← zurück zu 261225

261225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage-Grüne: Nichtnutzung von Sozialleistungen

Nummer
261225-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261225 Große Anfrage-Grüne: Nichtnutzung von Sozialleistungen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.928 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261225-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage-Grüne: Nichtnutzung von
Sozialleistungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft zu folgenden Themen zu ge-
ben:
1. Wie hoch ist die Nicht-Nutzungsquote von Sozialleistungen
in Bonn? Bitte nach Möglichkeit nach jeweiligen Leistungen
differenzieren.
Die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen (auch verdeckte
Armut genannt) lässt sich nicht direkt erfassen, da die Betroffenen
in der Regel keinen Kontakt zu den Behörden haben.
Auch dem Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn
liegen keine Informationen über eine Nicht-Nutzungsquote von
Sozialleistungen vor. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass hier
auch keine Erkenntnisse vorliegen über Personen, die mit dem
Amt in Kontakt treten, dann aber in der Folge aus Gründen der
Überforderung aufgrund des mit der Antragstellung verbundenen
Aufwands, langer Wartezeiten oder beizubringender Nachweise
auf eine Weiterverfolgung ihres Antrags verzichten.
Auch die Wissenschaft muss sich zur Beantwortung dieser Frage
zur Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen komplexer An-
nahmen bedienen, die wiederum auf Simulationsmodellen und
Befragungen basieren. Dies führt dann zu Ergebnissen, die stark
voneinander abweichen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Sind der Verwaltung Gründe für die Nicht-Nutzung in Bonn
bekannt?
Gründe für eine etwaige Nicht-Nutzung sind der Bundesstadt
Bonn nicht bekannt. Bisher gab es auch keine Bestrebungen sei-
tens der Verwaltung, „verdeckte Armut“ zu analysieren. Hierfür
stehen dem Amt für Soziales und Wohnen auch keine personellen
Ressourcen zur Verfügung. Die Diskussion hierüber ist in der
Bundesrepublik Deutschland aber nicht neu.
Schon zu dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Grundsiche-
rungsgesetz wurde im Vorfeld eine Dunkelziffer sog. verschämter
Altersarmut angenommen bis hin zu einer Verdopplung der dama-
ligen Fallzahlen, was sich nachfolgend aber nicht bestätigte.
3. Gibt es Maßnahmen, um die Nutzungsquote für die verschie-
denen Sozialleistungen zu steigern?
Die Dienststellen des Amtes für Soziales und Wohnen leisten ihr
Mögliches, bedürftige Menschen über Hilfsangebote und (gesetz-
liche) Ansprüche aufzuklären, die individuellen Notlagen hilfesu-
chender Personen zu identifizieren, bedarfsgerecht zu beraten
und den Antragsprozess möglichst ökonomisch und einfach zu
gestalten.
Auch unsere Kooperationspartner, z.B. die Träger der freien
Wohlfahrtspflege, beraten im Rahmen ihrer Hilfeangebote über
Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und
begleiten die Klienten z.B. im Rahmend er Antragstellung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de