261281-01 AA · Änderungsantrag
Grüner Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
Kerndaten
- Nummer
- 261281-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Beuel
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261281-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Lee Cornelissen 13.07.2026 gez. Bonnie, gez. Yildiz, gez. Rudolph, gez. Schada von Borzyskowski Grüner Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281 Beratungsfolge Sportausschuss 14.07.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung Rat 24.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Sämtliche Freibäder im Stadtgebiet werden dauerhaft erhalten. Zur Gegenfinanzierung des Erhalts und der Sanierung der Bonner Bäder wird die Verwaltung beauftragt, eine Reduzierung des derzeit vorgesehenen Umfangs der Stadthaussanierung vorzunehmen. Vor der Beschlussfassung wird die Verwaltung gebeten, folgende Dinge zu verwirklichen: 1. Vor der Entscheidung bezüglich des Frankenbads werden den beschlussfassenden Gremien umfassende Daten und Zahlen zu Verfügung gestellt, die die erwartbaren Kosten zwischen Errichtung Kombibad am Standort des Römerbads und der denkmalgerechten Sanierung des Frankenbades mit anschließender öffentlicher Nachnutzung beinhalten. Das Nachnutzungskonzept muss dabei in den Kosten berücksichtigt werden. Das Frankenbad wird mindestens solange weiter betrieben bis ein Ersatz mit vergleichbarer Wasserfläche zur Verfügung steht. 2. Vor einer Entscheidung über eine mögliche Übertragung der Betriebsführung an Dritte werden den beschlussfassenden Gremien umfassende Daten und Zahlen zur Verfügung gestellt. DieseSeite 1 von 3 Seite 2 1. beinhalten einen Wirtschaftsplan für die nächste fünf Jahre, 2. berücksichtigen anstehende Sanierungen/Reparaturen, 3. betrachten die Herausforderung des Betriebs mit ausreichend Fachpersonal und 4. beinhalten einen Alternativplan, wie das Bad weiter betrieben werden kann, sollte die Betriebsführung durch Dritte sich als nicht machbar herausstellen. 3. Vor einer Entscheidung prüft die Stadt weitere Modelle, die Einsparpotenzial bieten (z. B. Städtische Bäder GmbH, Anstalt öffentlichen Rechts, städtischer Eigenbetrieb). 4. Zusätzlich wird vor der Entscheidung eine umfassende Bürgerbeteiligung gemäß DS-261314 durchgeführt. 5. Die Verwaltung stellt in Kürze den aktuellen Stand der Planung eines privat betriebenen Badeschiffes vor, so dass diese Schwimmfläche in das Bäderkonzept mit einbezogen werden kann, wenn sie sich realisieren lässt. Begründung Die Bonner Schwimmbäder sind wichtig für sehr viele Bonner*innen . Daher braucht es eine breite Beteiligung der Stadtgesellschaft, insbesondere der betroffenenStadtbezirke (Bonn und Bad Godesberg), Schulen, Sport- und Schwimmvereine, Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit Behinderungen sowie der interessierten Stadtgesellschaft (inklusive Kindern und Jugendlichen). Die Beteiligung richtet sich nach den Leitlinien Bürgerbeteiligung und erfolgt vor einer endgültigen Änderung desRahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Bonner Bäder darf erst getroffen werden, wennbelastbare und vergleichbare Kosten für die unterschiedlichen Handlungsoptionen vorliegen. Die Kosten müssen dabei alle Optionen inklusive einer festgelegten Nachnutzung berücksichtigen und müssen insbesondere die in der Vorlage angesprochenen Einsparungen deutlich und mit Fakten belegen. Erst auf dieser Grundlage kann der Rat eine wirtschaftlich und sachlich fundierte Entscheidung treffen. Zur Finanzierung des Erhalts der Bonner Bäder sollen Einsparpotenziale bei der geplanten Stadthaussanierung erzielt werden. Es scheint nicht verhältnismäßig, die Stadthaussanierung für weit über 500 Millionen Euro vorzusehen und gleichzeitig Bäder zu schließen. Im architektonischen Wettbewerb wurden andere, günstigere Konzepte vorgeschlagen, auf diese kann zurückgegriffen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de