261238-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Antrag zur Vorlage 261238
Kerndaten
- Nummer
- 261238-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261238-02 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn David Lutz SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Charlotte Ewald FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Tekin Celiköz 08.07.2026 Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen- Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Antrag zur Vorlage 261238 Beratungsfolge Schulausschuss 08.07.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Antragstext: Ziffer 3–6 des Antrags werden ersetzt durch: 3. beauftragt die Verwaltung, die Mittel des Startchancenprogramms aus Säule I möglichst angepasst auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schulen zu verwenden. Dabei soll der Fokus auf bauliche Umgestaltungen im Bestand liegen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Mittel auch für Hitzeschutz und die Schaffung von Lernorten außerhalb der Schulgebäude genutzt werden können. Die Maßnahmen für die Schulen werden ge- meinsam mit den Schulen erarbeitet, sodass sie auf die Bedürfnisse und Profile der einzelnen Schulen abgestimmt sind. 4. beauftragt die Verwaltung, für die Startchancen-Schulen ein Beratungsangebot im Bereich pädagogische Architektur und Raumplanung einzurichten, um die Schulen bei der Erarbeitung von baulichen Maßnahmen für das Startchancenprogramm fachlich zu unterstützen. 5. beauftragt die Verwaltung, halbjährlich dem Schulausschuss per Mitteilungsvorlage über die erarbeiteten Maßnahmen, deren Umsetzungsstand sowie über die abgerufenen Mittel zu berichten. 6. beauftragt die Verwaltung, die Abrechnungsverfahren für die Schulen für die Mittel aus Säule II des Startchancenprogramms (Chancenbudgets) so weit wie möglich zu vereinfachen, etwa indem bereits bewilligte Maßnahmen und Anschaffungen vereinfacht auch von anderen Schulen beantragt werden können, idealerweise über digitale Wege.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Mit dem Startchancenprogramm haben Bund und Länder erstmals gemeinsame Finanzmittel über einen Zeitraum von zehn Jahren in Bildung investiert, und dabei den Fokus auf Schulen gelegt, die aufgrund der Struktur ihrer Schüler*innenschaft besondere Unterstützung benötigen. Damit trägt das Programm erheblich zu mehr Chancengerechtigkeit bei und erlaubt zusätzliche Investitionen in das Bildungssystem. Nun ist entscheidend, dass die Mittel auch in den Schulen vor Ort ankommen. Daher muss die tadt die Eigenanteile, die der Landesgesetzgeber den Kommunen für Säule I des Startchancenprogramms auferlegt hat, in die nächsten kommunalen Haushalte verbindlich einplanen. Für eine bestmögliche Verwendung der Mittel aus dem Startchancenprogramm ist eine enge Einbindung der Schulen sowie eine Abstimmung der Maßnahmen auf die individuellen Schulprofile entscheidend. Zentrale Vorgaben der Schwerpunkte stünden diesem Ziel im Wege, gleichzeitig ist auch zu prüfen, inwieweit bspw. Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auch über die Mittel des Startchancenprogramms bei Bedarf umgesetzt werden können. Damit die Schulen über Ideen und Konzepte im Bereich pädagogische Architektur informiert sind und Best Practices aus anderen Kommunen für ihre Schulen übernehmen können, richtet die Verwaltung ein entsprechendes Beratungsangebot ein. Damit der Abruf der Mittel durch den Schulausschuss nachvollzogen werden kann, ohne den Verwaltungsaufwand übermäßig zu erhöhen, ist dem Schulausschuss ein halbjährlicher Bericht vorzulegen. Darüber hinaus ist der Abruf der Chancenbudgets für die Schulen möglichst einfach zu gestalten. Bisher geht ein hoher, teils durch den Mittelgeber erzeugter Abrechnungsaufwand für die Schulen einher. Hier wäre zu prüfen, inwieweit dieser reduziert werden könnte. Denkbar wäre, dass Maßnahmen, die bereits an einer Schule als förderfähig bewilligt wurden, anderen Schulen über eine Art Webshop angeboten werden und diese dann vereinfacht durch die Schulen beantragt werden können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de