261194 · Mitteilungsvorlage
Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261194
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261194 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bun- desstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen ein- schließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 31.03.2026 vorgelegt. Das Finanzcontrolling schließt zum Stichtag 31.03.2026 für das 1. Quartal mit einem Verlust in Höhe von 135,8 TEUR ab. Das Ergebnis wurde durch die außergewöhnlichen organisatorischen und betrieblichen Belastungen im Zu- sammenhang mit den umfassenden Standortveränderungen in zwei der drei stationären Pflegeeinrichtungen geprägt. Zum 01.12.2025 ist das Haus Elisabeth in den neu errichteten Ersatzneubau umgezogen. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Umzugs haben sowohl im vierten Quartal 2025 als auch im 1. Quartal 2026 erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen gebunden. Neben den unmittelbaren Umzugstätigkeiten waren zahlreiche Anpassungen der betrieblichen Abläufe erforderlich. Hierzu gehörten insbesondere: • die Neuorganisation von Arbeits- und Verantwortungsbereichen, • die Anpassung von Dienst- und Einsatzplänen, • die Einführung und Optimierung neuer Prozessabläufe im Neubau, • Schulungs- und Einarbeitungsmaßnahmen für Mitarbeitende, • die Beseitigung von Anlauf- und Abstimmungsproblemen, die typi- scherweise mit der Inbetriebnahme eines Neubaus verbunden sind. Die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen konnten im 1. Quartal noch nicht durch entsprechende Effizienzgewinne kompensiert werden. Parallel hierzu wurde die Modernisierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses weiter vorbereitet und der Betrieb Mitte März 2026 in die Interimsunterkunft im ehema- ligen Gebäude des Haus Elisabeth verlegt.Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auch dieser Umzug erforderte umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, unter anderem: • die Planung und Organisation der Bewohnerumzüge, • die Herrichtung und Anpassung der Interimsunterkunft, • die Abstimmung mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen so- wie Aufsichts- und Kostenträgern, • die Anpassung organisatorischer Strukturen und Prozessabläufe an die Gegebenheiten des Interimsstandortes, • zusätzliche Personalaufwendungen im Zusammenhang mit Umzug, Einarbeitung und Prozessanpassungen. Da ein Großteil dieser Aufwendungen bereits im 1. Quartal angefallen ist, während positive Effekte aus den neuen Strukturen erst zeitversetzt wirksam werden, belasteten diese Maßnahmen das Quartalsergebnis zusätzlich. Die erforderliche Anpassung der Aufbauorganisation, die Neuordnung von Zu- ständigkeiten sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen verursachten insofern vorübergehend erhöhte Personal- und Sachaufwendungen. Diese Effekte sind als typische Begleiterscheinungen umfassender Umstrukturierungs- und Um- zugsprozesse zu bewerten und waren unvermeidbar. Die im 1. Quartal festgestellten Ergebnisbelastungen sind überwiegend auf einmalige beziehungsweise vorübergehende Sondereffekte zurückzuführen. Mit Abschluss der wesentlichen Umzugsmaßnahmen sowie der zunehmenden Stabilisierung der organisatorischen und betrieblichen Abläufe ist bereits seit April 2026 eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung festzustellen. Die Prozesse an beiden Standorten haben sich zunehmend eingespielt, zusätz- liche Umzugsaufwendungen entfallen weitgehend und die Betriebsorganisation arbeitet zunehmend unter Regelbedingungen. Nach derzeitigem Stand wird daher für die Folgemonate eine deutlich verbesserte Ergebnisentwicklung er- wartet, sodass sich das negative Quartalsergebnis nicht als dauerhafte Ent- wicklung darstellt, sondern im Wesentlichen auf die außergewöhnlichen Belas- tungen der Umzugs- und Transformationsphase zurückzuführen ist. Für das Jahresergebnis geht die Betriebsleitung von einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen im 1. Quar- tal sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt. Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittli- che Auslastung in Höhe von 94,2 % erreicht. In der Anlage ist ein detaillierter Vergleich zu den Auslastungsquoten der Vorjahre beigefügt. Der Mehrjahresvergleich macht deutlich, dass auch das Belegungsmanage- ment von den Umzügen betroffen war und deshalb die Erträge noch nicht in dem notwendigen Umfang generiert werden konnten. Aber auch in diesem Segment zeigen die Ergebnisse aus dem April nach Abschluss der Umzüge einen positiven Trend. Für die Modernisierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses wurde Mitte Dezember 2025 ein Bauantrag eingereicht. Eine Baugenehmigung liegt derzeit noch nichtSeite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die zuständige WTG-Behörde eingebunden und ein Antrag auf Abstimmung der Modernisierungsmaßnahme gestellt. Seitens der WTG-Behörde wurde der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit der Erstellung einer baufachlichen Stellungnahme beauftragt. Diese Stellungnahme liegt aktuell ebenfalls noch nicht vor. Das Verfahren zur Ertei- lung der erforderlichen Abstimmungsbescheinigung ist damit noch nicht abge- schlossen. Parallel zum Genehmigungsprozess wurde die Finanzierung der Maßnahme weiter konkretisiert. Aufgrund der vorgesehenen energetischen Modernisierung und der prognostizierten Reduzierung des Primärenergiebedarfs um mindes- tens 50 Prozent wurde zunächst die Beantragung einer Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorbereitet und ein- gereicht. Im Rahmen der vertieften Fördermittelberatung durch die Kommunal Agentur NRW wurde jedoch festgestellt, dass eine wesentliche Förderbedingung die vollständige Umsetzung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2028 vorsieht. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen. Nach aktueller Projektbe- wertung ist diese Frist definitiv nicht einzuhalten. Ursachen hierfür sind neben der 24-monatigen Bauphase auch die noch ausstehenden Genehmigungen sowie die erforderlichen öffentlichen Vergabeverfahren für Generalplaner- und Generalunternehmerleistungen – jedoch auch diese sind zwingende Fördervor- aussetzung. Auf Grundlage des derzeitigen Bauzeitenplans ist eine Fertigstel- lung der Gesamtmaßnahme vor Oktober 2029 ausgeschlossen und damit die Erfüllung der Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund wurde der EFRE-Förderantrag zurückgezogen. Zur Reduzierung der zu refinanzierenden Baukosten ist beabsichtigt, kurzfristig einen Förderantrag im Rahmen des KfW-Programms 464 für einen Tilgungszu- schuss zu stellen. Nach der Prognose des eingebundenen Energie Effizienz Experten kann von einer Förderzusage und Erfüllung sämtlicher Förderbedin- gungen für dieses Programm ausgegangen werden. Derzeit befindet sich die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI für die Generalplanerleistungen in der finalen Abstimmung, so dass spätestens im Juli 2026 mit der Publikation zu rechnen ist. Im Anschluss ist vorgesehen, die Ausführungsplanung durch den Generalpla- ner erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage die Generalunternehmerleis- tungen auszuschreiben und zu vergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass die erforderli- chen Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren im Laufe des weiteren Pro- jektverlaufs abgeschlossen werden können. Der konkrete Zeitplan hängt jedoch maßgeblich von den noch ausstehenden Entscheidungen des Bauordnungsam- tes, der WTG-Behörde sowie der Vorlage der baufachlichen Stellungnahme des LVR ab. Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Genehmigungen zeitnah vor- liegen und keine wesentlichen zusätzlichen Anforderungen aus den laufenden Prüfverfahren resultieren, wird derzeit von einem Beginn der Modernisierungs-Seite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) maßnahme im Oktober 2027 ausgegangen. Anlage/n 1 Seniorenzentren Controlling 1. Quartal 2026 (öffentlich)Seite 4 von 8 Ist 01-03 '26 Plan 01-03 '26 Ist 01-03 '25 Plan 2026 Hochrechnung in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR 1. 3.770,3 3.847,8 -77,5 -2,0% 3.633,7 136,6 3,8% 15.391,2 15.511,1 a) Tagespflege 128,7 116,4 12,3 10,5% 103,8 24,9 24,0% 465,7 514,8 b) vollstationärer Bereich 3489,8 3546,4 -56,6 -1,6% 3401,3 88,5 2,6% 14.185,6 14.259,0 c) Kurzzeitpflege (KZP) 151,8 185,0 -33,2 -17,9% 128,6 23,2 18,0% 739,9 737,2 2. 1.351,5 1.369,8 -18,3 -1,3% 1.352,8 -1,3 -0,1% 5.479,1 5.495,9 a) Tagespflege 31,5 28,8 2,7 9,3% 25,2 6,3 24,9% 115,2 125,9 b) vollstationärer Bereich 1272,3 1282,8 -10,5 -0,8% 1285,0 -12,7 -1,0% 5.131,3 5.139,1 c) Kurzzeitpflege (KZP) 47,7 58,2 -10,5 -18,0% 42,6 5,1 12,0% 232,7 230,9 3. 28,4 23,9 4,6 19,2% 21,7 6,7 31,1% 95,5 113,8 a) Tagespflege 28,4 23,9 4,6 19,2% 21,7 6,7 31,1% 95,5 113,8 b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 c) Inkontinenzpauschale 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 4. 765,3 815,0 -49,7 -6,1% 598,4 166,9 27,9% 3259,9 3.261,1 4a. 51,4 52,4 -1,0 -1,8% 45,7 5,7 12,6% 209,6 205,8 5. 287,5 255,8 31,7 12,4% 257,1 30,4 11,8% 1.023,2 1.149,9 a) Tagespflege 0 0,5 -0,5 -100,0% 0 0 0% 2,1 0 b) vollstationärer Bereich 109,2 121,1 -12,0 -9,9% 132,4 -23,2 -17,6% 484,6 436,6 c) Konvente 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 d) Erstattungen Pflegeausbildung 178,3 134,1 44,2 32,9% 124,7 53,6 43,0% 536,5 713,3 6. 3,0 5,4 -2,3 -43,5% 204,5 -201,5 -98,5% 21,6 12,2 6.257,4 6.370,0 -112,6 -1,8% 6.113,8 143,6 2,3% 25.480,1 25.749,7 7. -4394,4 -4516,1 121,6 -2,7% -4195,1 -199,3 4,8% -18064,2 -18.009,2 a) Löhne und Gehälter -3373,6 -3454,2 80,6 -2,3% -3201,3 -172,3 5,4% -13816,8 -13.830,7 b) Soziale Abgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen -975,0 -1025,6 50,6 -4,9% -948,1 -26,9 2,8% -4102,3 -3.995,1 c) Jobticket, Unfallversicherung -45,8 -36,3 -9,5 26,3% -45,7 -0,1 0,3% -145,2 -183,4 8. -1.229,8 -1.111,8 -118,0 10,6% -1.358,0 128,2 -9,4% -4.447,2 -4.709,3 a) Lebensmittel -211,0 -232,8 21,8 -9,4% -224,3 13,3 -5,9% -931,0 -883,9 b) Aufwendungen für Zusatzleistungen 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0 c) Wasser, Energie, Brennstoffe -193,1 -192,1 -0,9 0,5% -226,6 33,5 -14,8% -768,5 -772,3 d) Wirtschaftsbedarf/ Verwaltungsbedarf -825,8 -686,9 -138,9 20,2% -907,1 81,3 -9,0% -2747,6 -3.053,1 9. -3,0 -2,2 -0,8 34,3% -3,5 0,5 -14,3% -8,9 -12,0 10. -66,2 -52,5 -13,6 25,9% -53,3 -12,9 24,1% -210,2 -264,6 11. -392,6 -392,5 -0,1 0,0% -392,9 0,3 -0,1% -1570,1 -1.570,3 -6.086,0 -6.075,2 -10,8 0,2% -6.002,7 -83,3 1,4% -24.300,7 -24.565,4 171,4 294,8 -123,4 -41,9% 111,1 60,3 54,3% 1.179,4 1.184,2 12. 27,1 25,3 1,8 7,1% 23,0 4,1 18,0% 101,3 108,5 13. 6,8 0,8 6,0 746,1% 0,9 5,9 660,5% 3,2 27,4 14. -192,7 -173,4 -19,3 11,1% -39,6 -153,1 386,6% -693,5 -770,7 a) auf immaterielle Vermögens- gegenstände und Sachanlagen -191,9 -169,8 -22,1 13,0% -37,2 -154,7 415,9% -679,1 -767,6 b) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -0,8 -3,6 2,8 -78,6% -2,3 1,5 -66,2% -14,4 -3,1 15. -76,9 -50,8 -26,1 51,3% -61,3 -15,6 25,4% -203,3 -257,6 16. 0 -3,1 3,1 -100,0% -151,7 151,7 -100,0% -12,2 0 -64,2 93,7 -157,9 -168,5% -117,5 53,3 -45,4% 374,9 291,8 17. 48,0 29,7 18,3 61,6% 30,0 18,0 60,0% 118,8 192,0 18. -119,6 -122,6 3,0 -2,5% -8,3 -111,3 1341,4% -490,6 -478,0 19. -135,8 0,8 -136,6 -95,9 -39,9 41,6% 3,1 5,8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erträge aus Unterkunft und Verpflegung Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen nach PflegeVG Erträge aus Investitionskosten Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung Personalaufwand Materialaufwand Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB Abweichung Ist/ Plan Abweichung zum Vorjahr Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn-und Verlustrechnung 01-03/ 2026 Ergebnis Abschreibungen Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung sonstige ordentliche Aufwendungen Zwischenergebnis 2 Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pacht, Leasing Summe der Aufwendungen 8. - 12. Zwischenergebnis 1 Erträge aus öffentlicher und nicht- öffentlicher Förderung von InvestitionenSeite 5 von 8 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Gewinn- und Verlustrechnung 01-03/2026 Erläuterung der Planabweichungen Zu Position 1 u. 2 Der Betrieb des Wilhelmine-Lübke-Hauses wurde im März 2026 in den Altbau des Haus Elisabeth verlagert. Dadurch bedingt entsprach die Auslastung noch nicht den erwarteten Jahresdurchschnittswerten und führte vorübergehend zu reduzierten Erträgen. Zu Position 4 Die Erträge aus Investitionskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 167 TEUR gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Investitionskostensätzen für den Ersatzneubau des Haus Elisabeth. Zu Position 5 Diese Position umfasst Erstattungen der Personalaufwendungen für Auszubildende im Pflegebereich. Da im Verhältnis zum Vorjahr 5 zusätzliche Auszubildende gewonnen werden konnten, sind in dieser Position erhöhte Erträge zu verzeichnen. Zu Position 6 Die deutliche Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Akontozahlungen der Feuerversicherung zur Begleichung der Brandschäden im ersten Quartal 2025 im Wilhelmine-Lübke-Haus. Zu Position 7 Ursächlich für die Erhöhung des Personalaufwands gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahrs ist primär die Steigerung des TVöD im April 2025. Zu Position 8a Auf Grund der mit den Umzügen verbundenen Platzzahlreduzierung sowie geringeren Auslastung im ersten Quartal sind korrespondierend niedrigere Aufwendungen für Lebensmittel angefallen. Zu Position 8d Im Vergleich zum Vorjahr konnten die notwendigen Aufwendungen für Zeitarbeitskräfte reduziert werden. Andererseits sind zur Vorbereitung des Umzugs des Wilhelmine-Lübke- Hauses in das bisherige Haus Elisabeth noch einige außerordentliche Aufwendungen angefallen und sind ursächlich für die Planabweichung im ersten Quartal. Zu Position 10 Abgaben und Versicherungen sind im Vergleich zum Vorjahr erhöht, da die Seniorenzentren durch den Ersatzneubau des Haus Elisabeth über ein zusätzliches Gebäude verfügen.Seite 6 von 8 Zu Position 14 Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, da diese seit Dezember 2025 zusätzlich für den Ersatzneubau des Haus Elisabeth anfallen. Zu Position 15 Zur baulichen Ertüchtigung des bisherigen Haus Elisabeth wurden vor dem Einzug des Wilhewlmine-Lübke-Hauses diverse Instandsetzungsmaßnahmen insbesondere für die Brandmeldeanlage durchgeführt. Zu Position 17 Durch gestiegene Kapitalmarktzinsen fallen die Erträge für Tage- und Termingeld höher aus.Seite 7 von 8 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Controlling 1. Quartal 2026 Anlage Auslastung Auslastungsgrad 2022 2023 2024 2025 31.03.2026 Haus Elisabeth 96,8% 97,9% 97,7% 94,2% 96,6% St. Albertus-Magnus-Haus 99,1% 97,1% 94,6% 97,4% 98,8% Wilhelmine-Lübke-Haus 95,4% 95,4% 96,0% 86,5% 88,7% Durchschnitt 96,9% 96,7% 96,2% 92,2% 94,2%Seite 8 von 8
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