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261228 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"

Nummer
261228
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 17.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 293,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261228-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027" - Vertagungsbitte -
  2. 261228-02 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261228
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
12.06.2026
Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform
„Leistungsfähige und digitale Ausländer- und
Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.07.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
II. Der Rat fordert die Verwaltung auf:
1. (Sofortmaßnahme) bis spätestens zum 31.10.2026 – vor Wintereinbruch –
durch geeignete Sofortmaßnahmen sicherzustellen, dass kein persönliches
Anstehen vor Öffnung des Amtes mehr erforderlich ist, insbesondere durch:
a) ein digitales Wartelisten- und Ticketsystem mit verbindli-
cher Zeitfenstervergabe;
b) die übergangsweise Ausweitung telefonischer und schriftlicher Antragsan-
nahme;
c) eine Notfall-Terminreserve für fristgebundene Anliegen;
d) die Verlängerung von Aufenthaltstiteln im schriftlichen Verfahren, soweit
rechtlich zulässig, sowie die großzügige Ausstellung von Fiktionsbescheinigun-
gen nach § 81 Abs. 4 AufenthG; und dem Rat bis zum 30.09.2026 über den
Umsetzungsstand zu berichten;
2. (Verbindliche Standards) bis zum 31.12.2026 ein verbindliches Zielbild „Aus-
länder- und Einbürgerungsbehörde 2027" vorzulegen mit mindestens folgenden
Standards:
a) Online-Termine binnen höchstens drei Wochen;
b) Bearbeitung vollständiger Verlängerungsanträge binnen höchstens acht Wo-
chen;
c) Bearbeitung vollständiger Einbürgerungsanträge binnen höchstens zwölf
Monaten;
3. (Erinnerungssystem) bis spätestens zum 31.12.2026 das bis etwa 2020
praktizierte und bewährte Verfahren wieder einzuführen, wonach Inhaberinnen
und Inhaber von Aufenthaltstiteln spätestens acht Wochen vor Ablauf automati-Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
siert und in Textform an die anstehende Verlängerung erinnert werden – unter
Beifügung einer vollständigen Unterlagenliste und eines Terminangebots; die
ersatzlose Einstellung eines über Jahre bewährten Verfahrens bei gleichzeitiger
Terminnot ist nicht zu rechtfertigen;
4. (Transparenz) ab dem ersten Quartal 2027 quartalsweise einen öffentlichen
Bericht vorzulegen über durchschnittliche und maximale Bearbeitungszeiten
(Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen), Zahl der offenen
Verfahren, Terminverfügbarkeit und Personalbesetzung (Soll/Ist); der Bericht ist
dem Rat, dem Integrationsrat und dem zuständigen Fachausschuss als Sit-
zungsunterlage zuzuleiten und in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu ma-
chen;
5. (Digitalisierung) bis zum 30.06.2027 die volldigitale, medienbruchfreie An-
tragstellung für Verlängerungen und Einbürgerungen einzuführen – einschließ-
lich Dokumenten-Upload, automatisierter Vollständigkeitsprüfung und elektroni-
scher Statusauskunft – in Erfüllung der Verpflichtungen aus OZG und EGovG
NRW;
6. (Berliner Modell) binnen sechs Monaten zu prüfen und dem Rat zu berichten,
ob und in welcher Form das Berliner Modell der zentralisier-
ten, volldigitalen Einbürgerung auf Bonn übertragen werden kann – einschließ-
lich Kostenschätzung, Personalbedarf, Umsetzungszeitplan und des verantwor-
tungsvollen Einsatzes KI-gestützter Verfahren zur Vorprüfung vollständiger An-
träge;
7. (Antwortstandards) verbindliche interne Servicestandards einzuführen, wo-
nach schriftliche Eingaben, Beschwerden und Sachstandsanfragen binnen drei
Wochen nachweisbar und inhaltlich beantwortet werden, ausgewiesen im Moni-
toring nach Ziffer 4;
8. (Personal) dem Rat binnen drei Monaten eine Personalbedarfsanalyse (Soll-
Ist-Vergleich, Krankenstand, Fluktuation, Besetzungsdauer offener Stellen)
sowie ein Konzept zur beschleunigten Stellenbesetzung, Entlastung durch Digi-
talisierung und Vertretungssicherung vorzulegen;
9. (Digitale Stadt) bis Mitte 2027 eine gesamtstädti-
sche Digitalstrategie vorzulegen, die – analog zum Klima- und UN-Profil der
Stadt – Bonn als führende digitale Kommune positioniert, mit der Ausländer-
behörde als prioritärem Pilotbereich.
IV. Verfahrensanträge
1. Ich beantrage, gemäß der städtischen Praxis zu § 24 GO NRW über das
Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung schriftlich unterrichtet zu werden.
2. Ich rege an, diesen Antrag dem Integrationsrat der Bundesstadt Bonn zur
Stellungnahme zuzuleiten, da die Angelegenheit den Kernbereich seines Auf-Seite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gabenfeldes betrifft.
3. Für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen stehe ich bevorzugt auf
schriftlichem Wege jederzeit zur Verfügung.
4. Vorsorglich behalte ich mir die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hinsichtlich der Bear-
beitungszeiten und Verfahrenszahlen ausdrücklich vor.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 3 von 7
Von: >
Gesendet: Freitag, 12. Juni 2026 11:02
An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>
Betreff: Petition gemäß Art. 17 GG und § 24 GO NRW – Strukturelle Missstände und
Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde Bonn; Bitte um Maßnahmen- und
Digitalisierungskonzept
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Einwohner der Bundesstadt Bonn stelle ich den nachfolgenden Bürgerantrag und
beantrage dessen Vorlage an das zuständige Gremium zur Beratung und
Beschlussfassung.
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn
Betreff: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer-
und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"
Der Rat der Bundesstadt Bonn wolle beschließen:
I. Der Rat stellt fest:
1. Die Zustände bei der Ausländerbehörde der Bundesstadt Bonn – stundenlanges
Anstehen von Antragstellenden ab 4:00 Uhr morgens, darunter Schwangere, ältere und
kranke Menschen sowie Familien mit Kindern; Verfahrensdauern von vielen Monaten bis
zu mehreren Jahren; systematisch ausbleibende Beantwortung schriftlicher Eingaben –
sind eines Rechtsstaats unwürdig.
2. Diese Zustände verletzen die Schutz- und Achtungsansprüche der Betroffenen aus
Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit),
verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie gegen die
Betreuungs- und Fürsorgepflicht der Behörde (§ 25 VwVfG NRW) und stehen im
Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das eine funktionsfähige, in
angemessener Zeit entscheidende Verwaltung gebietet.
3. Soweit Aufenthaltstitel in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben erteilt oder
verlängert werden, ist zudem der Grundsatz der guten Verwaltung (Art. 41 GRCh)
berührt, der eine Behandlung der Angelegenheiten innerhalb angemessener Frist
verlangt.
4. Die wiederholte Berufung auf die Corona-Pandemie und den Zuzug Geflüchteter aus
der Ukraine – so bereits im Schreiben der Leitung der Bürgerdienste vom 08.07.2022 –
vermag vier Jahre später, im Zeitalter flächendeckender Digitalisierung und künstlicher
Intelligenz, die fortdauernden strukturellen Defizite nicht mehr zu rechtfertigen.
5. Das Land Berlin hat bewiesen, dass eine grundlegende Wende binnen eines Jahres
möglich ist: Durch Zentralisierung der Einbürgerung und ein volldigitales
Antragsverfahren wurden die Einbürgerungen dort im ersten Jahr von rund 9.000 aufSeite 4 von 7
über 21.000 mehr als verdoppelt; bearbeitet wird heute in drei Monaten, was zuvor neun
Monate erforderte. Das Zurückbleiben der Bundesstadt Bonn hinter diesem Stand ist
nicht hinnehmbar.
6. Die fortdauernden Missstände beschädigen das Ansehen Bonns als deutsche UN-
Stadt und internationaler Standort, verzögern Erwerbstätigkeit, Integration und
Einbürgerung und setzen die Stadt dem wachsenden Risiko von Untätigkeitsklagen nach
§ 75 VwGO mit entsprechenden Kosten- und Haftungsfolgen aus.
II. Der Rat fordert die Verwaltung auf:
1. (Sofortmaßnahme) bis spätestens zum 31.10.2026 – vor Wintereinbruch – durch
geeignete Sofortmaßnahmen sicherzustellen, dass kein persönliches Anstehen vor
Öffnung des Amtes mehr erforderlich ist, insbesondere durch:
a) ein digitales Wartelisten- und Ticketsystem mit verbindlicher Zeitfenstervergabe;
b) die übergangsweise Ausweitung telefonischer und schriftlicher Antragsannahme;
c) eine Notfall-Terminreserve für fristgebundene Anliegen;
d) die Verlängerung von Aufenthaltstiteln im schriftlichen Verfahren, soweit rechtlich
zulässig, sowie die großzügige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs.
4 AufenthG;
und dem Rat bis zum 30.09.2026 über den Umsetzungsstand zu berichten;
2. (Verbindliche Standards) bis zum 31.12.2026 ein verbindliches Zielbild „Ausländer-
und Einbürgerungsbehörde 2027" vorzulegen mit mindestens folgenden Standards:
a) Online-Termine binnen höchstens drei Wochen;
b) Bearbeitung vollständiger Verlängerungsanträge binnen höchstens acht Wochen;
c) Bearbeitung vollständiger Einbürgerungsanträge binnen höchstens zwölf Monaten;
3. (Erinnerungssystem) bis spätestens zum 31.12.2026 das bis etwa 2020 praktizierte
und bewährte Verfahren wieder einzuführen, wonach Inhaberinnen und Inhaber von
Aufenthaltstiteln spätestens acht Wochen vor Ablauf automatisiert und in Textform an
die anstehende Verlängerung erinnert werden – unter Beifügung einer vollständigen
Unterlagenliste und eines Terminangebots; die ersatzlose Einstellung eines über Jahre
bewährten Verfahrens bei gleichzeitiger Terminnot ist nicht zu rechtfertigen;
4. (Transparenz) ab dem ersten Quartal 2027 quartalsweise einen öffentlichen Bericht
vorzulegen über durchschnittliche und maximale Bearbeitungszeiten (Aufenthaltstitel,
Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen), Zahl der offenen Verfahren,
Terminverfügbarkeit und Personalbesetzung (Soll/Ist); der Bericht ist dem Rat, dem
Integrationsrat und dem zuständigen Fachausschuss als Sitzungsunterlage zuzuleiten
und in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu machen;
5. (Digitalisierung) bis zum 30.06.2027 die volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung
für Verlängerungen und Einbürgerungen einzuführen – einschließlich Dokumenten-
Upload, automatisierter Vollständigkeitsprüfung und elektronischer Statusauskunft – in
Erfüllung der Verpflichtungen aus OZG und EGovG NRW;
6. (Berliner Modell) binnen sechs Monaten zu prüfen und dem Rat zu berichten, ob undSeite 5 von 7
in welcher Form das Berliner Modell der zentralisierten, volldigitalen Einbürgerung auf
Bonn übertragen werden kann – einschließlich Kostenschätzung, Personalbedarf,
Umsetzungszeitplan und des verantwortungsvollen Einsatzes KI-gestützter Verfahren
zur Vorprüfung vollständiger Anträge;
7. (Antwortstandards) verbindliche interne Servicestandards einzuführen, wonach
schriftliche Eingaben, Beschwerden und Sachstandsanfragen binnen drei Wochen
nachweisbar und inhaltlich beantwortet werden, ausgewiesen im Monitoring nach Ziffer
4;
8. (Personal) dem Rat binnen drei Monaten eine Personalbedarfsanalyse (Soll-Ist-
Vergleich, Krankenstand, Fluktuation, Besetzungsdauer offener Stellen) sowie ein
Konzept zur beschleunigten Stellenbesetzung, Entlastung durch Digitalisierung
und Vertretungssicherung vorzulegen;
9. (Digitale Stadt) bis Mitte 2027 eine gesamtstädtische Digitalstrategie vorzulegen, die –
analog zum Klima- und UN-Profil der Stadt – Bonn als führende digitale Kommune
positioniert, mit der Ausländerbehörde als prioritärem Pilotbereich.
III. Begründung
Allgemeiner Teil: Sämtliche Forderungen betreffen die Organisationshoheit der Stadt
und sind beschlussfähige Angelegenheiten der Gemeinde im Sinne des § 24 GO NRW.
Sie verlangen nichts, was das Recht nicht ohnehin gebietet: Das Rechtsstaatsprinzip
verpflichtet zu einer funktionsfähigen Verwaltung; OZG und EGovG NRW verpflichten
zur digitalen Zugänglichkeit; § 25 VwVfG NRW verpflichtet zu Betreuung und Auskunft;
Art. 41 GRCh verbürgt die Entscheidung binnen angemessener Frist. Der Antrag
übersetzt diese geltenden Pflichten in messbare Ziele, feste Fristen und öffentliche
Rechenschaft – an die Stelle unverbindlicher Absichtserklärungen.
Besonderer Teil: Die Sofortmaßnahme (Ziffer II.1) duldet aus Gründen des
Gesundheitsschutzes und der Menschenwürde vor der Winterperiode keinen Aufschub;
sie ist mit vorhandenen Mitteln (Ticketsystem, Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs.
4 AufenthG) kurzfristig umsetzbar. Das Erinnerungssystem (Ziffer II.3) ist die bloße
Rückkehr zu einer eigenen bewährten Praxis. Transparenz (Ziffer II.4) ist das mildeste
und zugleich wirksamste Steuerungsinstrument; was gemessen und veröffentlicht wird,
verbessert sich. Das Berliner Modell (Ziffer II.6) belegt die Machbarkeit. Die Folgekosten
des Nichthandelns – Mehrfachvorsprachen, Überstunden, Untätigkeitsklagen nach § 75
VwGO, Reputationsschäden für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort –
übersteigen die Umsetzungskosten erfahrungsgemäß bei weitem.
IV. Verfahrensanträge
1. Ich beantrage, gemäß der städtischen Praxis zu § 24 GO NRW über das Ergebnis der
Beratung und Beschlussfassung schriftlich unterrichtet zu werden.
2. Ich rege an, diesen Antrag dem Integrationsrat der Bundesstadt Bonn zur
Stellungnahme zuzuleiten, da die Angelegenheit den Kernbereich seines
Aufgabenfeldes betrifft.Seite 6 von 7
3. Für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen stehe ich bevorzugt auf schriftlichem
Wege jederzeit zur Verfügung.
4. Vorsorglich behalte ich mir die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hinsichtlich der Bearbeitungszeiten und
Verfahrenszahlen ausdrücklich vor.
Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de