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261235-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage: Gelände der ehemaligen Deutschen Post Filiale in Beuel Zentrum - hier: Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
261235-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Herbert-Rabius-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Kreuzstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261235 FDP Große Anfrage: Gelände der ehemaligen Deutschen Post Filiale in Beuel Zentrum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261235-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP Große Anfrage: Gelände der ehemaligen
Deutschen Post Filiale in Beuel Zentrum - hier:
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Gibt es konkrete Pläne oder Anfragen für die Weiternutzung des Geländes
der ehemaligen Deutsche Post Filiale im Beueler Zentrum an der
Kreuzstraße?
Aktuell liegen der Verwaltung keine Anfragen zur Weiternutzung des
Geländes vor. Zuletzt gab es zwischen 2016 und 2018 Bestrebungen,
eine Entwicklung des Areals voranzutreiben, die dann jedoch durch die
damalige Vorhabenträgerin wieder aufgegeben wurden.
2. Welche Art der Nutzung und Bebauung schlägt die Verwaltung vor und
welche Nutzung bzw. Bebauung würde sie aus planungsrechtlichen
Gründen verhindern?
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7923-4 „Herbert-Rabius-Straße“
setzt für das Grundstück Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung
„Post“ fest. Angrenzend sind ein Kerngebiet, Mischgebiete und ein
Sondergebiet (Büro- und Dienstleistungsgewerbe) festgesetzt. Eine
wohnbauliche Entwicklung wäre aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle
grundsätzlich denkbar. Ob dies im Wege des Bauturbos erfolgen kann,
muss im Einzelfall geprüft werden. Auch eine kulturelle (ggf. im
Zusammenhang mit der angrenzenden Brotfabrik) oder gewerbliche
Nutzung, ggf. in Kombination mit Wohnen, wäre aus städtebaulicher Sicht
ebenfalls vorstellbar. Wie eine zukünftige Bebauung an dem Standort
aussehen könnte, kann ohne konkrete Nutzungsvorstellung jedoch nicht
beantwortet werden.
3. Wurde das beschriebene Areal auch der Bonner
Stadtentwicklungsgesellschaft oder der VeBoWAG angeboten?
Die Fläche befindet sich im Besitz einer
Investmentkommanditgesellschaft. Ob Veräußerungsabsichten bestehen,Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ist weder bekannt, noch kann die Stadt Bonn Einfluss auf eine etwaige
Veräußerung an Dritte (Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft oder der
VeBoWAG) nehmen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de