← Vorlagen

261285-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gleichbehandlung der institutionell geförderten Kulturangebote

Nummer
261285-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261285 Gleichbehandlung der institutionell geförderten Kulturangebote

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.661 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261285-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Gleichbehandlung der institutionell geförderten
Kulturangebote
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung empfiehlt die Vertagung des Antrags in die
Haushaltsberatungen. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da die im Jahr 2026
erlassenen Bescheide bestandskräftig sind und nach Kenntnis der Verwaltung
keiner der Träger aktuell einen Nachteil in Bezug auf die städtische Förderung
hat.
Hintergrund der im Jahr 2020 im Einvernehmen mit den damaligen
kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern getroffenen Regelung für die im
Antrag genannten fünf Einrichtungen bzw. Institutionen war der Umstand, dass
sie über lange Zeiträume aus der Projektförderung finanziert und damit
gegenüber anderen Projektantragstellern bevorzugt wurden, da
Projektförderung nur drei Mal hintereinander bewilligt werden soll.
Der Wunsch und Vorschlag, diese institutionelle Förderung an die Förderung
des Landes zu binden, kam seinerzeit einvernehmlich aus den Reihen der
Politik, da diese Bindung auch der Grund für die zuvor verstetigte
Projektförderung war. Es sollte damit sichergestellt werden, dass die aus der
Projektförderung umgewidmeten Mittel im Falle einer nicht mehr erfolgenden
Landesförderung wieder für die Projektförderung genutzt werden können.
Der Wechsel in die institutionelle Förderung - unter Reduzierung des Budgets
für Projektmittel und Erhöhung des Budgets für Betriebskostenzuschüsse
(institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 63.500 EUR - diente der
Herstellung der Rechtssicherheit und war und ist durchaus im Interesse der fünf
Geförderten.
Die Änderung erfolgte zulasten des Projektmittelbudgets, das seitdem von
jährlich 164.000 EUR auf 100.500 EUR reduziert ist. Dies führt dazu, dass in
den zwei Förderläufen der Projektförderung pro Jahr nun weniger Anträge
positiv beschieden werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die
Verwaltung im Zuge der Beratung manchen Antragstellerinnen und
Antragstellern von der Antragstellung abrät. Auch hat das Auswirkungen auf die
durchschnittlichen Zuschusshöhen. In der Beratung und/oder in den Anträgen
werden sehr häufig sehr viel höhere Fördersummen genannt, als letztendlich
auf Grund des Budgets der Projektförderung bewilligt werden können.
Zur Annahme der Antragstellerinnen und Antragsteller, die erläuterte PraxisSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
führe zu Unsicherheiten und gefährde langfristig die Planungssicherheit der
Kulturschaffenden, teilt die Kulturverwaltung mit, dass die gesamte
Kulturförderung unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit und Genehmigung
des städtischen Haushalts steht. Darauf weist das Kulturamt in jedem
Förderbescheid explizit hin. Die Bewilligungen ergehen bei der institutionellen
Förderung jährlich und die Zuschusshöhe wird alle zwei Jahre im Zuge der
Haushaltsaufstellung beraten. Von Langfristigkeit kann daher bei keiner
institutionell geförderten Einrichtung gesprochen werden.
Die Verwaltung betont, dass die Qualität der Arbeit hier nicht vorrangig
entscheidungserheblich ist. Es gibt in der Stadt viele Einrichtungen, die sehr
gute Kulturarbeit leisten und mangels städtischer Mittel nicht gefördert werden
können. Der Kreis der institutionell Geförderten hat sich in den vergangenen
Jahren nicht verändert. Auch die bisher Geförderten können nicht von einem
dauerhaften Förderautomatismus ausgehen. Das lässt die Finanzlage der
öffentlichen Haushalte nicht zu.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de