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261201 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die Entwicklung der Fläche "Petrusacker" im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn.

Nummer
261201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kopenhagener Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Am Paulusacker Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Am Petrusacker Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • An der Landstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Hans-Herter-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Peter-Klein-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 24.09.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261201
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die Entwicklung der Fläche
"Petrusacker" im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk
Bonn.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Beratung der Gremien (zulaufend auf die
Ratssitzung am 09.07.2026) über die Einrichtung eines zusätzlichen
Gräberfeldes am Nordfriedhof (DS 253098-02) war die fachliche Grundlage zur
Endabstimmung der vorliegenden Vorlage in der Verwaltung erst sehr
kurzfristig gegeben, sodass die Vorlage nicht fristgerecht zur Beratung in den
auf den Rat am 24.09.2026 zulaufenden Sitzungszyklus eingebracht werden
konnte. Ein späterer Start in die Beratungen würde zu einer Verzögerung des
Projektstarts mit entsprechend verzögerter Bereitstellung dringend benötigten
Wohnraums sowie verzögerter Realisierung von Einnahmen aus der
Vermarktung städtischer Grundstücke einhergehen. Außerdem würden die für
den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb sowie erste
Fachgutachten im laufenden Haushalt bereitstehenden Mittel nicht bereits im
Jahr 2026 gebunden werden können.
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf den Flächen ein gemischtes Quartier mit Wohn- und
Gewerbeflächen ergänzt durch notwendige Friedhofsnutzung zu entwickeln,
wird zugestimmt.
2. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich,
freiraumplanerischer Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die
planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
3. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens werden notwendige
Friedhofserweiterungsflächen (ca. 1 ha) berücksichtigt und in das Konzept
integriert.Seite 1 von 15
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Das Verfahren wird aufgrund der Größe der Fläche zur Schaffung von
Wohnraum, zur Entwicklung von Gewerbeflächen im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung und ggf. sozialer Infrastruktur mit hoher Priorität eingestuft.
Begründung
Anlass
Das Plangebiet „Petrusacker“ (siehe Anlage 1) wird im regionalen
Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter der Flächenbezeichnung „BN 25 -
Petrusacker“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung
identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2024
wurde die Verwaltung beauftragt, für die Fläche „BN 25 - Petrusacker“ einen
Zielbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine FNP-Änderung
vorzubereiten, um eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen
(vgl. DS-Nr. 241964). Das Plangebiet im Ortsteil Buschdorf stellt eine der
letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn dar. Angesichts der sehr
guten verkehrlichen und infrastrukturellen Anbindung sowie der sehr guten
Eignung für die Entwicklung neuer Wohn- und neuer Gewerbeflächen im
Bonner Norden, bietet sich eine zielführende und prioritäre Bearbeitung
des Plangebiets Petrusacker an.
1. Ausgangslage
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Bonner Stadtteils Buschdorf
im Übergang zum Ortsteil Auerberg. Es wird wie folgt begrenzt: Im
Norden durch die Schlesienstraße sowie die Straßen Am Paulusacker
und Am Petrusacker, im Osten durch die Kölnstraße, im Süden durch die
Straße An der Landstraße und den Nordfriedhof und im Westen durch die
Hans-Herter-Straße. In der Praxis wird die Fläche als "Petrusacker"
bezeichnet.
Der Petrusacker wird heute ackerbaulich genutzt und ist in der Fläche frei
von Baum- und Gehölzbestand. Angrenzend bestehen entlang
der Kölnstraße, der Straße Am Paulusacker und der Straße An der
Landstraße Wohnnutzungen mit einzelnen gewerblichen, überwiegend
nicht wesentlich störenden Ergänzungen. Die Gebäude sind in offener
Bauweise, zwei- bis dreigeschossig, teilweise mit ausgebauten
Satteldächern und Nebenanlagen errichtet. Im Wohngebiet "An der
Landstraße" sind zwei Gebäudeensembles als Vierkanthof ausgeführt.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 7,8 ha. Davon befinden sich etwa
5.200 m² in privatem Besitz, die übrigen Flächen liegen im Eigentum der
Stadt Bonn. Der zusammenhängende Stadtraum, der auch die
angrenzenden und oben beschriebenen Siedlungs- und Gewerbeflächen
umfasst, ist 11,8 Hektar groß. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird im weiteren Verfahren festgelegt.Seite 2 von 15
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht derzeit Planungsrecht in Form der
beiden Bebauungspläne Nrn. 7425-9 und 7525-2. Der Bebauungsplan
Nr. 7425-9 aus 1972 sichert im Wesentlichen den Ausbau der
Schlesienstraße bis zu Kölnstraße und setzt die Bebauung nördlich der
Straße Am Paulusacker als Gewerbegebiet fest. Dabei sind nur solche
Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmeinwirkungen an der Grenze
des Gebietes 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht nicht
überschreiten. Im Bebauungsplan Nr. 7525-2 aus 1972, der sich süd-
östlich an die Straße Am Paulusacker anschließt, sind die bestehenden
Wohngebiete an der Kölnstraße bestandsorientiert als allgemeine
Wohngebiete in überwiegend zweigeschossiger Bauweise bei einer
Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschossflächenzahl von
0,4 festgesetzt. Alle übrigen Flächen werden als Grünfläche mit der
besonderen Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans wurde das Ziel verfolgt, den Petrusacker zur
Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs zur Verfügung zu stellen.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend
bestandsbezogen dar. Entlang der Kölnstraße sind die besiedelten
Bereiche als Wohnbauflächen aufgenommen worden. Die übrigen
Flächen, auch die Bebauung entlang der Schlesienstraße, sind als
Grünflächen dargestellt. Entsprechend ist eine wohn- und
gewerbebauliche Entwicklung im gesamten Plangebiet nicht in Gänze
aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar und dieser im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch in einem Teilbereich
des Plangebiets zu ändern.
Der Regionalplan legt das Plangebiet als Allgemeinen
Siedlungsbereich fest.
Beschlusslage
Über die zukünftige Nutzung des Petrusackers wurde bereits in der
Vergangenheit mehrfach politisch beschieden. Die Beschlusslage stellt
sich wie folgt dar:
• Verfahrenseinleitung zur Änderung der Bebauungspläne
(DS 1410900EB5), Ziel: Wohnen und Gewerbe
• Beschluss der "Übersichtsplanung Buschdorf" (DS 211142-07, Ziel:
Wohnen und Gewerbe)
• Beschluss über das Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf (DS
231017, Ziel: Wohnung und/oder Gewerbe)
• Beschluss über Vorlage eines Zielbeschlusses (NEILA Flächen,
DS 241964) Ziel: Wohnen
• Sicherung muslimische Bestattungsfläche (DS 253098-02) und
Berücksichtigung einer Erweiterung auf den zu überplanenden Flächen
in einer Größenordnung von ca. 1ha
• Stadtbahnverlängerung Buschdorf (DS 240891)
Der vorliegende Zielbeschluss fasst die diversen Nutzungsansprüche
zusammen, ergänzt vorhandene städtische Grundsatzbeschlüsse über
fachliche und prozessuale Standards in Bauleitplanverfahren und setzt
damit den Rahmen für die zügige Entwicklung der Fläche bei positiver
Beschlussfassung.Seite 3 von 15
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Klima, Boden
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von
naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten
Biotopen. Für das Plangebiet sieht der Bonner Freiraumplan, der das
integrierte Freiraumsystem (2012) seit November 2024 ablöst, keine
gesonderten Ziele vor. Es grenzt im Norden an einen Bereich aus der
Schlüsselmaßnahme „Klimaangepasstes Gewerbegebiet“. Eine
artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) des Untersuchungsraums aus
dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass die landwirtschaftlich
genutzten Flächen weder Fortpflanzungs- noch Ruhestätten für
planungsrelevante Säugetiere und Vogelarten darstellen und dass auch
keine Lebensräume streng geschützter Arten wie die Wechselkröte oder
Zauneidechse im Plangebiet zu erwarten sind.
Die stadtklimatische Planungshinweiskarte bestimmt das vornehmlich
durch Ackerflächen geprägte Plangebiet als Teil eines Ausgleichsraums
mit sehr hohem Schutzbedarf. Die Fläche ist ein
Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate und
einer hohen Kaltluftvolumenstromdichte, von dem auch angrenzende
Siedlungsbereiche profitieren Stadtklimatische Belange sind daher in
besonderer Weise zu berücksichtigen, um einen möglichst weitgehenden
Erhalt der Klimafunktionen sicherzustellen.
Der Untersuchungsraum ist gemäß Altlastenkataster der Bundesstadt
Bonn von Altlasten betroffen. Am nördlichen Rand, zwischen
der Kölnstraße und Am Petrusacker befand sich von 1959 bis 2005 eine
Bauunternehmung mit Lagerplatz und Selbstverbrauchertankanlage, die
als Altstandortverdachtsfläche erfasst ist. Der Bereich befindet sich in
Privateigentum und ist heute wohnbaulich genutzt. Der heute bereits
gewerblich genutzte Bereich zwischen Schlesienstraße und Am
Paulusacker ist ebenfalls als Altstandortverdachtsfläche erfasst. Es
handelt sich um Teile einer ehemaligen Kiesgrube, die bis 1967 vor allem
mit Bodenaushub und Bauschuttanteilen wiederverfüllt wurde. Die
Ablagerungsmächtigkeit beträgt mind. 12 m.
Der Untersuchungsraum liegt darüber hinaus im Grenzbereich zum
Altstandort der ehemaligen Kiesgrube
und Gleistrasse an der Kölnstraße / Schlesienstraße. Auch wenn die
Luftbildauswertung keine Inanspruchnahme von Flächen des Plangebiets
"Petrusacker" zeigt, werden im weiteren Verfahren Untersuchungen
durchgeführt, um den potentiellen Einflussbereich der genannten
Ablagerungen zu untersuchen und festzustellen, ob es beispielsweise zu
einer Migration von Deponiegas in das Plangebiet kommen kann.
Erschließung
Die Kölnstraße ist als Landesstraße (L 300) klassifiziert. Sie stellt die
Verbindung zwischen der Bundesstadt Bonn und den umgebenden
Städten und Gemeinden bis nach Köln her. Im Bornheimer Stadtteil
Hersel besteht über die Roisdorfer Straße die direkte Verbindung zur
Anschlussstelle Bornheim der A 555. Die Schlesienstraße fungiert als
innerörtliche Hauptverkehrsstraße und Querspange zwischen der L
300 über den Stadtteil Tannenbusch zur Justus-von-Liebig-Seite 4 von 15
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Straße im Stadtteil Dransdorf.
Das Plangebiet wird aktuell durch verschiedene Buslinien erschlossen.
Die Haltestellen sind bisher den bestehenden Wohn- und
Gewerbegebieten an der Kölnstraße und Schlesienstraße sowie dem
Nordfriedhof zugeordnet. Im Januar 2025 ist die Verlängerung der
Stadtbahnlinie 63 bis nach Buschdorf vom Verkehrsausschuss des
Landes Nordrhein-Westfalen in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen
worden. Die geplanten Stadtbahnhaltepunkte sind auch bereits im
Regionalplan aufgenommen Die Stadtbahnlinie wird entlang der Hans-
Herter-Straße mit Haltestellen an der Schlesienstraße und
dem Gewerbepark Buschdorf verlaufen.
Das Plangebiet verfügt damit nicht nur über eine optimale Erschließung
durch den Individualverkehr, sondern wird zukünftig auch hervorragend
an den ÖPNV angebunden sein.
2. Planungsziele
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines
gemischten Quartiers mit Wohn- und Gewerbeflächen.
Wohnen
Im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept ist eine Zieldichte von 60
bis 100 Wohneinheiten pro Hektar Bruttowohnbauland für neu
auszuweisende Wohngebiete vorgesehen. Auf diesen Flächen findet das
Bonner Baulandmodell auf städtischen Flächen Anwendung;
dementsprechend sind unter anderem mindestens 50 % der für
Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche zu den Bedingungen des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten sowie die Bauträger
zur Beteiligung an den Folgekosten zur Herstellung sozialer Infrastruktur
zu verpflichten. Die tatsächliche Dichte und das Bebauungskonzept sind
im vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu erarbeiten.
Gewerbe
Bereits 2016 wurde mit Beschluss der DS 1410900 entschieden, dass
"die nicht mehr für die Erweiterung des Nordfriedhofes benötigte Fläche
an der Schlesienstraße im Sinne einer Erweiterung des Gewerbeparks
Buschdorf für die Ansiedlung von kleinteiligen Gewerbebetrieben
entwickelt werden" soll und stattdessen "die [städtische] Fläche im
Bereich der Peter-Klein-Straße und der Schlesienstraße einer
Wohnbebauung zugeführt" werden soll. Dieser Flächennutzungstausch
städtischer Grundstücke in Buschdorf ebnete letztlich nicht den Weg für
eine Wohnbebauung an genannter Stelle, aber resultierte in der
Entwicklung des Schulstandorts "Am Apfelgarten". Die dort im
Bebauungsplan Nr. 7425-19 ausgewiesenen Gewerbeflächen sollen nun
in selber Größe (1,8 Hektar) auf dem Petrusacker entwickelt werden und
dabei die Ziele eines klimaangepassten Gewerbegebiets gemäß Bonner
Freiraumplan verfolgt werden.
Dadurch bietet sich die Möglichkeit, den in Bonn nachweisbarSeite 5 von 15
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bestehenden, strukturellen Flächenbedarf, insbesondere des kleinteiligen
Handwerks, zu adressieren. Konzeptionell bietet sich das Modell eines
Handwerkerhofs an: eine parzellierte Struktur mit Gemeinschaftsflächen,
die Kauf- und Mieteinheiten umfasst. Alternativ ist eine kleinteilige
Vermarktung von Grundstücken an einzelne Handwerksbetriebe
vorstellbar. Diese Optionen werden im Rahmen der Planung weiter
beleuchtet. Beide Varianten sichern eine mit der angrenzenden
Wohnbebauung verträgliche, emissionsarme Gewerbestruktur, stärken
die lokale Handwerksinfrastruktur und entsprechen zudem den
Nachfrageprofilen, die die Handwerkskammer zu Köln sowie der
Immobilienservice der Wirtschaftsförderung bestätigen.
Sicherung muslimische Bestattungsfläche
Zur Sicherung einer ausreichenden Fläche für Bestattungen nach
islamischem Ritus werden ca. 1 ha als Erweiterung des muslimischen
Gräberfeldes des Nordfriedhofs im Verfahren berücksichtigt.
Mobilität und Verkehr
Angebote für Verkehr und Mobilität sollen im Quartier bedarfsgerecht und
zukunftsfähig aufgestellt werden. Entsprechend ist die Stellplatzsatzung
der Stadt Bonn anzuwenden und eine Quartiersgarage für den ruhenden
Pkw Verkehr vorzusehen. Es werden zudem im weiteren Verfahren ein
Verkehrsgutachten, welches die Leistungsfähigkeit der geplanten
Erschließung betrachtet, sowie ein Mobilitätskonzept erstellt. Das
Mobilitätskonzept sollte dabei geeignete Maßnahmen für eine
weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu
Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote
aufzeigen.
Die Stadtbahnlinie 63 soll zukünftig entlang der Hans-Herter-Straße bis
zum ehemaligen Nordbahnhof führen (siehe oben). Zu einem späteren
Zeitpunkt ist die Verknüpfung dieser Stadtbahnstrecke mit der
Straßenbahnlinie 61 möglich, die über die heutige Endstation
„Kopenhagener Straße“ in Auerberg hinaus verlängert werden könnte. Es
ist angedacht diese Verknüpfung über eine Kreuzung des Petrusackers
zwischen Kölnstraße und Hans-Herter-Straße zu ermöglichen. Im
Rahmen des Verfahrens werden deshalb die Belange der Straßenbahn
und die sich daraus ergebenden Flächenansprüche, etc. soweit möglich
und erforderlich geprüft und entsprechend planungsrechtlich
berücksichtigt. Eine Ausarbeitung bis zur Planfeststellung der
Verkehrsanlage ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Infrastruktur und gebietsbezogene Versorgung
Der Vorhabenstandort liegt nicht innerhalb eines zentralen
Versorgungsbereiches, eines Nahversorgungsstandortes oder einer
Ergänzungsfläche des Standortgefüges des Bonner
Einzelhandelskonzepts. Aus diesem Grund sind zur Sicherung der
gewerblichen Flächen für Handwerk und produzierendes Gewerbe sowie
zum Schutz der bestehenden Versorgungs- und
Nahversorgungsstandorte keine Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet
vorgesehen. Zukünftige Bewohner*innen können
sich überwiegend fußläufig im Quartierszentrum Auerberg, am geplanten
Einzelhandelsstandort an der Otto-Hahn-Straße sowie inSeite 6 von 15
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
den kleinteiligen Versorgungsstrukturen an der Kölnstraße versorgen.
Im weiteren Verfahren werden die Bedarfe für soziale Einrichtungen
(Kita, Schule) geprüft.
3. Fachliche Einschätzung des Vorhabens
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Eine Bebauung des Plangebiets führt zu einem Verlust bisher
landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen. Sind auf Grund der
Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen
oder von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB Eingriffe in Natur
und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich
und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu
entscheiden (§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht sowie § 1a Abs.
3 BauGB). Zur Ermittlung und Bewertung der Eingriffe und des
Kompensationsbedarfs wird im weiteren Verfahren ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erarbeitet. Es ist davon
auszugehen, dass erheblicher externer Kompensationsbedarf entsteht.
Entsprechende Maßnahmen und Flächen werden frühzeitig in den
Planungsprozess einbezogen.Durch Begrünungsmaßnahmen innerhalb
des Geltungsbereichs kann sich der Gesamtkompensationsbedarf
reduzieren.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu
reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114),
welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn
versteht, durch den Rat beschlossen.
Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den
Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten
Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS 222006). Vor diesem Hintergrund
wurden verschiedene Maßgaben zum Klimaschutz, zum Beispiel in
Form der Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau formuliert
(vgl. DS-Nr. 242211).
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893)
bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit,
die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken,
insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und
Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie
die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und
Biodiversität.
Vor diesem Hintergrund werden im Wettbewerb und über die spätere
Vergabe der Flächen Anforderungen und Maßgaben zum Klimaschutz
(z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,Seite 7 von 15
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung
der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Der Erhalt
der Klimafunktionen ist im weiteren Verfahren durch ein
mikroklimatisches Gutachten nachzuweisen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen
insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035
klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang
gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der
Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501). Für den
vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit
möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste
Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde
für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis:
Die angehängte Übersicht (siehe Anlage) des Nachhaltigkeitschecks
Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt
das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Immissionsschutz
Im Gewerbepark Buschdorf sind Betriebe ansässig, die aufgrund ihrer
Abstandsklasse potentiell immissionsschutzrechtliche Konflikte bei einer
heranrückenden sensiblen Nutzung (zum Beispiel Wohnbebauung)
auslösen können. Das Bebauungsplanverfahren wird aus diesem Grund
gutachterlich begleitet werden und die planerische Lösung der
Lärmschutzkonflikte bereits im Wettbewerbsverfahren verfolgt.
Bodendenkmäler
Es besteht eine konkrete Befunderwartung für den südwestlichen und
nordöstlichen Rand des Plangebiets. Denn es ist davon auszugehen,
dass sich im Untergrund Überreste eines römischen Landgutes bzw. der
römischen Straßentrasse erhalten haben. Bei positiver Prüfung des
Verdachts ist im weiteren Verfahren deshalb mit Auflagen an die
Planung und an die Bauphase zu rechnen.
4. Verfahrensvorschlag
Bauleitplanung und städtebaulich/freiraumplanerische
Qualifizierung
Es ist beabsichtig, das Bebauungsplanverfahren im Vollverfahren (gem.Seite 8 von 15
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
§ 2 (4) BauGB) durchzuführen und den Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren (gem. § 8 (3) BauGB) zu ändern. Im weiteren Verfahren
wird der Naturschutzbeirat durch die UNB beteiligt und angehört.
Gemäß der DS 231332 ist für die Entwicklung städtischer Flächen im
Rahmen der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans ein RPW
Verfahren zur städtebaulichen Qualifizierung durchzuführen. Nach
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens soll das Konzept des ersten
Preisträgers als Grundlage für das Bauleitplanverfahren verwendet
werden. Zunächst wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 (1) BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (§4 (1) BauGB) durchgeführt.
Im Anschluss daran wird die Verwaltung den politischen Gremien
Maßgaben und eine Empfehlung zur Überarbeitung des städtebaulichen
Konzepts zur Beschlussfassung vorlegen, die die Eingaben und
Stellungnahmen aus den oben genannten Beteiligungen, Hinweise aus
dem Preisgericht und der Vorprüfung sowie Ergebnisse der bis dahin
vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen berücksichtigen.
Vergabe der Baugrundstücke
Gemäß dem Ratsbeschluss „Bonner Wohnungsnot durch aktives
städtisches Flächenmanagement bekämpfen“ (DS-Nr. 1512113EB8)
werden städtische Flächen, die für den sozialen Wohnungsbau geeignet
sind, zunächst der VEBOWAG angeboten. Nach Satzungsbeschluss
sollen die städtischen Flächen in einem Konzeptvergabeverfahren
ausgeschrieben werden. Sämtliche Baufelder werden durch
Erbbaurechte vergeben.
Finanzierung
Es fallen Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens, die
Erstellung von Gutachten, die Beauftragung von Planungsleistungen und
die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen an. Die Kosten sind
sämtlich über den städtischen Haushalt zu tragen. Für den kommenden
Doppelhaushalt werden Haushaltsmittel für die Betreuung und
Durchführung eines städtebaulich, freiraumplanerischen
Qualifizierungsverfahren angemeldet werden.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit
einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund des
städtischen Eigentums und der hohen Anzahl von neu entstehenden
Wohneinheiten und Gewerbeflächen mit hoher Priorität eingestuft.Seite 9 von 15
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Anlage 1: 6324-3 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anlage 2: Checkliste nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 10 von 15
Bebauungsplan Nr. 6324-3 -Am Petrusacker-
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Buschdorf
Maßstab 1: 5000 Datum: 01.06.2026
150 m 300 mSeite 11 von 15
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-
Verfahrens untersucht
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
ja
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja
Bonn-Buschdorf
6324-3 Petrusacker
Wohnen, Gewerbe
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? entfällt (Vorhaben ist städtisch)
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung
(sobald vorliegend). entfällt (Vorhaben ist städtisch)
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? entfällt (Vorhaben ist städtisch)
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Das Gebiet weist keine Kaltluftleitbahn auf. Das bodennahe Strömungsfeld muss
in seiner Funktion erhalten bleiben.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nein
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden? entfällt (Vorhaben ist städtisch)
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss? entfällt (Vorhaben ist städtisch)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
ja
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Ackerfläche geht aufgrund von Teilversiegelung als Anbau- und Versickerungsfläche
dauerhaft verloren.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
nein
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja
Sind schützenswerte Böden vorhanden? lt. Bodenkarte NRW 1 : 50.000 liegt das Gebiet im Bereich schutzwürdiger Böden
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Vollverfahren mit Eingriffskompensation
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
nein
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen?
nein
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
ja
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
ja
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
ja
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Wohnen, Gewerbe
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 15
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 22:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de