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261227 · Antrag

Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben

Nummer
261227
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 16.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 261227-01 ST Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben

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Antrag
öffentlich
261227
Antragsteller/in:
Georg Goetz
Sina Stephan
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
16.06.2026
Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Empfehlung
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
07.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Eine Vorgehensweise zu entwickeln, bei der digitale Angebote grundsätzlich
als Regelfall bereitgestellt werden und zugleich sichergestellt wird, dass
Behördengänge, bzw. städtische Dienstleitungen auch weiterhin ohne Zugang
zum Internet möglich bleiben, insbesondere durch persönliche Vorsprachen,
telefonische Erreichbarkeit sowie unterstützte digitale Angebote.
2. Ebenso werden die städtischen Gesellschaften aufgefordert,
bedarfsgerechte analoge Zugangswege vorzuhalten und diese unter
Berücksichtigung von sozialer Teilhabe weiterzuentwickeln.
3. Insbesondere sollen SWB/VRS Maßnahmen ergreifen, die niedrigschwellige
und diskriminierungsfreie Bezahlmöglichkeiten sicherstellen insbesondere für
Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmöglichkeiten.
Begründung
Die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen und der Zugang zu
Verwaltungsleistungen über digitale Kanäle ist ohne Zweifel ein wichtiger und
richtiger Schritt in Richtung Modernisierung der Verwaltung und führt zu einer
Vereinfachung und schnelleren Bearbeitung der Anliegen. Dies darf aber nicht
dazu führen, dass Teile der Bevölkerung abgehängt oder vor zusätzliche
Barrieren gestellt werden.
Insbesondere Bevölkerungsgruppen, die digitale Angebote nicht nutzen können
dürfen nicht ausgegrenzt werden. Der Besitz und die Nutzung eines Kontos,
Smartphones, Computers oder einer Emailadresse dürfen nicht zur
Voraussetzung werden, um die Dienstleistungen der Bundesstadt Bonn undSeite 1 von 2
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ihrer Gesellschaften in Anspruch nehmen zu können. Insbesondere in den
Bereichen der Daseinsvorsorge, gesellschaftliche Teilhabe und der Nutzung
des ÖPNV (Mobilität) muss ein analoges Angebot gleichwertig zu digitalen
Angeboten zugänglich bleiben.
Ziel ist es, digitale und analoge Zugangswege so zu verbinden, dass
gesellschaftliche Teilhabe gesichert wird und gleichzeitig die Chancen der
Digitalisierung verantwortungsvoll genutzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de