261235-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage: Gelände der ehemaligen Deutschen Post Filiale in Beuel Zentrum - hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 261235-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Herbert-Rabius-Straße Hauptort
- Kreuzstraße
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261235-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP Große Anfrage: Gelände der ehemaligen Deutschen Post Filiale in Beuel Zentrum - hier: Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Gibt es konkrete Pläne oder Anfragen für die Weiternutzung des Geländes der ehemaligen Deutsche Post Filiale im Beueler Zentrum an der Kreuzstraße? Aktuell liegen der Verwaltung keine Anfragen zur Weiternutzung des Geländes vor. Zuletzt gab es zwischen 2016 und 2018 Bestrebungen, eine Entwicklung des Areals voranzutreiben, die dann jedoch durch die damalige Vorhabenträgerin wieder aufgegeben wurden. 2. Welche Art der Nutzung und Bebauung schlägt die Verwaltung vor und welche Nutzung bzw. Bebauung würde sie aus planungsrechtlichen Gründen verhindern? Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7923-4 „Herbert-Rabius-Straße“ setzt für das Grundstück Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Post“ fest. Angrenzend sind ein Kerngebiet, Mischgebiete und ein Sondergebiet (Büro- und Dienstleistungsgewerbe) festgesetzt. Eine wohnbauliche Entwicklung wäre aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle grundsätzlich denkbar. Ob dies im Wege des Bauturbos erfolgen kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch eine kulturelle (ggf. im Zusammenhang mit der angrenzenden Brotfabrik) oder gewerbliche Nutzung, ggf. in Kombination mit Wohnen, wäre aus städtebaulicher Sicht ebenfalls vorstellbar. Wie eine zukünftige Bebauung an dem Standort aussehen könnte, kann ohne konkrete Nutzungsvorstellung jedoch nicht beantwortet werden. 3. Wurde das beschriebene Areal auch der Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft oder der VeBoWAG angeboten? Die Fläche befindet sich im Besitz einer Investmentkommanditgesellschaft. Ob Veräußerungsabsichten bestehen,Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ist weder bekannt, noch kann die Stadt Bonn Einfluss auf eine etwaige Veräußerung an Dritte (Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft oder der VeBoWAG) nehmen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de