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261194 · Mitteilungsvorlage

Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026

Nummer
261194
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261194
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bun-
desstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung
Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen ein-
schließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 31.03.2026 vorgelegt.
Das Finanzcontrolling schließt zum Stichtag 31.03.2026 für das 1. Quartal mit
einem Verlust in Höhe von 135,8 TEUR ab. Das Ergebnis wurde durch die
außergewöhnlichen organisatorischen und betrieblichen Belastungen im Zu-
sammenhang mit den umfassenden Standortveränderungen in zwei der drei
stationären Pflegeeinrichtungen geprägt.
Zum 01.12.2025 ist das Haus Elisabeth in den neu errichteten Ersatzneubau
umgezogen. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Umzugs
haben sowohl im vierten Quartal 2025 als auch im 1. Quartal 2026 erhebliche
personelle und organisatorische Ressourcen gebunden.
Neben den unmittelbaren Umzugstätigkeiten waren zahlreiche Anpassungen
der betrieblichen Abläufe erforderlich. Hierzu gehörten insbesondere:
• die Neuorganisation von Arbeits- und Verantwortungsbereichen,
• die Anpassung von Dienst- und Einsatzplänen,
• die Einführung und Optimierung neuer Prozessabläufe im Neubau,
• Schulungs- und Einarbeitungsmaßnahmen für Mitarbeitende,
• die Beseitigung von Anlauf- und Abstimmungsproblemen, die typi-
scherweise mit der Inbetriebnahme eines Neubaus verbunden sind.
Die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen konnten im 1. Quartal noch
nicht durch entsprechende Effizienzgewinne kompensiert werden.
Parallel hierzu wurde die Modernisierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses weiter
vorbereitet und der Betrieb Mitte März 2026 in die Interimsunterkunft im ehema-
ligen Gebäude des Haus Elisabeth verlegt.Seite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auch dieser Umzug erforderte umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, unter
anderem:
• die Planung und Organisation der Bewohnerumzüge,
• die Herrichtung und Anpassung der Interimsunterkunft,
• die Abstimmung mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen so-
wie Aufsichts- und Kostenträgern,
• die Anpassung organisatorischer Strukturen und Prozessabläufe an die
Gegebenheiten des Interimsstandortes,
• zusätzliche Personalaufwendungen im Zusammenhang mit Umzug,
Einarbeitung und Prozessanpassungen.
Da ein Großteil dieser Aufwendungen bereits im 1. Quartal angefallen ist,
während positive Effekte aus den neuen Strukturen erst zeitversetzt wirksam
werden, belasteten diese Maßnahmen das Quartalsergebnis zusätzlich.
Die erforderliche Anpassung der Aufbauorganisation, die Neuordnung von Zu-
ständigkeiten sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen verursachten insofern
vorübergehend erhöhte Personal- und Sachaufwendungen. Diese Effekte sind
als typische Begleiterscheinungen umfassender Umstrukturierungs- und Um-
zugsprozesse zu bewerten und waren unvermeidbar.
Die im 1. Quartal festgestellten Ergebnisbelastungen sind überwiegend auf
einmalige beziehungsweise vorübergehende Sondereffekte zurückzuführen. Mit
Abschluss der wesentlichen Umzugsmaßnahmen sowie der zunehmenden
Stabilisierung der organisatorischen und betrieblichen Abläufe ist bereits seit
April 2026 eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung festzustellen.
Die Prozesse an beiden Standorten haben sich zunehmend eingespielt, zusätz-
liche Umzugsaufwendungen entfallen weitgehend und die Betriebsorganisation
arbeitet zunehmend unter Regelbedingungen. Nach derzeitigem Stand wird
daher für die Folgemonate eine deutlich verbesserte Ergebnisentwicklung er-
wartet, sodass sich das negative Quartalsergebnis nicht als dauerhafte Ent-
wicklung darstellt, sondern im Wesentlichen auf die außergewöhnlichen Belas-
tungen der Umzugs- und Transformationsphase zurückzuführen ist. Für das
Jahresergebnis geht die Betriebsleitung von einem ausgeglichenen Ergebnis
aus.
Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen im 1. Quar-
tal sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt.
Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittli-
che Auslastung in Höhe von 94,2 % erreicht. In der Anlage ist ein detaillierter
Vergleich zu den Auslastungsquoten der Vorjahre beigefügt.
Der Mehrjahresvergleich macht deutlich, dass auch das Belegungsmanage-
ment von den Umzügen betroffen war und deshalb die Erträge noch nicht in
dem notwendigen Umfang generiert werden konnten. Aber auch in diesem
Segment zeigen die Ergebnisse aus dem April nach Abschluss der Umzüge
einen positiven Trend.
Für die Modernisierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses wurde Mitte Dezember
2025 ein Bauantrag eingereicht. Eine Baugenehmigung liegt derzeit noch nichtSeite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vor.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die zuständige WTG-Behörde
eingebunden und ein Antrag auf Abstimmung der Modernisierungsmaßnahme
gestellt. Seitens der WTG-Behörde wurde der Landschaftsverband Rheinland
(LVR) mit der Erstellung einer baufachlichen Stellungnahme beauftragt. Diese
Stellungnahme liegt aktuell ebenfalls noch nicht vor. Das Verfahren zur Ertei-
lung der erforderlichen Abstimmungsbescheinigung ist damit noch nicht abge-
schlossen.
Parallel zum Genehmigungsprozess wurde die Finanzierung der Maßnahme
weiter konkretisiert. Aufgrund der vorgesehenen energetischen Modernisierung
und der prognostizierten Reduzierung des Primärenergiebedarfs um mindes-
tens 50 Prozent wurde zunächst die Beantragung einer Förderung aus Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorbereitet und ein-
gereicht.
Im Rahmen der vertieften Fördermittelberatung durch die Kommunal Agentur
NRW wurde jedoch festgestellt, dass eine wesentliche Förderbedingung die
vollständige Umsetzung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2028 vorsieht.
Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen. Nach aktueller Projektbe-
wertung ist diese Frist definitiv nicht einzuhalten. Ursachen hierfür sind neben
der 24-monatigen Bauphase auch die noch ausstehenden Genehmigungen
sowie die erforderlichen öffentlichen Vergabeverfahren für Generalplaner- und
Generalunternehmerleistungen – jedoch auch diese sind zwingende Fördervor-
aussetzung. Auf Grundlage des derzeitigen Bauzeitenplans ist eine Fertigstel-
lung der Gesamtmaßnahme vor Oktober 2029 ausgeschlossen und damit die
Erfüllung der Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.
Vor diesem Hintergrund wurde der EFRE-Förderantrag zurückgezogen. Zur
Reduzierung der zu refinanzierenden Baukosten ist beabsichtigt, kurzfristig
einen Förderantrag im Rahmen des KfW-Programms 464 für einen Tilgungszu-
schuss zu stellen. Nach der Prognose des eingebundenen Energie Effizienz
Experten kann von einer Förderzusage und Erfüllung sämtlicher Förderbedin-
gungen für dieses Programm ausgegangen werden.
Derzeit befindet sich die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß
HOAI für die Generalplanerleistungen in der finalen Abstimmung, so dass
spätestens im Juli 2026 mit der Publikation zu rechnen ist.
Im Anschluss ist vorgesehen, die Ausführungsplanung durch den Generalpla-
ner erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage die Generalunternehmerleis-
tungen auszuschreiben und zu vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass die erforderli-
chen Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren im Laufe des weiteren Pro-
jektverlaufs abgeschlossen werden können. Der konkrete Zeitplan hängt jedoch
maßgeblich von den noch ausstehenden Entscheidungen des Bauordnungsam-
tes, der WTG-Behörde sowie der Vorlage der baufachlichen Stellungnahme
des LVR ab.
Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Genehmigungen zeitnah vor-
liegen und keine wesentlichen zusätzlichen Anforderungen aus den laufenden
Prüfverfahren resultieren, wird derzeit von einem Beginn der Modernisierungs-Seite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
maßnahme im Oktober 2027 ausgegangen.
Anlage/n
1 Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026 (öffentlich)Seite 4 von 8
Ist
01-03 '26
Plan
01-03 '26
Ist
01-03 '25
Plan
2026 Hochrechnung
in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR
1. 3.770,3 3.847,8 -77,5 -2,0% 3.633,7 136,6 3,8% 15.391,2 15.511,1
a) Tagespflege 128,7 116,4 12,3 10,5% 103,8 24,9 24,0% 465,7 514,8
b) vollstationärer Bereich 3489,8 3546,4 -56,6 -1,6% 3401,3 88,5 2,6% 14.185,6 14.259,0
c) Kurzzeitpflege (KZP) 151,8 185,0 -33,2 -17,9% 128,6 23,2 18,0% 739,9 737,2
2. 1.351,5 1.369,8 -18,3 -1,3% 1.352,8 -1,3 -0,1% 5.479,1 5.495,9
a) Tagespflege 31,5 28,8 2,7 9,3% 25,2 6,3 24,9% 115,2 125,9
b) vollstationärer Bereich 1272,3 1282,8 -10,5 -0,8% 1285,0 -12,7 -1,0% 5.131,3 5.139,1
c) Kurzzeitpflege (KZP) 47,7 58,2 -10,5 -18,0% 42,6 5,1 12,0% 232,7 230,9
3. 28,4 23,9 4,6 19,2% 21,7 6,7 31,1% 95,5 113,8
a) Tagespflege 28,4 23,9 4,6 19,2% 21,7 6,7 31,1% 95,5 113,8
b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
c) Inkontinenzpauschale 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
4. 765,3 815,0 -49,7 -6,1% 598,4 166,9 27,9% 3259,9 3.261,1
4a. 51,4 52,4 -1,0 -1,8% 45,7 5,7 12,6% 209,6 205,8
5. 287,5 255,8 31,7 12,4% 257,1 30,4 11,8% 1.023,2 1.149,9
a) Tagespflege 0 0,5 -0,5 -100,0% 0 0 0% 2,1 0
b) vollstationärer Bereich 109,2 121,1 -12,0 -9,9% 132,4 -23,2 -17,6% 484,6 436,6
c) Konvente 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
d) Erstattungen Pflegeausbildung 178,3 134,1 44,2 32,9% 124,7 53,6 43,0% 536,5 713,3
6. 3,0 5,4 -2,3 -43,5% 204,5 -201,5 -98,5% 21,6 12,2
6.257,4 6.370,0 -112,6 -1,8% 6.113,8 143,6 2,3% 25.480,1 25.749,7
7. -4394,4 -4516,1 121,6 -2,7% -4195,1 -199,3 4,8% -18064,2 -18.009,2
a) Löhne und Gehälter -3373,6 -3454,2 80,6 -2,3% -3201,3 -172,3 5,4% -13816,8 -13.830,7
b) Soziale Abgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufwendungen -975,0 -1025,6 50,6 -4,9% -948,1 -26,9 2,8% -4102,3 -3.995,1
c) Jobticket, Unfallversicherung -45,8 -36,3 -9,5 26,3% -45,7 -0,1 0,3% -145,2 -183,4
8. -1.229,8 -1.111,8 -118,0 10,6% -1.358,0 128,2 -9,4% -4.447,2 -4.709,3
a) Lebensmittel -211,0 -232,8 21,8 -9,4% -224,3 13,3 -5,9% -931,0 -883,9
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
c) Wasser, Energie, Brennstoffe -193,1 -192,1 -0,9 0,5% -226,6 33,5 -14,8% -768,5 -772,3
d) Wirtschaftsbedarf/ Verwaltungsbedarf -825,8 -686,9 -138,9 20,2% -907,1 81,3 -9,0% -2747,6 -3.053,1
9. -3,0 -2,2 -0,8 34,3% -3,5 0,5 -14,3% -8,9 -12,0
10. -66,2 -52,5 -13,6 25,9% -53,3 -12,9 24,1% -210,2 -264,6
11. -392,6 -392,5 -0,1 0,0% -392,9 0,3 -0,1% -1570,1 -1.570,3
-6.086,0 -6.075,2 -10,8 0,2% -6.002,7 -83,3 1,4% -24.300,7 -24.565,4
171,4 294,8 -123,4 -41,9% 111,1 60,3 54,3% 1.179,4 1.184,2
12.
27,1 25,3 1,8 7,1% 23,0 4,1 18,0% 101,3 108,5
13. 6,8 0,8 6,0 746,1% 0,9 5,9 660,5% 3,2 27,4
14. -192,7 -173,4 -19,3 11,1% -39,6 -153,1 386,6% -693,5 -770,7
a) auf immaterielle Vermögens-
gegenstände und Sachanlagen -191,9 -169,8 -22,1 13,0% -37,2 -154,7 415,9% -679,1 -767,6
b) auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände -0,8 -3,6 2,8 -78,6% -2,3 1,5 -66,2% -14,4 -3,1
15. -76,9 -50,8 -26,1 51,3% -61,3 -15,6 25,4% -203,3 -257,6
16. 0 -3,1 3,1 -100,0% -151,7 151,7 -100,0% -12,2 0
-64,2 93,7 -157,9 -168,5% -117,5 53,3 -45,4% 374,9 291,8
17. 48,0 29,7 18,3 61,6% 30,0 18,0 60,0% 118,8 192,0
18. -119,6 -122,6 3,0 -2,5% -8,3 -111,3 1341,4% -490,6 -478,0
19. -135,8 0,8 -136,6 -95,9 -39,9 41,6% 3,1 5,8
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten
Aufwendungen für zentrale
Dienstleistungen
Erträge aus allgemeinen
Pflegeleistungen
Erträge aus Unterkunft und
Verpflegung
Erträge aus Zusatzleistungen und
Transportleistungen nach PflegeVG
Erträge aus Investitionskosten
Zuweisungen und Zuschüsse zu
Betriebskosten
sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
Personalaufwand
Materialaufwand
Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB
Abweichung Ist/ Plan Abweichung zum
Vorjahr
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn-und Verlustrechnung 01-03/ 2026
Ergebnis
Abschreibungen
Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung
sonstige ordentliche Aufwendungen
Zwischenergebnis 2
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pacht, Leasing
Summe der Aufwendungen 8. - 12.
Zwischenergebnis 1
Erträge aus öffentlicher und nicht-
öffentlicher Förderung von
InvestitionenSeite 5 von 8
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung 01-03/2026
Erläuterung der Planabweichungen
Zu Position 1 u. 2
Der Betrieb des Wilhelmine-Lübke-Hauses wurde im März 2026 in den Altbau des Haus
Elisabeth verlagert. Dadurch bedingt entsprach die Auslastung noch nicht den erwarteten
Jahresdurchschnittswerten und führte vorübergehend zu reduzierten Erträgen.
Zu Position 4
Die Erträge aus Investitionskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 167 TEUR gestiegen.
Dies resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Investitionskostensätzen für den
Ersatzneubau des Haus Elisabeth.
Zu Position 5
Diese Position umfasst Erstattungen der Personalaufwendungen für Auszubildende im
Pflegebereich. Da im Verhältnis zum Vorjahr 5 zusätzliche Auszubildende gewonnen
werden konnten, sind in dieser Position erhöhte Erträge zu verzeichnen.
Zu Position 6
Die deutliche Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Akontozahlungen der
Feuerversicherung zur Begleichung der Brandschäden im ersten Quartal 2025 im
Wilhelmine-Lübke-Haus.
Zu Position 7
Ursächlich für die Erhöhung des Personalaufwands gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahrs
ist primär die Steigerung des TVöD im April 2025.
Zu Position 8a
Auf Grund der mit den Umzügen verbundenen Platzzahlreduzierung sowie geringeren
Auslastung im ersten Quartal sind korrespondierend niedrigere Aufwendungen für
Lebensmittel angefallen.
Zu Position 8d
Im Vergleich zum Vorjahr konnten die notwendigen Aufwendungen für Zeitarbeitskräfte
reduziert werden. Andererseits sind zur Vorbereitung des Umzugs des Wilhelmine-Lübke-
Hauses in das bisherige Haus Elisabeth noch einige außerordentliche Aufwendungen
angefallen und sind ursächlich für die Planabweichung im ersten Quartal.
Zu Position 10
Abgaben und Versicherungen sind im Vergleich zum Vorjahr erhöht, da die
Seniorenzentren durch den Ersatzneubau des Haus Elisabeth über ein zusätzliches
Gebäude verfügen.Seite 6 von 8
Zu Position 14
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, da diese seit Dezember
2025 zusätzlich für den Ersatzneubau des Haus Elisabeth anfallen.
Zu Position 15
Zur baulichen Ertüchtigung des bisherigen Haus Elisabeth wurden vor dem Einzug des
Wilhewlmine-Lübke-Hauses diverse Instandsetzungsmaßnahmen insbesondere für die
Brandmeldeanlage durchgeführt.
Zu Position 17
Durch gestiegene Kapitalmarktzinsen fallen die Erträge für Tage- und Termingeld höher
aus.Seite 7 von 8
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Controlling 1. Quartal 2026
Anlage Auslastung
Auslastungsgrad 2022 2023 2024 2025 31.03.2026
Haus Elisabeth 96,8% 97,9% 97,7% 94,2% 96,6%
St. Albertus-Magnus-Haus 99,1% 97,1% 94,6% 97,4% 98,8%
Wilhelmine-Lübke-Haus 95,4% 95,4% 96,0% 86,5% 88,7%
Durchschnitt 96,9% 96,7% 96,2% 92,2% 94,2%Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 21:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de