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261277 · Dringlichkeitsantrag

Volt-/FDP-Dringlichkeitsantrag: Bad Godesberg als struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag Verkehrsmanagement und Mobilitätssicherung bis 2034

Nummer
261277
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Ellesdorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Ließemer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Mittelstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Ubierstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • August-Bebel-Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Ludwig-Erhard-Allee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Austraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Marienforster Straße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 24.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.07.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 261277-01 AA BBB-Änderungsantrag: Bad Godesberg als struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag Verkehrsmanagement und Mobilitätssicherung bis 2034 Antrag zur Vorlage 261277

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261277
Antragsteller/in:
Peter Schmidt
Aaron Eßelborn
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Volt-/FDP-Dringlichkeitsantrag: Bad Godesberg als
struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag
Verkehrsmanagement und Mobilitätssicherung bis
2034
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Die Vollsperrung der Nordbrücke (A565, Friedrich-Ebert-Brücke) trat am
03.06.2026 um 15:00 Uhr in Kraft und war zum regulären Einreichtermin dieser
Sitzungsperiode nicht vorhersehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat
am 11.06.2026 Sofortmaßnahmen für das gesamtstädtische Verkehrsnetz
beschlossen; eine auf den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen
Ausweichkorridor ausgerichtete Prüfperspektive ist darin nicht enthalten. Eine
zeitnahe Befassung der Bezirksvertretung ist erforderlich, damit diese
Lücke in die laufenden Planungsprozesse der Verwaltung einfließen kann,
bevor kurzfristige Notlösungen sich als Planungsgrundlage verfestigen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
A.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen
Ausweichkorridor bei den sich überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen im
Verkehrsnetz bis mindestens 2034 konkrete, aufeinander abgestimmte, zeitnah
oder mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zur Mobilitätssicherung zu benennen,
diese in die gesamtstädtische Mobilitätsplanung einzubetten und der
Bezirksvertretung spätestens bis zur Sitzung am 02.09.2026 Bericht zu
erstatten. Die Verwaltung bewertet dabei, welche Maßnahmen geeignet sind,
dauerhaft fortgeführt zu werden, und prüft mindestens die im Folgenden
genannten Aspekte. Maßnahmen, die im Rahmen bestehender
Verwaltungskompetenzen ohne vorherige Beschlussfassung eingeleitet werden
können, setzt die Verwaltung unverzüglich um.
1. Ausweichachsen
Prüfung von verkehrsoptimierenden Maßnahmen (bspw. Signalschaltung,
Spurführung) auf der Hauptausweichstrecke A562 – B9 – L158 – A565, sowie
Ließemer Str., Ellesdorfer Str., L123 und MUK-Strecke (Mittelstraße-
Ubierstraße-Konstantinstraße), soweit nötig inSeite 1 von 5
Seite 2
Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis; inkl. Umsetzungszeitraum. Auf den
Nebenstrecken sind dabei die Belange aller Verkehrsteilnehmenden
angemessen zu berücksichtigen.
2. Schleichverkehr und Monitoring
Prüfung von Konzepten zur Minimierung von Schleichverkehr auf
Parallelstraßen zur B9 (bspw. August-Bebel-Allee bis Moltkestr., Ludwig-
Erhard-Allee Richtung Mehlem) und erhöhtem Zulaufverkehr auf Ubierstraße,
Rheinallee und Austraße als Fährzubringer sowie Einrichtung eines geeigneten
und systematischen Monitorings auf den relevanten Strecken im
Ausweichkorridor.
3. Rheinfähren
Prüfung im Wege von Gesprächen mit dem VRS, der Rheinfähre Königswinter
GmbH und der Lux-Werft und Schifffahrt GmbH:
- eine dauerhafte Einbindung der Fähre Königswinter–Mehlem in den
Nahverkehrstarif (u. a. D-Ticket) für Fußgänger und Radfahrende;
- eine dauerhafte Einbindung der Fähre Plittersdorf–Niederdollendorf in
den Nahverkehrstarif für Fußgänger und Radfahrende, einschließlich der
Einflussmöglichkeiten der Stadt Bonn als Mehrheitsgesellschafterin der ASF
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg–Niederdollendorf GmbH.
4. ÖPNV-Direktverbindung Bad Godesberg–Meckenheim
Bewertung, in welchem Umfang ein Vollausbau der Schnellbuslinie SB85
(Korridor Bad Godesberg–Meckenheim, geplanter Start Dezember 2026) zur
Entlastung der L158 als Hauptausweichstrecke beitragen kann.
5. Koordination und Straßenzustand
Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der Autobahn GmbH und ggf.
weiteren zuständigen Stellen:
- Koordinationsrahmen Bundesstadt Bonn / Rhein-Sieg-Kreis für die über
Bad Godesberg führenden Ausweichkorridore; inkl. konkreter gemeinsamer
Maßnahmen und Umsetzungsstand.
- Fahrbahnzustand auf Ausweichstrecke (Haupt- und Nebenrouten)
und innerstädtischen Zubringerstraßen; Koordination Sanierungsplanung u.a.
von L158.
- Abstimmung aller nötigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den
kommenden Jahren, um eine Mehrbelastung nach Möglichkeit zu verhindern
und Baustellen aufeinander abzustimmen.
6. Park-and-Ride
Die Verwaltung prüft geeignete P+R-Standorte im Bezirk Bad Godesberg und
klärt dabei auch mit Einzelhändlern und Parkhausbetreibern, ob nicht voll
ausgelastete Parkflächen – auch temporär – für diesen Zweck genutzt werden
können. Insbesondere sollen hierbei Standorte berücksichtigt werden, die
schon jetzt eine gute Anbindung an den ÖPNV und/oder den Fernverkehr
aufweisen.
B.
1.
Die spezifische Dauerbelastung des Bezirks Bad Godesberg als strukturellen
Ausweichkorridor bei den sich überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen
im Verkehrsnetz bis mindestens 2034 wird bei der Erarbeitung eines
gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts besonders zu berücksichtigen und die
Bezirksvertretung kontinuierlich über den Sachstand unterrichtet.
2.
Beim angestrebten Ratsbeschluss zur SB85 am 09.07.2026 wird der
Vollausbau gemäß Kreistagsbeschluss (Rhein-Sieg-Kreis, Juli 2025)Seite 2 von 5
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sichergestellt und die durch die Nordbrücken-Vollsperrung veränderte
Ausgangslage als Neubewertungsgrundlage herangezogen.
Begründung
Am 03.06.2026 wurde die Nordbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke, A565)
aufgrund struktureller Schäden vollgesperrt. Täglich nutzten 100.000 bis
120.000 Fahrzeuge diese Verbindung. Bereits im Januar 2026 haben
Stadtverwaltung Bonn und Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam B9 und L158 durch
Bad Godesberg als zentrale Ausweichverbindung zwischen A562 und A565
identifiziert. Die gestiegenen Verkehrsmengen auf
innerstädtischen Straßen bedeuten nicht nur eine Beeinträchtigung der
Lebensqualität durch Lärm, sondern auch eine erhebliche Zunahme der
Feinstaub- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der
betroffenen Straßen. Die in Punkt 2 genannten Parallelstraßen sind von diesem
Ausweichverkehr in besonderem Maße betroffen: Bei Stauungen auf der B9
leiten Navigations-Apps den Verkehr in Echtzeit auf diese Straßen um, wodurch
dort zusätzlicher Schleichverkehr mit entsprechender Lärm-
und Schadstoffbelastung entsteht.
Neben der Hauptachse B9/L158 ist auch mit zusätzlichem Ausweichverkehr auf
der Ließemer Straße (Kreisstraße K14, Lannesdorf–Wachtberg-Ließem) und
der L123 (Mehlem–Berkum–Meckenheim) zu rechnen, die als parallele
Verbindungen zwischen Bad Godesberg und dem westlichen Umland
fungieren. Beide liegen ganz oder teilweise im Zuständigkeitsbereich des
Rhein-Sieg-Kreises bzw. von Straßen.NRW, weshalb entsprechende
Maßnahmen nur in Abstimmung mit diesen Stellen umsetzbar sind.
Innerhalb Bad Godesbergs kommt der sogenannten MUK-
Strecke (Mittelstraße–Ubierstraße–Konstantinstraße) eine ähnliche Funktion als
innerstädtische Alternativroute zu. Bei Maßnahmen auf diesen Nebenstrecken
sind die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insb. Fuß- und Radverkehr
sowie ÖPNV, angemessen zu berücksichtigen.
Die Belastung für Bad Godesberg ist kein vorübergehendes Ereignis:
Nordbrückenersatzneubau (bis 2034), Reuterbrückensanierung (2028),
Sperrung der rechten Rheinstrecke (Juli–Dezember 2026) und der linken
Rheinstrecke (1. Halbjahr 2028), geplanter Tausendfüßler-Neubau sowie der
laufende Ersatzneubau des Endenicher Eis (Fertigstellung Sommer 2027)
schaffen eine strukturelle Dauerbelastung.
Bereits heute ist bei Sperrungen im Bereich des Endenicher Eis eine deutlich
erhöhte Verkehrsbelastung auf der Burgstraße und der L158 festzustellen – ein
Muster, das sich durch die Vollsperrung der Nordbrücke und künftige
Bauphasen strukturell verfestigen wird. Ein Mobilitätskonzept schafft dabei nicht
nur Planungssicherheit für die bekannten Bau- und Sperrmaßnahmen, sondern
auch einen belastbaren Handlungsrahmen für künftige ungeplante Sperrungen
– ob durch Baustellen, Unfälle oder Unwetterereignisse an neuralgischen
Punkten des Bonner Verkehrsnetzes.
Der Ratsbeschluss vom 11.06.2026 hat mit Sofortmaßnahmen auf die
gesamtstädtische Notlage reagiert. Diese Maßnahmen sind auf Innenstadt und
Beuel-Achse ausgerichtet und zeitlich befristet. Die einzige den Bezirk Bad
Godesberg betreffende Einzelmaßnahme
des Ratsbeschlusses ist die Prüfung einer Verschiebung der Tunnelwartung am
B9-Tunnel – eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Durchfahrtfähigkeit,
nicht zur Steuerung oder Entlastung des Ausweichverkehrs auf derSeite 3 von 5
Seite 4
Gesamtachse. Da die Bezirksvertretung nach dem 24.06.2026 erst wieder am
02.09.2026 tagt, zielt der vorliegende Beschluss darauf ab, die Verwaltung bis
dahin handlungsfähig zu halten:
Maßnahmen im Rahmen bestehender Verwaltungskompetenzen können ohne
weiteren Beschluss unmittelbar eingeleitet werden.
Der Ratsbeschluss vermerkt des Weiteren die Aufnahme von Gesprächen zur
Ausweitung der Fährverkehre allgemein. Die spezifischen Fragen für den
Bezirk Bad Godesberg bleiben damit offen. Insbesondere die Einführung und
dauerhafte Akzeptanz des Deutschlandtickets auf beiden Fähren könnte –
unabhängig vom Umleitungsverkehr – einen eigenständigen Beitrag zur
Entlastung des alltäglichen Pendelverkehrs leisten.
Dabei ist zu beachten, dass die Zufahrtstraßen der Fähranlagen – Rheinallee
und Ubierstraße am Plittersdorfer Anleger, Austraße am Mehlemer Anleger –
im Zuge des gestiegenen Gesamtverkehrs zusätzlich belastet werden.
Daneben befinden sich an der Rheinallee das Clara-Fey-Gymnasium und die
Paul-Klee-Grundschule, deren Schulwege durch den Mehrverkehr
beeinträchtigt werden können. Das in Punkt 2 vorgesehene Monitoring erfasst
die relevanten Strecken im Ausweichkorridor – bspw. durch Verkehrszählung
sowie Erhebung der Feinstaub- und Lärmbelastung – und schließt ausdrücklich
auch die Zufahrtstraßen der Fähranlagen ein.
Die Achse Bad Godesberg–Meckenheim ist bereits heute eine wichtige
Pendlerstrecke, für die eine zeitlich konkurrenzfähige ÖPNV-Alternative zur
Kfz-Fahrt fehlt. Die Schnellbuslinie SB85 (Kreistagsbeschluss Rhein-Sieg-
Kreis, Juli 2025) soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 zwischen
Ramersdorf, Bad Godesberg, Wachtberg und Meckenheim verkehren und führt
ab Merl Mitte über die L158. Bei hinreichendem Takt
kann die SB85 einen direkten modal-shift-Effekt auf der Hauptausweichstrecke
entfalten und diese strukturell entlasten – ein Effekt, den die bestehende Linie
855 mit über 40 Haltestellen und weit über einer Stunde Fahrzeit nicht
erzeugen kann. Die Nordbrücken-
Vollsperrung verändert die Kosten-Nutzen-Grundlage des SB85-Vollausbaus
fundamental; die Bezirksvertretung empfiehlt, diese veränderte Ausgangslage
vor dem angestrebten Ratsbeschluss am 09.07.2026 zu berücksichtigen.
Park-and-Ride-Angebote bieten vor allem in der Nähe von ÖPNV-Haltepunkten
mit zeitlich konkurrenzfähigem Angebot großes Entlastungspotenzial. Neben
noch nicht erschlossenen Flächen sollte dabei auch geprüft werden, ob nicht
voll ausgelastete
Parkplätze des Einzelhandels und Parkhäuser – auch temporär – für diesen
Zweck aktiviert werden können.
Die gestiegenen Verkehrsmengen auf der Ausweichachse und den
betroffenen Parallelstraßen beschleunigen die Abnutzung der Fahrbahnen
erheblich – auf den Hauptrouten wie B9 und L158 ebenso wie auf den
Nebenrouten. Der Bonner Abschnitt der Marienforster Straße (L158) wurde erst
im Frühjahr 2024 durch Straßen.NRW auf rund 600 Metern vollständig saniert;
eine dauerhafte Nutzung als Ausweichkorridor droht diesen wie andere Beläge
vorzeitig zu beschädigen und erneute Einschränkungen zu einem denkbar
ungünstigen Zeitpunkt zu erzwingen. Eine abgestimmte
Sanierungsplanung zwischen Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und
Straßen.NRW ist daher dringend erforderlich.
Die Vollsperrung ist der Auslöser, die eigentliche Herausforderung sind die sich
bis mindestens 2034 überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen. Die
Bezirksvertretung empfiehlt daher dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr,
die strukturelle Sonderrolle desSeite 4 von 5
Seite 5
Bezirks Bad Godesberg als Ausweichkorridor bei der gesamtstädtischen
Mobilitätsplanung ausdrücklich zu berücksichtigen.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de