen/Sperrungen:
Der Ausschuss für Planung und Verkehr begrüßt ausdrücklich alle Prüfungen, wie Einwirkungen durch
andere Autobahnbaustellen möglichst minimiert werden können. Dies bezieht sich insbesondere auf:
- Beseitigung der Baustelle auf der A 562 (“Konrad-Adenauer-Brücke”, Südbrücke),
- Baustelle Endenicher Ei (Brückenbauwerk über die A 565),
- Baustelle A 59.
Nach bisherigen Informationen können die geplanten Sperrungen im SPNV aufgrund des Umfangs der
Arbeiten und dem Vorlauf notwendiger Sperrzeiten nicht verschoben werden. Demzufolge bleibt es
bei den folgenden Sperrungen:
- Linke DB-Rheinstrecke: Zur Ertüchtigung vor der Sperrung der rechten Rheinschiene wird die
Strecke vom 02.07.2026 bis zum 10.07.2026 gesperrt.
- Rechte DB-Rheinstrecke Troisdorf-Wiesbaden: Vom 10.07.2026 bis zum12.12.2026 gesperrt.
Die Regionalzüge RE8 und RB27 von Mönchengladbach enden in Troisdorf. Infolge der Maß-
nahme ist in diesem Zeitraum auch das S-Bahn-Angebot auf der Siegstrecke eingeschränkt (da
diese als Umleitungsstrecke für den Güterverkehr fungiert).
- Siegstrecke: Die Strecke Köln-Troisdorf-Siegen wird im Zeitraum Dezember 2026 bis Juli 2027
saniert.
- Linke Rheinstrecke Köln-Remagen(-Koblenz): Sperrung von Februar 2028 bis Juli 2028, an-
schließend ca. zweijährige Sperrung zwischen Köln Süd und Köln Hbf wegen Brückensanierun-
gen in Köln.
Die Anpassungsbedarfe für die geplanten Schienenersatzverkehre sind unverzüglich zu prüfen.
Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und alle betroffenen Städte und Gemeinden werden aufgefordert,
die Möglichkeit der Verschiebung von geplanten Baumaßnahmen auf Hauptachsen zu prüfen.
3. Forderungen
Der Planungs- und Verkehrsausschuss fordert:
3.1 Dringlichkeit, Priorität und Finanzierung
- Der Planungs- und Verkehrsausschuss begrüßt, dass der Ersatzneubau der linksrheinischen
Vorlandbrücke beschleunigt werden soll und deutschlandweit oberste Priorität genießt.
- Die Menschen in der Region erwarten, dass die in der Realisierung schnellstmögliche, bedarfs-
gerechte Variante priorisiert und umgesetzt wird. Ziel ist eine frühestmögliche Öffnung der
Nordbrücke.
- Die hierfür erforderlichen Mittel sind ohne Verzögerung bereitzustellen.
3.2 Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundes (InfZuG) zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungs-
verfahren für Verkehrswege durch Priorisierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau deutlich zu ver-
kürzen.
- Wir erwarten, dass die den Ersatzneubau von Brücken betreffenden Regelungen des Gesetz-
entwurfes das laufende parlamentarische Verfahren unverzüglich durchläuft und beschlossen
wird.
3.3 Sofortmaßnahmen für Rettungswesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Sofortige Einrichtung priorisierter Sonderrouten für Polizei, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr
und Katastrophenschutz,
- Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Einsatzmittel zur Überbrückung der Sperrungsdauer,
- Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle von Bonn und Rhein-Sieg-Kreis für Ret-
tungswesen und Katastrophenschutz undSeite 4 von 6
- Verbindliche Notfallpläne für Großschadenslagen unter Berücksichtigung der Brückensper-
rung.
3.4 Sofortmaßnahmen
- Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt alle Maßnahmen, die zur Verkehrsentlastung beitragen (al-
ternative Routen, ÖPNV-Ausweitung, Shuttle-Angebote, Park-and-Ride-Konzepte, flexible Ar-
beitszeitmodelle).
3.5 Fährverbindungen
Prüfung zusätzlicher Rheinquerungen per Fähre
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und poten-
ziellen Betreibern die Reaktivierung früherer Fährverbindungen, insbesondere zwischen Born-
heim-Widdig und Niederkassel-Rheidt („NATO-Rampe“), zu prüfen. Dabei soll ausdrücklich
auch der Einsatz von Autofähren betrachtet werden, um zusätzliche Rheinquerungsmöglich-
keiten für den Individualverkehr zu schaffen, wenn die Zufahrtstraßen die Verkehre angemes-
sen aufnehmen können.
Integration von Rheinfähren in die VRS-Tarifstruktur bzw. in den Geltungsbereich von SchülerTickets
- Vom 10.07.2026 bis zum 11.12.2026 können Fußgänger und Fahrradfahrer mit dem Deutsch-
landticket die Rheinfähre Königwinter zwischen Königswinter und Bonn-Mehlem nutzen. Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS),
go.Rheinland, den betroffenen Kommunen sowie den jeweiligen Fährbetreibern die Möglich-
keiten einer zeitlich befristeten Integration bestehender und gegebenenfalls zusätzlicher Fähr-
verbindungen in die Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs zu prüfen, darunter
die Integration der Fähre Mondorf in den Rheinlandtarif und Schülerverkehr (kostenlose Nut-
zung für Schülerinnen und Schüler der Ursulinenschule Hersel und des Collegium Josephinum
Bonn mit Rad).
3.6 Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen im ÖPNV
Wir unterstützen alle Bemühungen der Kreisverwaltung, in Abstimmung mit den Unternehmen RSVG
und RVK Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen
und zu realisieren.
Hierzu gehören insbesondere:
- Möglichkeiten und Kosten einer vorgezogenen Inbetriebnahme der Schnellbuslinie SB 85 Ra-
mersdorf – Wachtberg – Meckenheim,
- Möglichkeiten und Kosten einer Verdichtung Stadtbahnlinien 66/67 zwischen Bonn Hbf und
Sankt Augustin-Zentrum in der Hauptverkehrszeit,
- Verbesserung der Busanbindung der Haltestelle „Bonn, Mondorfer Fähre“ auf der linken
Rheinseite (Direktverbindung in Richtung Bornheim),
- Möglichkeiten und Kosten der Bereitstellung von zusätzlichen Leihrädern des Verleihsystems
„Welo“ an geeigneten ÖPNV-Stationen.
3.7 Verantwortung von Bund und Land
- Bei der Finanzierung entsprechender Kompensations- und Anpassungsmaßnahmen im ÖPNV
sehen wir auch Bund und Land in der Verantwortung – wie es beispielsweise bei der Förderung
kommunaler Ersatzverkehre bei den Generalsanierungen der DB bereits der Fall ist oder durch
eine Neuauflage des Projekts „Lead City“.
3.8 Ausbau von Park-and-Ride-Angeboten
- Der Ausschuss für Planung und Verkehr begrüßt den sinnvollen Ausbau von Park-and-Ride-
Flächen zur Förderung des Umstiegs auf den öffentlichen Personennahverkehr.Seite 5 von 6
- An strategisch wichtigen Haltepunkten soll entsprechend des Bedarfs die Erweiterung oder
Einrichtung geprüft werden. Hierzu zählen insbesondere die Stationen entlang der S23 sowie
Standorte an der B56, der L158 und an weiteren geeigneten Verkehrsknotenpunkten.Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 00:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de