261253 · Beschlussvorlage
Strategische Entwicklung ausgewählter Leerstands- Liegenschaften des SGB zur Schaffung von Wohnraum
Kerndaten
- Nummer
- 261253
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- Engeltalstraße
- Gotenstraße
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261253 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Strategische Entwicklung ausgewählter Leerstands- Liegenschaften des SGB zur Schaffung von Wohnraum Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.09.2026 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Weiterverfolgung des Vorhabens zur Schaffung von Wohnraum in den ausge- wählten Liegenschaften des SGB zu. Sobald die wirtschaftlichen Aspekte vorliegen und die Varianten abschließend bewertet werden können, wird die Verwaltung eine eigene Vorlage zum konkre- ten weiteren Vorgehen erstellen. Begründung 1. Ausgangslage Sachstand und Problemstellung Das SGB verfolgt im Rahmen seiner integrierten Immobilienstrategie das Ziel, vorhandene Liegenschaften effizient zu nutzen und Leerstände zu reduzieren und einer weiteren Entwicklung zuzuführen. Leerstehende Gebäude und Wohnungen im bilanziellen Vermögen des SGB werden systematisch erfasst und bewertet. So werden Leerstände im Blick be- halten und aktiv behandelt. Aktuell wurden 55 Liegenschaften verschiedener ehemaliger Nutzungen wie Wohnen, Bunker, Verwaltungsgebäude, Häuser, Schwimmbäder etc. erfasst. Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, kommt der Aktivierung und Entwicklung städtischer sowie stadtnaher Flächen eine besondere Bedeutung zu. Dabei arbeitet das SGB seit Oktober 2025 auch mit der Stadtentwicklungsge-Seite 1 von 55 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sellschaft (SEG) zusammen, um die Leerstände hinsichtlich einer möglichen Wohnraumnutzung zu bewerten. Das beschriebene Vorgehen greift dabei die Empfehlungen des Sozialausschusses und Betriebsausschusses auf, welche vom Rat der Bundesstadt Bonn am 15.06.2026 beschlossen wurden (DS- Nr.260069). Diese Beschlussvorlage bildet den nächsten Schritt für drei der untersuchten Liegenschaften, um aus der Potentialbetrachtung in die weitere Umsetzung zu gehen. 2. Bisherige Schritte Die SEG wurde zunächst damit beauftragt, drei ausgewählte Immobilien (En- geltalstraße 4 – 6, Gotenstraße 5 – 7, Kurfürstenallee 2 - 3) aus der Leer- standsliste des SGB im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die Umnutzung zu Wohnen zu untersuchen. Alle drei Liegenschaften wurden in der Vergangenheit zu Verwaltungszwecken genutzt und mussten aufgrund ihres baulichen Zu- stands und gravierender baulicher Mängel aus der Nutzung genommen wer- den. Eine kurzfristige Reaktivierung dieser Liegenschaften zur Nutzung als Verwaltungsfläche ist aufgrund der erforderlichen umfassenden baulichen Maßnahmen nicht möglich. Zudem bieten diese Liegenschaften aufgrund ihres Entwicklungspotenzials und ihrer strategischen Lage auch für andere Nutzun- gen große Chancen. In den vergangenen Monaten wurden im Rahmen der Beauftragung folgende Maßnahmen durchgeführt: • Bestandsaufnahmen und Bewertungen der Liegenschaften • Durchführung von Vorprüfungen zur baulichen und planungsrechtli chen Machbarkeit • Prüfung möglicher Förderungen, insbesondere im Bereich Wohnungs- bau • Ausarbeitung verschiedener Planungen zur Schaffung von Wohnraum mit Erstellung von Planunterlagen sowie Ermittlung der Schätzkosten auf Basis der DIN276 • Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und SEG zur weiteren Vorgehensweise • Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaften wurden die wirtschaftli- chen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkte bereits geprüft Zur Bestimmung des Verkehrswertes führt Amt 62 eine Wertermittlung durch. Im Falle eines Verkaufs an die SEG (Variante 1) fallen die Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 % an, diese lässt sich in keiner Konstellation vermeiden, wie auch insbesondere Notarkosten und Kos- ten für die Eintragung im Grundbuch. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudien liegen dem SGB mit dem 2. Quartal 2026 vor und können nun den politischen Gremien vorgestellt werden. Die Zusammenfassungen der Ergebnisse der MBS können im Detail den Anla- gen entnommen werden. Im Weiteren folgt je eine kurze Zusammenfassung und Empfehlung zu den jeweiligen liegenschaftsbezogenen Ergebnissen der Machbarkeitsstudie mit Hinweisen auf besondere Herausforderungen. Allgemeiner Hinweis zu Planungsprämissen: Die Wohnungsgrundrisse der Machbarkeitsstudien wurden, soweit gangbar, an die Förderbedingungen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein- Westfalen angepasst. Darüber hinaus wurde, wo möglich, den Landes- und Bundesgesetzgebunden der jeweiligen Bauordnungen bzgl. Barrierearmut undSeite 2 von 55 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) -freiheit entsprochen. Im weiteren Verfahren werden die Planung an Bedarfe, Vermarktungsperspektiven und den baulichen Gegebenheiten weiter ange- passt. Ergebnisse Machbarkeitsstudien Zusammenfassung und Empfehlung Ergebnis Liegenschaft Engeltal straße 4 – 6 „Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass das Areal in vielfältiger Weise für den Wohnungsbau entwickelt werden kann – sowohl unter teilweisem Erhalt des bestehenden Gebäudebestands als auch durch eine vollständige Neubaukon zeption. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine abschließende Empfehlung für eine der untersuchten Varianten ausgesprochen werden. Aufgrund des bislang ungeklärten Denkmalschutzstatus, der ökologischen und ökonomischen Vortei le eines möglichen Bestandserhalts, der ersten Kosteneinschätzung sowie der städtebaulichen Einordnung und planungsrechtlichen Machbarkeit erscheinen sowohl Varianten mit Teilerhalt als auch ein vollständiger Neubau grundsätzlich realisierbar. Aus heutiger Sicht weist jedoch insbesondere Variante 2b (unter Teilerhalt der Engeltalstraße 6) das größte Potenzial auf – sowohl hinsichtlich eines bedarfs gerechten Wohnungsmixes als auch mit Blick auf eine städtebaulich angemes sene Weiterentwicklung des Areals. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die hohe Flexibilität der Grundrissstruktur, die vielfältige Wohnungszuschnitte er möglicht.“ Die Denkmalschutzbewertung zur Liegenschaft wurde zwischenzeitlich ange- stoßen. Herausforderungen: Schadstoffbelastung: Alle Gebäudeteile sind mit Schadstoffen unterschiedlicher Art belastet, wodurch bei Umnutzung oder Abbruch in jedem Fall zuerst ein umfangreicher Rückbau der Schadstoffe erfolgen muss. Denkmalpflegerischer Verdachtsfall: Das Hauptgebäude (Engeltalstraße 6) wird durch das LVR als denkmalpflegerischer Verdachtsfall geführt. Sollte sich der Denkmalverdacht bestätigen, führt dies zu einer Reduktion der möglichen Ent- wicklungsszenarien. Beschreibung Variante 2b: Variante 2b steht für einen konsequente städtebauliche Weiterentwicklung des Areals zur Wohnnutzung unter Teilerhalt bestehender Strukturen. Das Haupt- gebäude der Liegenschaft bleibt erhalten und wird umfassend umgebaut. Das Labor- und Zwischenbauwerk werden rückgebaut. Auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstücks entsteht ein neues Wohngebäude mit Untergeschoss und Tiefgarage. In Variante 2b erhält das erhaltene Hauptgebäude einen baulichen Gegenpart auf dem südlichen Gebäudeabschnitt, der die städtebauliche Ge- samtfigur ergänzt. Der Grundriss des Neubaus, der sich um einen Treppen- hauskern entwickelt, erlaubt flexible Wohnungszuschnitte mit vielfältigen Woh- nungsgrundrissen, die im weiteren Prozess die Definition eines bedarfsgerech- ten Wohnungsmixes zulassen. Im EG werden neben untergeordneten Gewer- beflächen auch Flächen für den Mensabetrieb der angrenzenden Stiftsschule angedacht, die aufgrund fehlender Flächen aktuell nicht bedarfsgerecht auf dem Schulgelände abgebildet werden können.Seite 3 von 55 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zusammenfassung und Empfehlung Ergebnis Liegenschaft Gotenstraße 5 – 7 „Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass eine Umnutzung des Grundstücks zu Wohnen sowohl unter Erhalt des Bestandes als auch durch Rück - und Neubau möglich ist. Unter Ausnutzung des bestehenden Planrechts ist durch den Neubau keine wesentliche Erhöhung der Wohnfläche oder Wohneinheiten zu erzielen. Durch die ökonomische, aber auch ökologische Nachhaltigkeit und Effizienz des Bestandserhalts ist diese Variante vorbehaltlich weiterer Prüfungen zu empfehlen.“ Herausforderungen: Besondere Herausforderungen dieser Liegenschaft sind der polygonale Grund- stückszuschnitt und die Erschließungssituation ohne zweiten baulichen Ret- tungsweg. Beschreibung Variante A: In der Variante A wird der Erhalt und die Umplanung des Bestandes untersucht. Die wesentlichen Eingriffe sind die Ertüchtigung der Gebäudehülle, die Schaf- fung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowie die Aufstockung des Ge- bäudes, die im Weiteren statisch geprüft werden muss. Durch den Erhalt der Gebäudestruktur und des Untergeschosses inkl. der Tief- garage kann diese Variante sowohl ökologisch als auch ökonomisch effizient gestaltet werden. Im Umbau des Bestandsgrundrisses lassen sich verschiedene Wohnungen unterschiedlicher Größe in einem vielfältigen Wohnungsmix realisieren, wobei durch die EG -Wohneinheiten auch der Garten aktiviert werden kann. Beschreibung Variante B: In der Variante B wird der Rück - und Neubau auf dem Grundstück untersucht. Unter den Beschränkungen des bestehenden Planrechts und des polygonalen Grundstücks -zuschnitts entsteht eine, dem Bestand ähnliche, Gebäudekuba- tur. Die Schrägstellung des Grundrisses erlaubt es trotz des herausfordernden Grundstücks eine effiziente Tiefe zu realisieren. Der skizzierte Grundriss er- laubt eine flexible Entwicklung des Wohnungsmixes. Durch den Rückbau des Gebäudebestandes und der Tiefgarage entstehen in dieser Variante voraussichtlich höhere Kosten im Vergleich zum Bestandser- halt. Gleichzeitig findet keine nennenswerte Flächenmehrung statt, die diese Mehrkosten ausgleichen würden. Zusammenfassung und Empfehlung Ergebnis Liegenschaft Kurfürsten Allee 2 – 3 (60-er Jahre Rückgebäude) „Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Reaktivie rung des Bestands als Verwaltungs - bzw. Bürostandort als auch eine Umnut zung zu Wohnzwecken grundsätzlich realisierbar ist. Ein Rück - und Neubau kann aufgrund der derzeitigen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Restriktionen des Landschaftsschutzes aktuell nicht empfohlen werden. Sollten sich diese Voraussetzungen im weiteren Ver fahren ändern oder die Kurfürstliche Zeile (Hauptgebäude) in die Betrachtung einbezogen werden, ist eine Neubewertung möglich.Seite 4 von 55 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hervorzuheben ist insbesondere die Umnutzung zu Wohnzwecken: Die Unter suchung zeigt, dass sich das Bestandsgebäude nach Ertüchtigung der Er schließung für einen vielfältigen Wohnungsmix eignet. Damit wird der im ISEK für die Godesberger Innenstadt formulierte Entwicklungswunsch nach einem Wohnstandort an dieser Stelle plausibilisiert. Für das weitere Vorgehen ist eine verbindliche Klärung der Abhängigkeiten zum Landschaftsschutz erforderlich. Zudem ist eine grundsätzliche Nutzungs entscheidung zu treffen sowie die funktionalen und rechtlichen Verflechtungen mit der Kurfürstlichen Zeile vertieft zu untersuchen.“ Herausforderungen: Schadstoffbelastung: Das Gebäude ist sowohl mit PCB als auch teilweise mit Asbest belastet. Vor einer Nachnutzung ist eine vollständige Schadstoffsanie- rung erforderlich. Ungeklärter Grundstückszuschnitt: Das Gebäude erstreckt sich über mehrere Flurstücke und verfügt derzeit weder über ein eindeutig abgegrenztes noch über ein eigenständig erschlossenes Grundstück. Landschaftsschutz Godesberger Bach und Zuflüsse: Im Zuge der Festlegung des Landschaftsschutzgebietes wurden die langfristige Sicherung des Gebäu- des und seiner Nutzbarkeit aus heutiger Sicht nicht abschließend gewürdigt. Wie nun mit erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes und sei- ner Nutzbarkeit umgegangen werden kann, muss mit den entsprechenden Fachstellen geklärt werden. Technische Abhängigkeiten: Das Rückgebäude versorgt das Vordergebäude derzeit über zentrale technische Anlagen (ELT -Zentrale, Heizung und Lüftung). Vor einer Umnutzung ist eine vollständige technische Entflechtung der Gebäu- de sicherzustellen. Die beiden Varianten, die lt. MBS empfohlen werden, arbeiten mit der Reakti- vierung des Bestands sowohl für eine Büro-, als auch Wohnnutzung. Für eine Büronutzung wäre eine Erweiterung des Bestandsgebäudes möglich. Ein posi- tiver Aspekt in der Gebäudesubstanz sind die zwei vorhandenen baulichen Ret- tungswege sowie die statischen Reserven, die laut Bestandsplänen eine Auf- stockung erlauben (muss statisch überprüft werden). Für eine Wohnnutzung wird ein Laubengang in Richtung Innenhof angedacht, der eine großzügige Nutzung des Gebäudebestands ermöglicht. Ergänzt wird das Gebäude in der MBS durch ein Staffelgeschoss. So wäre 62 WE mit 1 – 4 Zimmern realisierbar, mit einer m² Fläche von ca. 37m²-ca. 100m² sowie vorgelagerten Balkonen. Zum weiteren Vorgehen sind zwei Varianten in der Prüfung: Variante 1: Veräußerung der Liegenschaften an die SEG Im Hinblick auf eine effiziente Weiterentwicklung der Liegenschaften werden die drei Objekte an die SEG veräußert und unmittelbar in einen strukturierten Entwicklungsprozess überführt. In einer ersten Phase werden notwendige ver- tiefende Untersuchungen durchgeführt, die für eine zielgerichtete und rechtssi- chere Entwicklung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die weitere Klärung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Abstimmung der jeweiligen Genehmigungsverfahren mit den zustän- digen Fachstellen – erste Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden. Darü- ber hinaus werden objektspezifische Fragestellungen vertieft bearbeitet, na-Seite 5 von 55 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) mentlich Belange des Denkmalschutzes, eventuell vorhandene Schadstoffbe- lastungen und sonstiger standortbezogener Vorgaben. Diese Erkenntnisse münden in vertiefende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie zu erstellende Rahmenterminpläne für die jeweiligen Projekte. Parallel dazu beginnt die SEG frühzeitig mit der Vorbereitung der Vermarktung, um Entwicklungs- und Vermarktungsprozesse eng zu verzahnen und Zeitver- luste zu minimieren. Nach Sicherung einer Projektfinanzierung beginnt die SEG die hochbauliche Planung und Bauausführung. Ferner wird die SEG die Auf- nahme von Fördermitteln anstreben. Mit Abschluss möglicher positiver Projekt- ergebnisse kann die SEG mögliche Gewinne revolvierend zur Deckung der Allgemeinen Geschäftskosten nutzen und weitere Projekte in eine Umsetzung überführen. Die SEG kann so – im Sinne einer nachhaltigen und langfristig angelegten Pro- jektfinanzierung – ihre bereits vorhandene Projektentwicklungskompetenz erstmals in eigener Verantwortung und mit eigenen Erlösen zum Einsatz brin- gen. Das gewählte Verfahren zur Bearbeitung dieser drei Projekte – von der Machbarkeitsstudie im Auftrag des Städtischen Gebäudemanagements bis zur eigenverantwortlichen Entwicklung und Vermarktung – würde sinnbildlich für die künftige Zusammenarbeit zwischen SGB und SEG: eine arbeitsteilige Part- nerschaft, in der städtische Liegenschaften systematisch identifiziert und der SEG zur Aktivierung von Wohnungsbau übergeben werden können. Variante 2: Zusammenarbeit SGB – SEG im Rahmen eines Geschäftsbe sorgungsvertrags Die drei Objekte verbleiben im Eigentum des Städtischen Gebäudemanage- ments (SGB). Zur Entwicklung der Liegenschaften wird die SEG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags eingesetzt und übernimmt die Projekt- steuerung und Projektleitung. In einer ersten Phase werden (analog Variante 1) die erforderlichen vertiefen- den Untersuchungen durchgeführt, um die Entwicklungspotenziale der Stand- orte belastbar zu bewerten und die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Umsetzung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die weitere Klärung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Abstim- mung mit den zuständigen Fachstellen sowie die Bearbeitung objektspezifi- scher Fragestellungen, insbesondere zu den Themen Denkmalschutz, Schad- stoffbelastungen und sonstigen standortbezogenen Anforderungen. Die Ergeb- nisse fließen in vertiefende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie die Erstel- lung von Rahmenterminplänen für die jeweiligen Projekte ein. Die SEG übernimmt als Geschäftsbesorger die Steuerung der Projektentwick- lung und bereitet die erforderlichen Entscheidungen für das SGB vor. Hierzu sind im Geschäftsbesorgungsvertrag die Entscheidungsbefugnisse der SEG, die Zustimmungsvorbehalte des SGB sowie die Budgetverantwortung eindeutig zu regeln. Der finanzielle Handlungsrahmen der SEG wird dabei vertraglich festgelegt und ermöglicht eine effiziente und flexible Projektbearbeitung. Die Finanzierung der Projekte verbleibt beim SGB. Parallel zur Entwicklung bereitet die SEG die die Einwerbung von Fördermitteln an. Nach Sicherung der Projektfinanzierung steuert und koordiniert die SEG die weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesse im Auftrag des SGB. Durch dieses Modell verbleiben die Liegenschaften im Eigentum des SGB. Das SGB entwickelt sich damit zum Bestandshalter von Wohnimmobilien und kann die geschaffenen Wohnungsbestände entsprechend der strategischen Zielset- zung dauerhaft im städtischen Eigentum halten oder zu einem späteren Zeit-Seite 6 von 55 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) punkt veräußern. Gleichzeitig nutzt die Stadt die vorhandene Projektentwick- lungskompetenz der SEG für die professionelle Entwicklung und Umsetzung der Projekte, ohne die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken zu verän- dern. Das gewählte Verfahren würde – analog zu Variante 1 – sinnbildlich für die künftige Zusammenarbeit zwischen SGB und SEG stehen: Das SGB bleibt Ei- gentümer und Bestandshalter der Liegenschaften, während die SEG als Ent- wicklungspartnerin und Geschäftsbesorgerin die operative Projektentwicklung übernimmt. Auf diese Weise können städtische Wohnbaupotenziale systema- tisch aktiviert und einer geordneten Umsetzung zugeführt werden. 3. Weiteres Vorgehen Auf Basis der Ergebnisse sieht das SGB in den drei Liegenschaften großes Potenzial zur Schaffung von Wohnraum. Mit Blick auf den angespannten Woh- nungsmarkt, schlägt das SGB vor, hier die Entwicklung zu Wohnraum zu forcie- ren. Die beschriebenen Varianten 1 und 2 werden mit dieser Zielsetzung aufbereitet und mit wirtschaftlichen Daten hinterlegt, so dass die Vorlage in der nächsten Ratssitzung vorgelegt werden kann. 4. Fördermittel und Finanzierung Es wird derzeit geprüft, in welchem Umfang Fördermittelprogramme, insbe- sondere im Bereich Wohnungsbau, in Anspruch genommen werden können. Ziel ist es, wirtschaftlich tragfähige Modelle zu entwickeln und gleichzeitig sozi- alpolitische Zielsetzungen zu unterstützen. Darüber hinaus wurde der sogenannte „Bauturbo“ als beschleunigendes In- strument identifiziert und in die Überlegungen einbezogen, um Planungs- und Realisierungszeiten zu verkürzen. Das SGB wird die politischen Gremien über die Projektsachstände regelmäßig unterrichten. 5. Ausblick / Nächste Meilensteine Mit der strukturierten Entwicklung der drei Liegenschaften, im Rahmen von Va- riant 1 oder Variante 2, wird eine richtungsweisende Strategie abgebildet, die zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Leerständen und zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum leistet. Auch in Zukunft sollen weitere Potenziale aus der Leerstandsliste ausgeschöpft werden und in zukunftsfähige und nachhaltige Projekte umformuliert werden. Anlage/n 1 Gotenstraße-Zusammenfassung MBS (öffentlich) 2 Engeltalstrasse-Zusammenfassung MBS (öffentlich) 3 Kurfürstenallee-Zusammenfassung MBS (öffentlich)Seite 7 von 55 Seite 8 von 55 Seite 9 von 55 Seite 10 von 55 Seite 11 von 55 Seite 12 von 55 Seite 13 von 55 Seite 14 von 55 Seite 15 von 55 Seite 16 von 55 Seite 17 von 55 Seite 18 von 55 Seite 19 von 55 Seite 20 von 55 Seite 21 von 55 Seite 22 von 55 Seite 23 von 55 Seite 24 von 55 Seite 25 von 55 Seite 26 von 55 Seite 27 von 55 Seite 28 von 55 Seite 29 von 55 Seite 30 von 55 Seite 31 von 55 Seite 32 von 55 Seite 33 von 55 Seite 34 von 55 Seite 35 von 55 Seite 36 von 55 Seite 37 von 55 Seite 38 von 55 Seite 39 von 55 Seite 40 von 55 Seite 41 von 55 Seite 42 von 55 Seite 43 von 55 Seite 44 von 55 Seite 45 von 55 Seite 46 von 55 Seite 47 von 55 Seite 48 von 55 Seite 49 von 55 Seite 50 von 55 Seite 51 von 55 Seite 52 von 55 Seite 53 von 55 Seite 54 von 55 Seite 55 von 55
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