261284-01 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261284-01
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261284-01 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 26.06.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Die Antragstellerin hat ihren Bürgerantrag konkretisiert. Die Konkretisierung hat folgenden Wortlaut: Ich bitte, diese Klarstellung zum Vorgang ALLRIS-Nr. 261284 zuzuordnen. Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen Bürgeran trag nach § 24 GO NRW wie folgt: Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss eine schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte Stellungnahme vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen beschäftigten-, schwerbehinderten-, datenschutz-, informationsfreiheits- und beschwer- debezogenen Mehrfachvorgängen Zuständigkeiten, Federführung, Akten- führung, Datenwege, barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteili- gung zuständiger Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organi- satorisch sicherstellt. Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und Begründungs punkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren. Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte Korre spondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein Bestandteil des Bür gerantrags ist.Seite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Konkretisierung Bürgerantrag (öffentlich) 2 Konkretisierung Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 7 Von: Gesendet: Freitag, 26. Juni 2026 12:04 An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>; Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Re: - Eingangsbestätigung zu Ihren Korrespondenzen von Montag, 22. Juni 2026 sowie Dienstag, 23. Juni 2026 Betreff: ALLRIS 261284 – Konkretisierung meines Bürgerantrags nach § 24 GO NRW Sehr geehrte sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilungen vom 26. Juni 2026. Ich bitte, diese Klarstellung dem Vorgang ALLRIS-Nr. 261284 zuzuordnen. Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wie folgt: Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss eine schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte Stellungnahme vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen beschäftigten-, schwerbehinderten-, datenschutz-, informationsfreiheits- und beschwerdebezogenen Mehrfachvorgängen Zuständigkeiten, Federführung, Aktenführung, Datenwege, barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteiligung zuständiger Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organisatorisch sicherstellt. Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und Begründungspunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren. Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte Korrespondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein Bestandteil des Bürgerantrags ist.Seite 3 von 7 Im Hinblick auf die veröffentlichten Sitzungstermine bitte ich zudem um kurze schriftliche Mitteilung, ob eine Beratung am 08. Juli 2026 nicht vorgesehen ist und, falls dies zutrifft, aus welchem organisatorischen Grund der Vorgang für den 23. September 2026 beziehungsweise 03. November 2026 vorgemerkt wird. Für eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem bitte ich vorsorglich um datenschutzgerechte Anonymisierung und Datenminimierung. Personenbezogene Gesundheits-, Beschäftigten-, Sozialleistungs-, Personalakten- oder sonstige Individualdetails sollen nicht öffentlich eingestellt werden. Ich bitte weiterhin ausschließlich um schriftliche, barrierearme Kommunikation. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 7 Von: Gesendet: Montag, 22. Juni 2026 12:24 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>; Deus, Guido (Dez_OB) <guido.deus@bonn.de> Betreff: Ergänzung zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW – rechtskreisübergreifende Federführung, Struktur-, Haushalts-, Risiko-, IKS- und Gremienrelevanz Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, unter Bezugnahme auf den unter dem Aktenzeichen geführten Vorgang, hilfsweise unter Bezugnahme auf meinen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 10.06.2026, bitte ich um Zuordnung dieses Schreibens zu meinem Bürgerantrag. Dieses Schreiben erweitert den Bürgerantrag nicht um individualrechtliche Ansprüche. Es präzisiert ausschließlich die bereits angelegte Struktur-, Haushalts-, Kontroll- und Gremienfrage. Gegenstand ist nicht die arbeitsrechtliche, sozialrechtliche oder datenschutzrechtliche Bewertung einzelner Ansprüche. Gegenstand ist die Frage, ob und durch welche Stelle die Bundesstadt Bonn die aus den bereits bei ihr anhängigen Vorgängen entstehende Gesamtbelastung zentral erfasst, rechtskreisrein zuordnet, haushaltsrechtlich bewertet, fristenkontrolliert bearbeitet und kontrollfähig abschließt. Einzelfallumstände werden hierbei nur als Anlass und Prüfmaterial benannt, nicht als Entscheidungsgegenstand des Bürgerantrags. Maßgeblich ist ausschließlich die der Stadt bereits unmittelbar bekannte eigene Vorgangs- und Aktenlage, insbesondere der OB-Vorgang, der Bürgerantrag, offene IFG-/DSGVO-Stränge, Personal-/Fürsorge- und SGB-IX-Bezüge, Rückforderungs- und Gebührenvorgänge sowie weitere bei der Stadt anhängige Folge- und Klärungsvorgänge. Wenn die Stadt in den genannten Vorgängen personenbezogene und teilweise gesundheitsbezogene Daten verarbeitet, status-, entgelt- und sozialleistungsbezogene Verfahrensfolgen bearbeitet, Rückforderungen geltend macht und Gebühren- bzw. Kostenträgervorgänge führt, muss auch die anschließende Kontroll- und Verfahrensklärung prüffähig, aktenkundig, rechtskreisrein und zuständigkeitsklar erfolgen. Ich bitte nicht um eine erneute inhaltliche Bewertung einzelner Punkte. Ich bitte um eine schriftliche Verfahrens- und Zuständigkeitsmitteilung zu folgenden Fragen: Welche Stelle der Bundesstadt Bonn koordiniert den rechtskreisübergreifenden Gesamtvorgang federführend?Seite 5 von 7 Seit wann besteht diese Federführung? Welche Stelle ist jeweils zuständig für den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, die AGG-Beschwerde bzw. deren verwaltungsinterne Zuordnung, Personal-/Fürsorgepflichten, SGB-IX-Schutzpflichten, Datenschutz und Akteneinsicht, Entgelt/Rückforderung, Rettungsdienstgebühr/Kostenträgerabrechnung, rechnungsprüfungsbezogene Kontrollfragen? Auf welcher Akten- und Rechtsgrundlage erfolgt die jeweilige Bearbeitung? Welche Tatsachen- bzw. Datenquellen werden jeweils zugrunde gelegt? Welche Stellen wurden beteiligt bzw. sind nach Auffassung der Stadt noch zu beteiligen? Welcher aktuelle Prüf- und Bearbeitungsstand besteht jeweils? Welche schriftlichen Mitteilungen oder Ergebnisse liegen hierzu bereits vor? Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgänge rechtskreisrein, aktenkundig, datenschutzgerecht, fristenkontrolliert und prüffähig bearbeitet sowie abgeschlossen werden? Falls keine zentrale Federführung besteht, bitte ich ausdrücklich um Mitteilung, welche Stelle stattdessen Gesamtübersicht, Fristenkontrolle, Zuständigkeitsabgrenzung, Aktenvollständigkeit, Kosten-/Risikobewertung und Gremienfähigkeit sicherstellt. Spätestens aufgrund der bereits bei der Stadt anhängigen Vorgänge ist die Struktur-, Kosten-, Risiko-, Haushalts-, IKS- und Gremienrelevanz objektiv prüfungsbedürftig. Ich bitte daher außerdem um Mitteilung, ob der Vorgang dem Verwaltungsvorstand bzw. den zuständigen Dezernaten zugeordnet wurde,Seite 6 von 7 ob die Kämmerei bzw. das Finanzdezernat mit einer haushaltsrechtlichen Risiko- und Kostenbewertung befasst wurde, ob die örtliche Rechnungsprüfung mit Blick auf Zahlungsabwicklung, Forderungsmanagement, interne Kontrollsysteme, Wirtschaftlichkeit und Prüffähigkeit informiert oder beteiligt wurde, ob und in welcher Form eine datenschutzgerechte, gremiumsfähige Sachverhaltsdarstellung für die zuständigen Gremien vorbereitet wird. Zur Klarstellung: Eine Offenlegung personenbezogener Gesundheits-, Personalakten- oder Detaildaten gegenüber politischen Gremien wird hiermit nicht begehrt. Erforderlich ist allein eine datenschutzgerechte Einordnung der Struktur-, Kosten-, Haushalts-, Risiko- und Kontrollrelevanz. Ich bitte nicht um eine abschließende Sachentscheidung innerhalb dieser Frist, sondern ausschließlich um eine schriftliche Verfahrens- und Zuständigkeitsmitteilung zu den vorstehenden Punkten bis zum 06.07.2026. Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de