261273-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Antrag: Wiederbepflanzung der leerstehenden Baumbeete in der Combahnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261273-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Professor-Neu-Allee Hauptort
- Rheinaustraße
- Combahnstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261273-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III FDP-Antrag: Wiederbepflanzung der leerstehenden Baumbeete in der Combahnstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beete im unteren Teil der Combahnstraße zwischen Professor-Neu-Allee und Rheinaustraße können nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden. Die derzeit vorhandenen Baumscheiben sind zu klein und können nicht vergrößert werden. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können und dabei möglichst viel versiegelte Fläche überschirmen. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben. Selbst das Minimum ist in diesem Abschnitt der Combahnstraße nicht realisierbar. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Außerdem verläuft hier die Bebauung bis unmittelbar an den Gehweg, so dass selbst kleinkronige Bäume hier keinerlei Entwicklungschancen haben. Die derzeit vorhandenen Grünbeete sollen dennoch als entsiegelte Flächen erhalten werden, um somit auch den Anforderungen des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) im Rahmen von Flächenentsiegelungen gerecht zu werden. Die Entfernung der Baumschutzbügel wird nicht empfohlen. Der Gehweg wird in seiner Breite dadurch nicht verkleinert. Auch, wenn dort nicht geparkt werden darf, bieten sie dennoch einen Schutz vor Betreten oder vor dem Abstellen von z.B. Müllbehältern. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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