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261223-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage - Linke: Wohngeld - Personal und Bearbeitungszeiten

Nummer
261223-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261223 Große Anfrage - Linke: Wohngeld - Personal und Bearbeitungszeiten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261223-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage - Linke: Wohngeld - Personal und
Bearbeitungszeiten
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und der Besetzungsgrad der
Planstellen in der Wohngeldstelle Bonn von 2022 bis heute verändert?
Zu Beginn des Jahres 2022 war die Wohngeldstelle mit einer Sachgruppenlei-
tung, einer Fachsachbearbeitung und dreizehn Sachbearbeitungsstellen aus-
gestattet. Die Vakanzquote lag im Durchschnitt bei etwa sieben Prozent.
Im Zuge der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde die Wohngeldstelle
auf neunundzwanzig Planstellen erweitert. Hinzu kamen zudem zwei neue
Sachgruppenleitungsstellen und zwei Fachsachbearbeitungsstellen. Die Beset-
zung der Stellen gestaltete sich aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels
jedoch sowohl bei Neubesetzungen als auch bei Nachbesetzungen schwierig.
Einige Stellen konnten durch amtsinterne Umsetzungen besetzt werden. Durch
den befristeten Einsatz studentischer Hilfskräfte konnte zumindest der Bürger-
service – etwa die Ausgabe von Wohngeldanträgen, die Annahme vollständiger
Unterlagen, persönliche und telefonische Beratung sowie Scantätigkeiten –
sichergestellt werden.
Da die vakanten Stellen nur schrittweise und nicht vollständig besetzt werden
konnten, stieg die Vakanzquote auf rund fünfundzwanzig Prozent, die zunächst
leider nicht wesentlich verringert werden konnte.
Seit 2023 werden kontinuierlich Nachwuchskräfte für die Wohngeldstelle ge-
wonnen. Aus dem Abschlussjahrgang 2025 wurden sechs Nachwuchskräfte
übernommen und aus dem diesjährigen Abschlussjahrgang konnten weitere
acht gewonnen werden. Diese befinden sich derzeit in den Abschlussprüfungen
und werden bereits jetzt im letzten Praxisabschnitt sowie nach erfolgreichem
Abschluss aktiv in die Sachbearbeitung eingearbeitet. Der Abschluss wird Mitte
Juli erwartet. Bei der derzeit hohen Zahl an Nachwuchskräften ist zu beachten,
dass ein erheblicher Mehraufwand für die Einarbeitung erforderlich ist. Die
fachliche Anleitung durch die Sachbearbeitung muss begleitend zur laufendenSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fallbearbeitung erfolgen.
Der Fachbereich bewertet die Situation positiv, da mittelfristig mit einer dauer-
haften Besetzung der Stellen zu rechnen ist.
Zu 2. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Wohngelderstanträge
zwischen 2022 und heute entwickelt?
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten zum jeweiligen Jahresende stellen
sich wie folgt dar:
2022: 2,61 Monate
2023: 3,74 Monate (Wohngeldnovellierung)
2024: 3,37 Monate
2025: 3,6 Monate (Dynamisierung zum 01.01.2025)
Zu 3. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Weiterbewilligungen von
Wohngeld zwischen 2022 und heute entwickelt? Wie groß sind die maxi-
malen Auszahlungspausen aufgrund von langen Bearbeitungszeiten bei
den Weiterbewilligungen?
Die statistischen Daten von IT.NRW differenzieren bei den Bearbeitungszeiten
lediglich zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Weiterbewilligungsanträgen findet
nicht statt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche
Bearbeitungszeit bei Wohngeldanträgen zum Stand des 2. Quartals 2026 sta-
tistisch gesehen 3,11 Monate beträgt und somit weiter reduziert werden konnte.
Verlängerte Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten oder länger betref-
fen vorwiegend komplexe Einzelfälle. Unabhängig von der Antragsart. Verzöge-
rungen entstehen insbesondere bei Vorgängen, bei denen die Mitarbeitenden
der Wohngeldstelle auf Auskünfte oder Abstimmungen mit anderen Sozialleis-
tungsträgern angewiesen sind. Zudem müssen häufig fehlende oder unklare
Unterlagen nachgefordert werden, oder die Anträge wurden unvollständig oder
nicht nachvollziehbar ausgefüllt. Oft können die Anträge erst nach Hinweisen
auf die Mitwirkungspflichten weiterbearbeitet werden, was die Bearbeitungs-
dauer ebenfalls deutlich verlängert. Dies betrifft Erstanträge sowie Weiterbewil-
ligungsanträge.
Mögliche „Auszahlungspausen“ werden statistisch nicht erfasst.
Zu 4. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldbezieher*innen zwischen 2022
und heute entwickelt? Existieren Auswertungen darüber, wie sich die Be-
zieher*innen im Stadtgebiet verteilen?
Fallzahlenstatistik
Fälle Steigerung zum Vorjahr Steigerung zum Jahr
2022
Dezember 2022 5.198Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Dezember 2023 6.907 32,88%
Dezember 2024 7.991 15,69% 53,73%
Dezember 2025 10.272 28,54% 97,61%
Die statistischen Angaben von IT.NRW enthalten keine spezifischen Daten zu
den Wohngeldbeziehenden, sodass eine Zuordnung zu Stadtgebieten nicht
möglich ist.
Zu 5. In welcher Höhe wurde Wohngeld in Bonn pro Haushalt durch-
schnittlich im vergangenen Jahr ausgezahlt?
Laut den statistischen Angaben zur Wohngeldberechnung des IT.NRW wurde
im Jahr 2025 ein durchschnittlicher Monatsbetrag in Höhe von 392,45 Euro pro
Wohngeldfall ausgezahlt.
Zu 6. Welche Verbesserungspotenziale werden vom Amt für Soziales und
Wohnen hier noch gesehen? Welcher Mittelaufwand wäre erforderlich, um
diese Verbesserungen zu realisieren?
Durch eine gemeinsame Anstrengung der Verwaltung konnte zeitgleich mit der
Wohngeldnovellierung 2023 die digitale Wohngeldakte eingeführt werden. So
war es möglich, eine digitale Sachbearbeitung sicherzustellen, die ohne interne
Medienbrüche funktioniert. Das bedeutet, dass sich die Sachbearbeiter*innen
nach dem Scannen der weiterhin überwiegend postalisch eingehenden Unter-
lagen umfassend auf die Bearbeitung der Wohngeldanträge konzentrieren kön-
nen.
Zur weiteren Optimierung des Inputmanagements pilotiert die Wohngeldstelle
derzeit die Nutzung von „Robotic Process Automation“, um die digitalen Po-
steingänge zu automatisieren.
Darüber hinaus führt der Fachbereich verwaltungsintern Vorgespräche zur Im-
plementierung weiterer Digitalprojekte, insbesondere von KI-
Assistenzsystemen.
Zur Begründung:
Die Wohngeldreform zum 01.01.2023 sowie die Dynamisierung zum
01.01.2025 hat bundesweit zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der an-
spruchsberechtigten Haushalte und der eingehenden Anträge geführt. Auch die
Wohngeldstelle der Bundesstadt Bonn war und ist von dieser Entwicklung be-
troffen.
Die personellen und organisatorischen Strukturen wurden fortlaufend an die
gestiegenen Anforderungen angepasst. Neben der Besetzung zusätzlicher
Stellen wurden bestehende Arbeitsabläufe überprüft und weiterentwickelt, um
eine möglichst effiziente und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge sicher-
zustellen.
Die Bearbeitungszeiten für Erst- und Weiterleistungsanträge unterlagen in den
vergangenen Jahren erheblichen Schwankungen. Ursächlich hierfür waren ins-
besondere die sehr hohe Zahl neu eingehender Anträge nach Inkrafttreten desSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wohngeld-Plus-Gesetzes, die Einarbeitung zusätzlicher Mitarbeitender sowie
die Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben. Durch organisatorische Maßnah-
men und die Stabilisierung der Personalsituation konnten die Bearbeitungspro-
zesse schrittweise verbessert werden.
Die Wohngeldstelle ist weiterhin bestrebt, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren
und Auszahlungslücken bei Weiterleistungsanträgen soweit wie möglich zu
vermeiden. Hierzu werden bestehende Verfahren regelmäßig überprüft und
Optimierungs-möglichkeiten identifiziert.
Die Entwicklung der Zahl der Wohngeldhaushalte spiegelt die erweiterten ge-
setzlichen Anspruchsvoraussetzungen seit Anfang 2023 wider.
Verbesserungspotenziale werden insbesondere in der weiteren Digitalisierung
der Verfahrensabläufe, der Optimierung von Schnittstellen zu anderen Behör-
den und Sozialleistungsträgern sowie in einer möglichst stabilen personellen
Ausstattung gesehen.
Ziel bleibt es, den Bürgerinnen und Bürgern einen zeitnahen, rechtssicheren
und serviceorientierten Zugang zu den Wohngeldleistungen zu gewährleisten.
Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung der Antragszahlen, Bearbeitungs-
zeiten und organisatorischen Anforderungen weiterhin fortlaufend und wird er-
forderliche Anpassungen im Rahmen der verfügbaren personellen und finanzi-
ellen Ressourcen vornehmen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de