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261281-07 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281

Nummer
261281-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 261281 Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

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Änderungsantrag
öffentlich
261281-07 AA
Antragsteller/in:
Feyza Yildiz
Inge Stauder
Roland Andreas Krichel
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
02.09.2026, gez. Yildiz
CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des
Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
Antrag zur Vorlage 261281
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Vorlage zu DS 261281 vor
einer Beschlussfassung über eine mögliche Übertragung der Betriebsführung
des Panoramabades Rüngsdorf und des Freibades Friesdorf durch Dritte die
finanziellen und betrieblichen Vorteile dieses Modells darzulegen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, vor einer Beschlussfassung über eine
mögliche Übertragung der Betriebsführung der Bad Godesberger Freibäder die
organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für eine
Betriebsübernahme aufzuführen.
3. Vor einer Beschlussfassung für eine mögliche Übertragung der
Betriebsführung soll den politischen Gremien ein ausgewogenes und
machbares Betriebsführungskonzept für die nächsten Jahre mit einer
verlässlichen Personal- und Organisationsstruktur, vor allem zur
Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflicht sowie ein
entsprechender Wirtschaftsplan vorgelegt werden.
4. Eine Übertragung der Betriebsführung der Bad Godesberger Freibäder sollte
eine Rückfallklausel an die Stadt zur Betriebsführung erhalten, um eine
plötzlich drohende Schließung der Freibäder zu vermeiden.
5. Die für die Zukunft anfallenden Sanierungskosten sind im Vorfeld einer
Übertragung der Betriebsführung der Bad Godesberger Freibäder an Dritte zu
ermitteln und festzulegen, welche Kosten für die jeweilige Betreibergesellschaft
anfallen und welche von der Stadt zu übernehmen sind.
6. Vor einer Einstellung des Betriebs in der Bodelschwingschule sollte geklärt
werden, ob dort auch andere private Betreiber, Interesse an einer
Weiterführung des Badebetriebs hätten.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Das Modell der Betriebsführung eines Freibades durch Dritte muss auf die
Dauer tragfähig sein und es müssen entsprechende organisatorische und
personelle Voraussetzungen vorhanden sein. Alle ungeklärten Betriebsrisiken
müssen ausgeschlossen werden. Die zukünftigen Angebote in den Freibädern
müssen dauerhaft nutzbar bleiben und sozial verantwortbar sein. Die Freibäder
bleiben auf jeden Fall Liegenschaften der Stadt Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de