261277 · Dringlichkeitsantrag
Volt-/FDP-Dringlichkeitsantrag: Bad Godesberg als struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag Verkehrsmanagement und Mobilitätssicherung bis 2034
Kerndaten
- Nummer
- 261277
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Ellesdorfer Straße Hauptort
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Ließemer Straße
- Mittelstraße
- Ubierstraße
- Konstantinstraße
- August-Bebel-Allee
- Moltkestraße
- Ludwig-Erhard-Allee
- Rheinallee
- Austraße
- Burgstraße
- Marienforster Straße
- Mehlem
- Plittersdorf
- Lannesdorf
- Alt-Godesberg
- Ramersdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.034 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 261277 Antragsteller/in: Peter Schmidt Aaron Eßelborn Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Volt-/FDP-Dringlichkeitsantrag: Bad Godesberg als struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag Verkehrsmanagement und Mobilitätssicherung bis 2034 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Die Vollsperrung der Nordbrücke (A565, Friedrich-Ebert-Brücke) trat am 03.06.2026 um 15:00 Uhr in Kraft und war zum regulären Einreichtermin dieser Sitzungsperiode nicht vorhersehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 11.06.2026 Sofortmaßnahmen für das gesamtstädtische Verkehrsnetz beschlossen; eine auf den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor ausgerichtete Prüfperspektive ist darin nicht enthalten. Eine zeitnahe Befassung der Bezirksvertretung ist erforderlich, damit diese Lücke in die laufenden Planungsprozesse der Verwaltung einfließen kann, bevor kurzfristige Notlösungen sich als Planungsgrundlage verfestigen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags A. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor bei den sich überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen im Verkehrsnetz bis mindestens 2034 konkrete, aufeinander abgestimmte, zeitnah oder mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zur Mobilitätssicherung zu benennen, diese in die gesamtstädtische Mobilitätsplanung einzubetten und der Bezirksvertretung spätestens bis zur Sitzung am 02.09.2026 Bericht zu erstatten. Die Verwaltung bewertet dabei, welche Maßnahmen geeignet sind, dauerhaft fortgeführt zu werden, und prüft mindestens die im Folgenden genannten Aspekte. Maßnahmen, die im Rahmen bestehender Verwaltungskompetenzen ohne vorherige Beschlussfassung eingeleitet werden können, setzt die Verwaltung unverzüglich um. 1. Ausweichachsen Prüfung von verkehrsoptimierenden Maßnahmen (bspw. Signalschaltung, Spurführung) auf der Hauptausweichstrecke A562 – B9 – L158 – A565, sowie Ließemer Str., Ellesdorfer Str., L123 und MUK-Strecke (Mittelstraße- Ubierstraße-Konstantinstraße), soweit nötig inSeite 1 von 5 Seite 2 Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis; inkl. Umsetzungszeitraum. Auf den Nebenstrecken sind dabei die Belange aller Verkehrsteilnehmenden angemessen zu berücksichtigen. 2. Schleichverkehr und Monitoring Prüfung von Konzepten zur Minimierung von Schleichverkehr auf Parallelstraßen zur B9 (bspw. August-Bebel-Allee bis Moltkestr., Ludwig- Erhard-Allee Richtung Mehlem) und erhöhtem Zulaufverkehr auf Ubierstraße, Rheinallee und Austraße als Fährzubringer sowie Einrichtung eines geeigneten und systematischen Monitorings auf den relevanten Strecken im Ausweichkorridor. 3. Rheinfähren Prüfung im Wege von Gesprächen mit dem VRS, der Rheinfähre Königswinter GmbH und der Lux-Werft und Schifffahrt GmbH: - eine dauerhafte Einbindung der Fähre Königswinter–Mehlem in den Nahverkehrstarif (u. a. D-Ticket) für Fußgänger und Radfahrende; - eine dauerhafte Einbindung der Fähre Plittersdorf–Niederdollendorf in den Nahverkehrstarif für Fußgänger und Radfahrende, einschließlich der Einflussmöglichkeiten der Stadt Bonn als Mehrheitsgesellschafterin der ASF Auto-Schnellfähre Bad Godesberg–Niederdollendorf GmbH. 4. ÖPNV-Direktverbindung Bad Godesberg–Meckenheim Bewertung, in welchem Umfang ein Vollausbau der Schnellbuslinie SB85 (Korridor Bad Godesberg–Meckenheim, geplanter Start Dezember 2026) zur Entlastung der L158 als Hauptausweichstrecke beitragen kann. 5. Koordination und Straßenzustand Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis, der Autobahn GmbH und ggf. weiteren zuständigen Stellen: - Koordinationsrahmen Bundesstadt Bonn / Rhein-Sieg-Kreis für die über Bad Godesberg führenden Ausweichkorridore; inkl. konkreter gemeinsamer Maßnahmen und Umsetzungsstand. - Fahrbahnzustand auf Ausweichstrecke (Haupt- und Nebenrouten) und innerstädtischen Zubringerstraßen; Koordination Sanierungsplanung u.a. von L158. - Abstimmung aller nötigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren, um eine Mehrbelastung nach Möglichkeit zu verhindern und Baustellen aufeinander abzustimmen. 6. Park-and-Ride Die Verwaltung prüft geeignete P+R-Standorte im Bezirk Bad Godesberg und klärt dabei auch mit Einzelhändlern und Parkhausbetreibern, ob nicht voll ausgelastete Parkflächen – auch temporär – für diesen Zweck genutzt werden können. Insbesondere sollen hierbei Standorte berücksichtigt werden, die schon jetzt eine gute Anbindung an den ÖPNV und/oder den Fernverkehr aufweisen. B. 1. Die spezifische Dauerbelastung des Bezirks Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor bei den sich überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen im Verkehrsnetz bis mindestens 2034 wird bei der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts besonders zu berücksichtigen und die Bezirksvertretung kontinuierlich über den Sachstand unterrichtet. 2. Beim angestrebten Ratsbeschluss zur SB85 am 09.07.2026 wird der Vollausbau gemäß Kreistagsbeschluss (Rhein-Sieg-Kreis, Juli 2025)Seite 2 von 5 Seite 3 sichergestellt und die durch die Nordbrücken-Vollsperrung veränderte Ausgangslage als Neubewertungsgrundlage herangezogen. Begründung Am 03.06.2026 wurde die Nordbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke, A565) aufgrund struktureller Schäden vollgesperrt. Täglich nutzten 100.000 bis 120.000 Fahrzeuge diese Verbindung. Bereits im Januar 2026 haben Stadtverwaltung Bonn und Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam B9 und L158 durch Bad Godesberg als zentrale Ausweichverbindung zwischen A562 und A565 identifiziert. Die gestiegenen Verkehrsmengen auf innerstädtischen Straßen bedeuten nicht nur eine Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, sondern auch eine erhebliche Zunahme der Feinstaub- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen. Die in Punkt 2 genannten Parallelstraßen sind von diesem Ausweichverkehr in besonderem Maße betroffen: Bei Stauungen auf der B9 leiten Navigations-Apps den Verkehr in Echtzeit auf diese Straßen um, wodurch dort zusätzlicher Schleichverkehr mit entsprechender Lärm- und Schadstoffbelastung entsteht. Neben der Hauptachse B9/L158 ist auch mit zusätzlichem Ausweichverkehr auf der Ließemer Straße (Kreisstraße K14, Lannesdorf–Wachtberg-Ließem) und der L123 (Mehlem–Berkum–Meckenheim) zu rechnen, die als parallele Verbindungen zwischen Bad Godesberg und dem westlichen Umland fungieren. Beide liegen ganz oder teilweise im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Sieg-Kreises bzw. von Straßen.NRW, weshalb entsprechende Maßnahmen nur in Abstimmung mit diesen Stellen umsetzbar sind. Innerhalb Bad Godesbergs kommt der sogenannten MUK- Strecke (Mittelstraße–Ubierstraße–Konstantinstraße) eine ähnliche Funktion als innerstädtische Alternativroute zu. Bei Maßnahmen auf diesen Nebenstrecken sind die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insb. Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV, angemessen zu berücksichtigen. Die Belastung für Bad Godesberg ist kein vorübergehendes Ereignis: Nordbrückenersatzneubau (bis 2034), Reuterbrückensanierung (2028), Sperrung der rechten Rheinstrecke (Juli–Dezember 2026) und der linken Rheinstrecke (1. Halbjahr 2028), geplanter Tausendfüßler-Neubau sowie der laufende Ersatzneubau des Endenicher Eis (Fertigstellung Sommer 2027) schaffen eine strukturelle Dauerbelastung. Bereits heute ist bei Sperrungen im Bereich des Endenicher Eis eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Burgstraße und der L158 festzustellen – ein Muster, das sich durch die Vollsperrung der Nordbrücke und künftige Bauphasen strukturell verfestigen wird. Ein Mobilitätskonzept schafft dabei nicht nur Planungssicherheit für die bekannten Bau- und Sperrmaßnahmen, sondern auch einen belastbaren Handlungsrahmen für künftige ungeplante Sperrungen – ob durch Baustellen, Unfälle oder Unwetterereignisse an neuralgischen Punkten des Bonner Verkehrsnetzes. Der Ratsbeschluss vom 11.06.2026 hat mit Sofortmaßnahmen auf die gesamtstädtische Notlage reagiert. Diese Maßnahmen sind auf Innenstadt und Beuel-Achse ausgerichtet und zeitlich befristet. Die einzige den Bezirk Bad Godesberg betreffende Einzelmaßnahme des Ratsbeschlusses ist die Prüfung einer Verschiebung der Tunnelwartung am B9-Tunnel – eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Durchfahrtfähigkeit, nicht zur Steuerung oder Entlastung des Ausweichverkehrs auf derSeite 3 von 5 Seite 4 Gesamtachse. Da die Bezirksvertretung nach dem 24.06.2026 erst wieder am 02.09.2026 tagt, zielt der vorliegende Beschluss darauf ab, die Verwaltung bis dahin handlungsfähig zu halten: Maßnahmen im Rahmen bestehender Verwaltungskompetenzen können ohne weiteren Beschluss unmittelbar eingeleitet werden. Der Ratsbeschluss vermerkt des Weiteren die Aufnahme von Gesprächen zur Ausweitung der Fährverkehre allgemein. Die spezifischen Fragen für den Bezirk Bad Godesberg bleiben damit offen. Insbesondere die Einführung und dauerhafte Akzeptanz des Deutschlandtickets auf beiden Fähren könnte – unabhängig vom Umleitungsverkehr – einen eigenständigen Beitrag zur Entlastung des alltäglichen Pendelverkehrs leisten. Dabei ist zu beachten, dass die Zufahrtstraßen der Fähranlagen – Rheinallee und Ubierstraße am Plittersdorfer Anleger, Austraße am Mehlemer Anleger – im Zuge des gestiegenen Gesamtverkehrs zusätzlich belastet werden. Daneben befinden sich an der Rheinallee das Clara-Fey-Gymnasium und die Paul-Klee-Grundschule, deren Schulwege durch den Mehrverkehr beeinträchtigt werden können. Das in Punkt 2 vorgesehene Monitoring erfasst die relevanten Strecken im Ausweichkorridor – bspw. durch Verkehrszählung sowie Erhebung der Feinstaub- und Lärmbelastung – und schließt ausdrücklich auch die Zufahrtstraßen der Fähranlagen ein. Die Achse Bad Godesberg–Meckenheim ist bereits heute eine wichtige Pendlerstrecke, für die eine zeitlich konkurrenzfähige ÖPNV-Alternative zur Kfz-Fahrt fehlt. Die Schnellbuslinie SB85 (Kreistagsbeschluss Rhein-Sieg- Kreis, Juli 2025) soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 zwischen Ramersdorf, Bad Godesberg, Wachtberg und Meckenheim verkehren und führt ab Merl Mitte über die L158. Bei hinreichendem Takt kann die SB85 einen direkten modal-shift-Effekt auf der Hauptausweichstrecke entfalten und diese strukturell entlasten – ein Effekt, den die bestehende Linie 855 mit über 40 Haltestellen und weit über einer Stunde Fahrzeit nicht erzeugen kann. Die Nordbrücken- Vollsperrung verändert die Kosten-Nutzen-Grundlage des SB85-Vollausbaus fundamental; die Bezirksvertretung empfiehlt, diese veränderte Ausgangslage vor dem angestrebten Ratsbeschluss am 09.07.2026 zu berücksichtigen. Park-and-Ride-Angebote bieten vor allem in der Nähe von ÖPNV-Haltepunkten mit zeitlich konkurrenzfähigem Angebot großes Entlastungspotenzial. Neben noch nicht erschlossenen Flächen sollte dabei auch geprüft werden, ob nicht voll ausgelastete Parkplätze des Einzelhandels und Parkhäuser – auch temporär – für diesen Zweck aktiviert werden können. Die gestiegenen Verkehrsmengen auf der Ausweichachse und den betroffenen Parallelstraßen beschleunigen die Abnutzung der Fahrbahnen erheblich – auf den Hauptrouten wie B9 und L158 ebenso wie auf den Nebenrouten. Der Bonner Abschnitt der Marienforster Straße (L158) wurde erst im Frühjahr 2024 durch Straßen.NRW auf rund 600 Metern vollständig saniert; eine dauerhafte Nutzung als Ausweichkorridor droht diesen wie andere Beläge vorzeitig zu beschädigen und erneute Einschränkungen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt zu erzwingen. Eine abgestimmte Sanierungsplanung zwischen Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Straßen.NRW ist daher dringend erforderlich. Die Vollsperrung ist der Auslöser, die eigentliche Herausforderung sind die sich bis mindestens 2034 überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen. Die Bezirksvertretung empfiehlt daher dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr, die strukturelle Sonderrolle desSeite 4 von 5 Seite 5 Bezirks Bad Godesberg als Ausweichkorridor bei der gesamtstädtischen Mobilitätsplanung ausdrücklich zu berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de