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261197 · Beschlussvorlage

Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche "Buschdorfer Straße 60" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)

Nummer
261197
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Buschdorfer Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Klosterweg Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Kirchplatz Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261197
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss
gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der
Fläche "Buschdorfer Straße 60" im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
(Beschluss vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima, und
lokale Agenda)
1. Der Zielsetzung einer wohnbaulichen Entwicklung mit integrierter
Seniorentagespflege auf der Fläche an der „Buschdorfer Straße 60“
gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2
gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur
Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung
nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass
insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität
bei dem Vorhaben „Buschdorfer Straße“ gesunde Wohnverhältnisse
geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die
verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind.
2. Der für diese Fläche vorliegende Zielbeschluss (DS Nr. 221307) wird
aufgehoben.
3. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6224-4 wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt
das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB
(Beschleunigtes Verfahren).
4. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen.
Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die
Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
Beschlusszuständigkeit BV BonnSeite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Für das Vorhaben an der „Buschdorfer Straße 60“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Buschdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
durchgeführt.
Begründung
Hinweis zur Beschlussfassung: Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den
Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Anhörung des Ausschusses
für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die
Schaffung von rund 55 dringend benötigten Wohneinheiten sowie ergänzende
soziale Infrastruktur vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne
des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß
vorliegendem Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer
Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen.
Anlass
Im März 2026 reichten die Vorhabenträger*innen eine Anfrage über die
Anwendung des Bauturbos auf dem Grundstück Buschdorfer Straße 60 im
Ortsteil Buschdorf bei der Stadtverwaltung ein. Nach interner Abstimmung
wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der
vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden,
sodass den politischen Gremien nun entsprechend der Leitlinien zur
Anwendung des Bauturbos (DS Nr. 260201) ein Ziel- und vorbehaltlicher
Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB vorgelegt wird.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und ist etwa
3800 m² groß. Das Grundstück liegt zentral in Buschdorf, einem Ortsteil von
Bonn, dessen ursprüngliche dörfliche Struktur noch erkennbar ist. Es grenzt im
Nordosten an die Buschdorfer Straße, im Südosten an die Otto-Hahn-Straße,
sowie im Südwesten an den Klosterweg. Im Nordwesten schließt sich eine
zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung an.
Auf dem süd-östlichen Grundstücksbereich wurde Ende der 1970er-Jahre die
katholische Pfarrkirche St. Aegidius errichtet. Der ungewöhnliche Kirchenbau in
der Form eines organischen Kreuzes ist bis heute ortsbildprägend. Das
Sakralgebäude mitsamt der Freianlage ist in der Tentativliste (Vorhabenliste)
des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. An den Kirchenbau
schließen sich nördlich das Pfarrhaus und nordwestlich das Pfarrzentrum an,
die gleichfalls in den 1970er Jahren errichtet wurden. Die Gemeindebauten sind
nicht Bestandteil des zukünftigen Denkmalumfangs.
Planungsziel / Vorhaben
Das bestehende Pfarrheim der Kath. Kirchengemeinde St. Thomas Morus in
Bonn-Buschdorf ist für die heutigen Bedürfnisse zu groß dimensioniert und
zudem sanierungsbedürftig.
Die Vorhabenträger*innen beabsichtigen, an Stelle des Pfarrheims und auf dem
angrenzenden Parkplatz eine Wohnanlage mit ca. 55 geförderten Wohnungen
und einer Seniorentagespflege zu errichten, deren Betrieb durch den
Caritasverband übernommen werden soll. Teil des Konzepts ist ebenfalls einSeite 2 von 11
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ca. 100 m² großer, flexibel nutzbarer Infrastrukturraum, in dem zukünftige
Angebote der Kirchengemeinde fortgeführt werden können. Dieser Raum steht
sowohl den zukünftigen Bewohnern der Anlage als auch dem Ortsteil und der
Nachbarschaft für Veranstaltungen und als Treffpunkt zur Verfügung. Ergänzt
werden soll dieses Angebot durch eine rollstuhlgerechte WC-Anlage sowie eine
Küche, sodass auch Veranstaltungen bis zu einer noch zu definierenden Größe
durchgeführt und bewirtet werden können.
Die erforderlichen Stellplätze für die Neubauten und den Kirchenbedarf werden
in einer Tiefgarage untergebracht. Das Pfarrhaus, das Kirchengebäude samt
Sakristei und der Kirchplatz bleiben baulich unverändert und in der Nutzung
durch die Kirchengemeinde.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplan ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt.
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für den
Gemeinbedarf mit Zweckbindung "Kirche und kirchliche Einrichtung" dar.
Insofern bedarf es im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der Anpassung der
Ausweisung des Flächennutzungsplanes an die neuen Planungsziele.
Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 7425-20 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt das
Gesamtgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren
Zweckbestimmung Kirche fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8. Die maximale Bauhöhe ist auf 16 m begrenzt,
wobei größere Höhen für Teilbaukörper als Ausnahme zugelassen werden.
Eine durch Baugrenzen gebildete überbaubare Grundstücksfläche (Mantellinie)
umfasst alle Bestandsgebäude.
Verfahrensvorschlag
Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die städtebauliche Ordnung und
Entwicklung durch die zentrale Lage im Ortsteil und die derzeitige Nutzung als
Fläche des Gemeinbedarfs noch nicht abschließend absehbar sind und
insbesondere durch das Heranrücken an mutmaßlich denkmalgeschützte
Freianlagen und Gebäude eine städtebauliche und hochbauliche Sensibilität in
der Planung gefordert sind, wird das Vorhaben gemäß den Leitlinien zum
Bauturbo (DS-Nr. 260201) in Kategorie 2 eingeordnet. Das heißt: In der
Kategorie 2 sollen sowohl ein Zielbeschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplans gefasst werden als auch die Ermächtigung zu einer späteren,
dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-
Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung werden die Bedingungen definiert,
unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich
wäre.
Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens
als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz
des „Bau-Turbo“ fortgeführt. In diesem Fall wird ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist entsprechend zu berichtigen (§ 13a (2) Nr.
2 BauGB).
Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden
Beteiligungsverfahren jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten
städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher BelangeSeite 3 von 11
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens über den „Bau-
Turbo“ möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht
fortgeführt. Trotz der widersprüchlichen Darstellungen des FNP wird im
konkreten Fall das Vorhaben als vereinbar mit den städtebaulichen
Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur sehr untergeordnet
eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung realisiert werden
soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in Frage stellt.
Stattdessen wird die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten
Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller
öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne
weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des §
246e BauGB erteilt.
Das Prüfergebnis über den Einsatz des Bau-Turbos wird die Verwaltung dem
Rat mitteilen.
Unabhängig von der Verfahrensart wird in jedem Fall eine Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Da es sich
um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung handelt, liegt die
Beschlusskompetenz für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB bei der Bezirksvertretung
Bonn (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung).
Einschätzung des Vorhabens
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit
der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen -
insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau - ein hohes
städtisches Interesse. Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden
angewendet. Es ist geplant, sämtliche entstehenden Wohneinheiten mit Mitteln
der Wohnraumförderung zu errichten. Sofern der Anteil des neu entstehenden
öffentlich geförderten Wohnungsbaus damit bei 100% liegt, müssen die
Vorhabenträger*innen keine Finanzierungsbeiträge zur Errichtung von Kita-
Plätzen an die Stadt Bonn abführen, wie es die Regularien des Bonner
Baulandmodells im Normalfall vorgeben würden.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereich eines
Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutz.
Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit
besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB kann von einer
Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung
der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden. Da
zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu
Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt
führen, ist es bedeutsam darauf zu achten, dass möglichst viele Bäume sowie
Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bleiben.
Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichenSeite 4 von 11
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im
weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse aller
Fachgutachten werden in der weiteren Planung berücksichtigt und
eingebunden.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Informationen weder von
Altlasten (Altablagerungen, Altablagerungs-Verdachtsflächen,
Altstandorte, Altstandort-Verdachtsflächen) noch von schädlichen
Bodenveränderungen betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass das
Gelände bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bebaut war,
somit also nicht auszuschließen ist, dass noch Reste der vormaligen
Nutzung, wie verschüttete Keller oder Fundamente, im Untergrund
lagern. Durch diese frühere Nutzung liegen im Plangebiet keine
natürlichen Böden mehr vor, die durch das Planvorhaben zerstört werden
könnten.
Schutzgut Wasser
Das Niederschlagswasser des bestehenden Gebäudes sowie auch der
Parkplätze wird seit den 70er-Jahren in den Untergrund versickert. Übrige
Flächen werden erstmalig bebaut werden. Für das Plangebiet gilt, dass
das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz
(LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern,
zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung
mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit dem weder
wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Klimaschutz/ Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum
Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS
222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum
Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen
Neubau formuliert (vgl. DS 242211).
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zumSeite 5 von 11
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung
(z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit
Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn oder einem
Kaltluftentstehungsgebiet und grenzt auch nicht an solche an.
Aufgrund ihrer Kaltluftvolumenstromdichte ist sie in der
Planungshinweiskarte als Ausgleichsfläche mit sehr hohem Schutzbedarf
gekennzeichnet. In der angrenzenden Bebauung herrscht in
sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen aktuell eine
günstige bioklimatische Situation. Bei der weiteren Entwicklung der
Fläche sind entsprechend geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung zu
berücksichtigen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte
Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine
„Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben
im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das Verfahren wird aufgrund der voraussichtlichen
Anwendung des Bauturbos mit dem Ziel der Wohnraumschaffung und der
damit verbundenen kurzen Verfahrensdauer mit hoher Priorität eingestuft.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11
Bundesstadt Bonn
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6224-4
„Buschdorfer Straße“
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Buschdorf
Amt 61-2Seite 7 von 11
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-
Verfahrens untersucht
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistungen und
Gemeinschaftseinrichtungen ist angedacht. Ob damit eine Verkehrsvermeidung
erreicht wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende
Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des
Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist erforderlich
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen
(50 m bzw. 500 m). Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die
Liegenschaft erreichbar.
Buschdorf
6224-4 Buschdorfer Straße
Errichtung eines gemischten Wohnquartiers
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 11
Zum Zielbeschluss
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
ja. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone IIIB des
Trinkwasserschutzgebietes Urfeldc.
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS242211, DS 252928) kommuniziert worden?
ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 9 von 11
Zum Zielbeschluss
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits
bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe
unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
nicht betroffen
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einem geringen
Versiegelungsgrad.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung
auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen?
ja. Die angrenzende Pfarrkirche St. Aegidius ist in der Vorhabenliste des LVR-
Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Ja, es sollen Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen entstehen.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
ja
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnen im Alter
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 11
Zum Zielbeschluss
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de