261258-01 AA · Änderungsantrag
ÄA GRÜNE-Fraktion - Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ – Beschluss über das Wettbewerbsergebnis sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 261258
Kerndaten
- Nummer
- 261258-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- An der Ziegelei Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 261258-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat 14.07.2026 ÄA GRÜNE-Fraktion - Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ – Beschluss über das Wettbewerbsergebnis sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 261258 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ mit folgender Ergänzung beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass für die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans entfallenden Bäume ein ortsnaher Ausgleich erfolgt. Hierzu ist zu prüfen, welche Neupflanzungen innerhalb des Plangebiets oder im unmittelbarem räumlichen Umfeld möglich sind. Der ortsnahe Ausgleich soll gegenüber einem räumlich getrennten Ausgleich grundsätzlich Vorrang haben. Das Ergebnis ist im weiteren Verfahren nachvollziehbar zu dokumentieren. Begründung Auf Luftbildern ist erkennbar, dass sich auf den Flächen, die überplant werden sollen, ein beträchtlicher Baumbestand befindet. Dieser trägt zur Verbesserung des Lokalklimas, zur Verschattung und Kühlung, zur Luftreinhaltung und zur Speicherung von Niederschlagswasser bei und stellt einen Lebensraum für Tiere dar. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bereits im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ein ortsnaher Ausgleich ermöglicht, dass die ökologischen, klimatischen undSeite 1 von 2 Seite 2 stadtgestalterischen Funktionen der entfallenden Bäume möglichst dort erhalten werden, wo sie für Anwohnende und den Naturhaushalt wirksam sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de