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261238-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Antrag zur Vorlage 261238

Nummer
261238-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.07.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 08.07.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 261238 Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex

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Änderungsantrag
öffentlich
261238-02 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Lutz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Charlotte Ewald
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Tekin Celiköz
08.07.2026
Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne:
Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-
Programms für bessere Bildungschancen und mehr
Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit
hohem Sozialindex
Antrag zur Vorlage 261238
Beratungsfolge
Schulausschuss 08.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Antragstext: Ziffer 3–6 des Antrags werden ersetzt durch:
3. beauftragt die Verwaltung, die Mittel des Startchancenprogramms aus Säule
I möglichst angepasst auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schulen zu
verwenden. Dabei soll der Fokus auf bauliche Umgestaltungen im Bestand
liegen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Mittel auch für Hitzeschutz und
die Schaffung von Lernorten außerhalb der Schulgebäude genutzt werden
können. Die Maßnahmen für die Schulen werden ge-
meinsam mit den Schulen erarbeitet, sodass sie auf die Bedürfnisse und Profile
der einzelnen Schulen abgestimmt sind.
4. beauftragt die Verwaltung, für die Startchancen-Schulen ein
Beratungsangebot im Bereich pädagogische Architektur und Raumplanung
einzurichten, um die Schulen bei der Erarbeitung von baulichen Maßnahmen
für das Startchancenprogramm fachlich zu unterstützen.
5. beauftragt die Verwaltung, halbjährlich dem Schulausschuss per
Mitteilungsvorlage über die erarbeiteten Maßnahmen, deren Umsetzungsstand
sowie über die abgerufenen Mittel zu berichten.
6. beauftragt die Verwaltung, die Abrechnungsverfahren für die Schulen für die
Mittel aus Säule II des Startchancenprogramms (Chancenbudgets) so weit wie
möglich zu vereinfachen, etwa indem bereits bewilligte Maßnahmen und
Anschaffungen vereinfacht auch
von anderen Schulen beantragt werden können, idealerweise über digitale
Wege.Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Mit dem Startchancenprogramm haben Bund und Länder erstmals
gemeinsame Finanzmittel über einen Zeitraum von zehn Jahren in Bildung
investiert, und dabei den Fokus auf Schulen gelegt, die aufgrund der Struktur
ihrer Schüler*innenschaft besondere Unterstützung benötigen. Damit trägt das
Programm erheblich zu mehr Chancengerechtigkeit bei und erlaubt zusätzliche
Investitionen in das Bildungssystem.
Nun ist entscheidend, dass die Mittel auch in den Schulen vor Ort ankommen.
Daher muss die tadt die Eigenanteile, die der Landesgesetzgeber den
Kommunen für Säule I des Startchancenprogramms auferlegt hat, in die
nächsten kommunalen Haushalte verbindlich einplanen.
Für eine bestmögliche Verwendung der Mittel aus dem Startchancenprogramm
ist eine enge Einbindung der Schulen sowie eine Abstimmung der Maßnahmen
auf die individuellen Schulprofile entscheidend. Zentrale Vorgaben der
Schwerpunkte stünden diesem Ziel im Wege,
gleichzeitig ist auch zu prüfen, inwieweit bspw. Hitzeschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen auch über die Mittel des
Startchancenprogramms bei Bedarf umgesetzt werden können. Damit die
Schulen über Ideen und Konzepte im Bereich pädagogische Architektur
informiert sind und Best Practices aus anderen Kommunen für ihre Schulen
übernehmen können, richtet die Verwaltung ein entsprechendes
Beratungsangebot ein.
Damit der Abruf der Mittel durch den Schulausschuss nachvollzogen werden
kann, ohne den Verwaltungsaufwand übermäßig zu erhöhen, ist dem
Schulausschuss ein halbjährlicher Bericht vorzulegen.
Darüber hinaus ist der Abruf der Chancenbudgets für die Schulen möglichst
einfach zu gestalten. Bisher geht ein hoher, teils durch den Mittelgeber
erzeugter Abrechnungsaufwand für die Schulen einher. Hier wäre zu prüfen,
inwieweit dieser reduziert werden könnte. Denkbar wäre, dass Maßnahmen, die
bereits an einer Schule als förderfähig bewilligt wurden, anderen Schulen über
eine Art Webshop angeboten werden und diese dann vereinfacht durch die
Schulen
beantragt werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de