261187 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag von BSW/SBI: Sicherstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit Bonns während der Vollsperrung der Nordbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 261187
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Auerberg
- Buschdorf
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261187 Antragsteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Hanno von Raußendorf 11.06.2026 Dringlichkeitsantrag von BSW/SBI: Sicherstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit Bonns während der Vollsperrung der Nordbrücke Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der sich täglich weiter verschärfenden Verkehrslage infolge der Vollsperrung der Nordbrücke sowie den inzwischen deutlich erkennbaren Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens in Bonn. Die Folgen betreffen längst nicht mehr nur allgemeine Verkehrsprobleme oder Pendlerströme. Zunehmend betroffen sind auch Pflege- und Sozialdienste, Rettungsdienste, Handwerksbetriebe, Lieferketten, Schülerverkehre, therapeutische Hilfen sowie Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und mobilitätseingeschränkte Personen. Da die Auswirkungen der Vollsperrung bereits jetzt täglich spürbar sind und weitere Verzögerungen zu zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für systemrelevante Bereiche führen würden, besteht eine besondere Dringlichkeit für die Beratung und Beschlussfassung des Änderungsantrags. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die bereits durch die Verwaltung eingeleiteten Sofortmaßnahmen werden ausdrücklich unterstützt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich kurzfristige Maßnahmen umzusetzen, um insbesondere die gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit während der Dauer der Vollsperrung der Nordbrücke sicherzustellen. 3. In der aktuellen Ausnahmesituation sind insbesondere folgende systemrelevante und gesellschaftlich notwendige Verkehre prioritär zu behandeln:Seite 1 von 4 Seite 2 4. Rettungsdienste, 5. Pflege- und Sozialdienste, 6. Schüler- und Schulbusverkehr, 7. ÖPNV, 8. Handwerks- und Servicedienste, 9. Wirtschafts- und Lieferverkehr. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf besonders belasteten Verkehrsachsen zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zur gezielten Beschleunigung und Entlastung systemrelevanter Verkehre zu prüfen und umzusetzen. 5. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen: 6. kurzfristige Optimierung von Ampelschaltungen, 7. priorisierte Verkehrsführungen für notwendige Verkehre, 8. pragmatische Übergangs- und Umstiegslösungen für besonders belastete Stadtteile, 9. zusätzliche wohnortnahe Pendler- und Übergangsparkflächen in unmittelbarer Nähe zu leistungsfähigen Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnanschlüssen, 10. insbesondere die Prüfung geeigneter Flächen in linksrheinischen Stadtteilen wie Tannenbusch, Bonn-Nord, Auerberg und Buschdorf, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug wohnortnah abstellen und ohne zusätzliche Belastung auf den ÖPNV umsteigen können, 11. die zeitlich befristete und möglichst kostenfreie oder kostengünstige Bereitstellung solcher Übergangsparkflächen während der außergewöhnlichen Verkehrslage, 12. sowie weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens. 13. Bei sämtlichen kurzfristigen Maßnahmen sind die Auswirkungen auf Barrierefreiheit, Teilhabe sowie die praktische Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mobilitätseingeschränkte Personen besonders zu berücksichtigen. 14. Die Öffentlichkeit ist weiterhin regelmäßig und transparent über Maßnahmen, Verkehrsführungen und aktuelle Entwicklungen zu informieren. BegründungSeite 2 von 4 Seite 3 Die Vollsperrung der Nordbrücke stellt Bonn weiterhin vor eine außergewöhnliche Krisensituation mit erheblichen Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet. Nach Vorlage der aktuellen Verwaltungsvorlage begrüßt die Gruppe BSW/SBI ausdrücklich, dass inzwischen zahlreiche kurzfristige Maßnahmen durch Verwaltung und weitere Akteure aufgegriffen wurden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, Busbeschleunigung, zusätzliche Park-and-Ride-Angebote sowie weitere kurzfristige Sofortmaßnahmen. Mehrere Punkte, die bereits Bestandteil unseres ursprünglichen Änderungsantrags waren, finden sich damit inzwischen erfreulicherweise auch in der aktuellen Verwaltungsvorlage wieder. Vor diesem Hintergrund soll der ursprüngliche Änderungsantrag gezielt auf jene Punkte konzentriert werden, die aus unserer Sicht weiterhin besondere praktische Bedeutung besitzen und bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt sind. Gleichzeitig erreichen Politik und Verwaltung täglich weitere konkrete Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, aus sozialen Einrichtungen, aus Pflege- und Betreuungsdiensten, aus dem Handwerk, aus dem Wirtschaftsbereich sowie von Interessenvertretungen betroffener Personengruppen. Diese Rückmeldungen zeigen zunehmend deutlich, dass die Auswirkungen der Nordbrücken-Sperrung längst nicht mehr nur allgemeine Verkehrsprobleme betreffen, sondern immer stärker Auswirkungen auf Alltag, Versorgung, Teilhabe und gesellschaftliche Funktionsfähigkeit haben. Besonders wichtig ist dabei auch die aktuelle Rückmeldung der Behinderten- Gemeinschaft Bonn, die ausdrücklich auf erhebliche Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mobilitätseingeschränkte Personen hinweist. Gerade Barrierefreiheit, zuverlässige Erreichbarkeit, funktionierende ÖPNV- Anbindungen sowie sichere und praktikable Wegeführungen bleiben für viele Menschen zwingende Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und alltägliche Mobilität. Ein funktionierender Umstieg auf den ÖPNV setzt voraus, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug überhaupt realistisch, wohnortnah und bezahlbar abstellen können. Allgemeine Park-and-Ride-Angebote reichen in dieser Ausnahmesituation nicht aus, wenn diese zunächst selbst nur über stark belastete Verkehrsachsen erreicht werden können. Gerade für linksrheinische Stadtteile braucht es deshalb zusätzliche wohnortnahe Übergangsparkflächen in unmittelbarer Nähe zu Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnanschlüssen. In einer solchen Ausnahmesituation kann nicht jeder Verkehr gleich priorisiert werden.Seite 3 von 4 Seite 4 Ziel muss sein, dass die Stadt Bonn trotz der außergewöhnlichen Verkehrslage gesellschaftlich und wirtschaftlich funktionsfähig bleibt. Der Änderungsantrag verfolgt dabei ausdrücklich keinen ideologischen Ansatz, sondern einen pragmatischen Krisenansatz: Nicht maximale Verkehrsmenge, sondern die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des täglichen Lebens in Bonn. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de