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261253-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Strategische Entwicklung ausgewählter Leerstands- Liegenschaften des SGB zur Schaffung von Wohnraum Antrag zur Vorlage 261253

Nummer
261253-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Engeltalstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Gotenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Übergeordnet

  1. 261253 Strategische Entwicklung ausgewählter Leerstands- Liegenschaften des SGB zur Schaffung von Wohnraum

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Änderungsantrag
öffentlich
261253-01 AA
Antragsteller/in:
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
Petra Nöhring
13.10.2026, gez. BBM Yildiz
FDP-Änderungsantrag: Strategische Entwicklung
ausgewählter Leerstands- Liegenschaften des SGB
zur Schaffung von Wohnraum
Antrag zur Vorlage 261253
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Abweichend zur vorhandenen Planung der Sanierung wird wie folgt
beschlossen:
1. Engeltalstraße 4–6
Das Gebäude wird vollständig abgerissen.
Das Grundstück soll der VEBOWAG zur Entwicklung angeboten werden.
In dem Falle einer Ablehnung durch die VEBOWAG soll mit Akteuren aus
der Immobilienwirtschaft gesprochen werden um einen alternativen Entwickler
zu finden. Etwaige Angebote müssen dem SGB zur Abstimmung vorgelegt
werden.
2. Gotenstraße 7–9Seite 1 von 3
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Das Gebäude wird vollständig abgerissen.
Das Grundstück soll der VEBOWAG zur Entwicklung angeboten werden.
In dem Falle einer Ablehnung durch die VEBOWAG soll mit Akteuren aus
der Immobilienwirtschaft gesprochen werden um einen alternativen Entwickler
zu finden. Etwaige Angebote müssen dem SGB zur Abstimmung vorgelegt
werden.
3. Kurfürstenallee 2–3
Das Gebäude wird vollständig abgerissen.
Das Grundstück soll der VEBOWAG zur Entwicklung angeboten werden.
In dem Falle einer Ablehnung durch die VEBOWAG soll mit Akteuren aus
der Immobilienwirtschaft gesprochen werden um einen alternativen Entwickler
zu finden. Etwaige Angebote müssen dem SGB zur Abstimmung vorgelegt
werden.
Jegliche Entwicklung muss unter der Berücksichtigung des
Landschaftsschutzgebiet (Redoutenpark/Godesberger Bach) stattfinden.
Begründung
Bonn leidet unter einem akuten Wohnungsmangel, dem nicht mit
langwierigen verwaltungsstrategischen Experimenten oder risikobehafteten
Sanierungsprojekten begegnet werden darf. Die in der vergangenen Sitzung
thematisierten Liegenschaften an der Kurfürstenallee 2–3, der Engeltalstraße
4–6 und der Gotenstraße 7–9 befinden sich aktuell in einem stark baufälligen
Zustand.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich umfassende Bestandssanierungen unter
städtischer Regie in der Vergangenheit zu oft als verzögernd, ineffizient und
unkalkulierbar teuer erwiesen haben. Wenn es unser oberstes Ziel ist, denSeite 2 von 3
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akuten Wohnungsmangel in Bonn wirksam zu bekämpfen, müssen diese
Liegenschaften so entwickelt werden, dass schnellstmöglich und zu verlässlich
kalkulierbaren Kosten neuer Wohnraum entsteht. Keine der drei
Bestandsimmobilien weist in ihrer jetzigen Form einen architektonischen
oder ästhetischen Mehrwert für die Stadtgesellschaft auf; sie sind stattdessen
baulich und planerisch abgewirtschaftet.
Angesichts dieser massiven baulichen, technischen und finanziellen Hürden ist
ein schnellstmöglicher Abriss der Gebäude die wirtschaftlichste und
zielführendste Lösung. Durch den Abriss werden wertvolle Flächen frei, die sich
optimal für modernen, funktionalen und kosteneffizienten Wohnungsbau nutzen
lassen. Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, muss die planerische Entwicklung
der Neubauten idealerweise bereits parallel zu den Abrissarbeiten erfolgen.
Die Realisierung des Wohnraums sollte prioritär durch die städtische
VEBOWAG erfolgen. Gegebenenfalls bieten sich alternativen durch eine
Zusammenarbeit mit privaten Investoren an. Ein Neubau ist in diesem Fall der
einzig richtige Weg: Er schafft schneller Wohnraum, bietet Planungssicherheit
und wird in der Zukunft deutlich geringere Betriebs- und Instandhaltungskosten
verursachen als eine schwer kalkulierbare Sanierung des maroden Bestandes.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de