261205 · Dringlichkeitsantrag
Schutz der Anwohnenden und Schulkinder in Beuel vor den Auswirkungen der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke („Nordbrücke“)
Kerndaten
- Nummer
- 261205
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Professor-Neu-Allee Hauptort
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Rheinaustraße
- Rheindorfer Straße
- Niederkasseler Straße
- Stiftsstraße
- Clemensstraße
- Bröltalbahnweg
- Schwarzrheindorf
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261205 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Lea Groneweg 15.06.2026 gez. BBm Rudolph Schutz der Anwohnenden und Schulkinder in Beuel vor den Auswirkungen der Sperrung der Friedrich- Ebert-Brücke („Nordbrücke“) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Der Antrag konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, weil zum Zeitpunkt der Frist weder das Ausmaß noch die Dauer der Sperrung der Friedrich-Ebert- Brücke absehbar war. Inzwischen steht fest, dass sie mehrere Jahre nicht mehr vollständig für den motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen wird. Die hierdurch entstandenen erheblichen Belastungen für die Wohngebiete in Beuel erfordern kurzfristige Gegenmaßnahmen. Eine Beschlussfassung vor der Sommerpause ist daher geboten und kann nicht aufgeschoben werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die im Rahmen der DS 241471 beschlossenen Maßnahmen für das Combahnviertel schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere die zeitnahe Einrichtung des beschlossenen Einbahnstraßensystems, 2. den Durchgangsverkehr des motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch die Wohngebiete nördlich der B56 mindestens während der Hauptverkehrszeiten (7:00–9:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Hierzu ist insbesondere zu prüfen und umzusetzen, ob das Abbiegen von der Niederkasseler Straße in die betroffenen Wohnstraßen zeitweise untersagt oder durch andere geeignete Maßnahmen beschränkt werden kann, 3. den Radfahrstreifen auf der Professor-Neu-Allee durch bauliche Maßnahmen von der Fahrbahn des motorisierten Verkehrs zu trennen, 4. verstärkte Geschwindigkeitskontrollen außerhalb der HVZ in der Rheinaustr. sowie Rheindorfer Str. durchzuführen bzw. bei der Polizei anzuregen, 5. die Verkehrssicherheit im Umfeld der Arnold-von-Wied-Schule und der Josefschule durch den verstärkten Einsatz der Verkehrspolizei zu sichern, 6. die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den betroffenen WohngebietenSeite 1 von 3 Seite 2 deutlich zu intensivieren, 7. Anbieter*innen von Navigationssoftware zu kontaktieren und darum zu bitten, künftig keine Routenführungen mehr durch die Wohngebiete Schwarzrheindorf und Combahnviertel anzuzeigen. Begründung Die B56 dient seit der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke als wichtigste Ausweichroute für den regionalen Verkehr. In der Folge sind die nördlich der B56 gelegenen Wohngebiete in Beuel erheblich stärker belastet als zuvor. Die Straßen sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten regelmäßig überlastet und teilweise vollständig verstopft. Dabei werden Kreuzungsbereiche häufig blockiert, wodurch sich die Verkehrssituation zusätzlich verschärft. Die Folgen für die Anwohnenden sind gravierend: Kinder können sich nicht mehr sicher im Straßenraum bewegen und ihren Schulweg vielfach nicht mehr selbstständig zurücklegen. Hinzu kommen erhebliche Belastungen durch Lärm, Abgase und gefährliche Verkehrssituationen. Da die Einschränkungen an der Friedrich-Ebert-Brücke voraussichtlich mehrere Jahre andauern werden, sind kurzfristige Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden erforderlich. Zu 1: Die BV Beuel hat die Umsetzung der im Quartierskonzept „Bönnsche Viertel“ vorgeschlagenen Leitmaßnahmen beschlossen. Hierzu zählt u.a. die Einführung eines Einbahnstraßensystems im Combahnviertel. Diese Maßnahme soll zeitnah und unabhängig vom Parkraumkonzept umgesetzt werden. Jeder Pkw/Pkw-Begegnungsverkehr auf den engen Wohnstraßen verlängert den Rückstau und Rangieren führt zu gefährlichen Situationen. Durch das vorgeschlagene Einbahnstraßensystem bleiben sämtliche Häuser erreichbar, während gleichzeitig die Verkehrsabläufe verbessert werden. Ergänzend sind Maßnahmen für sichere Kreuzungen anzuordnen, damit Fußgänger*innen, insbesondere Kinder, die Kreuzungen sicher queren können. Zu 2: Die Hauptverkehrsachsen L16 und B56 sind insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten stark überlastet, sodass Pkw auf Schleichwegen durch Wohnviertel ausweichen und auch durch diese geroutet werden. Um diesen Schleichverkehr einzudämmen, soll das Rechtsabbiegen von der Niederkasseler Str. in die Stiftsstr. und in die Clemensstr. mindestens in den Zeiträumen von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr unterbunden werden. Dies würde einerseits die Wohngebiete und die Arnold-von-Wied- Schule stark entlasten, andererseits den Verkehrsfluss insgesamt verbessern, da weniger Abbiegevorgänge zurück auf die B56 stattfinden.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 3: Der Radverkehr wird im Bereich des Combahnfriedhofs von der B56 über den Bröltalbahnweg abgeleitet. Viele Radpendler*innen nutzen fahren vom Bröltalbahnweg über den Damm direkt auf die Professor-Neu-Allee, um zur Kennedybrücke zu gelangen. Durch den Rückstau des motorisierten Verkehrs wird der Radschutzstreifen auf der Professor-Neu-Allee Richtung Kennedybrücke missachtet, wodurch sich sowohl gefährliche Situationen ergeben als auch der Radverkehr behindert wird. Der Radweg soll durch Bodenschwellen von der Fahrspur getrennt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit der angrenzenden Stellplätze erhalten bleibt. Zu 4: Außerhalb der Staulagen werden die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen häufig missachtet. Dies gilt insbesondere für die vergleichsweise breiten Straßenräume der Rheinaustraße und der Rheindorfer Straße. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für Anwohnende und Fußgänger*innen zu erhöhen. Zu 5: Die Arnold-von-Wied-Schule und die Josefschule sind von den Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs besonders betroffen. Trotz des wichtigen Engagements ehrenamtlicher Schülerlots*innen besteht ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf durch die Verkehrspolizei, um die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg zu gewährleisten. Zu 6: Die Gehwege in den betroffenen Wohngebieten sind häufig sehr schmal und müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben. Falsch abgestellte Fahrzeuge stellen insbesondere für Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen ein erhebliches Hindernis dar. Angesichts des deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens ist es wichtiger denn je, dass die Gehwege frei bleiben und sicher genutzt werden können. Daher sind verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs erforderlich. Zu 7: Derzeit werden Pkw- und Lkw-Verkehre, die von der L16 kommen, häufig durch die Wohngebiete geleitet, da diese Strecke von Navigationssystemen oftmals als schnellste Route ausgewiesen wird. Viele Verkehrsteilnehmende folgen dieser Empfehlung. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Anbieter*innen von Navigationssoftware Kontakt aufzunehmen, um darauf hinzuwirken, dass diese Routenführung künftig nicht mehr als bevorzugte Strecke angezeigt wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de