261186 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
Kerndaten
- Nummer
- 261186
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261186 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) wird zur Wahl in den Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH (FPH) folgendes stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Manuela Ponti- Olschewski (wie bisher) als Verwaltungsvertreter Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW Simone Vogel (neu) als Verwaltungsvertreter Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW Begründung Allgemeines Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) halten als Mehrheitsgesellschafter 49,6% der Anteile der Gesellschaft (Rhein-Sieg-Kreis 38,4%, Stadt Sankt Augustin 10%, Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. 2%). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der FPH ist im § 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke Bonn GmbH 3 Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Vertreter zu benennen. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH entsendet die Vertreter in den Aufsichtsrat gemäß § 15 Ziffer 7 des GesellschaftsvertragesSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Stadtwerke Bonn GmbH nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der/die Oberbürgermeister/-in oder der von ihm/ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 3 Manuela Ponti-Olschewski als Verwaltungsvertreter Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW Christian Siegberg als Verwaltungsvertreter Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW Dauer der Bestellung Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine Neubesetzung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de