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261216-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur CDU-Großen Anfrage: Sachstand Elektrifizierung S 23 und Verlängerung RB 30

Nummer
261216-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Ladestraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Alter Heerweg Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Lessenicher Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Duisdorf Bahnhof Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261216 CDU-Große Anfrage: Sachstand Elektrifizierung S 23 und Verlängerung RB 30

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261216-02 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur CDU-Großen Anfrage:
Sachstand Elektrifizierung S 23 und Verlängerung
RB 30
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wäre es möglich, jede Stunde 1 Fahrt der S 23 über Bonn Hbf. hinaus bis
Bad Godesberg Bf. oder Bf. Mehlem fahren zu lassen? Wenn ja, welche
Mehrkosten würden durch diese Maßnahme entstehen?
2. Wäre es – ggf. alternativ – möglich, die RB 30 über Bonn Hbf. hinaus bis
Duisdorf Bf. oder ggf. als Ersatz für die S 23 bis Bad Münstereifel fahren zu
lassen? Wenn ja, welche Kosten würden durch diese Maßnahme entstehen?
Zu 1. & 2.:
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Eine Verlängerung der Züge aus Euskirchen
nach Bad Godesberg ist nicht möglich, da die Züge die Streckengleise der
Linken Rheinstrecke kreuzen müssten und dafür keine Trasse zur Verfügung
stehen. Dies gilt ebenfalls für die Verlängerung der RB 30 nach Duisdorf.
Langfristig ist ein mehrgleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Bonn Hbf –
Bonn-Mehlem einschließlich der Beseitigung aller Bahnübergänge geplant. Mit
dieser Maßnahme wäre es dann möglich, die S 23 von Euskirchen über Bonn
Hbf bis Mehlem zu verlängern und damit alle linksrheinischen Bahnhöfe und
Haltepunkte im Stadtgebiet Bonn zu verbinden.“.
3. In den Drucksachen 252662 und 252877 berichtet die Verwaltung über eine
Elektrifizierung der S 23 bis 2033. In einer Pressemitteilung vom 15. Dezember
2025 (https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-
duesseldorf-de/presseinformationen-regional/Bad-Muenstereifel-S-23-faehrt-
nach-der-Jahrhundertflut-wieder-auf-der-Erfttalbahn-13701696) informiert die
DB AG über einen Abschluss der Elektrifizierung bis Ende 2028. Wir bitten um
Auskunft, bis wann die Elektrifizierung der S 23 abgeschlossen sein soll.
Zu 3.:
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die Elektrifizierung der Voreifelbahn soll bis
Ende 2028 abgeschlossen werden.”.
4. Nach Abschluss der Elektrifizierung der S 23: Ab wann soll der Betrieb der S
23 mit elektrisch betriebenen Treibwägen erfolgen?Seite 1 von 4
Seite 2
Zu 4.:
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Mit Abschluss der Elektrifizierung Ende 2028
wird dann der Betrieb der S 23 auf elektrische Traktion zunächst mit
Gebrauchtfahrzeugen umgestellt. Mit dem neuen Verkehrsvertrag ab
Dezember 2033 erfolgt dann der Einsatz von Neufahrzeugen.”.
5. Nach Abschluss der Elektrifizierung der S 23: Ab wann soll eine
Taktverdichtung auf der S 23 erfolgen?
Zu 5.:
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Taktverdichtungen sind erst mit einem
Ausbau der bisher eingleisigen Abschnitte Witterschlick – Kottenforst und
Rheinbach – Euskirchen-Kuchenheim der Voreifelbahn gemäß Zielnetz 2040
NRW möglich. Planungen für diese Ausbaumaßnahmen sind mangels
Planungskapazitäten bislang nicht eingeleitet worden. Zurzeit beobachtet
go.Rheinland aber keine Kapazitätsprobleme in den derzeit verkehrenden
Fahrzeugen.”.
6. Welche Schließzeiten entstehen an den Bahnübergängen Lessenicher
Straße, Bahnhofstraße und Ladestraße/Alfterer Straße („Weck-Werke“) je
Zugdurchfahrt? Bitte getrennt nach Bahnübergängen angeben.
Zu 6.:
Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt:
• “BÜ „Lessenicher Strasse“: Der Bahnübergang ist mit
Lichtzeichenanlage sowie Halbschranken ausgestattet und die
Schließzeiten ergeben sich aus der Annäherungszeit (Errechneter
Parameterwert) zzgl. Zeitzuschläge für Durchfahrzeit des Zuges, zzgl.
Öffnungsvorgang der Schranken. Der Bahnübergang ist je Zugfahrt
durchschnittlich 2:30 Minuten geschlossen.
• BÜ „Bahnhofstraße“: Der Bahnübergang ist mit Lichtzeichenanlage
sowie Halbschranken ausgestattet und die Schließzeiten ergeben sich
aus der Annäherungszeit (Errechneter Parameterwert) zzgl.
Zeitzuschläge für Durchfahrzeit des Zuges, zzgl. Öffnungsvorgang der
Schranken. Der Bahnübergang ist je Zugfahrt durchschnittlich 2:40
Minuten geschlossen.
• BÜ „Alter Heerweg“ (Weck-Werk): Der Bahnübergang ist mit
sogenanntem Vollschrankenabschluss ausgestattet. Die Anforderungen
für die Durchführung von Zugfahrten sind hier höher als bei
Bahnübergängen mit Halbschranken und die Schließzeiten daher länger
als bei den beiden o. g. Bahnübergängen. Der Bahnübergang ist je
Zugfahrt durchschnittlich 5:30 Minuten geschlossen.”.
7. Gibt es rechtliche Vorgaben für die Dauer der Schließzeiten je Zugdurchfahrt
und gibt es im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Möglichkeiten, die
Schließzeiten zu verkürzen?
Zu 7.:
Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt:
• „Für die Bahnübergänge „Lessenicher Strasse“ und „Bahnhofstraße“ ist
die Annäherungszeit (Zeitraum ab Einschaltung, bis das der Zug den
BÜ erreicht) begrenzt.
• Beim BÜ „Alter Heerweg“ (Weck-Werk): Es existieren keine
Einschränkungen für die Schließzeiten.
Die Bahnübergänge wurden nach einschlägigen Richtlinien geplant, hergestelltSeite 2 von 4
Seite 3
und in Betrieb genommen.“.
8. Welche Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Buslinien haben die
Schließzeiten?
Zu 8.:
Die RVK antwortet über den Rhein-Sieg-Kreis wie folgt:
„Die beiden BÜ Lessenicher Straße und Ladestraße/Alfterer Straße werden von
der RVK-Linie 884 befahren. Über den BÜ Bahnhofstraße verkehrt keine Linie
der RVK.
Die Schließzeiten des BÜ Ladestraße/Alfterer Straße sind im Fahrplan der Linie
884 berücksichtigt, um ein Erreichen des nachgelagerten Anschlusses der 884
auf die S23 am Hp BN-Duisdorf in Richtung Bonn sicherstellen zu können.
Kritisch sind hier aber nicht die Schließzeiten an sich (diese lassen sich bei
pünktlichem Bahnbetrieb fahrplantechnisch wie geschildert abbilden), sondern
Fahrplanunregelmäßigkeiten der S23 insbesondere in Zeiträumen des 15‘-
Taktes mit ggf. längeren Schrankenschließzeiten, wenn den BÜ zwei Züge
nacheinander passieren. Vor diesem Hintergrund wurden die Übergangszeiten
der 884 auf die S23 in BN-Duisdorf bereits vor längerer Zeit erhöht, um für den
Anschluss mehr Puffer sicherstellen zu können.
Beim BÜ Lessenicher Straße sind keine negativen Auswirkungen auf die
Pünktlichkeit bekannt.“.
Die SWB Bus und Bahn antwortet wie folgt:
„Der Bahnübergang an der Bahnhofstraße in Bonn-Duisdorf wird von den
SWBV-Linien 610 und 630 in beiden Fahrtrichtungen gequert. Die Linie S23
verkehrt hier wochentags in einem 15 min Takt - die Abfahrtszeiten sind jedoch
nicht spiegelgleich, sodass sich die Schließzeiten des Bahnübergangs
entsprechend verschieben können. Die Linie 610 verkehrt hier in einem 20 min
Takt, die Linie 630 in der Hauptverkehrszeit sogar in einem 15 min Takt.
Grundsätzlich ist die Situation mit Querung der Eisenbahnstrecke im Fahrplan
berücksichtigt. Dennoch ist an einem Bahnübergang immer mit Störsituationen
zu rechnen, sodass die hier verkehrenden Buslinien beeinflusst werden.
Die Abfahrtszeiten der Linie 610 liegen zeitlich versetzt zu den Abfahrtszeiten
der S23, aufgrund des unterschiedlichen Taktschemas ist dies jedoch nicht
durchgehend möglich. Auf die Gesamtpünktlichkeit der Linie 610 hat dies aber
keinen wesentlichen Einfluss, in Fahrtrichtung Bonn liegt die
Abfahrtspünktlichkeit an der Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“ nur um 1,8
Prozentpunkte schlechter als an der Starthaltestelle „Duisdorf Bahnhof“.
Bei der Linie 630 sind die Abfahrten ab der Haltestelle „Duisdorf Bahnhof“ in
Richtung Uniklinik sogar um ca. 9 Prozentpunkte pünktlicher als an der vor dem
Bahnübergang liegenden Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“. In Fahrtrichtung
Tannenbusch nimmt die Pünktlichkeit auf der Linie 630 jedoch spürbar ab: An
der Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“ liegt die Abfahrtspünktlichkeit um ca.
7 Prozentpunkte unter der Abfahrtspünktlichkeit an der Haltestelle „Duisdorf
Bahnhof“. Die Abfahrtszeiten der Linie S23 in Richtung Bonn und der Linie 630
in Richtung Tannenbusch liegen hier nahe beieinander, wodurch die
Schließzeiten mehr ins Gewicht fallen können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kreuzungssituation grundsätzlich
im Fahrplan berücksichtigt ist. Aufgrund der zeitlich nicht durchgehend
synchronen Verkehre können sich jedoch die Schließzeiten des
Bahnübergangs auf den Linienbusverkehr auswirken.”.
9. Wäre es möglich, den Bahnübergang Bahnhofstraße durch eine
Unterführung zu ersetzen? Welche Kosten würden hierfür geschätzt anfallen?Seite 3 von 4
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Mit welcher Bauzeit müsste gerechnet werden?
Zu 9.:
go.Rheinland antwortet wie folgt: „Auch zu dieser Frage ist die DB InfraGO zu
befragen sowie die Stadt Bonn als Straßenbaulastträger. Die Beseitigung eines
Bahnübergangs und ein Ersatz durch ein Brückenbauwerk werden nach dem
Eisenbahn-Kreuzungsgesetz behandelt. Bei der Kostenteilung der
kreuzungsbedingten Kosten entfallen 50 % auf den Bund, 33 % auf die DB
InfraGO und 17 % auf das Land NRW. Die Stadt Bonn würde bei den
kreuzungsbedingten Kosten nicht belastet werden. Es können aber
Aufwendungen bei den nicht kreuzungsbedingten Kosten und bei den
Planungen auf die Stadt Bonn zukommen.”.
Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt: „Der Bahnübergang
Bahnhofstraße in Bonn-Duisdorf liegt einerseits unmittelbar am Haltepunkt
Bonn-Duisdorf. Andererseits befinden sich in direkter Nähe zum Bahnübergang
mehrere Straßen, deren Höhenlage an eine mögliche Neuplanung der
Bahnhofstraße angepasst werden müsste. Der tatsächliche Umfang einer
solchen Maßnahme kann daher nicht ohne Weiteres abgeschätzt werden.
Hierfür wäre zunächst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich. In
der Vergangenheit hat die Stadt Bonn bereits für andere Kreuzungspunkte
zwischen städtischen Straßen und den Anlagen der Deutschen Bahn
entsprechende Studien durch Ingenieurbüros beauftragen lassen. Im Rahmen
dieser Untersuchungen wurden auch erste Grobkostenschätzungen erstellt.
Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts können wir Ihre Frage daher
derzeit nicht konkreter beantworten.”.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind derzeit keine Planungen
bezüglich einer möglichen Unterführung am BÜ Bahnhofstraße vorgesehen.
Die möglich anfallenden Kosten sind nicht im Doppelhaushalt 2027/2028
eingeplant.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de