261281-04 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
Kerndaten
- Nummer
- 261281-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Rüngsdorf
- Friesdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261281-04 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar Marcel Schmitt BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Michael Rosenbaum Dr. Albert Weidmann Jan Dobrindt Sven Stumpf 18.08.2026, gez. BBM Yildiz BBB-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Sportausschuss 02.09.2026 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vor einer Beschlussfassung der Vorlage - DS261281 - "Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft" 1. wird den vertretungsberechtigten Personen der unter Beschlussvorlage 261281, Ziffer 1 Stadtbezirk Bad Godesberg Spiegelstrich "Freibad Friesdorf" und "Freibad Rüngsdorf", genannten möglichen künftigen Drittbetreiber die Möglichkeit einer persönlichen Stellungnahme eingeräumt und 2. mögen diese möglichen künftigen Drittanbieter jeweils ihren Finanzierungs- und Personalplan sowie das Betreiberkonzept vorstellen und 3. dabei auch die ihrer Sicht nötigen Sanierungsarbeiten vor einer Übernahme der Trägerschaft vorzutragen. Begründung Vor einer Beschlussfassung muss es den Beteiligten der verschiedenen Gremien möglich sein, umfassend über die Kapazitäten und Pläne der möglichen künftigen Drittanbieter informiert zu werden. InsbesondereSeite 1 von 2 Seite 2 Betreiberkonzepte, Finanzierungsplan, Personalgewinnung, Sanierungsbedarfe sollten durch de Drittaanbieter dargestellt werden. Dabei genügen die bisherigen unverbindlichen Ausführungen der Beschlussvorlage nicht. Aus Sicht der Antragsteller ist dazu die transparente und persönliche Darstellung seitens der angedachten künftigen Drittanbieter erforderlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de