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261284-01 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn

Nummer
261284-01
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 09.07.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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  1. 261284 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261284-01
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
26.06.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen
Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Die Antragstellerin hat ihren Bürgerantrag konkretisiert.
Die Konkretisierung hat folgenden Wortlaut:
Ich bitte, diese Klarstellung zum Vorgang ALLRIS-Nr. 261284 zuzuordnen.
Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen Bürgeran
trag nach § 24 GO NRW wie folgt:
Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss eine
schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte Stellungnahme
vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen beschäftigten-,
schwerbehinderten-, datenschutz-, informationsfreiheits- und beschwer-
debezogenen Mehrfachvorgängen Zuständigkeiten, Federführung, Akten-
führung, Datenwege, barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteili-
gung zuständiger Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organi-
satorisch sicherstellt.
Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und Begründungs
punkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu
behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen
tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren.
Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und
sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte Korre
spondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein Bestandteil des Bür
gerantrags ist.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Konkretisierung Bürgerantrag (öffentlich)
2 Konkretisierung Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 7
Von:
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2026 12:04
An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>; Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Re: - Eingangsbestätigung zu Ihren Korrespondenzen von Montag, 22.
Juni 2026 sowie Dienstag, 23. Juni 2026
Betreff: ALLRIS 261284 – Konkretisierung meines
Bürgerantrags nach § 24 GO NRW
Sehr geehrte
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilungen vom 26. Juni 2026.
Ich bitte, diese Klarstellung dem Vorgang ALLRIS-Nr.
261284 zuzuordnen.
Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wie folgt:
Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss
eine schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte
Stellungnahme vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen
beschäftigten-, schwerbehinderten-, datenschutz-,
informationsfreiheits- und beschwerdebezogenen Mehrfachvorgängen
Zuständigkeiten, Federführung, Aktenführung, Datenwege,
barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteiligung zuständiger
Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organisatorisch
sicherstellt.
Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und
Begründungspunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die
politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht
ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage
konkretisieren.
Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt
und sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte
Korrespondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein
Bestandteil des Bürgerantrags ist.Seite 3 von 7
Im Hinblick auf die veröffentlichten Sitzungstermine bitte ich zudem um
kurze schriftliche Mitteilung, ob eine Beratung am 08. Juli 2026 nicht
vorgesehen ist und, falls dies zutrifft, aus welchem organisatorischen
Grund der Vorgang für den 23. September 2026 beziehungsweise 03.
November 2026 vorgemerkt wird.
Für eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem bitte ich vorsorglich
um datenschutzgerechte Anonymisierung und Datenminimierung.
Personenbezogene Gesundheits-, Beschäftigten-, Sozialleistungs-,
Personalakten- oder sonstige Individualdetails sollen nicht öffentlich
eingestellt werden.
Ich bitte weiterhin ausschließlich um schriftliche, barrierearme
Kommunikation.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 7
Von:
Gesendet: Montag, 22. Juni 2026 12:24
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>; Deus, Guido (Dez_OB) <guido.deus@bonn.de>
Betreff: Ergänzung zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW – rechtskreisübergreifende Federführung,
Struktur-, Haushalts-, Risiko-, IKS- und Gremienrelevanz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
unter Bezugnahme auf den unter dem Aktenzeichen geführten
Vorgang, hilfsweise unter Bezugnahme auf meinen Bürgerantrag nach § 24
GO NRW vom 10.06.2026, bitte ich um Zuordnung dieses Schreibens zu
meinem Bürgerantrag.
Dieses Schreiben erweitert den Bürgerantrag nicht um individualrechtliche
Ansprüche. Es präzisiert ausschließlich die bereits angelegte Struktur-,
Haushalts-, Kontroll- und Gremienfrage.
Gegenstand ist nicht die arbeitsrechtliche, sozialrechtliche oder
datenschutzrechtliche Bewertung einzelner Ansprüche. Gegenstand ist die
Frage, ob und durch welche Stelle die Bundesstadt Bonn die aus den
bereits bei ihr anhängigen Vorgängen entstehende Gesamtbelastung zentral
erfasst, rechtskreisrein zuordnet, haushaltsrechtlich bewertet,
fristenkontrolliert bearbeitet und kontrollfähig abschließt.
Einzelfallumstände werden hierbei nur als Anlass und Prüfmaterial
benannt, nicht als Entscheidungsgegenstand des Bürgerantrags.
Maßgeblich ist ausschließlich die der Stadt bereits unmittelbar bekannte
eigene Vorgangs- und Aktenlage, insbesondere der OB-Vorgang, der
Bürgerantrag, offene IFG-/DSGVO-Stränge, Personal-/Fürsorge- und
SGB-IX-Bezüge, Rückforderungs- und Gebührenvorgänge sowie weitere
bei der Stadt anhängige Folge- und Klärungsvorgänge.
Wenn die Stadt in den genannten Vorgängen personenbezogene und
teilweise gesundheitsbezogene Daten verarbeitet, status-, entgelt- und
sozialleistungsbezogene Verfahrensfolgen bearbeitet, Rückforderungen
geltend macht und Gebühren- bzw. Kostenträgervorgänge führt, muss auch
die anschließende Kontroll- und Verfahrensklärung prüffähig,
aktenkundig, rechtskreisrein und zuständigkeitsklar erfolgen.
Ich bitte nicht um eine erneute inhaltliche Bewertung einzelner Punkte. Ich
bitte um eine schriftliche Verfahrens- und Zuständigkeitsmitteilung zu
folgenden Fragen:
Welche Stelle der Bundesstadt Bonn koordiniert den
rechtskreisübergreifenden Gesamtvorgang federführend?Seite 5 von 7
Seit wann besteht diese Federführung?
Welche Stelle ist jeweils zuständig für
den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW,
die AGG-Beschwerde bzw. deren verwaltungsinterne Zuordnung,
Personal-/Fürsorgepflichten,
SGB-IX-Schutzpflichten,
Datenschutz und Akteneinsicht,
Entgelt/Rückforderung,
Rettungsdienstgebühr/Kostenträgerabrechnung,
rechnungsprüfungsbezogene Kontrollfragen?
Auf welcher Akten- und Rechtsgrundlage erfolgt die jeweilige
Bearbeitung?
Welche Tatsachen- bzw. Datenquellen werden jeweils zugrunde gelegt?
Welche Stellen wurden beteiligt bzw. sind nach Auffassung der Stadt noch
zu beteiligen?
Welcher aktuelle Prüf- und Bearbeitungsstand besteht jeweils?
Welche schriftlichen Mitteilungen oder Ergebnisse liegen hierzu bereits
vor?
Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgänge rechtskreisrein, aktenkundig,
datenschutzgerecht, fristenkontrolliert und prüffähig bearbeitet sowie
abgeschlossen werden?
Falls keine zentrale Federführung besteht, bitte ich ausdrücklich um
Mitteilung, welche Stelle stattdessen Gesamtübersicht, Fristenkontrolle,
Zuständigkeitsabgrenzung, Aktenvollständigkeit, Kosten-/Risikobewertung
und Gremienfähigkeit sicherstellt.
Spätestens aufgrund der bereits bei der Stadt anhängigen Vorgänge ist die
Struktur-, Kosten-, Risiko-, Haushalts-, IKS- und Gremienrelevanz
objektiv prüfungsbedürftig.
Ich bitte daher außerdem um Mitteilung,
ob der Vorgang dem Verwaltungsvorstand bzw. den zuständigen
Dezernaten zugeordnet wurde,Seite 6 von 7
ob die Kämmerei bzw. das Finanzdezernat mit einer haushaltsrechtlichen
Risiko- und Kostenbewertung befasst wurde,
ob die örtliche Rechnungsprüfung mit Blick auf Zahlungsabwicklung,
Forderungsmanagement, interne Kontrollsysteme, Wirtschaftlichkeit und
Prüffähigkeit informiert oder beteiligt wurde,
ob und in welcher Form eine datenschutzgerechte, gremiumsfähige
Sachverhaltsdarstellung für die zuständigen Gremien vorbereitet wird.
Zur Klarstellung: Eine Offenlegung personenbezogener Gesundheits-,
Personalakten- oder Detaildaten gegenüber politischen Gremien wird
hiermit nicht begehrt. Erforderlich ist allein eine datenschutzgerechte
Einordnung der Struktur-, Kosten-, Haushalts-, Risiko- und
Kontrollrelevanz.
Ich bitte nicht um eine abschließende Sachentscheidung innerhalb dieser
Frist, sondern ausschließlich um eine schriftliche Verfahrens- und
Zuständigkeitsmitteilung zu den vorstehenden Punkten bis zum
06.07.2026.
Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de