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261281-08 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zu Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281

Nummer
261281-08 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 01.10.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 261281 Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

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Änderungsantrag
öffentlich
261281-08 AA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
Uwe Feddern
07.09.2026
Volt-Änderungsantrag zu Fortschreibung des
Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
Antrag zur Vorlage 261281
Beratungsfolge
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage 261281 wird wie folgt ergänzt:
1. Der Rat beschließt, bis zur abschließenden Entscheidung über die
Zulässigkeit des angekündigten Bürgerbegehrens „Melbbad möglichst
schnell wiedereröffnen“ keine Entscheidung zu treffen und keine
Maßnahmen einzuleiten, die dem Ziel des Bürgerbegehrens
entgegenstehen oder dessen Umsetzung vereiteln könnten. Die
Verwaltung wird gebeten, die Prüfung nach Einreichung unverzüglich
durchzuführen und dem Rat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur
Entscheidung vorzulegen.
2. Ferner wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zur
Plausibilität der für das Melbbad genannten Kosten zu beantworten und
auch dem Sportausschuss zur Kenntnis zu geben:
A. Liegt das Baugrundgutachten vor?
B. Wie viel kosten Projektsteuerung und die externe Planung?
C. Welche Leistungen ließen sich auch durch das SGB
durchführen?
D. Ist die stufenweise Planung beauftragt worden?
E. Wie viel kostet der Rückbau?
F. Wie viel kostet die Schadstoffsanierung?
G. Wie viel kostet die Hangabstützung und welche Art wird hier
angesetzt?
H. Wie viel kosten die Außenanlagen?
I. Wie viel kosten der Neubau von Toiletten, Duschen, Umkleiden,
Sozialräumen und die Technik?Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Zu Ziff. 1: In Hinblick auf den Bürgerentscheid im November 2020 iVm mit dem
angekündigten Bürgerbegehren sollte dieses zunächst geprüft werden, bevor
eine Entscheidung in der Sache getroffen wird.
Zu Ziff. 2:
Zitat aus der Verwaltungs-Begründung der Vorlage:
“Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer
Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich,
da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht
mehr standsicher ist.
In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und
Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen
Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll.
Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten
Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS 221653). Die
Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10
Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt.
Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits
erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur Verfügung, da ein Teil der
Mittel nicht als Haushaltsausgabereste übertragen werden konnte.”
Die enorme Kostensteigerung lässt sich nach Einschätzung der
Fragestellenden - zumindest anhand der vorliegenden Ausführungen - nicht
plausibel herleiten. Detaillierte Informationen zur Berechnungsgrundlage sind
für eine Entscheidung erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de