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261258-01 AA · Änderungsantrag

ÄA GRÜNE-Fraktion - Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ – Beschluss über das Wettbewerbsergebnis sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 261258

Nummer
261258-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • An der Ziegelei Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 261258 Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ – Beschluss über das Wettbewerbsergebnis sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

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Änderungsantrag
öffentlich
261258-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
14.07.2026
ÄA GRÜNE-Fraktion - Bebauungsplan Nr. 6319-2
„An der Ziegelei“ – Beschluss über das
Wettbewerbsergebnis sowie zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1)
Baugesetzbuch
Antrag zur Vorlage 261258
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.07.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An
der Ziegelei“ mit folgender Ergänzung beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass für
die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans entfallenden Bäume ein
ortsnaher Ausgleich erfolgt. Hierzu ist zu prüfen, welche Neupflanzungen
innerhalb des Plangebiets oder im unmittelbarem räumlichen Umfeld möglich
sind. Der ortsnahe Ausgleich soll gegenüber einem räumlich getrennten
Ausgleich grundsätzlich Vorrang haben. Das Ergebnis ist im weiteren Verfahren
nachvollziehbar zu dokumentieren.
Begründung
Auf Luftbildern ist erkennbar, dass sich auf den Flächen, die überplant werden
sollen, ein beträchtlicher Baumbestand befindet. Dieser trägt zur Verbesserung
des Lokalklimas, zur Verschattung und Kühlung, zur Luftreinhaltung und zur
Speicherung von Niederschlagswasser bei und stellt einen Lebensraum für
Tiere dar. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich
erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bereits im Rahmen
der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Ein ortsnaher Ausgleich ermöglicht, dass die ökologischen, klimatischen undSeite 1 von 2
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stadtgestalterischen Funktionen der entfallenden Bäume möglichst dort
erhalten werden, wo sie für Anwohnende und den Naturhaushalt wirksam sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de