← Vorlagen

261256-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der AfD-Fraktion: Wirksamkeit der Videoüberwachung in Bonner Schwimmbädern

Nummer
261256-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261256 Große Anfrage der AfD-Fraktion: Wirksamkeit der Videoüberwachung in Bonner Schwimmbädern

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.933 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261256-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Große Anfrage der AfD-Fraktion: Wirksamkeit der
Videoüberwachung in Bonner Schwimmbädern
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
In welchen Schwimmbädern wurde die beschlossene Videoüberwachung
inzwischen installiert und seit wann ist sie in Betrieb?
Die beschlossene Videoüberwachung wurde in den Eingangsbereichen der
Freibäder Friesdorf, Ennertbad, Römerbad und Rüngsdorf installiert. Eine
Inbetriebnahme konnte bislang noch nicht erfolgen, da die hierfür erforderlichen
datenschutzrechtlichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden
konnten. Die Anlage wird deshalb erst zu Beginn der nächsten Freibadsaison in
Betrieb gehen können.
Zu 2.:
Welche Kosten sind für Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung der
Anlagen bislang entstanden?
Die Kosten für die Anschaffung einschließlich Installation belaufen sich auf
insgesamt 12.845,37 €. Davon entfallen 2.554,34 € auf das Freibad Friesdorf,
3.410,65 € auf das Ennertbad, 3.440,79 € auf das Römerbad und 3.439,59 €
auf das Rüngsdorfer Freibad. Fortlaufende Kosten fallen nicht an;
Wartungsverträge bestehen nicht und sind auch nicht erforderlich.
Zu 3.-5.:
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob die Videoüberwachung zu
einer Verringerung von Straftaten oder Ordnungsstörungen geführt hat?
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, wie viele Vorfälle seit Einführung der
Videoüberwachung durch die Auswertung von Bildmaterial aufgeklärt werden
konnten?
Gibt es einen Vergleich der Anzahl relevanter Vorfälle vor und nach Einführung
der Videoüberwachung?
Da die Anlagen noch nicht in Betrieb sind, können diese Fragen aktuell nicht
beantwortet werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de