261225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage-Grüne: Nichtnutzung von Sozialleistungen
Kerndaten
- Nummer
- 261225-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261225-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Große Anfrage-Grüne: Nichtnutzung von Sozialleistungen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten Auskunft zu folgenden Themen zu ge- ben: 1. Wie hoch ist die Nicht-Nutzungsquote von Sozialleistungen in Bonn? Bitte nach Möglichkeit nach jeweiligen Leistungen differenzieren. Die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen (auch verdeckte Armut genannt) lässt sich nicht direkt erfassen, da die Betroffenen in der Regel keinen Kontakt zu den Behörden haben. Auch dem Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn liegen keine Informationen über eine Nicht-Nutzungsquote von Sozialleistungen vor. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass hier auch keine Erkenntnisse vorliegen über Personen, die mit dem Amt in Kontakt treten, dann aber in der Folge aus Gründen der Überforderung aufgrund des mit der Antragstellung verbundenen Aufwands, langer Wartezeiten oder beizubringender Nachweise auf eine Weiterverfolgung ihres Antrags verzichten. Auch die Wissenschaft muss sich zur Beantwortung dieser Frage zur Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen komplexer An- nahmen bedienen, die wiederum auf Simulationsmodellen und Befragungen basieren. Dies führt dann zu Ergebnissen, die stark voneinander abweichen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Sind der Verwaltung Gründe für die Nicht-Nutzung in Bonn bekannt? Gründe für eine etwaige Nicht-Nutzung sind der Bundesstadt Bonn nicht bekannt. Bisher gab es auch keine Bestrebungen sei- tens der Verwaltung, „verdeckte Armut“ zu analysieren. Hierfür stehen dem Amt für Soziales und Wohnen auch keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Die Diskussion hierüber ist in der Bundesrepublik Deutschland aber nicht neu. Schon zu dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Grundsiche- rungsgesetz wurde im Vorfeld eine Dunkelziffer sog. verschämter Altersarmut angenommen bis hin zu einer Verdopplung der dama- ligen Fallzahlen, was sich nachfolgend aber nicht bestätigte. 3. Gibt es Maßnahmen, um die Nutzungsquote für die verschie- denen Sozialleistungen zu steigern? Die Dienststellen des Amtes für Soziales und Wohnen leisten ihr Mögliches, bedürftige Menschen über Hilfsangebote und (gesetz- liche) Ansprüche aufzuklären, die individuellen Notlagen hilfesu- chender Personen zu identifizieren, bedarfsgerecht zu beraten und den Antragsprozess möglichst ökonomisch und einfach zu gestalten. Auch unsere Kooperationspartner, z.B. die Träger der freien Wohlfahrtspflege, beraten im Rahmen ihrer Hilfeangebote über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und begleiten die Klienten z.B. im Rahmend er Antragstellung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de