261219-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Verkehrssicherheit Im Burgacker/ Bahnhofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261219-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bahnhofstraße Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261219-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Verkehrssicherheit Im Burgacker/ Bahnhofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Der Verwaltung und der Polizei liegen keine Unfallhäufungsstellen bzw. Beschwerden vor. Aufgrund der Vielzahl der Gewerbetreibenden in diesem Bereich besteht im Zusammenhang der naheliegenden Fußgängerzone nach Beobachtungen der Verwaltung ein naturgemäß erhöhtes Aufkommen der Verkehrszahlen in den Vormittags- und Nachmittagsstunden. Eine Datenerhebung mit dem Seitenradarmessgerät wurde veranlasst um die Verkehrsstärke in dem im Antrag genannten Bereich zu ermitteln. zu 2.: Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die unter Punkt 1 genannte Ermittlung der Verkehrsstärke abzuwarten bevor weitere Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen angedacht werden können. Hinsichtlich der Einführung einer Einbahnstraßenregelung bestehen grundsätzlich mehrere Nachteile: In erster Linie führt die Einführung einer Einbahnstraßenregel aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs erfahrungsgemäß zu höheren Geschwindigkeiten. Dies ist besonders in Kurven ein Problem, da querende Fußgänger nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Darüber hinaus führen Einbahnstraßen im Regelfall zu Blockumfahrten, welche die Verkehrsleistung insgesamt erhöhen. Diese Nachteile haben dazu geführt, dass Einbahnstraßen in den letzten Jahren kaum noch eingerichtet wurden. zu 3.: Das im Antrag genannte absolute Halteverbot wurde in diesem Bereich aufgrund der Vielzahl der Fußgänger im Zusammenhang der in der Nähe befindlichen Fußgängerzone eingerichtet, um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der notwendigen Sichtbeziehungen Rechnung zu tragen. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de