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261222-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne-Große Anfrage: Einsatz des offenen Standards ODF in der öffentlichen Verwaltung

Nummer
261222-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261222 Grüne-Große Anfrage: Einsatz des offenen Standards ODF in der öffentlichen Verwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261222-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Grüne-Große Anfrage: Einsatz des offenen
Standards ODF in der öffentlichen Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
07.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
1. Inwiefern sieht sich die Verwaltung der Bundesstadt Bonn von diesen
Beschlüssen betroffen, mit welchen Organisationen der öffentlichen Ver-
waltung tauscht sie Dokumente aus?
Zu 1.) Beschlüsse des IT-Planungsrates müssten für eine verpflichtende
Umsetzung auf Ebene des Bundes oder des Landes NRW in Gesetze
oder Vorschriften normativ verabschiedet werden und entfalten ansons-
ten nur empfehlenden Charakter. Der Dokumentenaustausch erfolgt
derzeit überwiegend im PDF- oder mit Officeformaten sowie bei Fach-
verfahren über entsprechende Schnittstellen.
2. Hat die Verwaltung bereits Prozesse und/oder Tools umgestellt, um
diesen Vorgaben zu entsprechen?
Zu 2.) Die Fragestellung unterscheidet sich stark im Bereich der Basis-
software (A) von der Situation zu den Fachanwendungen (B).
A. Für die Standard-Office-Anwendungen (derzeit Microsoft Office) gilt:
Das Open Document Format (ODF gemäß ISO/IEC￿26300) wird
durch die eingesetzte Software technisch unterstützt. Damit sind die
grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, ODF-Dokumente im
Rahmen der Basissoftware zu erstellen, zu bearbeiten und auszut-
auschen.
B. Fachverfahren und spezialisierte Anwendungen unterliegen häufig
eigenen technischen und fachlichen Anforderungen, einschließlich
der Nutzung spezifischer Dateiformate.
3. Wird die Verwaltung auch für den Dokumentenaustausch mit Bür-
ger*innen ODF statt dem OOXML-Format als Standard verwenden?
Zu 3.) Ergänzend zu 2.: Der Dokumentenaustausch mit Bürger*innen erfolgt in
der Regel nicht mit einzelnen Officedateien, sondern über Texteingaben in
Formularen. Ansonsten ist PDF ein gängiges Dokumentenformat.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de