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261284 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn

Nummer
261284
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 24.06.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
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Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261284
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
10.06.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen
Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im
Stadtgebiet wohnt, stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW.
Ich beantrage,
1. den Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss bzw. dem nach Hauptsat
zung oder Geschäftsordnung zuständigen Gremium vorzulegen,
2. zu beschließen, die Verwaltung mit einem schriftlichen, abstrahierten Bericht
zu beauftragen, wie die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergrei
fenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwal
tungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, die tatsächliche
Anwendung, Dokumentation, Kontrolle, Risikosteuerung und Eskalation vor
handener Standards sicherstellt,
3. mir das zuständige Gremium, den weiteren Verfahrensgang sowie die späte
re Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag schriftlich mitzuteilen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich)Seite 2 von 8
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW -
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der
Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden
Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin,
Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreKen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im Stadtgebiet wohnt,
stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW.
Ich beantrage,
1. den Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss bzw. dem nach Hauptsatzung oder
Geschäftsordnung zuständigen Gremium vorzulegen,
2. zu beschließen, die Verwaltung mit einem schriftlichen, abstrahierten Bericht zu
beauftragen, wie die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden
Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin,
Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, die tatsächliche Anwendung,
Dokumentation, Kontrolle, Risikosteuerung und Eskalation vorhandener Standards
sicherstellt,
3. mir das zuständige Gremium, den weiteren Verfahrensgang sowie die spätere
Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag schriftlich mitzuteilen.
Soweit mehrere Gremien oder Ausschüsse berührt sein sollten, bitte ich um Benennung des
federführend befassten Gremiums und gegebenenfalls um koordinierte Beteiligung weiterer
zuständiger Stellen.
Gegenstand dieses Bürgerantrags ist nicht die Entscheidung über individuelle Ansprüche,
nicht die Bewertung einzelner Beschäftigter und nicht die nachträgliche Entscheidung
laufender oder abgeschlossener Einzelverfahren. Laufende Individual-, Beschwerde-,
Datenschutz-, Informationszugangs-, arbeits-, sozial- oder sonstige Rechtsverfahren bleiben
unberührt.
Der Antrag ist bewusst auf eine abstrakte kommunalpolitische Strukturprüfung beschränkt.
Zu prüfen ist, ob die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden
Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin,
Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betreRen, über hinreichend belastbare Mechanismen zur
Federführung, Akten- und Datenbereitstellung, Fristenkontrolle, barrierearmen
Kommunikation, Beteiligung interner Schutzstrukturen, Qualitätssicherung, Evaluation,
Risikosteuerung, Eskalation sowie zur rechtskreisreinen Steuerung gesundheitsbezogener
Beschäftigtenverfahren und medizinischer Datenwege verfügt.
Der Antrag richtet sich nicht auf organisatorische Einzelmaßnahmen und nicht auf eine
Einzelfallanweisung an die Verwaltung. Er berührt die Leitung und Verteilung der
Verwaltungsgeschäfte durch die Oberbürgermeisterin nach § 62 GO NRW nicht. Gegenstand
ist vielmehr die kommunalpolitische Kontrollfrage, ob die vorhandenen Strukturen im
Rahmen der Zuständigkeit des Rates für die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsführung
(§ 41 Abs. 1 GO NRW), der Kontrolle der Verwaltung (§ 55 GO NRW) sowie derSeite 3 von 8
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW -
wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) hinreichend wirksam,
dokumentiert und überprüfbar sind.
Entscheidend ist nicht, ob formale Regelungen, Dienstanweisungen,
Zuständigkeitsbeschreibungen oder Beteiligungswege abstrakt bestehen. Entscheidend ist, ob
deren Einhaltung im laufenden Verwaltungsvollzug tatsächlich angewendet, dokumentiert,
kontrolliert und bei Störungen eskaliert wird.
Vor dem Hintergrund bestehender externer Prüf- und Kontrollmechanismen sowie
kommunaler Inklusions- und Teilhabestrukturen richtet sich dieser Antrag nicht auf eine
zusätzliche Einzelfallprüfung. Gegenstand ist die kommunalpolitische Frage, ob strukturelle
Anforderungen an Steuerung, Dokumentation, Barrierefreiheit, Beteiligung,
Qualitätssicherung, Datenminimierung, Zweckbindung, Risikosteuerung und Eskalation im
Verwaltungsvollzug tatsächlich wirksam werden.
Unzureichende Koordination, fehlende Dokumentation, ungeklärte Zuständigkeiten oder
ausbleibende Eskalation können nicht nur rechtliche und datenschutzbezogene Risiken
erzeugen, sondern auch organisatorische und ananzielle Folgewirkungen für die
Stadtverwaltung haben. Die Prüfung betriRt deshalb zugleich die Frage, ob vorhandene
Standards nicht nur formal bestehen, sondern auch geeignet sind, vermeidbare
Doppelbearbeitung, Fristversäumnisse, Folgekonbikte, Reibungsverluste und nicht
nachvollziehbare Verfahrensrisiken zu begrenzen.
Die mir vorliegenden Verwaltungserfahrungen geben aus meiner Sicht Anlass zu folgender
kommunalpolitischer Prüfung:
1. Gesamtkoordination
Wie stellt die Bundesstadt Bonn sicher, dass bei rechtskreis- und organisationsübergreifenden
Vorgängen mit mehreren beteiligten Organisationseinheiten eine zuständige federführende
Stelle bestimmt, dokumentiert, kontrolliert und den BetroRenen nachvollziehbar mitgeteilt
wird?
2. Entscheidungsgrundlagen
Wie wird sichergestellt, dass rechtmäßig einbezogene, zweckgebundene und
entscheidungserhebliche Informationen aktuell, vollständig und widerspruchsfrei der jeweils
zuständigen Prüfung zugrunde gelegt werden?
3. Akten- und Datenzugang
Gibt es ein dokumentiertes Fristen- und Vollständigkeitscontrolling für Aktenzugangs-,
Auskunfts- und Unterlagenansprüche, wenn mehrere Organisationseinheiten beteiligt sind?
4. Fristenkontrolle und Antwortqualität
Welche verwaltungsinternen Eskalationsmechanismen greifen, wenn über längere Zeit keine
vollständige, zuständigkeitsklärende oder prüRähige Antwort erfolgt?
5. Barrierearme Kommunikation, schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und
Teilhabeorientierung
Wie wird fallbezogen dokumentiert und kontrolliert, dass mitgeteilte, erkennbare oder
festgestellte Kommunikationsbedarfe, schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und
teilhabeorientierte Standards bei mehreren beteiligten Stellen einheitlich beachtet werden?Seite 4 von 8
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW -
6. Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen
Wer überprüft, ob die jeweils zuständigen Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen,
insbesondere Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Beschwerdestellen nach § 13
AGG, soweit deren Zuständigkeit eröRnet ist, nicht nur formal vorgesehen, sondern
tatsächlich rechtzeitig, umfassend, wirksam aktiviert und dokumentiert werden?
7. Arbeitsschutz- und Überlastungscontrolling
Werden dokumentierte Überlastungssignale systematisch mit späteren personal-, entgelt-,
arbeits- und sozialrechtlichen Folgemaßnahmen abgeglichen, oder werden diese Vorgänge
ausschließlich isoliert abgearbeitet?
8. Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen
Welche Prüfschritte stellen sicher, dass komplexe Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen
für BetroRene vollständig nachvollziehbar, belegbar und rechnerisch prüRähig dargestellt
werden?
9. Evaluation bestehender Standards
Welche Stelle prüft, ob vorhandene Dienstanweisungen, Beteiligungswege,
Beschwerdeverfahren, Inklusions- und Schutzmechanismen im Verwaltungsvollzug
tatsächlich angewendet, dokumentiert, kontrolliert und bei Störungen eskaliert werden?
10. Gesundheitsbezogene Beschäftigtenverfahren und medizinische Datenwege
Welche verbindlichen Standards stellen sicher, dass bei gesundheitsbezogenen
Beschäftigtenverfahren, insbesondere bei BEM, amtsärztlichen Untersuchungen, Beteiligung
interner Schutzstrukturen, medizinischen Datenanforderungen und Rückmeldungen an
personalführende oder fachlich betroRene Organisationseinheiten, Zweckbindung,
Datenminimierung, Rollenklärung, ZugriRsbeschränkung und arbeitsplatzerhaltende
Prävention tatsächlich dokumentiert, kontrolliert und voneinander abgegrenzt werden?
11. Risikosteuerung, Wirtschaftlichkeit und Folgekostenvermeidung
Welche Mechanismen bestehen, um rechtliche, organisatorische, ananzielle und
datenschutzbezogene Risiken komplexer rechtskreisübergreifender Verwaltungsvorgänge
frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren, zu bewerten und zu eskalieren, insbesondere
wenn fehlende Federführung, unvollständige Akten- oder Datenbereitstellung,
Fristversäumnisse, ungeklärte Zuständigkeiten oder unzureichende Schutz- und
Beteiligungsprozesse zu vermeidbarer Doppelbearbeitung, Folgekonbikten oder nicht
nachvollziehbaren Verfahrensrisiken führen können?
Ob und in welcher Form Kontroll-, Auskunfts- oder Akteneinsichtsrechte nach § 55 GO NRW
genutzt werden, bleibt der politischen Bewertung der zuständigen Gremien und Fraktionen
überlassen. Mein Antrag zielt nicht auf eine Akteneinsicht durch mich über den Rat, sondern
auf die strukturelle Kontrollfähigkeit der Verwaltung.
Ich bitte, den Bericht der Verwaltung abstrahiert und ohne ORenlegung personenbezogener
Gesundheits-, Personal-, Entgelt- oder Verfahrensdetails zu erstellen. Soweit
personenbezogene Einzelheiten berührt sein sollten, bitte ich um nichtöRentliche
Behandlung, Schwärzung oder sonstige datenschutzgerechte Begrenzung.Seite 5 von 8
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW -
Als Anlage füge ich eine abstrakte Strukturmatrix bei. Diese enthält bewusst keine
chronologischen Einzeldaten, Aktenzeichen, Namen, konkrete Dienststellenbezeichnungen
oder personenbezogenen Einzelheiten.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung und Mitteilung des weiteren Verfahrensgangs.
Mit freundlichen GrüßenSeite 6 von 8
Anlage 2: Abstrakte Strukturmatrix - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Anlage zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Abstrakte Strukturmatrix zur Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit bei komplexen
rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen
Diese Strukturmatrix dient ausschließlich der abstrakten Einordnung des Bürgerantrags. Sie enthält bewusst keine chronologischen Einzeldaten,
Aktenzeichen, Namen, konkrete Dienststellenbezeichnungen oder personenbezogenen Einzelheiten. Sie ersetzt keine Einzelprüfung laufender oder
abgeschlossener Verfahren und zielt nicht auf die Entscheidung individueller Ansprüche.
PrüKeld Strukturelle Leitfrage Risiko bei fehlender Steuerung Erwarteter Berichtspunkt der Verwaltung
1. Gesamtkoordination Wird bei komplexen rechtskreis- und
organisationsübergreifenden Vorgängen eine
federführende Stelle bestimmt, dokumentiert,
kontrolliert und für BetroRene nachvollziehbar
mitgeteilt?
ZuständigkeitsdiRusion, Parallelbearbeitung,
widersprüchliche Kommunikation, fehlende
Gesamtverantwortung.
Darstellung, nach welchen Kriterien Federführung
festgelegt, dokumentiert, überprüft und bei
Zuständigkeitskonbikten eskaliert wird.
2. Entscheidungsgrundlagen Wird sichergestellt, dass rechtmäßig einbezogene,
zweckgebundene und entscheidungserhebliche
Informationen aktuell, vollständig und
widerspruchsfrei in die jeweilige Prüfung eingehen?
Entscheidungen auf veralteter, unvollständiger oder
widersprüchlicher Grundlage; Fehlsteuerung durch
unklare Datenherkunft.
Darstellung der Prüfschritte zur Aktualität,
Vollständigkeit, Zweckbindung und Plausibilisierung
entscheidungserheblicher Informationen.
3. Akten- und Datenzugang Besteht ein dokumentiertes Fristen- und
Vollständigkeitscontrolling für Aktenzugangs-,
Auskunfts- und Unterlagenansprüche, wenn mehrere
Organisationseinheiten beteiligt sind?
Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, fehlende
WaRengleichheit, wiederholte Nachfragen,
Verfahrensverzögerungen.
Darstellung der Zuständigkeiten, Fristenüberwachung,
Vollständigkeitsprüfung und Eskalationswege bei
oRenen oder unvollständigen Auskünften.
4. Fristenkontrolle und Antwortqualität Greifen interne Eskalationsmechanismen, wenn über
längere Zeit keine vollständige, zuständigkeitsklärende
oder prüRähige Antwort erfolgt?
Schwebezustände, Vertrauensverlust, Folgekonbikte,
unnötige Beschwerde- oder Rechtsverfahren.
Darstellung, wann eine ausbleibende oder nicht
prüRähige Antwort intern auRällt, wer nachsteuert und
wie dies dokumentiert wird.
5. Barrierearme Kommunikation,
schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe und
Teilhabeorientierung
Wird fallbezogen dokumentiert und kontrolliert, dass
mitgeteilte, erkennbare oder festgestellte
Kommunikationsbedarfe und
schwerbehindertenrechtliche Schutzbedarfe einheitlich
beachtet werden?
Kommunikationsabbrüche, Zugangshürden,
uneinheitliche Verfahrensführung, Schutzlücken bei
mehreren beteiligten Stellen.
Darstellung, wie Kommunikationsbedarfe und
Schutzbedarfe erkannt, dokumentiert, weitergegeben,
umgesetzt und kontrolliert werden.
6. Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerdestrukturen Wird überprüft, ob zuständige Schutz- und
Beteiligungsstrukturen tatsächlich rechtzeitig,
umfassend, wirksam aktiviert und dokumentiert
werden?
Reine Formalbeteiligung, verspätete Einbindung,
unklare Rollen, fehlende Wirksamkeitskontrolle.
Darstellung, wie Beteiligungspbichten erkannt,
Zuständigkeiten geklärt, Beteiligungsschritte
dokumentiert und Schutzstrukturen auf Wirksamkeit
überprüft werden.
7. Arbeitsschutz- und Überlastungscontrolling Werden dokumentierte Überlastungssignale
systematisch mit späteren personal-, entgelt-, arbeits-
und sozialrechtlichen Folgemaßnahmen abgeglichen?
Isolierte Einzelbearbeitung, Verlust relevanter
Kontextinformationen, unerkannte Organisations- und
Präventionsdeazite.
Darstellung, ob und wie Überlastungssignale,
Arbeitsschutzaspekte, Präventionspbichten und spätere
Folgemaßnahmen strukturiert zusammengeführt
werden.
8. Entgelt-, Rückforderungs- und Sozialfolgen Sind komplexe Entgelt-, Rückforderungs- und
Sozialfolgen für BetroRene vollständig nachvollziehbar,
belegbar und rechnerisch prüRähig?
Nicht nachvollziehbare Forderungen, unklare
Verrechnungen, wirtschaftliche Folgebelastungen,
zusätzliche Klärungsverfahren.
Darstellung der Prüfschritte zur rechnerischen
Nachvollziehbarkeit, Belegbarkeit, Verrechnungslogik
und verständlichen Darstellung gegenüber BetroRenen.
9. Evaluation bestehender Standards Wird überprüft, ob vorhandene Dienstanweisungen, Papierstandards ohne Wirksamkeitskontrolle, Darstellung, welche Stelle die tatsächliche AnwendungSeite 7 von 8
Anlage 2: Abstrakte Strukturmatrix - Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
PrüKeld Strukturelle Leitfrage Risiko bei fehlender Steuerung Erwarteter Berichtspunkt der Verwaltung
Beteiligungswege, Beschwerdeverfahren, Inklusions-
und Schutzmechanismen im Vollzug tatsächlich
angewendet werden?
strukturelle Wiederholungsfehler, fehlende Lern- und
Korrekturprozesse.
bestehender Standards evaluiert, dokumentiert und bei
Deaziten Maßnahmen auslöst.
10. Gesundheitsbezogene Beschäftigtenverfahren
und medizinische Datenwege
Sind bei BEM, amtsärztlichen Untersuchungen,
medizinischen Datenanforderungen und
Rückmeldungen Zweckbindung, Datenminimierung,
Rollenklärung und ZugriRsbeschränkung dokumentiert
und kontrolliert?
Rollenvermischung, übermäßige Datenverarbeitung,
unklare Weitergabe medizinischer Informationen,
Verwertungs- und Datenschutzrisiken.
Darstellung der Standards zur Rollenabgrenzung,
Datenminimierung, ZugriRssteuerung, Dokumentation
und Kontrolle gesundheitsbezogener
Beschäftigtenverfahren.
11. Risikosteuerung, Wirtschaftlichkeit und
Folgekostenvermeidung
Werden rechtliche, organisatorische, ananzielle und
datenschutzbezogene Risiken komplexer
rechtskreisübergreifender Vorgänge frühzeitig erkannt,
bewertet, dokumentiert und eskaliert?
Doppelbearbeitung, Fristversäumnisse, Folgekonbikte,
Reibungsverluste, nicht nachvollziehbare
Verfahrensrisiken, vermeidbare Folgekosten.
Darstellung, welche Mechanismen zur
Risikoerkennung, Risikobewertung,
Folgekostenvermeidung, Eskalation und
Qualitätssicherung bestehen.
Die Matrix ist als abstraktes Prüfgerüst zu verstehen. Sie soll dem zuständigen Gremium ermöglichen, die beantragte Strukturprüfung von individuellen
Verfahren, personenbezogenen Daten und laufenden Rechtsstreitigkeiten zu trennen.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de