← zurück zu 261273

261273-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Antrag: Wiederbepflanzung der leerstehenden Baumbeete in der Combahnstraße

Nummer
261273-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Professor-Neu-Allee Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261273 FDP-Antrag: Wiederbepflanzung der leerstehenden Baumbeete in der Combahnstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.145 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261273-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
FDP-Antrag: Wiederbepflanzung der leerstehenden
Baumbeete in der Combahnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beete im unteren Teil der Combahnstraße zwischen Professor-Neu-Allee
und Rheinaustraße können nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden.
Die derzeit vorhandenen Baumscheiben sind zu klein und können nicht
vergrößert werden. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind
so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und
gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und
etablieren können und dabei möglichst viel versiegelte Fläche überschirmen.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben. Selbst
das Minimum ist in diesem Abschnitt der Combahnstraße nicht realisierbar. Die
technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der
Technik“. Außerdem verläuft hier die Bebauung bis unmittelbar an den
Gehweg, so dass selbst kleinkronige Bäume hier keinerlei
Entwicklungschancen haben.
Die derzeit vorhandenen Grünbeete sollen dennoch als entsiegelte Flächen
erhalten werden, um somit auch den Anforderungen des Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) im Rahmen von Flächenentsiegelungen
gerecht zu werden. Die Entfernung der Baumschutzbügel wird nicht empfohlen.
Der Gehweg wird in seiner Breite dadurch nicht verkleinert. Auch, wenn dort
nicht geparkt werden darf, bieten sie dennoch einen Schutz vor Betreten oder
vor dem Abstellen von z.B. Müllbehältern.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de