261197 · Beschlussvorlage
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche "Buschdorfer Straße 60" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)
Kerndaten
- Nummer
- 261197
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Buschdorf Hauptort
- Buschdorfer Straße
- Klosterweg
- Otto-Hahn-Straße
- Kirchplatz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 261197 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche "Buschdorfer Straße 60" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung Beschlussvorschlag Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Beschluss vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima, und lokale Agenda) 1. Der Zielsetzung einer wohnbaulichen Entwicklung mit integrierter Seniorentagespflege auf der Fläche an der „Buschdorfer Straße 60“ gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Buschdorfer Straße“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind. 2. Der für diese Fläche vorliegende Zielbeschluss (DS Nr. 221307) wird aufgehoben. 3. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). 4. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. Beschlusszuständigkeit BV BonnSeite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Für das Vorhaben an der „Buschdorfer Straße 60“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Begründung Hinweis zur Beschlussfassung: Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 55 dringend benötigten Wohneinheiten sowie ergänzende soziale Infrastruktur vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß vorliegendem Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen. Anlass Im März 2026 reichten die Vorhabenträger*innen eine Anfrage über die Anwendung des Bauturbos auf dem Grundstück Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf bei der Stadtverwaltung ein. Nach interner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien nun entsprechend der Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (DS Nr. 260201) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB vorgelegt wird. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und ist etwa 3800 m² groß. Das Grundstück liegt zentral in Buschdorf, einem Ortsteil von Bonn, dessen ursprüngliche dörfliche Struktur noch erkennbar ist. Es grenzt im Nordosten an die Buschdorfer Straße, im Südosten an die Otto-Hahn-Straße, sowie im Südwesten an den Klosterweg. Im Nordwesten schließt sich eine zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung an. Auf dem süd-östlichen Grundstücksbereich wurde Ende der 1970er-Jahre die katholische Pfarrkirche St. Aegidius errichtet. Der ungewöhnliche Kirchenbau in der Form eines organischen Kreuzes ist bis heute ortsbildprägend. Das Sakralgebäude mitsamt der Freianlage ist in der Tentativliste (Vorhabenliste) des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. An den Kirchenbau schließen sich nördlich das Pfarrhaus und nordwestlich das Pfarrzentrum an, die gleichfalls in den 1970er Jahren errichtet wurden. Die Gemeindebauten sind nicht Bestandteil des zukünftigen Denkmalumfangs. Planungsziel / Vorhaben Das bestehende Pfarrheim der Kath. Kirchengemeinde St. Thomas Morus in Bonn-Buschdorf ist für die heutigen Bedürfnisse zu groß dimensioniert und zudem sanierungsbedürftig. Die Vorhabenträger*innen beabsichtigen, an Stelle des Pfarrheims und auf dem angrenzenden Parkplatz eine Wohnanlage mit ca. 55 geförderten Wohnungen und einer Seniorentagespflege zu errichten, deren Betrieb durch den Caritasverband übernommen werden soll. Teil des Konzepts ist ebenfalls einSeite 2 von 11 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ca. 100 m² großer, flexibel nutzbarer Infrastrukturraum, in dem zukünftige Angebote der Kirchengemeinde fortgeführt werden können. Dieser Raum steht sowohl den zukünftigen Bewohnern der Anlage als auch dem Ortsteil und der Nachbarschaft für Veranstaltungen und als Treffpunkt zur Verfügung. Ergänzt werden soll dieses Angebot durch eine rollstuhlgerechte WC-Anlage sowie eine Küche, sodass auch Veranstaltungen bis zu einer noch zu definierenden Größe durchgeführt und bewirtet werden können. Die erforderlichen Stellplätze für die Neubauten und den Kirchenbedarf werden in einer Tiefgarage untergebracht. Das Pfarrhaus, das Kirchengebäude samt Sakristei und der Kirchplatz bleiben baulich unverändert und in der Nutzung durch die Kirchengemeinde. Planungsrechtliche Vorgaben Im Regionalplan ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbindung "Kirche und kirchliche Einrichtung" dar. Insofern bedarf es im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der Anpassung der Ausweisung des Flächennutzungsplanes an die neuen Planungsziele. Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7425-20 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt das Gesamtgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Kirche fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8. Die maximale Bauhöhe ist auf 16 m begrenzt, wobei größere Höhen für Teilbaukörper als Ausnahme zugelassen werden. Eine durch Baugrenzen gebildete überbaubare Grundstücksfläche (Mantellinie) umfasst alle Bestandsgebäude. Verfahrensvorschlag Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung durch die zentrale Lage im Ortsteil und die derzeitige Nutzung als Fläche des Gemeinbedarfs noch nicht abschließend absehbar sind und insbesondere durch das Heranrücken an mutmaßlich denkmalgeschützte Freianlagen und Gebäude eine städtebauliche und hochbauliche Sensibilität in der Planung gefordert sind, wird das Vorhaben gemäß den Leitlinien zum Bauturbo (DS-Nr. 260201) in Kategorie 2 eingeordnet. Das heißt: In der Kategorie 2 sollen sowohl ein Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst werden als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo- Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung werden die Bedingungen definiert, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich wäre. Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz des „Bau-Turbo“ fortgeführt. In diesem Fall wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist entsprechend zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher BelangeSeite 3 von 11 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens über den „Bau- Turbo“ möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt. Trotz der widersprüchlichen Darstellungen des FNP wird im konkreten Fall das Vorhaben als vereinbar mit den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in Frage stellt. Stattdessen wird die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt. Das Prüfergebnis über den Einsatz des Bau-Turbos wird die Verwaltung dem Rat mitteilen. Unabhängig von der Verfahrensart wird in jedem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Da es sich um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung handelt, liegt die Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB bei der Bezirksvertretung Bonn (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung). Einschätzung des Vorhabens Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen - insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau - ein hohes städtisches Interesse. Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden angewendet. Es ist geplant, sämtliche entstehenden Wohneinheiten mit Mitteln der Wohnraumförderung zu errichten. Sofern der Anteil des neu entstehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus damit bei 100% liegt, müssen die Vorhabenträger*innen keine Finanzierungsbeiträge zur Errichtung von Kita- Plätzen an die Stadt Bonn abführen, wie es die Regularien des Bonner Baulandmodells im Normalfall vorgeben würden. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutz. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB kann von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden. Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es bedeutsam darauf zu achten, dass möglichst viele Bäume sowie Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bleiben. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichenSeite 4 von 11 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der weiteren Planung berücksichtigt und eingebunden. Schutzgut Boden Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Informationen weder von Altlasten (Altablagerungen, Altablagerungs-Verdachtsflächen, Altstandorte, Altstandort-Verdachtsflächen) noch von schädlichen Bodenveränderungen betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass das Gelände bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bebaut war, somit also nicht auszuschließen ist, dass noch Reste der vormaligen Nutzung, wie verschüttete Keller oder Fundamente, im Untergrund lagern. Durch diese frühere Nutzung liegen im Plangebiet keine natürlichen Böden mehr vor, die durch das Planvorhaben zerstört werden könnten. Schutzgut Wasser Das Niederschlagswasser des bestehenden Gebäudes sowie auch der Parkplätze wird seit den 70er-Jahren in den Untergrund versickert. Übrige Flächen werden erstmalig bebaut werden. Für das Plangebiet gilt, dass das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Klimaschutz/ Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS 222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau formuliert (vgl. DS 242211). Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zumSeite 5 von 11 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklimatische Ersteinschätzung Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn oder einem Kaltluftentstehungsgebiet und grenzt auch nicht an solche an. Aufgrund ihrer Kaltluftvolumenstromdichte ist sie in der Planungshinweiskarte als Ausgleichsfläche mit sehr hohem Schutzbedarf gekennzeichnet. In der angrenzenden Bebauung herrscht in sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen aktuell eine günstige bioklimatische Situation. Bei der weiteren Entwicklung der Fläche sind entsprechend geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das Verfahren wird aufgrund der voraussichtlichen Anwendung des Bauturbos mit dem Ziel der Wohnraumschaffung und der damit verbundenen kurzen Verfahrensdauer mit hoher Priorität eingestuft. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11 Bundesstadt Bonn Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6224-4 „Buschdorfer Straße“ Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Amt 61-2Seite 7 von 11 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP- Verfahrens untersucht Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistungen und Gemeinschaftseinrichtungen ist angedacht. Ob damit eine Verkehrsvermeidung erreicht wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist erforderlich Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen (50 m bzw. 500 m). Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft erreichbar. Buschdorf 6224-4 Buschdorfer Straße Errichtung eines gemischten Wohnquartiers # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 11 Zum Zielbeschluss Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? ja. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes Urfeldc. Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS242211, DS 252928) kommuniziert worden? ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 11 Zum Zielbeschluss Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nicht betroffen Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einem geringen Versiegelungsgrad. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja. Die angrenzende Pfarrkirche St. Aegidius ist in der Vorhabenliste des LVR- Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Ja, es sollen Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen entstehen. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? ja Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnen im Alter Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 11 Zum Zielbeschluss Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 11
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