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261186 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

Nummer
261186
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261186
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier:
Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH: Entsendung
eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) wird zur Wahl in den
Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH (FPH) folgendes
stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen:
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Manuela Ponti-
Olschewski
(wie bisher)
als Verwaltungsvertreter
Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO
NRW
Simone Vogel
(neu)
als Verwaltungsvertreter
Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO
NRW
Begründung
Allgemeines
Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) halten als Mehrheitsgesellschafter 49,6%
der Anteile der Gesellschaft (Rhein-Sieg-Kreis 38,4%, Stadt Sankt Augustin
10%, Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. 2%).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der FPH ist im § 9 des
Gesellschaftsvertrages geregelt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke Bonn
GmbH
3 Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein
Vertreter zu benennen.
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH entsendet die
Vertreter in den Aufsichtsrat gemäß § 15 Ziffer 7 des GesellschaftsvertragesSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Stadtwerke Bonn GmbH nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat
der Stadtwerke Bonn GmbH.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der/die
Oberbürgermeister/-in oder der von ihm/ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
3 Manuela Ponti-Olschewski
als Verwaltungsvertreter
Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW
Christian Siegberg
als Verwaltungsvertreter
Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW
Dauer der Bestellung
Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine
Neubesetzung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de