261285-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gleichbehandlung der institutionell geförderten Kulturangebote
Kerndaten
- Nummer
- 261285-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261285-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Gleichbehandlung der institutionell geförderten Kulturangebote Beratungsfolge Kulturausschuss 15.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt die Vertagung des Antrags in die Haushaltsberatungen. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da die im Jahr 2026 erlassenen Bescheide bestandskräftig sind und nach Kenntnis der Verwaltung keiner der Träger aktuell einen Nachteil in Bezug auf die städtische Förderung hat. Hintergrund der im Jahr 2020 im Einvernehmen mit den damaligen kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern getroffenen Regelung für die im Antrag genannten fünf Einrichtungen bzw. Institutionen war der Umstand, dass sie über lange Zeiträume aus der Projektförderung finanziert und damit gegenüber anderen Projektantragstellern bevorzugt wurden, da Projektförderung nur drei Mal hintereinander bewilligt werden soll. Der Wunsch und Vorschlag, diese institutionelle Förderung an die Förderung des Landes zu binden, kam seinerzeit einvernehmlich aus den Reihen der Politik, da diese Bindung auch der Grund für die zuvor verstetigte Projektförderung war. Es sollte damit sichergestellt werden, dass die aus der Projektförderung umgewidmeten Mittel im Falle einer nicht mehr erfolgenden Landesförderung wieder für die Projektförderung genutzt werden können. Der Wechsel in die institutionelle Förderung - unter Reduzierung des Budgets für Projektmittel und Erhöhung des Budgets für Betriebskostenzuschüsse (institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 63.500 EUR - diente der Herstellung der Rechtssicherheit und war und ist durchaus im Interesse der fünf Geförderten. Die Änderung erfolgte zulasten des Projektmittelbudgets, das seitdem von jährlich 164.000 EUR auf 100.500 EUR reduziert ist. Dies führt dazu, dass in den zwei Förderläufen der Projektförderung pro Jahr nun weniger Anträge positiv beschieden werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verwaltung im Zuge der Beratung manchen Antragstellerinnen und Antragstellern von der Antragstellung abrät. Auch hat das Auswirkungen auf die durchschnittlichen Zuschusshöhen. In der Beratung und/oder in den Anträgen werden sehr häufig sehr viel höhere Fördersummen genannt, als letztendlich auf Grund des Budgets der Projektförderung bewilligt werden können. Zur Annahme der Antragstellerinnen und Antragsteller, die erläuterte PraxisSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) führe zu Unsicherheiten und gefährde langfristig die Planungssicherheit der Kulturschaffenden, teilt die Kulturverwaltung mit, dass die gesamte Kulturförderung unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit und Genehmigung des städtischen Haushalts steht. Darauf weist das Kulturamt in jedem Förderbescheid explizit hin. Die Bewilligungen ergehen bei der institutionellen Förderung jährlich und die Zuschusshöhe wird alle zwei Jahre im Zuge der Haushaltsaufstellung beraten. Von Langfristigkeit kann daher bei keiner institutionell geförderten Einrichtung gesprochen werden. Die Verwaltung betont, dass die Qualität der Arbeit hier nicht vorrangig entscheidungserheblich ist. Es gibt in der Stadt viele Einrichtungen, die sehr gute Kulturarbeit leisten und mangels städtischer Mittel nicht gefördert werden können. Der Kreis der institutionell Geförderten hat sich in den vergangenen Jahren nicht verändert. Auch die bisher Geförderten können nicht von einem dauerhaften Förderautomatismus ausgehen. Das lässt die Finanzlage der öffentlichen Haushalte nicht zu. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de