261201 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung der Fläche "Petrusacker" im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn.
Kerndaten
- Nummer
- 261201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kopenhagener Straße Hauptort
- Nordfriedhof
- Schlesienstraße
- Am Paulusacker
- Am Petrusacker
- Kölnstraße
- An der Landstraße
- Hans-Herter-Straße
- Peter-Klein-Straße
- Otto-Hahn-Straße
- Buschdorf
- Auerberg
- Tannenbusch
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 261201 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung der Fläche "Petrusacker" im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Rat 24.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Beratung der Gremien (zulaufend auf die Ratssitzung am 09.07.2026) über die Einrichtung eines zusätzlichen Gräberfeldes am Nordfriedhof (DS 253098-02) war die fachliche Grundlage zur Endabstimmung der vorliegenden Vorlage in der Verwaltung erst sehr kurzfristig gegeben, sodass die Vorlage nicht fristgerecht zur Beratung in den auf den Rat am 24.09.2026 zulaufenden Sitzungszyklus eingebracht werden konnte. Ein späterer Start in die Beratungen würde zu einer Verzögerung des Projektstarts mit entsprechend verzögerter Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums sowie verzögerter Realisierung von Einnahmen aus der Vermarktung städtischer Grundstücke einhergehen. Außerdem würden die für den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb sowie erste Fachgutachten im laufenden Haushalt bereitstehenden Mittel nicht bereits im Jahr 2026 gebunden werden können. Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den Flächen ein gemischtes Quartier mit Wohn- und Gewerbeflächen ergänzt durch notwendige Friedhofsnutzung zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich, freiraumplanerischer Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 3. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens werden notwendige Friedhofserweiterungsflächen (ca. 1 ha) berücksichtigt und in das Konzept integriert.Seite 1 von 15 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Das Verfahren wird aufgrund der Größe der Fläche zur Schaffung von Wohnraum, zur Entwicklung von Gewerbeflächen im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung und ggf. sozialer Infrastruktur mit hoher Priorität eingestuft. Begründung Anlass Das Plangebiet „Petrusacker“ (siehe Anlage 1) wird im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter der Flächenbezeichnung „BN 25 - Petrusacker“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Fläche „BN 25 - Petrusacker“ einen Zielbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine FNP-Änderung vorzubereiten, um eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen (vgl. DS-Nr. 241964). Das Plangebiet im Ortsteil Buschdorf stellt eine der letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn dar. Angesichts der sehr guten verkehrlichen und infrastrukturellen Anbindung sowie der sehr guten Eignung für die Entwicklung neuer Wohn- und neuer Gewerbeflächen im Bonner Norden, bietet sich eine zielführende und prioritäre Bearbeitung des Plangebiets Petrusacker an. 1. Ausgangslage Plangebiet Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Bonner Stadtteils Buschdorf im Übergang zum Ortsteil Auerberg. Es wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Schlesienstraße sowie die Straßen Am Paulusacker und Am Petrusacker, im Osten durch die Kölnstraße, im Süden durch die Straße An der Landstraße und den Nordfriedhof und im Westen durch die Hans-Herter-Straße. In der Praxis wird die Fläche als "Petrusacker" bezeichnet. Der Petrusacker wird heute ackerbaulich genutzt und ist in der Fläche frei von Baum- und Gehölzbestand. Angrenzend bestehen entlang der Kölnstraße, der Straße Am Paulusacker und der Straße An der Landstraße Wohnnutzungen mit einzelnen gewerblichen, überwiegend nicht wesentlich störenden Ergänzungen. Die Gebäude sind in offener Bauweise, zwei- bis dreigeschossig, teilweise mit ausgebauten Satteldächern und Nebenanlagen errichtet. Im Wohngebiet "An der Landstraße" sind zwei Gebäudeensembles als Vierkanthof ausgeführt. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 7,8 ha. Davon befinden sich etwa 5.200 m² in privatem Besitz, die übrigen Flächen liegen im Eigentum der Stadt Bonn. Der zusammenhängende Stadtraum, der auch die angrenzenden und oben beschriebenen Siedlungs- und Gewerbeflächen umfasst, ist 11,8 Hektar groß. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im weiteren Verfahren festgelegt.Seite 2 von 15 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Planungsrecht Für das Plangebiet besteht derzeit Planungsrecht in Form der beiden Bebauungspläne Nrn. 7425-9 und 7525-2. Der Bebauungsplan Nr. 7425-9 aus 1972 sichert im Wesentlichen den Ausbau der Schlesienstraße bis zu Kölnstraße und setzt die Bebauung nördlich der Straße Am Paulusacker als Gewerbegebiet fest. Dabei sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmeinwirkungen an der Grenze des Gebietes 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht nicht überschreiten. Im Bebauungsplan Nr. 7525-2 aus 1972, der sich süd- östlich an die Straße Am Paulusacker anschließt, sind die bestehenden Wohngebiete an der Kölnstraße bestandsorientiert als allgemeine Wohngebiete in überwiegend zweigeschossiger Bauweise bei einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Alle übrigen Flächen werden als Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde das Ziel verfolgt, den Petrusacker zur Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs zur Verfügung zu stellen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend bestandsbezogen dar. Entlang der Kölnstraße sind die besiedelten Bereiche als Wohnbauflächen aufgenommen worden. Die übrigen Flächen, auch die Bebauung entlang der Schlesienstraße, sind als Grünflächen dargestellt. Entsprechend ist eine wohn- und gewerbebauliche Entwicklung im gesamten Plangebiet nicht in Gänze aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar und dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Plangebiets zu ändern. Der Regionalplan legt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich fest. Beschlusslage Über die zukünftige Nutzung des Petrusackers wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach politisch beschieden. Die Beschlusslage stellt sich wie folgt dar: • Verfahrenseinleitung zur Änderung der Bebauungspläne (DS 1410900EB5), Ziel: Wohnen und Gewerbe • Beschluss der "Übersichtsplanung Buschdorf" (DS 211142-07, Ziel: Wohnen und Gewerbe) • Beschluss über das Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf (DS 231017, Ziel: Wohnung und/oder Gewerbe) • Beschluss über Vorlage eines Zielbeschlusses (NEILA Flächen, DS 241964) Ziel: Wohnen • Sicherung muslimische Bestattungsfläche (DS 253098-02) und Berücksichtigung einer Erweiterung auf den zu überplanenden Flächen in einer Größenordnung von ca. 1ha • Stadtbahnverlängerung Buschdorf (DS 240891) Der vorliegende Zielbeschluss fasst die diversen Nutzungsansprüche zusammen, ergänzt vorhandene städtische Grundsatzbeschlüsse über fachliche und prozessuale Standards in Bauleitplanverfahren und setzt damit den Rahmen für die zügige Entwicklung der Fläche bei positiver Beschlussfassung.Seite 3 von 15 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Klima, Boden Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Für das Plangebiet sieht der Bonner Freiraumplan, der das integrierte Freiraumsystem (2012) seit November 2024 ablöst, keine gesonderten Ziele vor. Es grenzt im Norden an einen Bereich aus der Schlüsselmaßnahme „Klimaangepasstes Gewerbegebiet“. Eine artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) des Untersuchungsraums aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen weder Fortpflanzungs- noch Ruhestätten für planungsrelevante Säugetiere und Vogelarten darstellen und dass auch keine Lebensräume streng geschützter Arten wie die Wechselkröte oder Zauneidechse im Plangebiet zu erwarten sind. Die stadtklimatische Planungshinweiskarte bestimmt das vornehmlich durch Ackerflächen geprägte Plangebiet als Teil eines Ausgleichsraums mit sehr hohem Schutzbedarf. Die Fläche ist ein Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate und einer hohen Kaltluftvolumenstromdichte, von dem auch angrenzende Siedlungsbereiche profitieren Stadtklimatische Belange sind daher in besonderer Weise zu berücksichtigen, um einen möglichst weitgehenden Erhalt der Klimafunktionen sicherzustellen. Der Untersuchungsraum ist gemäß Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn von Altlasten betroffen. Am nördlichen Rand, zwischen der Kölnstraße und Am Petrusacker befand sich von 1959 bis 2005 eine Bauunternehmung mit Lagerplatz und Selbstverbrauchertankanlage, die als Altstandortverdachtsfläche erfasst ist. Der Bereich befindet sich in Privateigentum und ist heute wohnbaulich genutzt. Der heute bereits gewerblich genutzte Bereich zwischen Schlesienstraße und Am Paulusacker ist ebenfalls als Altstandortverdachtsfläche erfasst. Es handelt sich um Teile einer ehemaligen Kiesgrube, die bis 1967 vor allem mit Bodenaushub und Bauschuttanteilen wiederverfüllt wurde. Die Ablagerungsmächtigkeit beträgt mind. 12 m. Der Untersuchungsraum liegt darüber hinaus im Grenzbereich zum Altstandort der ehemaligen Kiesgrube und Gleistrasse an der Kölnstraße / Schlesienstraße. Auch wenn die Luftbildauswertung keine Inanspruchnahme von Flächen des Plangebiets "Petrusacker" zeigt, werden im weiteren Verfahren Untersuchungen durchgeführt, um den potentiellen Einflussbereich der genannten Ablagerungen zu untersuchen und festzustellen, ob es beispielsweise zu einer Migration von Deponiegas in das Plangebiet kommen kann. Erschließung Die Kölnstraße ist als Landesstraße (L 300) klassifiziert. Sie stellt die Verbindung zwischen der Bundesstadt Bonn und den umgebenden Städten und Gemeinden bis nach Köln her. Im Bornheimer Stadtteil Hersel besteht über die Roisdorfer Straße die direkte Verbindung zur Anschlussstelle Bornheim der A 555. Die Schlesienstraße fungiert als innerörtliche Hauptverkehrsstraße und Querspange zwischen der L 300 über den Stadtteil Tannenbusch zur Justus-von-Liebig-Seite 4 von 15 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Straße im Stadtteil Dransdorf. Das Plangebiet wird aktuell durch verschiedene Buslinien erschlossen. Die Haltestellen sind bisher den bestehenden Wohn- und Gewerbegebieten an der Kölnstraße und Schlesienstraße sowie dem Nordfriedhof zugeordnet. Im Januar 2025 ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 bis nach Buschdorf vom Verkehrsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen worden. Die geplanten Stadtbahnhaltepunkte sind auch bereits im Regionalplan aufgenommen Die Stadtbahnlinie wird entlang der Hans- Herter-Straße mit Haltestellen an der Schlesienstraße und dem Gewerbepark Buschdorf verlaufen. Das Plangebiet verfügt damit nicht nur über eine optimale Erschließung durch den Individualverkehr, sondern wird zukünftig auch hervorragend an den ÖPNV angebunden sein. 2. Planungsziele Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines gemischten Quartiers mit Wohn- und Gewerbeflächen. Wohnen Im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept ist eine Zieldichte von 60 bis 100 Wohneinheiten pro Hektar Bruttowohnbauland für neu auszuweisende Wohngebiete vorgesehen. Auf diesen Flächen findet das Bonner Baulandmodell auf städtischen Flächen Anwendung; dementsprechend sind unter anderem mindestens 50 % der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche zu den Bedingungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten sowie die Bauträger zur Beteiligung an den Folgekosten zur Herstellung sozialer Infrastruktur zu verpflichten. Die tatsächliche Dichte und das Bebauungskonzept sind im vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu erarbeiten. Gewerbe Bereits 2016 wurde mit Beschluss der DS 1410900 entschieden, dass "die nicht mehr für die Erweiterung des Nordfriedhofes benötigte Fläche an der Schlesienstraße im Sinne einer Erweiterung des Gewerbeparks Buschdorf für die Ansiedlung von kleinteiligen Gewerbebetrieben entwickelt werden" soll und stattdessen "die [städtische] Fläche im Bereich der Peter-Klein-Straße und der Schlesienstraße einer Wohnbebauung zugeführt" werden soll. Dieser Flächennutzungstausch städtischer Grundstücke in Buschdorf ebnete letztlich nicht den Weg für eine Wohnbebauung an genannter Stelle, aber resultierte in der Entwicklung des Schulstandorts "Am Apfelgarten". Die dort im Bebauungsplan Nr. 7425-19 ausgewiesenen Gewerbeflächen sollen nun in selber Größe (1,8 Hektar) auf dem Petrusacker entwickelt werden und dabei die Ziele eines klimaangepassten Gewerbegebiets gemäß Bonner Freiraumplan verfolgt werden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, den in Bonn nachweisbarSeite 5 von 15 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bestehenden, strukturellen Flächenbedarf, insbesondere des kleinteiligen Handwerks, zu adressieren. Konzeptionell bietet sich das Modell eines Handwerkerhofs an: eine parzellierte Struktur mit Gemeinschaftsflächen, die Kauf- und Mieteinheiten umfasst. Alternativ ist eine kleinteilige Vermarktung von Grundstücken an einzelne Handwerksbetriebe vorstellbar. Diese Optionen werden im Rahmen der Planung weiter beleuchtet. Beide Varianten sichern eine mit der angrenzenden Wohnbebauung verträgliche, emissionsarme Gewerbestruktur, stärken die lokale Handwerksinfrastruktur und entsprechen zudem den Nachfrageprofilen, die die Handwerkskammer zu Köln sowie der Immobilienservice der Wirtschaftsförderung bestätigen. Sicherung muslimische Bestattungsfläche Zur Sicherung einer ausreichenden Fläche für Bestattungen nach islamischem Ritus werden ca. 1 ha als Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes des Nordfriedhofs im Verfahren berücksichtigt. Mobilität und Verkehr Angebote für Verkehr und Mobilität sollen im Quartier bedarfsgerecht und zukunftsfähig aufgestellt werden. Entsprechend ist die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn anzuwenden und eine Quartiersgarage für den ruhenden Pkw Verkehr vorzusehen. Es werden zudem im weiteren Verfahren ein Verkehrsgutachten, welches die Leistungsfähigkeit der geplanten Erschließung betrachtet, sowie ein Mobilitätskonzept erstellt. Das Mobilitätskonzept sollte dabei geeignete Maßnahmen für eine weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigen. Die Stadtbahnlinie 63 soll zukünftig entlang der Hans-Herter-Straße bis zum ehemaligen Nordbahnhof führen (siehe oben). Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Verknüpfung dieser Stadtbahnstrecke mit der Straßenbahnlinie 61 möglich, die über die heutige Endstation „Kopenhagener Straße“ in Auerberg hinaus verlängert werden könnte. Es ist angedacht diese Verknüpfung über eine Kreuzung des Petrusackers zwischen Kölnstraße und Hans-Herter-Straße zu ermöglichen. Im Rahmen des Verfahrens werden deshalb die Belange der Straßenbahn und die sich daraus ergebenden Flächenansprüche, etc. soweit möglich und erforderlich geprüft und entsprechend planungsrechtlich berücksichtigt. Eine Ausarbeitung bis zur Planfeststellung der Verkehrsanlage ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Infrastruktur und gebietsbezogene Versorgung Der Vorhabenstandort liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches, eines Nahversorgungsstandortes oder einer Ergänzungsfläche des Standortgefüges des Bonner Einzelhandelskonzepts. Aus diesem Grund sind zur Sicherung der gewerblichen Flächen für Handwerk und produzierendes Gewerbe sowie zum Schutz der bestehenden Versorgungs- und Nahversorgungsstandorte keine Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet vorgesehen. Zukünftige Bewohner*innen können sich überwiegend fußläufig im Quartierszentrum Auerberg, am geplanten Einzelhandelsstandort an der Otto-Hahn-Straße sowie inSeite 6 von 15 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) den kleinteiligen Versorgungsstrukturen an der Kölnstraße versorgen. Im weiteren Verfahren werden die Bedarfe für soziale Einrichtungen (Kita, Schule) geprüft. 3. Fachliche Einschätzung des Vorhabens Umwelt, Natur- und Artenschutz Eine Bebauung des Plangebiets führt zu einem Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen. Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden (§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht sowie § 1a Abs. 3 BauGB). Zur Ermittlung und Bewertung der Eingriffe und des Kompensationsbedarfs wird im weiteren Verfahren ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass erheblicher externer Kompensationsbedarf entsteht. Entsprechende Maßnahmen und Flächen werden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen.Durch Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs kann sich der Gesamtkompensationsbedarf reduzieren. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS 222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau formuliert (vgl. DS-Nr. 242211). Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund werden im Wettbewerb und über die spätere Vergabe der Flächen Anforderungen und Maßgaben zum Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,Seite 7 von 15 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Der Erhalt der Klimafunktionen ist im weiteren Verfahren durch ein mikroklimatisches Gutachten nachzuweisen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage) des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Immissionsschutz Im Gewerbepark Buschdorf sind Betriebe ansässig, die aufgrund ihrer Abstandsklasse potentiell immissionsschutzrechtliche Konflikte bei einer heranrückenden sensiblen Nutzung (zum Beispiel Wohnbebauung) auslösen können. Das Bebauungsplanverfahren wird aus diesem Grund gutachterlich begleitet werden und die planerische Lösung der Lärmschutzkonflikte bereits im Wettbewerbsverfahren verfolgt. Bodendenkmäler Es besteht eine konkrete Befunderwartung für den südwestlichen und nordöstlichen Rand des Plangebiets. Denn es ist davon auszugehen, dass sich im Untergrund Überreste eines römischen Landgutes bzw. der römischen Straßentrasse erhalten haben. Bei positiver Prüfung des Verdachts ist im weiteren Verfahren deshalb mit Auflagen an die Planung und an die Bauphase zu rechnen. 4. Verfahrensvorschlag Bauleitplanung und städtebaulich/freiraumplanerische Qualifizierung Es ist beabsichtig, das Bebauungsplanverfahren im Vollverfahren (gem.Seite 8 von 15 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) § 2 (4) BauGB) durchzuführen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren (gem. § 8 (3) BauGB) zu ändern. Im weiteren Verfahren wird der Naturschutzbeirat durch die UNB beteiligt und angehört. Gemäß der DS 231332 ist für die Entwicklung städtischer Flächen im Rahmen der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans ein RPW Verfahren zur städtebaulichen Qualifizierung durchzuführen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens soll das Konzept des ersten Preisträgers als Grundlage für das Bauleitplanverfahren verwendet werden. Zunächst wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§4 (1) BauGB) durchgeführt. Im Anschluss daran wird die Verwaltung den politischen Gremien Maßgaben und eine Empfehlung zur Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts zur Beschlussfassung vorlegen, die die Eingaben und Stellungnahmen aus den oben genannten Beteiligungen, Hinweise aus dem Preisgericht und der Vorprüfung sowie Ergebnisse der bis dahin vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen berücksichtigen. Vergabe der Baugrundstücke Gemäß dem Ratsbeschluss „Bonner Wohnungsnot durch aktives städtisches Flächenmanagement bekämpfen“ (DS-Nr. 1512113EB8) werden städtische Flächen, die für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind, zunächst der VEBOWAG angeboten. Nach Satzungsbeschluss sollen die städtischen Flächen in einem Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden. Sämtliche Baufelder werden durch Erbbaurechte vergeben. Finanzierung Es fallen Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens, die Erstellung von Gutachten, die Beauftragung von Planungsleistungen und die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen an. Die Kosten sind sämtlich über den städtischen Haushalt zu tragen. Für den kommenden Doppelhaushalt werden Haushaltsmittel für die Betreuung und Durchführung eines städtebaulich, freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahren angemeldet werden. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund des städtischen Eigentums und der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten und Gewerbeflächen mit hoher Priorität eingestuft.Seite 9 von 15 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage 1: 6324-3 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anlage 2: Checkliste nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 10 von 15 Bebauungsplan Nr. 6324-3 -Am Petrusacker- Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Maßstab 1: 5000 Datum: 01.06.2026 150 m 300 mSeite 11 von 15 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP- Verfahrens untersucht Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? ja Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja Bonn-Buschdorf 6324-3 Petrusacker Wohnen, Gewerbe # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? entfällt (Vorhaben ist städtisch) Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). entfällt (Vorhaben ist städtisch) Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? entfällt (Vorhaben ist städtisch) Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Das Gebiet weist keine Kaltluftleitbahn auf. Das bodennahe Strömungsfeld muss in seiner Funktion erhalten bleiben. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nein Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 210919, DS 242211) kommuniziert worden? entfällt (Vorhaben ist städtisch) Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? entfällt (Vorhaben ist städtisch) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? ja Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Ackerfläche geht aufgrund von Teilversiegelung als Anbau- und Versickerungsfläche dauerhaft verloren. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nein Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja Sind schützenswerte Böden vorhanden? lt. Bodenkarte NRW 1 : 50.000 liegt das Gebiet im Bereich schutzwürdiger Böden Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Vollverfahren mit Eingriffskompensation Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? nein Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? nein Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? ja Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? ja Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? ja Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Wohnen, Gewerbe Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 15 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de