261206 · Dringlichkeitsantrag
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Politische Legitimation der Ergebnisse der Task Force zur Nordbrücke (TOP 5.36 der Ratssitzung vom 11.06.2026)
Kerndaten
- Nummer
- 261206
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261206 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Dr. Ursula Bach Dr. Barbara Krausz 15.06.026 Grüner-Dringlichkeitsantrag: Politische Legitimation der Ergebnisse der Task Force zur Nordbrücke (TOP 5.36 der Ratssitzung vom 11.06.2026) Beratungsfolge Rat 15.06.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Task Force ihre Arbeit bereits aufgenommen hat bzw. zeitnah aufnehmen wird. Bislang besteht keine Regelung darüber, auf welchem Wege die politische Legitimation ihrer Arbeitsergebnisse hergestellt werden soll. Um frühzeitig Klarheit über das weitere Verfahren zu schaffen und spätere Verfahrensdiskussionen zu vermeiden, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeit der Task Force von Beginn an in einen klar definierten politischen Entscheidungsprozess eingebunden ist. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat möge beschließen: Die im Zusammenhang mit TOP 5.36 der letzten Ratssitzung eingesetzte Task Force bearbeitet die ihr zur Prüfung überwiesenen Änderungsanträge und erarbeitet hierzu fachliche Empfehlungen. Die Ergebnisse der Task Force sind dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Um Maßnahmen in dem gebotenen Tempo umzusetzen, ist nach der Geschäftsordnung (§2, Abs. 2) möglich den Hauptausschuss mit einer Ladungsfrist von mindestens 24 Stunden einzuberufen. Begründung In der Ratssitzung vom 11.06.2026 wurde im Rahmen der Beratungen zu TOP 5.36 einvernehmlich vereinbart, sämtliche vorliegenden Änderungsanträge zur weiteren Prüfung an eine Task Force zu überweisen. Die Task Force erfüllt dabei eine wichtige Funktion bei der fachlichen Aufarbeitung und Bewertung der eingebrachten Vorschläge. Gleichzeitig handelt es sich um ein verwaltungsseitiges Arbeitsgremium, dessen Ergebnisse einer politischen Rückbindung bedürfen. Zur Sicherstellung der demokratischen Legitimation sowie zur GewährleistungSeite 1 von 2 Seite 2 einer transparenten politischen Willensbildung ist daher festzulegen, dass die Ergebnisse der Task Force im Hauptausschuss beraten und abschließend beschlossen werden. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der fachlichen Prüfung frühzeitig politisch eingeordnet und abgestimmt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de