261227-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben
Kerndaten
- Nummer
- 261227-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261227-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1: Die Verwaltung verweist zu diesem Thema auf die schon getätigten Ausführun- gen in der Drucksachen-Nummer 260994-01 ST unter Aspekt 2. Die Entwick- lung einer Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung nicht speziell erforder- lich, da es derzeit keine Planungen gibt Verwaltungsdienstleistung der Stadt Bonn ausschließlich digital anzubieten. Für alle Leistungen bestehen analoge Alternativwege - mindestens auf dem Postweg. Die Entscheidung, welche nicht-digitalen Wege im Einzelnen angeboten werden, liegt bei den jeweiligen Fachbereichen, die auch die telefonische Erreichbarkeit eigenverantwortlich regeln. Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern das Bürgertelefon 0228 770 als niedrigschwelliger Einstiegspunkt zur Verfügung: Es vermittelt Informa- tionen zu den wichtigsten Dienstleistungen und stellt bei Bedarf den direkten Kontakt zum zuständigen Fachbereich her. Im Hinblick auf unterstützte digitale Angebote und einen Usability-Fokus für zum Beispiel “Seniorinnen und Senioren” weist die Verwaltung darauf hin, dass digitale Dienstleistungen in der Regel nicht selbst entwickelt, sondern am Markt verfügbare Lösungen beschafft und in bestehende Strukturen integriert, ist sie bei der Qualität der Nutzerzentrierung weitgehend auf die Anbieter angewiesen. Die Verwaltung muss davon ausgehen, dass speziell für bestimmte Zielgruppen entwickelte Anwendungen zumindest mit diesen erprobt wurden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch Dienste für eine breite Nutzerschaft nicht immer nach nutzerzentrierten Methoden entwickelt wurden. Mangels geeigneter Alter- nativen auf dem Markt bleibt der Verwaltung in solchen Fällen häufig keine an- dere Möglichkeit, als die verfügbare Lösung zu implementieren und bestmög- lich anzupassen. Langfristig setzt die Verwaltung auf die Einführung des Designsystems KERN UX ( https://www.kern-ux.de/ ), das einheitliche und nutzerzentrierte Standards für digitale Verwaltungsangebote sicherstellen soll. Dies ist jedoch eine strate- gische Perspektive, deren Wirkung sich erst mittelfristig entfalten wird.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zu Punkt 2 und 3: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung auf die städtischen Gesellschaf- ten zugehen und um Prüfung sowie Gremieninformation bitten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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