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261205 · Dringlichkeitsantrag

Schutz der Anwohnenden und Schulkinder in Beuel vor den Auswirkungen der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke („Nordbrücke“)

Nummer
261205
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
15.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Professor-Neu-Allee Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Stiftsstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Clemensstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bröltalbahnweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 15.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261205
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Lea Groneweg
15.06.2026 gez. BBm Rudolph
Schutz der Anwohnenden und Schulkinder in Beuel
vor den Auswirkungen der Sperrung der Friedrich-
Ebert-Brücke („Nordbrücke“)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Der Antrag konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, weil zum Zeitpunkt der
Frist weder das Ausmaß noch die Dauer der Sperrung der Friedrich-Ebert-
Brücke absehbar war. Inzwischen steht fest, dass sie mehrere Jahre nicht mehr
vollständig für den motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen wird.
Die hierdurch entstandenen erheblichen Belastungen für die Wohngebiete in
Beuel erfordern kurzfristige Gegenmaßnahmen. Eine Beschlussfassung vor der
Sommerpause ist daher geboten und kann nicht aufgeschoben werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die im Rahmen der DS 241471 beschlossenen Maßnahmen für das
Combahnviertel schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu gehört
insbesondere die zeitnahe Einrichtung des beschlossenen
Einbahnstraßensystems,
2. den Durchgangsverkehr des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
durch die Wohngebiete nördlich der B56 mindestens während der
Hauptverkehrszeiten (7:00–9:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr) durch
geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Hierzu ist insbesondere zu
prüfen und umzusetzen, ob das Abbiegen von der Niederkasseler
Straße in die betroffenen Wohnstraßen zeitweise untersagt oder durch
andere geeignete Maßnahmen beschränkt werden kann,
3. den Radfahrstreifen auf der Professor-Neu-Allee durch bauliche
Maßnahmen von der Fahrbahn des motorisierten Verkehrs zu trennen,
4. verstärkte Geschwindigkeitskontrollen außerhalb der HVZ in der
Rheinaustr. sowie Rheindorfer Str. durchzuführen bzw. bei der Polizei
anzuregen,
5. die Verkehrssicherheit im Umfeld der Arnold-von-Wied-Schule und der
Josefschule durch den verstärkten Einsatz der Verkehrspolizei zu
sichern,
6. die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den betroffenen WohngebietenSeite 1 von 3
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deutlich zu intensivieren,
7. Anbieter*innen von Navigationssoftware zu kontaktieren und darum zu
bitten, künftig keine Routenführungen mehr durch die Wohngebiete
Schwarzrheindorf und Combahnviertel anzuzeigen.
Begründung
Die B56 dient seit der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke als wichtigste
Ausweichroute für den regionalen Verkehr. In der Folge sind die nördlich der
B56 gelegenen Wohngebiete in Beuel erheblich stärker belastet als zuvor. Die
Straßen sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten regelmäßig
überlastet und teilweise vollständig verstopft. Dabei werden Kreuzungsbereiche
häufig blockiert, wodurch sich die Verkehrssituation zusätzlich verschärft.
Die Folgen für die Anwohnenden sind gravierend: Kinder können sich nicht
mehr sicher im Straßenraum bewegen und ihren Schulweg vielfach nicht mehr
selbstständig zurücklegen. Hinzu kommen erhebliche Belastungen durch Lärm,
Abgase und gefährliche Verkehrssituationen. Da die Einschränkungen an der
Friedrich-Ebert-Brücke voraussichtlich mehrere Jahre andauern werden, sind
kurzfristige Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden erforderlich.
Zu 1: Die BV Beuel hat die Umsetzung der im Quartierskonzept „Bönnsche
Viertel“ vorgeschlagenen Leitmaßnahmen beschlossen. Hierzu zählt u.a. die
Einführung eines Einbahnstraßensystems im Combahnviertel. Diese
Maßnahme soll zeitnah und unabhängig vom Parkraumkonzept umgesetzt
werden. Jeder Pkw/Pkw-Begegnungsverkehr auf den engen Wohnstraßen
verlängert den Rückstau und Rangieren führt zu gefährlichen Situationen.
Durch das vorgeschlagene Einbahnstraßensystem bleiben sämtliche Häuser
erreichbar, während gleichzeitig die Verkehrsabläufe verbessert werden.
Ergänzend sind Maßnahmen für sichere Kreuzungen anzuordnen, damit
Fußgänger*innen, insbesondere Kinder, die Kreuzungen sicher queren können.
Zu 2: Die Hauptverkehrsachsen L16 und B56 sind insbesondere zu den
Hauptverkehrszeiten stark überlastet, sodass Pkw auf Schleichwegen durch
Wohnviertel ausweichen und auch durch diese geroutet werden. Um diesen
Schleichverkehr einzudämmen, soll das Rechtsabbiegen von der
Niederkasseler Str. in die Stiftsstr. und in die Clemensstr. mindestens in den
Zeiträumen von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr unterbunden
werden. Dies würde einerseits die Wohngebiete und die Arnold-von-Wied-
Schule stark entlasten, andererseits den Verkehrsfluss insgesamt verbessern,
da weniger Abbiegevorgänge zurück auf die B56 stattfinden.Seite 2 von 3
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Zu 3: Der Radverkehr wird im Bereich des Combahnfriedhofs von der B56 über
den Bröltalbahnweg abgeleitet. Viele Radpendler*innen nutzen fahren vom
Bröltalbahnweg über den Damm direkt auf die Professor-Neu-Allee, um zur
Kennedybrücke zu gelangen. Durch den Rückstau des motorisierten Verkehrs
wird der Radschutzstreifen auf der Professor-Neu-Allee Richtung
Kennedybrücke missachtet, wodurch sich sowohl gefährliche Situationen
ergeben als auch der Radverkehr behindert wird. Der Radweg soll durch
Bodenschwellen von der Fahrspur getrennt werden. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Erreichbarkeit der angrenzenden Stellplätze erhalten bleibt.
Zu 4: Außerhalb der Staulagen werden die geltenden
Geschwindigkeitsbegrenzungen häufig missachtet. Dies gilt insbesondere für
die vergleichsweise breiten Straßenräume der Rheinaustraße und der
Rheindorfer Straße. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen sollen dazu
beitragen, die Verkehrssicherheit für Anwohnende und Fußgänger*innen zu
erhöhen.
Zu 5: Die Arnold-von-Wied-Schule und die Josefschule sind von den
Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs besonders betroffen. Trotz des
wichtigen Engagements ehrenamtlicher Schülerlots*innen besteht ein
zusätzlicher Unterstützungsbedarf durch die Verkehrspolizei, um die Sicherheit
der Kinder auf ihrem Schulweg zu gewährleisten.
Zu 6: Die Gehwege in den betroffenen Wohngebieten sind häufig sehr schmal
und müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben. Falsch abgestellte Fahrzeuge
stellen insbesondere für Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und
Personen mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Angesichts des
deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens ist es wichtiger denn je, dass die
Gehwege frei bleiben und sicher genutzt werden können. Daher sind verstärkte
Kontrollen des ruhenden Verkehrs erforderlich.
Zu 7: Derzeit werden Pkw- und Lkw-Verkehre, die von der L16 kommen, häufig
durch die Wohngebiete geleitet, da diese Strecke von Navigationssystemen
oftmals als schnellste Route ausgewiesen wird. Viele Verkehrsteilnehmende
folgen dieser Empfehlung. Die Verwaltung wird gebeten, mit den
Anbieter*innen von Navigationssoftware Kontakt aufzunehmen, um darauf
hinzuwirken, dass diese Routenführung künftig nicht mehr als bevorzugte
Strecke angezeigt wird.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de