261228 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"
Kerndaten
- Nummer
- 261228
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027" - Vertagungsbitte -
- Stellungnahme zum Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027"
Volltext
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261228 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 12.06.2026 Bürgerantrag: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.07.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: II. Der Rat fordert die Verwaltung auf: 1. (Sofortmaßnahme) bis spätestens zum 31.10.2026 – vor Wintereinbruch – durch geeignete Sofortmaßnahmen sicherzustellen, dass kein persönliches Anstehen vor Öffnung des Amtes mehr erforderlich ist, insbesondere durch: a) ein digitales Wartelisten- und Ticketsystem mit verbindli- cher Zeitfenstervergabe; b) die übergangsweise Ausweitung telefonischer und schriftlicher Antragsan- nahme; c) eine Notfall-Terminreserve für fristgebundene Anliegen; d) die Verlängerung von Aufenthaltstiteln im schriftlichen Verfahren, soweit rechtlich zulässig, sowie die großzügige Ausstellung von Fiktionsbescheinigun- gen nach § 81 Abs. 4 AufenthG; und dem Rat bis zum 30.09.2026 über den Umsetzungsstand zu berichten; 2. (Verbindliche Standards) bis zum 31.12.2026 ein verbindliches Zielbild „Aus- länder- und Einbürgerungsbehörde 2027" vorzulegen mit mindestens folgenden Standards: a) Online-Termine binnen höchstens drei Wochen; b) Bearbeitung vollständiger Verlängerungsanträge binnen höchstens acht Wo- chen; c) Bearbeitung vollständiger Einbürgerungsanträge binnen höchstens zwölf Monaten; 3. (Erinnerungssystem) bis spätestens zum 31.12.2026 das bis etwa 2020 praktizierte und bewährte Verfahren wieder einzuführen, wonach Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltstiteln spätestens acht Wochen vor Ablauf automati-Seite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) siert und in Textform an die anstehende Verlängerung erinnert werden – unter Beifügung einer vollständigen Unterlagenliste und eines Terminangebots; die ersatzlose Einstellung eines über Jahre bewährten Verfahrens bei gleichzeitiger Terminnot ist nicht zu rechtfertigen; 4. (Transparenz) ab dem ersten Quartal 2027 quartalsweise einen öffentlichen Bericht vorzulegen über durchschnittliche und maximale Bearbeitungszeiten (Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen), Zahl der offenen Verfahren, Terminverfügbarkeit und Personalbesetzung (Soll/Ist); der Bericht ist dem Rat, dem Integrationsrat und dem zuständigen Fachausschuss als Sit- zungsunterlage zuzuleiten und in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu ma- chen; 5. (Digitalisierung) bis zum 30.06.2027 die volldigitale, medienbruchfreie An- tragstellung für Verlängerungen und Einbürgerungen einzuführen – einschließ- lich Dokumenten-Upload, automatisierter Vollständigkeitsprüfung und elektroni- scher Statusauskunft – in Erfüllung der Verpflichtungen aus OZG und EGovG NRW; 6. (Berliner Modell) binnen sechs Monaten zu prüfen und dem Rat zu berichten, ob und in welcher Form das Berliner Modell der zentralisier- ten, volldigitalen Einbürgerung auf Bonn übertragen werden kann – einschließ- lich Kostenschätzung, Personalbedarf, Umsetzungszeitplan und des verantwor- tungsvollen Einsatzes KI-gestützter Verfahren zur Vorprüfung vollständiger An- träge; 7. (Antwortstandards) verbindliche interne Servicestandards einzuführen, wo- nach schriftliche Eingaben, Beschwerden und Sachstandsanfragen binnen drei Wochen nachweisbar und inhaltlich beantwortet werden, ausgewiesen im Moni- toring nach Ziffer 4; 8. (Personal) dem Rat binnen drei Monaten eine Personalbedarfsanalyse (Soll- Ist-Vergleich, Krankenstand, Fluktuation, Besetzungsdauer offener Stellen) sowie ein Konzept zur beschleunigten Stellenbesetzung, Entlastung durch Digi- talisierung und Vertretungssicherung vorzulegen; 9. (Digitale Stadt) bis Mitte 2027 eine gesamtstädti- sche Digitalstrategie vorzulegen, die – analog zum Klima- und UN-Profil der Stadt – Bonn als führende digitale Kommune positioniert, mit der Ausländer- behörde als prioritärem Pilotbereich. IV. Verfahrensanträge 1. Ich beantrage, gemäß der städtischen Praxis zu § 24 GO NRW über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung schriftlich unterrichtet zu werden. 2. Ich rege an, diesen Antrag dem Integrationsrat der Bundesstadt Bonn zur Stellungnahme zuzuleiten, da die Angelegenheit den Kernbereich seines Auf-Seite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gabenfeldes betrifft. 3. Für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen stehe ich bevorzugt auf schriftlichem Wege jederzeit zur Verfügung. 4. Vorsorglich behalte ich mir die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hinsichtlich der Bear- beitungszeiten und Verfahrenszahlen ausdrücklich vor. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 3 von 7 Von: > Gesendet: Freitag, 12. Juni 2026 11:02 An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de> Betreff: Petition gemäß Art. 17 GG und § 24 GO NRW – Strukturelle Missstände und Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde Bonn; Bitte um Maßnahmen- und Digitalisierungskonzept Sehr geehrte Damen und Herren, als Einwohner der Bundesstadt Bonn stelle ich den nachfolgenden Bürgerantrag und beantrage dessen Vorlage an das zuständige Gremium zur Beratung und Beschlussfassung. Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Betreff: Sofortprogramm und Strukturreform „Leistungsfähige und digitale Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Bonn 2027" Der Rat der Bundesstadt Bonn wolle beschließen: I. Der Rat stellt fest: 1. Die Zustände bei der Ausländerbehörde der Bundesstadt Bonn – stundenlanges Anstehen von Antragstellenden ab 4:00 Uhr morgens, darunter Schwangere, ältere und kranke Menschen sowie Familien mit Kindern; Verfahrensdauern von vielen Monaten bis zu mehreren Jahren; systematisch ausbleibende Beantwortung schriftlicher Eingaben – sind eines Rechtsstaats unwürdig. 2. Diese Zustände verletzen die Schutz- und Achtungsansprüche der Betroffenen aus Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit), verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie gegen die Betreuungs- und Fürsorgepflicht der Behörde (§ 25 VwVfG NRW) und stehen im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das eine funktionsfähige, in angemessener Zeit entscheidende Verwaltung gebietet. 3. Soweit Aufenthaltstitel in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben erteilt oder verlängert werden, ist zudem der Grundsatz der guten Verwaltung (Art. 41 GRCh) berührt, der eine Behandlung der Angelegenheiten innerhalb angemessener Frist verlangt. 4. Die wiederholte Berufung auf die Corona-Pandemie und den Zuzug Geflüchteter aus der Ukraine – so bereits im Schreiben der Leitung der Bürgerdienste vom 08.07.2022 – vermag vier Jahre später, im Zeitalter flächendeckender Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, die fortdauernden strukturellen Defizite nicht mehr zu rechtfertigen. 5. Das Land Berlin hat bewiesen, dass eine grundlegende Wende binnen eines Jahres möglich ist: Durch Zentralisierung der Einbürgerung und ein volldigitales Antragsverfahren wurden die Einbürgerungen dort im ersten Jahr von rund 9.000 aufSeite 4 von 7 über 21.000 mehr als verdoppelt; bearbeitet wird heute in drei Monaten, was zuvor neun Monate erforderte. Das Zurückbleiben der Bundesstadt Bonn hinter diesem Stand ist nicht hinnehmbar. 6. Die fortdauernden Missstände beschädigen das Ansehen Bonns als deutsche UN- Stadt und internationaler Standort, verzögern Erwerbstätigkeit, Integration und Einbürgerung und setzen die Stadt dem wachsenden Risiko von Untätigkeitsklagen nach § 75 VwGO mit entsprechenden Kosten- und Haftungsfolgen aus. II. Der Rat fordert die Verwaltung auf: 1. (Sofortmaßnahme) bis spätestens zum 31.10.2026 – vor Wintereinbruch – durch geeignete Sofortmaßnahmen sicherzustellen, dass kein persönliches Anstehen vor Öffnung des Amtes mehr erforderlich ist, insbesondere durch: a) ein digitales Wartelisten- und Ticketsystem mit verbindlicher Zeitfenstervergabe; b) die übergangsweise Ausweitung telefonischer und schriftlicher Antragsannahme; c) eine Notfall-Terminreserve für fristgebundene Anliegen; d) die Verlängerung von Aufenthaltstiteln im schriftlichen Verfahren, soweit rechtlich zulässig, sowie die großzügige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 4 AufenthG; und dem Rat bis zum 30.09.2026 über den Umsetzungsstand zu berichten; 2. (Verbindliche Standards) bis zum 31.12.2026 ein verbindliches Zielbild „Ausländer- und Einbürgerungsbehörde 2027" vorzulegen mit mindestens folgenden Standards: a) Online-Termine binnen höchstens drei Wochen; b) Bearbeitung vollständiger Verlängerungsanträge binnen höchstens acht Wochen; c) Bearbeitung vollständiger Einbürgerungsanträge binnen höchstens zwölf Monaten; 3. (Erinnerungssystem) bis spätestens zum 31.12.2026 das bis etwa 2020 praktizierte und bewährte Verfahren wieder einzuführen, wonach Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltstiteln spätestens acht Wochen vor Ablauf automatisiert und in Textform an die anstehende Verlängerung erinnert werden – unter Beifügung einer vollständigen Unterlagenliste und eines Terminangebots; die ersatzlose Einstellung eines über Jahre bewährten Verfahrens bei gleichzeitiger Terminnot ist nicht zu rechtfertigen; 4. (Transparenz) ab dem ersten Quartal 2027 quartalsweise einen öffentlichen Bericht vorzulegen über durchschnittliche und maximale Bearbeitungszeiten (Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen), Zahl der offenen Verfahren, Terminverfügbarkeit und Personalbesetzung (Soll/Ist); der Bericht ist dem Rat, dem Integrationsrat und dem zuständigen Fachausschuss als Sitzungsunterlage zuzuleiten und in geeigneter Form öffentlich zugänglich zu machen; 5. (Digitalisierung) bis zum 30.06.2027 die volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung für Verlängerungen und Einbürgerungen einzuführen – einschließlich Dokumenten- Upload, automatisierter Vollständigkeitsprüfung und elektronischer Statusauskunft – in Erfüllung der Verpflichtungen aus OZG und EGovG NRW; 6. (Berliner Modell) binnen sechs Monaten zu prüfen und dem Rat zu berichten, ob undSeite 5 von 7 in welcher Form das Berliner Modell der zentralisierten, volldigitalen Einbürgerung auf Bonn übertragen werden kann – einschließlich Kostenschätzung, Personalbedarf, Umsetzungszeitplan und des verantwortungsvollen Einsatzes KI-gestützter Verfahren zur Vorprüfung vollständiger Anträge; 7. (Antwortstandards) verbindliche interne Servicestandards einzuführen, wonach schriftliche Eingaben, Beschwerden und Sachstandsanfragen binnen drei Wochen nachweisbar und inhaltlich beantwortet werden, ausgewiesen im Monitoring nach Ziffer 4; 8. (Personal) dem Rat binnen drei Monaten eine Personalbedarfsanalyse (Soll-Ist- Vergleich, Krankenstand, Fluktuation, Besetzungsdauer offener Stellen) sowie ein Konzept zur beschleunigten Stellenbesetzung, Entlastung durch Digitalisierung und Vertretungssicherung vorzulegen; 9. (Digitale Stadt) bis Mitte 2027 eine gesamtstädtische Digitalstrategie vorzulegen, die – analog zum Klima- und UN-Profil der Stadt – Bonn als führende digitale Kommune positioniert, mit der Ausländerbehörde als prioritärem Pilotbereich. III. Begründung Allgemeiner Teil: Sämtliche Forderungen betreffen die Organisationshoheit der Stadt und sind beschlussfähige Angelegenheiten der Gemeinde im Sinne des § 24 GO NRW. Sie verlangen nichts, was das Recht nicht ohnehin gebietet: Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet zu einer funktionsfähigen Verwaltung; OZG und EGovG NRW verpflichten zur digitalen Zugänglichkeit; § 25 VwVfG NRW verpflichtet zu Betreuung und Auskunft; Art. 41 GRCh verbürgt die Entscheidung binnen angemessener Frist. Der Antrag übersetzt diese geltenden Pflichten in messbare Ziele, feste Fristen und öffentliche Rechenschaft – an die Stelle unverbindlicher Absichtserklärungen. Besonderer Teil: Die Sofortmaßnahme (Ziffer II.1) duldet aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Menschenwürde vor der Winterperiode keinen Aufschub; sie ist mit vorhandenen Mitteln (Ticketsystem, Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 4 AufenthG) kurzfristig umsetzbar. Das Erinnerungssystem (Ziffer II.3) ist die bloße Rückkehr zu einer eigenen bewährten Praxis. Transparenz (Ziffer II.4) ist das mildeste und zugleich wirksamste Steuerungsinstrument; was gemessen und veröffentlicht wird, verbessert sich. Das Berliner Modell (Ziffer II.6) belegt die Machbarkeit. Die Folgekosten des Nichthandelns – Mehrfachvorsprachen, Überstunden, Untätigkeitsklagen nach § 75 VwGO, Reputationsschäden für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort – übersteigen die Umsetzungskosten erfahrungsgemäß bei weitem. IV. Verfahrensanträge 1. Ich beantrage, gemäß der städtischen Praxis zu § 24 GO NRW über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung schriftlich unterrichtet zu werden. 2. Ich rege an, diesen Antrag dem Integrationsrat der Bundesstadt Bonn zur Stellungnahme zuzuleiten, da die Angelegenheit den Kernbereich seines Aufgabenfeldes betrifft.Seite 6 von 7 3. Für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen stehe ich bevorzugt auf schriftlichem Wege jederzeit zur Verfügung. 4. Vorsorglich behalte ich mir die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hinsichtlich der Bearbeitungszeiten und Verfahrenszahlen ausdrücklich vor. Mit freundlichen GrüßenSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de