261281-08 AA · Änderungsantrag
Volt-Änderungsantrag zu Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
Kerndaten
- Nummer
- 261281-08 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261281-08 AA Antragsteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer Uwe Feddern 07.09.2026 Volt-Änderungsantrag zu Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281 Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage 261281 wird wie folgt ergänzt: 1. Der Rat beschließt, bis zur abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit des angekündigten Bürgerbegehrens „Melbbad möglichst schnell wiedereröffnen“ keine Entscheidung zu treffen und keine Maßnahmen einzuleiten, die dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegenstehen oder dessen Umsetzung vereiteln könnten. Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfung nach Einreichung unverzüglich durchzuführen und dem Rat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Entscheidung vorzulegen. 2. Ferner wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zur Plausibilität der für das Melbbad genannten Kosten zu beantworten und auch dem Sportausschuss zur Kenntnis zu geben: A. Liegt das Baugrundgutachten vor? B. Wie viel kosten Projektsteuerung und die externe Planung? C. Welche Leistungen ließen sich auch durch das SGB durchführen? D. Ist die stufenweise Planung beauftragt worden? E. Wie viel kostet der Rückbau? F. Wie viel kostet die Schadstoffsanierung? G. Wie viel kostet die Hangabstützung und welche Art wird hier angesetzt? H. Wie viel kosten die Außenanlagen? I. Wie viel kosten der Neubau von Toiletten, Duschen, Umkleiden, Sozialräumen und die Technik?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Zu Ziff. 1: In Hinblick auf den Bürgerentscheid im November 2020 iVm mit dem angekündigten Bürgerbegehren sollte dieses zunächst geprüft werden, bevor eine Entscheidung in der Sache getroffen wird. Zu Ziff. 2: Zitat aus der Verwaltungs-Begründung der Vorlage: “Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich, da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht mehr standsicher ist. In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll. Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS 221653). Die Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10 Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt. Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur Verfügung, da ein Teil der Mittel nicht als Haushaltsausgabereste übertragen werden konnte.” Die enorme Kostensteigerung lässt sich nach Einschätzung der Fragestellenden - zumindest anhand der vorliegenden Ausführungen - nicht plausibel herleiten. Detaillierte Informationen zur Berechnungsgrundlage sind für eine Entscheidung erforderlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de