261223-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage - Linke: Wohngeld - Personal und Bearbeitungszeiten
Kerndaten
- Nummer
- 261223-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261223-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Große Anfrage - Linke: Wohngeld - Personal und Bearbeitungszeiten Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und der Besetzungsgrad der Planstellen in der Wohngeldstelle Bonn von 2022 bis heute verändert? Zu Beginn des Jahres 2022 war die Wohngeldstelle mit einer Sachgruppenlei- tung, einer Fachsachbearbeitung und dreizehn Sachbearbeitungsstellen aus- gestattet. Die Vakanzquote lag im Durchschnitt bei etwa sieben Prozent. Im Zuge der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde die Wohngeldstelle auf neunundzwanzig Planstellen erweitert. Hinzu kamen zudem zwei neue Sachgruppenleitungsstellen und zwei Fachsachbearbeitungsstellen. Die Beset- zung der Stellen gestaltete sich aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels jedoch sowohl bei Neubesetzungen als auch bei Nachbesetzungen schwierig. Einige Stellen konnten durch amtsinterne Umsetzungen besetzt werden. Durch den befristeten Einsatz studentischer Hilfskräfte konnte zumindest der Bürger- service – etwa die Ausgabe von Wohngeldanträgen, die Annahme vollständiger Unterlagen, persönliche und telefonische Beratung sowie Scantätigkeiten – sichergestellt werden. Da die vakanten Stellen nur schrittweise und nicht vollständig besetzt werden konnten, stieg die Vakanzquote auf rund fünfundzwanzig Prozent, die zunächst leider nicht wesentlich verringert werden konnte. Seit 2023 werden kontinuierlich Nachwuchskräfte für die Wohngeldstelle ge- wonnen. Aus dem Abschlussjahrgang 2025 wurden sechs Nachwuchskräfte übernommen und aus dem diesjährigen Abschlussjahrgang konnten weitere acht gewonnen werden. Diese befinden sich derzeit in den Abschlussprüfungen und werden bereits jetzt im letzten Praxisabschnitt sowie nach erfolgreichem Abschluss aktiv in die Sachbearbeitung eingearbeitet. Der Abschluss wird Mitte Juli erwartet. Bei der derzeit hohen Zahl an Nachwuchskräften ist zu beachten, dass ein erheblicher Mehraufwand für die Einarbeitung erforderlich ist. Die fachliche Anleitung durch die Sachbearbeitung muss begleitend zur laufendenSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fallbearbeitung erfolgen. Der Fachbereich bewertet die Situation positiv, da mittelfristig mit einer dauer- haften Besetzung der Stellen zu rechnen ist. Zu 2. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Wohngelderstanträge zwischen 2022 und heute entwickelt? Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten zum jeweiligen Jahresende stellen sich wie folgt dar: 2022: 2,61 Monate 2023: 3,74 Monate (Wohngeldnovellierung) 2024: 3,37 Monate 2025: 3,6 Monate (Dynamisierung zum 01.01.2025) Zu 3. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Weiterbewilligungen von Wohngeld zwischen 2022 und heute entwickelt? Wie groß sind die maxi- malen Auszahlungspausen aufgrund von langen Bearbeitungszeiten bei den Weiterbewilligungen? Die statistischen Daten von IT.NRW differenzieren bei den Bearbeitungszeiten lediglich zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Weiterbewilligungsanträgen findet nicht statt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Wohngeldanträgen zum Stand des 2. Quartals 2026 sta- tistisch gesehen 3,11 Monate beträgt und somit weiter reduziert werden konnte. Verlängerte Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten oder länger betref- fen vorwiegend komplexe Einzelfälle. Unabhängig von der Antragsart. Verzöge- rungen entstehen insbesondere bei Vorgängen, bei denen die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle auf Auskünfte oder Abstimmungen mit anderen Sozialleis- tungsträgern angewiesen sind. Zudem müssen häufig fehlende oder unklare Unterlagen nachgefordert werden, oder die Anträge wurden unvollständig oder nicht nachvollziehbar ausgefüllt. Oft können die Anträge erst nach Hinweisen auf die Mitwirkungspflichten weiterbearbeitet werden, was die Bearbeitungs- dauer ebenfalls deutlich verlängert. Dies betrifft Erstanträge sowie Weiterbewil- ligungsanträge. Mögliche „Auszahlungspausen“ werden statistisch nicht erfasst. Zu 4. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldbezieher*innen zwischen 2022 und heute entwickelt? Existieren Auswertungen darüber, wie sich die Be- zieher*innen im Stadtgebiet verteilen? Fallzahlenstatistik Fälle Steigerung zum Vorjahr Steigerung zum Jahr 2022 Dezember 2022 5.198Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Dezember 2023 6.907 32,88% Dezember 2024 7.991 15,69% 53,73% Dezember 2025 10.272 28,54% 97,61% Die statistischen Angaben von IT.NRW enthalten keine spezifischen Daten zu den Wohngeldbeziehenden, sodass eine Zuordnung zu Stadtgebieten nicht möglich ist. Zu 5. In welcher Höhe wurde Wohngeld in Bonn pro Haushalt durch- schnittlich im vergangenen Jahr ausgezahlt? Laut den statistischen Angaben zur Wohngeldberechnung des IT.NRW wurde im Jahr 2025 ein durchschnittlicher Monatsbetrag in Höhe von 392,45 Euro pro Wohngeldfall ausgezahlt. Zu 6. Welche Verbesserungspotenziale werden vom Amt für Soziales und Wohnen hier noch gesehen? Welcher Mittelaufwand wäre erforderlich, um diese Verbesserungen zu realisieren? Durch eine gemeinsame Anstrengung der Verwaltung konnte zeitgleich mit der Wohngeldnovellierung 2023 die digitale Wohngeldakte eingeführt werden. So war es möglich, eine digitale Sachbearbeitung sicherzustellen, die ohne interne Medienbrüche funktioniert. Das bedeutet, dass sich die Sachbearbeiter*innen nach dem Scannen der weiterhin überwiegend postalisch eingehenden Unter- lagen umfassend auf die Bearbeitung der Wohngeldanträge konzentrieren kön- nen. Zur weiteren Optimierung des Inputmanagements pilotiert die Wohngeldstelle derzeit die Nutzung von „Robotic Process Automation“, um die digitalen Po- steingänge zu automatisieren. Darüber hinaus führt der Fachbereich verwaltungsintern Vorgespräche zur Im- plementierung weiterer Digitalprojekte, insbesondere von KI- Assistenzsystemen. Zur Begründung: Die Wohngeldreform zum 01.01.2023 sowie die Dynamisierung zum 01.01.2025 hat bundesweit zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der an- spruchsberechtigten Haushalte und der eingehenden Anträge geführt. Auch die Wohngeldstelle der Bundesstadt Bonn war und ist von dieser Entwicklung be- troffen. Die personellen und organisatorischen Strukturen wurden fortlaufend an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Neben der Besetzung zusätzlicher Stellen wurden bestehende Arbeitsabläufe überprüft und weiterentwickelt, um eine möglichst effiziente und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge sicher- zustellen. Die Bearbeitungszeiten für Erst- und Weiterleistungsanträge unterlagen in den vergangenen Jahren erheblichen Schwankungen. Ursächlich hierfür waren ins- besondere die sehr hohe Zahl neu eingehender Anträge nach Inkrafttreten desSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wohngeld-Plus-Gesetzes, die Einarbeitung zusätzlicher Mitarbeitender sowie die Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben. Durch organisatorische Maßnah- men und die Stabilisierung der Personalsituation konnten die Bearbeitungspro- zesse schrittweise verbessert werden. Die Wohngeldstelle ist weiterhin bestrebt, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren und Auszahlungslücken bei Weiterleistungsanträgen soweit wie möglich zu vermeiden. Hierzu werden bestehende Verfahren regelmäßig überprüft und Optimierungs-möglichkeiten identifiziert. Die Entwicklung der Zahl der Wohngeldhaushalte spiegelt die erweiterten ge- setzlichen Anspruchsvoraussetzungen seit Anfang 2023 wider. Verbesserungspotenziale werden insbesondere in der weiteren Digitalisierung der Verfahrensabläufe, der Optimierung von Schnittstellen zu anderen Behör- den und Sozialleistungsträgern sowie in einer möglichst stabilen personellen Ausstattung gesehen. Ziel bleibt es, den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitnahen, rechtssicheren und serviceorientierten Zugang zu den Wohngeldleistungen zu gewährleisten. Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung der Antragszahlen, Bearbeitungs- zeiten und organisatorischen Anforderungen weiterhin fortlaufend und wird er- forderliche Anpassungen im Rahmen der verfügbaren personellen und finanzi- ellen Ressourcen vornehmen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de