261207-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung - Antrag zur Vorlage 261207
Kerndaten
- Nummer
- 261207-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kennedyallee Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.781 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 261207-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Bert Moll SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Gabriel Kunze FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas 02.09.2026, gez. Yildiz Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung - Antrag zur Vorlage 261207 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung abweichend von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates zu den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo unter folgenden Voraussetzungen nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu erteilen: Abweichend von dem am 14. Dezember 2022 gestellten Bauantrag und dem mit der Verwaltung der Stadt Bonn unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz nach Kategorie 2 der Bonner Leitlinien zum Bau Turbo abgestimmten Neubauszenario V7.7 werden 1. die Höhen der Baukörper - des Gebäuderiegels mit Front zur Kennedyallee auf 5 Vollgeschosse mit Staffelgeschoss, - des Gebäuderiegels mit Front zur Quartiersstraße auf 4 Vollgeschoss mit Staffelgeschoss,Seite 1 von 3 Seite 2 - des Punkthauses im Innenbereich der vorgenannten Gebäuderiegel auf 4 Vollgeschosse, sowie 2. die Grundfläche des Punkthauses auf eine Fläche von 20 × 20 m² zugunsten einer Verbreiterung des Innenbereichs der vorgesetzten Gebäuderiegel begrenzt. 3. 50 % der Wohnungen der unter Ziff. 1 genannten Gebäude werden entsprechend dem Bonner Baulandmodell als sozial förderfähig geplant und gebaut. Abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln für den sozial geförderten Wohnungsbau werden diese Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen, ansonsten frei, vermietet. Begründung Der Projektträger hat die Absicht die in seinem Bauantrag vom 14. Dezember 2022 benannten Bauteile abweichend von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn zukünftig für Wohnnutzung anstatt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Büro- und Kitanutzung zu entwickeln. Zur Beschleunigung dieses Projektes zur Wohnnutzung sollen die Regelungen der Bonner Leitlinien zum Bau Turbo Anwendung finden. Abweichend von der Vorabstimmung mit der Verwaltung handelt es sich nicht um ein Projekt der Kategorie 1., sondern um ein Vorhaben der Kategorie 2. nach den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo, da es dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz vorbehalten bleiben soll, zur Verbesserung der Wohnqualität Änderungen des Neubauszenarios V7.7 nach Art und Maß der Bebauung vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Höhe der beiden Gebäuderiegel, die sich anders als in der Planung des Projektträgers in ihrer Höhenentwicklung sowie durch Staffelgeschosse nach Art und Maß und damit geringeren baulichen Massivität in das Neubaugebiet und die umliegende Gebietsbebauung besser einfügen sollen.Seite 2 von 3 Seite 3 Zur Verbesserung der Wohnqualität soll auch die Grundfläche des Punkthauses im Innenbereich der Gebäuderiegel zugunsten der städtebaulichen Aufwertung des Areals von 25 × 20 auf 20 × 20 m² reduziert werden. Das Bonner Baulandmodell soll unter Berücksichtigung der aktuell geringen Quote der Bewilligung von Fördermitteln für den sozial geförderten Wohnungsbau Anwendung finden. Sofern keine Fördermittel bewilligt werden, können die förderfähigen Wohnungen frei vermietet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de