261284 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261284
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261284 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 10.06.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im Stadtgebiet wohnt, stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Ich beantrage, 1. den Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss bzw. dem nach Hauptsat zung oder Geschäftsordnung zuständigen Gremium vorzulegen, 2. zu beschließen, die Verwaltung mit einem schriftlichen, abstrahierten Bericht zu beauftragen, wie die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergrei fenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwal tungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, die tatsächliche Anwendung, Dokumentation, Kontrolle, Risikosteuerung und Eskalation vor handener Standards sicherstellt, 3. mir das zuständige Gremium, den weiteren Verfahrensgang sowie die späte re Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag schriftlich mitzuteilen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich)Seite 2 von 8 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreKen Sehr geehrte Damen und Herren, als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im Stadtgebiet wohnt, stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Ich beantrage, 1. den Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss bzw. dem nach Hauptsatzung oder Geschäftsordnung zuständigen Gremium vorzulegen, 2. zu beschließen, die Verwaltung mit einem schriftlichen, abstrahierten Bericht zu beauftragen, wie die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, die tatsächliche Anwendung, Dokumentation, Kontrolle, Risikosteuerung und Eskalation vorhandener Standards sicherstellt, 3. mir das zuständige Gremium, den weiteren Verfahrensgang sowie die spätere Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag schriftlich mitzuteilen. Soweit mehrere Gremien oder Ausschüsse berührt sein sollten, bitte ich um Benennung des federführend befassten Gremiums und gegebenenfalls um koordinierte Beteiligung weiterer zuständiger Stellen. Gegenstand dieses Bürgerantrags ist nicht die Entscheidung über individuelle Ansprüche, nicht die Bewertung einzelner Beschäftigter und nicht die nachträgliche Entscheidung laufender oder abgeschlossener Einzelverfahren. Laufende Individual-, Beschwerde-, Datenschutz-, Informationszugangs-, arbeits-, sozial- oder sonstige Rechtsverfahren bleiben unberührt. Der Antrag ist bewusst auf eine abstrakte kommunalpolitische Strukturprüfung beschränkt. Zu prüfen ist, ob die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, über hinreichend belastbare Mechanismen zur Federführung, Akten- und Datenbereitstellung, Fristenkontrolle, barrierearmen Kommunikation, Beteiligung interner Schutzstrukturen, Qualitätssicherung, Evaluation, Risikosteuerung, Eskalation sowie zur rechtskreisreinen Steuerung gesundheitsbezogener Beschäftigtenverfahren und medizinischer Datenwege verfügt. Der Antrag richtet sich nicht auf organisatorische Einzelmaßnahmen und nicht auf eine Einzelfallanweisung an die Verwaltung. Er berührt die Leitung und Verteilung der Verwaltungsgeschäfte durch die Oberbürgermeisterin nach § 62 GO NRW nicht. Gegenstand ist vielmehr die kommunalpolitische Kontrollfrage, ob die vorhandenen Strukturen im Rahmen der Zuständigkeit des Rates für die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsführung (§ 41 Abs. 1 GO NRW), der Kontrolle der Verwaltung (§ 55 GO NRW) sowie derSeite 3 von 8 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) hinreichend wirksam, dokumentiert und überprüfbar sind. Entscheidend ist nicht, ob formale Regelungen, Dienstanweisungen, Zuständigkeitsbeschreibungen oder Beteiligungswege abstrakt bestehen. Entscheidend ist, ob deren Einhaltung im laufenden Verwaltungsvollzug tatsächlich angewendet, dokumentiert, kontrolliert und bei Störungen eskaliert wird. Vor dem Hintergrund bestehender externer Prüf- und Kontrollmechanismen sowie kommunaler Inklusions- und Teilhabestrukturen richtet sich dieser Antrag nicht auf eine zusätzliche Einzelfallprüfung. Gegenstand ist die kommunalpolitische Frage, ob strukturelle Anforderungen an Steuerung, Dokumentation, Barrierefreiheit, Beteiligung, Qualitätssicherung, Datenminimierung, Zweckbindung, Risikosteuerung und Eskalation im Verwaltungsvollzug tatsächlich wirksam werden. Unzureichende Koordination, fehlende Dokumentation, ungeklärte Zuständigkeiten oder ausbleibende Eskalation können nicht nur rechtliche und datenschutzbezogene Risiken erzeugen, sondern auch organisatorische und ananzielle Folgewirkungen für die Stadtverwaltung haben. Die Prüfung betriRt deshalb zugleich die Frage, ob vorhandene Standards nicht nur formal bestehen, sondern auch geeignet sind, vermeidbare Doppelbearbeitung, Fristversäumnisse, Folgekonbikte, Reibungsverluste und nicht nachvollziehbare Verfahrensrisiken zu begrenzen. Die mir vorliegenden Verwaltungserfahrungen geben aus meiner Sicht Anlass zu folgender kommunalpolitischer Prüfung: 1. Gesamtkoordination Wie stellt die Bundesstadt Bonn sicher, dass bei rechtskreis- und organisationsübergreifenden Vorgängen mit mehreren beteiligten Organisationseinheiten eine zuständige federführende Stelle bestimmt, dokumentiert, kontrolliert und den BetroRenen nachvollziehbar mitgeteilt wird? 2. Entscheidungsgrundlagen Wie wird sichergestellt, dass rechtmäßig einbezogene, zweckgebundene und entscheidungserhebliche Informationen aktuell, vollständig und widerspruchsfrei der jeweils zuständigen Prüfung zugrunde gelegt werden? 3. Akten- und Datenzugang Gibt es ein dokumentiertes Fristen- und Vollständigkeitscontrolling für Aktenzugangs-, Auskunfts- und Unterlagenansprüche, wenn mehrere Organisationseinheiten beteiligt sind? 4. Fristenkontrolle und Antwortqualität Welche verwaltungsinternen Eskalationsmechanismen greifen, wenn über längere Zeit keine vollständige, zuständigkeitsklärende oder prüRähige Antwort erfolgt? 5. Barrierearme Kommunikation, schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und Teilhabeorientierung Wie wird fallbezogen dokumentiert und kontrolliert, dass mitgeteilte, erkennbare oder festgestellte Kommunikationsbedarfe, schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und teilhabeorientierte Standards bei mehreren beteiligten Stellen einheitlich beachtet werden?Seite 4 von 8 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - 6. Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen Wer überprüft, ob die jeweils zuständigen Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen, insbesondere Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Beschwerdestellen nach § 13 AGG, soweit deren Zuständigkeit eröRnet ist, nicht nur formal vorgesehen, sondern tatsächlich rechtzeitig, umfassend, wirksam aktiviert und dokumentiert werden? 7. Arbeitsschutz- und Überlastungscontrolling Werden dokumentierte Überlastungssignale systematisch mit späteren personal-, entgelt-, arbeits- und sozialrechtlichen Folgemaßnahmen abgeglichen, oder werden diese Vorgänge ausschließlich isoliert abgearbeitet? 8. Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen Welche Prüfschritte stellen sicher, dass komplexe Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen für BetroRene vollständig nachvollziehbar, belegbar und rechnerisch prüRähig dargestellt werden? 9. Evaluation bestehender Standards Welche Stelle prüft, ob vorhandene Dienstanweisungen, Beteiligungswege, Beschwerdeverfahren, Inklusions- und Schutzmechanismen im Verwaltungsvollzug tatsächlich angewendet, dokumentiert, kontrolliert und bei Störungen eskaliert werden? 10. Gesundheitsbezogene Beschäftigtenverfahren und medizinische Datenwege Welche verbindlichen Standards stellen sicher, dass bei gesundheitsbezogenen Beschäftigtenverfahren, insbesondere bei BEM, amtsärztlichen Untersuchungen, Beteiligung interner Schutzstrukturen, medizinischen Datenanforderungen und Rückmeldungen an personalführende oder fachlich betroRene Organisationseinheiten, Zweckbindung, Datenminimierung, Rollenklärung, ZugriRsbeschränkung und arbeitsplatzerhaltende Prävention tatsächlich dokumentiert, kontrolliert und voneinander abgegrenzt werden? 11. Risikosteuerung, Wirtschaftlichkeit und Folgekostenvermeidung Welche Mechanismen bestehen, um rechtliche, organisatorische, ananzielle und datenschutzbezogene Risiken komplexer rechtskreisübergreifender Verwaltungsvorgänge frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren, zu bewerten und zu eskalieren, insbesondere wenn fehlende Federführung, unvollständige Akten- oder Datenbereitstellung, Fristversäumnisse, ungeklärte Zuständigkeiten oder unzureichende Schutz- und Beteiligungsprozesse zu vermeidbarer Doppelbearbeitung, Folgekonbikten oder nicht nachvollziehbaren Verfahrensrisiken führen können? Ob und in welcher Form Kontroll-, Auskunfts- oder Akteneinsichtsrechte nach § 55 GO NRW genutzt werden, bleibt der politischen Bewertung der zuständigen Gremien und Fraktionen überlassen. Mein Antrag zielt nicht auf eine Akteneinsicht durch mich über den Rat, sondern auf die strukturelle Kontrollfähigkeit der Verwaltung. Ich bitte, den Bericht der Verwaltung abstrahiert und ohne ORenlegung personenbezogener Gesundheits-, Personal-, Entgelt- oder Verfahrensdetails zu erstellen. Soweit personenbezogene Einzelheiten berührt sein sollten, bitte ich um nichtöRentliche Behandlung, Schwärzung oder sonstige datenschutzgerechte Begrenzung.Seite 5 von 8 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - Als Anlage füge ich eine abstrakte Strukturmatrix bei. Diese enthält bewusst keine chronologischen Einzeldaten, Aktenzeichen, Namen, konkrete Dienststellenbezeichnungen oder personenbezogenen Einzelheiten. Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung und Mitteilung des weiteren Verfahrensgangs. Mit freundlichen GrüßenSeite 6 von 8 Anlage 2: Abstrakte Strukturmatrix - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Anlage zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Abstrakte Strukturmatrix zur Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen Diese Strukturmatrix dient ausschließlich der abstrakten Einordnung des Bürgerantrags. Sie enthält bewusst keine chronologischen Einzeldaten, Aktenzeichen, Namen, konkrete Dienststellenbezeichnungen oder personenbezogenen Einzelheiten. Sie ersetzt keine Einzelprüfung laufender oder abgeschlossener Verfahren und zielt nicht auf die Entscheidung individueller Ansprüche. PrüKeld Strukturelle Leitfrage Risiko bei fehlender Steuerung Erwarteter Berichtspunkt der Verwaltung 1. Gesamtkoordination Wird bei komplexen rechtskreis- und organisationsübergreifenden Vorgängen eine federführende Stelle bestimmt, dokumentiert, kontrolliert und für BetroRene nachvollziehbar mitgeteilt? ZuständigkeitsdiRusion, Parallelbearbeitung, widersprüchliche Kommunikation, fehlende Gesamtverantwortung. Darstellung, nach welchen Kriterien Federführung festgelegt, dokumentiert, überprüft und bei Zuständigkeitskonbikten eskaliert wird. 2. Entscheidungsgrundlagen Wird sichergestellt, dass rechtmäßig einbezogene, zweckgebundene und entscheidungserhebliche Informationen aktuell, vollständig und widerspruchsfrei in die jeweilige Prüfung eingehen? Entscheidungen auf veralteter, unvollständiger oder widersprüchlicher Grundlage; Fehlsteuerung durch unklare Datenherkunft. Darstellung der Prüfschritte zur Aktualität, Vollständigkeit, Zweckbindung und Plausibilisierung entscheidungserheblicher Informationen. 3. Akten- und Datenzugang Besteht ein dokumentiertes Fristen- und Vollständigkeitscontrolling für Aktenzugangs-, Auskunfts- und Unterlagenansprüche, wenn mehrere Organisationseinheiten beteiligt sind? Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, fehlende WaRengleichheit, wiederholte Nachfragen, Verfahrensverzögerungen. Darstellung der Zuständigkeiten, Fristenüberwachung, Vollständigkeitsprüfung und Eskalationswege bei oRenen oder unvollständigen Auskünften. 4. Fristenkontrolle und Antwortqualität Greifen interne Eskalationsmechanismen, wenn über längere Zeit keine vollständige, zuständigkeitsklärende oder prüRähige Antwort erfolgt? Schwebezustände, Vertrauensverlust, Folgekonbikte, unnötige Beschwerde- oder Rechtsverfahren. Darstellung, wann eine ausbleibende oder nicht prüRähige Antwort intern auRällt, wer nachsteuert und wie dies dokumentiert wird. 5. Barrierearme Kommunikation, schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und Teilhabeorientierung Wird fallbezogen dokumentiert und kontrolliert, dass mitgeteilte, erkennbare oder festgestellte Kommunikationsbedarfe und schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe einheitlich beachtet werden? Kommunikationsabbrüche, Zugangshürden, uneinheitliche Verfahrensführung, Schutzlücken bei mehreren beteiligten Stellen. Darstellung, wie Kommunikationsbedarfe und Schutzbedarfe erkannt, dokumentiert, weitergegeben, umgesetzt und kontrolliert werden. 6. Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen Wird überprüft, ob zuständige Schutz- und Beteiligungsstrukturen tatsächlich rechtzeitig, umfassend, wirksam aktiviert und dokumentiert werden? Reine Formalbeteiligung, verspätete Einbindung, unklare Rollen, fehlende Wirksamkeitskontrolle. Darstellung, wie Beteiligungspbichten erkannt, Zuständigkeiten geklärt, Beteiligungsschritte dokumentiert und Schutzstrukturen auf Wirksamkeit überprüft werden. 7. Arbeitsschutz- und Überlastungscontrolling Werden dokumentierte Überlastungssignale systematisch mit späteren personal-, entgelt-, arbeits- und sozialrechtlichen Folgemaßnahmen abgeglichen? Isolierte Einzelbearbeitung, Verlust relevanter Kontextinformationen, unerkannte Organisations- und Präventionsdeazite. Darstellung, ob und wie Überlastungssignale, Arbeitsschutzaspekte, Präventionspbichten und spätere Folgemaßnahmen strukturiert zusammengeführt werden. 8. Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen Sind komplexe Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen für BetroRene vollständig nachvollziehbar, belegbar und rechnerisch prüRähig? Nicht nachvollziehbare Forderungen, unklare Verrechnungen, wirtschaftliche Folgebelastungen, zusätzliche Klärungsverfahren. Darstellung der Prüfschritte zur rechnerischen Nachvollziehbarkeit, Belegbarkeit, Verrechnungslogik und verständlichen Darstellung gegenüber BetroRenen. 9. Evaluation bestehender Standards Wird überprüft, ob vorhandene Dienstanweisungen, Papierstandards ohne Wirksamkeitskontrolle, Darstellung, welche Stelle die tatsächliche AnwendungSeite 7 von 8 Anlage 2: Abstrakte Strukturmatrix - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW PrüKeld Strukturelle Leitfrage Risiko bei fehlender Steuerung Erwarteter Berichtspunkt der Verwaltung Beteiligungswege, Beschwerdeverfahren, Inklusions- und Schutzmechanismen im Vollzug tatsächlich angewendet werden? strukturelle Wiederholungsfehler, fehlende Lern- und Korrekturprozesse. bestehender Standards evaluiert, dokumentiert und bei Deaziten Maßnahmen auslöst. 10. Gesundheitsbezogene Beschäftigtenverfahren und medizinische Datenwege Sind bei BEM, amtsärztlichen Untersuchungen, medizinischen Datenanforderungen und Rückmeldungen Zweckbindung, Datenminimierung, Rollenklärung und ZugriRsbeschränkung dokumentiert und kontrolliert? Rollenvermischung, übermäßige Datenverarbeitung, unklare Weitergabe medizinischer Informationen, Verwertungs- und Datenschutzrisiken. Darstellung der Standards zur Rollenabgrenzung, Datenminimierung, ZugriRssteuerung, Dokumentation und Kontrolle gesundheitsbezogener Beschäftigtenverfahren. 11. Risikosteuerung, Wirtschaftlichkeit und Folgekostenvermeidung Werden rechtliche, organisatorische, ananzielle und datenschutzbezogene Risiken komplexer rechtskreisübergreifender Vorgänge frühzeitig erkannt, bewertet, dokumentiert und eskaliert? Doppelbearbeitung, Fristversäumnisse, Folgekonbikte, Reibungsverluste, nicht nachvollziehbare Verfahrensrisiken, vermeidbare Folgekosten. Darstellung, welche Mechanismen zur Risikoerkennung, Risikobewertung, Folgekostenvermeidung, Eskalation und Qualitätssicherung bestehen. Die Matrix ist als abstraktes Prüfgerüst zu verstehen. Sie soll dem zuständigen Gremium ermöglichen, die beantragte Strukturprüfung von individuellen Verfahren, personenbezogenen Daten und laufenden Rechtsstreitigkeiten zu trennen.Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de