← Vorlagen

261206 · Dringlichkeitsantrag

Grüner-Dringlichkeitsantrag: Politische Legitimation der Ergebnisse der Task Force zur Nordbrücke (TOP 5.36 der Ratssitzung vom 11.06.2026)

Nummer
261206
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.368 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261206
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Dr. Ursula Bach
Dr. Barbara Krausz
15.06.026
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Politische Legitimation
der Ergebnisse der Task Force zur Nordbrücke
(TOP 5.36 der Ratssitzung vom 11.06.2026)
Beratungsfolge
Rat 15.06.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Task Force ihre Arbeit bereits
aufgenommen hat bzw. zeitnah aufnehmen wird. Bislang besteht keine
Regelung darüber, auf welchem Wege die politische Legitimation ihrer
Arbeitsergebnisse hergestellt werden soll. Um frühzeitig Klarheit über das
weitere Verfahren zu schaffen und spätere Verfahrensdiskussionen zu
vermeiden, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Arbeit der Task Force von Beginn an in einen klar
definierten politischen Entscheidungsprozess eingebunden ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat möge beschließen:
Die im Zusammenhang mit TOP 5.36 der letzten Ratssitzung eingesetzte Task
Force bearbeitet die ihr zur Prüfung überwiesenen Änderungsanträge und
erarbeitet hierzu fachliche Empfehlungen.
Die Ergebnisse der Task Force sind dem Hauptausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen. Um Maßnahmen in dem gebotenen Tempo
umzusetzen, ist nach der Geschäftsordnung (§2, Abs. 2) möglich den
Hauptausschuss mit einer Ladungsfrist von mindestens 24 Stunden
einzuberufen.
Begründung
In der Ratssitzung vom 11.06.2026 wurde im Rahmen der Beratungen zu TOP
5.36 einvernehmlich vereinbart, sämtliche vorliegenden Änderungsanträge zur
weiteren Prüfung an eine Task Force zu überweisen.
Die Task Force erfüllt dabei eine wichtige Funktion bei der fachlichen
Aufarbeitung und Bewertung der eingebrachten Vorschläge. Gleichzeitig
handelt es sich um ein verwaltungsseitiges Arbeitsgremium, dessen Ergebnisse
einer politischen Rückbindung bedürfen.
Zur Sicherstellung der demokratischen Legitimation sowie zur GewährleistungSeite 1 von 2
Seite 2
einer transparenten politischen Willensbildung ist daher festzulegen, dass die
Ergebnisse der Task Force im Hauptausschuss beraten und abschließend
beschlossen werden.
Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der fachlichen
Prüfung frühzeitig politisch eingeordnet und abgestimmt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de