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261187 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag von BSW/SBI: Sicherstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit Bonns während der Vollsperrung der Nordbrücke

Nummer
261187
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
11.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 11.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.06.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261187
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Moussa Acharki
Hanno von Raußendorf
11.06.2026
Dringlichkeitsantrag von BSW/SBI: Sicherstellung
der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Funktionsfähigkeit Bonns während der Vollsperrung
der Nordbrücke
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der sich täglich weiter verschärfenden
Verkehrslage infolge der Vollsperrung der Nordbrücke sowie den inzwischen
deutlich erkennbaren Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des täglichen
Lebens in Bonn.
Die Folgen betreffen längst nicht mehr nur allgemeine Verkehrsprobleme oder
Pendlerströme. Zunehmend betroffen sind auch Pflege- und Sozialdienste,
Rettungsdienste, Handwerksbetriebe, Lieferketten, Schülerverkehre,
therapeutische Hilfen sowie Menschen mit Behinderungen, chronischen
Erkrankungen und mobilitätseingeschränkte Personen.
Da die Auswirkungen der Vollsperrung bereits jetzt täglich spürbar sind und
weitere Verzögerungen zu zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und
Bürger sowie für systemrelevante Bereiche führen würden, besteht eine
besondere Dringlichkeit für die Beratung und Beschlussfassung des
Änderungsantrags.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die bereits durch die Verwaltung eingeleiteten Sofortmaßnahmen
werden ausdrücklich unterstützt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich kurzfristige Maßnahmen
umzusetzen, um insbesondere die gesellschaftliche und wirtschaftliche
Funktionsfähigkeit während der Dauer der Vollsperrung der Nordbrücke
sicherzustellen.
3. In der aktuellen Ausnahmesituation sind insbesondere folgende
systemrelevante und gesellschaftlich notwendige Verkehre prioritär zu
behandeln:Seite 1 von 4
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4. Rettungsdienste,
5. Pflege- und Sozialdienste,
6. Schüler- und Schulbusverkehr,
7. ÖPNV,
8. Handwerks- und Servicedienste,
9. Wirtschafts- und Lieferverkehr.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf besonders belasteten
Verkehrsachsen zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zur gezielten
Beschleunigung und Entlastung systemrelevanter Verkehre zu prüfen
und umzusetzen.
5. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
6. kurzfristige Optimierung von Ampelschaltungen,
7. priorisierte Verkehrsführungen für notwendige Verkehre,
8. pragmatische Übergangs- und Umstiegslösungen für besonders
belastete Stadtteile,
9. zusätzliche wohnortnahe Pendler- und Übergangsparkflächen in
unmittelbarer Nähe zu leistungsfähigen Bus-, Straßenbahn- und
Stadtbahnanschlüssen,
10. insbesondere die Prüfung geeigneter Flächen in linksrheinischen
Stadtteilen wie Tannenbusch, Bonn-Nord, Auerberg und Buschdorf,
damit Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug wohnortnah abstellen und
ohne zusätzliche Belastung auf den ÖPNV umsteigen können,
11. die zeitlich befristete und möglichst kostenfreie oder kostengünstige
Bereitstellung solcher Übergangsparkflächen während der
außergewöhnlichen Verkehrslage,
12. sowie weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens.
13. Bei sämtlichen kurzfristigen Maßnahmen sind die Auswirkungen auf
Barrierefreiheit, Teilhabe sowie die praktische Nutzbarkeit für Menschen
mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie
mobilitätseingeschränkte Personen besonders zu berücksichtigen.
14. Die Öffentlichkeit ist weiterhin regelmäßig und transparent über
Maßnahmen, Verkehrsführungen und aktuelle Entwicklungen zu
informieren.
BegründungSeite 2 von 4
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Die Vollsperrung der Nordbrücke stellt Bonn weiterhin vor eine
außergewöhnliche Krisensituation mit erheblichen Auswirkungen auf das
gesamte Stadtgebiet.
Nach Vorlage der aktuellen Verwaltungsvorlage begrüßt die Gruppe BSW/SBI
ausdrücklich, dass inzwischen zahlreiche kurzfristige Maßnahmen durch
Verwaltung und weitere Akteure aufgegriffen wurden.
Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verkehrssteuerung,
Busbeschleunigung, zusätzliche Park-and-Ride-Angebote sowie weitere
kurzfristige Sofortmaßnahmen.
Mehrere Punkte, die bereits Bestandteil unseres ursprünglichen
Änderungsantrags waren, finden sich damit inzwischen erfreulicherweise auch
in der aktuellen Verwaltungsvorlage wieder.
Vor diesem Hintergrund soll der ursprüngliche Änderungsantrag gezielt auf jene
Punkte konzentriert werden, die aus unserer Sicht weiterhin besondere
praktische Bedeutung besitzen und bislang noch nicht ausreichend
berücksichtigt sind.
Gleichzeitig erreichen Politik und Verwaltung täglich weitere konkrete
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, aus sozialen Einrichtungen, aus Pflege-
und Betreuungsdiensten, aus dem Handwerk, aus dem Wirtschaftsbereich
sowie von Interessenvertretungen betroffener Personengruppen.
Diese Rückmeldungen zeigen zunehmend deutlich, dass die Auswirkungen der
Nordbrücken-Sperrung längst nicht mehr nur allgemeine Verkehrsprobleme
betreffen, sondern immer stärker Auswirkungen auf Alltag, Versorgung,
Teilhabe und gesellschaftliche Funktionsfähigkeit haben.
Besonders wichtig ist dabei auch die aktuelle Rückmeldung der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn, die ausdrücklich auf erhebliche Auswirkungen für
Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie
mobilitätseingeschränkte Personen hinweist.
Gerade Barrierefreiheit, zuverlässige Erreichbarkeit, funktionierende ÖPNV-
Anbindungen sowie sichere und praktikable Wegeführungen bleiben für viele
Menschen zwingende Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und
alltägliche Mobilität.
Ein funktionierender Umstieg auf den ÖPNV setzt voraus, dass Bürgerinnen
und Bürger ihr Fahrzeug überhaupt realistisch, wohnortnah und bezahlbar
abstellen können. Allgemeine Park-and-Ride-Angebote reichen in dieser
Ausnahmesituation nicht aus, wenn diese zunächst selbst nur über stark
belastete Verkehrsachsen erreicht werden können.
Gerade für linksrheinische Stadtteile braucht es deshalb zusätzliche
wohnortnahe Übergangsparkflächen in unmittelbarer Nähe zu Bus-,
Straßenbahn- und Stadtbahnanschlüssen.
In einer solchen Ausnahmesituation kann nicht jeder Verkehr gleich priorisiert
werden.Seite 3 von 4
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Ziel muss sein, dass die Stadt Bonn trotz der außergewöhnlichen Verkehrslage
gesellschaftlich und wirtschaftlich funktionsfähig bleibt.
Der Änderungsantrag verfolgt dabei ausdrücklich keinen ideologischen Ansatz,
sondern einen pragmatischen Krisenansatz:
Nicht maximale Verkehrsmenge, sondern die Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens in Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de