← zurück zu 261219

261219-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Verkehrssicherheit Im Burgacker/ Bahnhofstraße

Nummer
261219-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261219 CDU-Große Anfrage: Verkehrssicherheit Im Burgacker/ Bahnhofstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.984 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261219-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Große Anfrage: Verkehrssicherheit Im
Burgacker/ Bahnhofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.: Der Verwaltung und der Polizei liegen keine Unfallhäufungsstellen bzw.
Beschwerden vor. Aufgrund der Vielzahl der Gewerbetreibenden in diesem
Bereich besteht im Zusammenhang der naheliegenden Fußgängerzone nach
Beobachtungen der Verwaltung ein naturgemäß erhöhtes Aufkommen der
Verkehrszahlen in den Vormittags- und Nachmittagsstunden. Eine
Datenerhebung mit dem Seitenradarmessgerät wurde veranlasst um die
Verkehrsstärke in dem im Antrag genannten Bereich zu ermitteln.
zu 2.: Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die unter Punkt 1 genannte
Ermittlung der Verkehrsstärke abzuwarten bevor weitere Maßnahmen wie
beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen angedacht werden können.
Hinsichtlich der Einführung einer Einbahnstraßenregelung bestehen
grundsätzlich mehrere Nachteile: In erster Linie führt die Einführung einer
Einbahnstraßenregel aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs
erfahrungsgemäß zu höheren Geschwindigkeiten. Dies ist besonders in Kurven
ein Problem, da querende Fußgänger nicht rechtzeitig wahrgenommen werden.
Darüber hinaus führen Einbahnstraßen im Regelfall zu Blockumfahrten, welche
die Verkehrsleistung insgesamt erhöhen. Diese Nachteile haben dazu geführt,
dass Einbahnstraßen in den letzten Jahren kaum noch eingerichtet wurden.
zu 3.: Das im Antrag genannte absolute Halteverbot wurde in diesem Bereich
aufgrund der Vielzahl der Fußgänger im Zusammenhang der in der Nähe
befindlichen Fußgängerzone eingerichtet, um den Anforderungen der
Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der notwendigen Sichtbeziehungen
Rechnung zu tragen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de