261227 · Antrag
Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben
Kerndaten
- Nummer
- 261227
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 261227 Antragsteller/in: Georg Goetz Sina Stephan CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kox SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 16.06.2026 Antrag der Kooperation: Recht auf analoges Leben Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Empfehlung Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Eine Vorgehensweise zu entwickeln, bei der digitale Angebote grundsätzlich als Regelfall bereitgestellt werden und zugleich sichergestellt wird, dass Behördengänge, bzw. städtische Dienstleitungen auch weiterhin ohne Zugang zum Internet möglich bleiben, insbesondere durch persönliche Vorsprachen, telefonische Erreichbarkeit sowie unterstützte digitale Angebote. 2. Ebenso werden die städtischen Gesellschaften aufgefordert, bedarfsgerechte analoge Zugangswege vorzuhalten und diese unter Berücksichtigung von sozialer Teilhabe weiterzuentwickeln. 3. Insbesondere sollen SWB/VRS Maßnahmen ergreifen, die niedrigschwellige und diskriminierungsfreie Bezahlmöglichkeiten sicherstellen insbesondere für Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmöglichkeiten. Begründung Die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen und der Zugang zu Verwaltungsleistungen über digitale Kanäle ist ohne Zweifel ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Modernisierung der Verwaltung und führt zu einer Vereinfachung und schnelleren Bearbeitung der Anliegen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung abgehängt oder vor zusätzliche Barrieren gestellt werden. Insbesondere Bevölkerungsgruppen, die digitale Angebote nicht nutzen können dürfen nicht ausgegrenzt werden. Der Besitz und die Nutzung eines Kontos, Smartphones, Computers oder einer Emailadresse dürfen nicht zur Voraussetzung werden, um die Dienstleistungen der Bundesstadt Bonn undSeite 1 von 2 Seite 2 ihrer Gesellschaften in Anspruch nehmen zu können. Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge, gesellschaftliche Teilhabe und der Nutzung des ÖPNV (Mobilität) muss ein analoges Angebot gleichwertig zu digitalen Angeboten zugänglich bleiben. Ziel ist es, digitale und analoge Zugangswege so zu verbinden, dass gesellschaftliche Teilhabe gesichert wird und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de