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261227-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben

Nummer
261227-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261227 Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261227-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
07.07.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1:
Die Verwaltung verweist zu diesem Thema auf die schon getätigten Ausführun-
gen in der Drucksachen-Nummer 260994-01 ST unter Aspekt 2. Die Entwick-
lung einer Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung nicht speziell erforder-
lich, da es derzeit keine Planungen gibt Verwaltungsdienstleistung der Stadt
Bonn ausschließlich digital anzubieten. Für alle Leistungen bestehen analoge
Alternativwege - mindestens auf dem Postweg. Die Entscheidung, welche
nicht-digitalen Wege im Einzelnen angeboten werden, liegt bei den jeweiligen
Fachbereichen, die auch die telefonische Erreichbarkeit eigenverantwortlich
regeln. Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern das Bürgertelefon 0228
770 als niedrigschwelliger Einstiegspunkt zur Verfügung: Es vermittelt Informa-
tionen zu den wichtigsten Dienstleistungen und stellt bei Bedarf den direkten
Kontakt zum zuständigen Fachbereich her.
Im Hinblick auf unterstützte digitale Angebote und einen Usability-Fokus für
zum Beispiel “Seniorinnen und Senioren” weist die Verwaltung darauf hin, dass
digitale Dienstleistungen in der Regel nicht selbst entwickelt, sondern am Markt
verfügbare Lösungen beschafft und in bestehende Strukturen integriert, ist sie
bei der Qualität der Nutzerzentrierung weitgehend auf die Anbieter angewiesen.
Die Verwaltung muss davon ausgehen, dass speziell für bestimmte Zielgruppen
entwickelte Anwendungen zumindest mit diesen erprobt wurden. In der Praxis
zeigt sich jedoch, dass auch Dienste für eine breite Nutzerschaft nicht immer
nach nutzerzentrierten Methoden entwickelt wurden. Mangels geeigneter Alter-
nativen auf dem Markt bleibt der Verwaltung in solchen Fällen häufig keine an-
dere Möglichkeit, als die verfügbare Lösung zu implementieren und bestmög-
lich anzupassen.
Langfristig setzt die Verwaltung auf die Einführung des Designsystems KERN
UX ( https://www.kern-ux.de/ ), das einheitliche und nutzerzentrierte Standards
für digitale Verwaltungsangebote sicherstellen soll. Dies ist jedoch eine strate-
gische Perspektive, deren Wirkung sich erst mittelfristig entfalten wird.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zu Punkt 2 und 3:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung auf die städtischen Gesellschaf-
ten zugehen und um Prüfung sowie Gremieninformation bitten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de