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261166 · Beschlussvorlage

Seniorenzentren Jahresabschluss 2025

Nummer
261166
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 07.07.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261166
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren Jahresabschluss 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
07.07.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft Märkische Revision GmbH Kenntnis und stellt den
Jahresabschluss 2025 der Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von
36.682.665,56 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von
218.202,75 EUR sowie den Lagebericht fest.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 218.202,75 EUR wird zusammen mit
dem Gewinnvortrag in Höhe von 7.159.360,01 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für
das Jahr 2025 Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2025
Entlastung erteilt
Begründung
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Fest-
stellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Senio-
renzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung
des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsaus-
schusses.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der
Betriebsleitung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht und der
Anhang der Betriebsleitung sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprü-
fers zu entnehmen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahres-
fehlbetrag in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 6.012) ab.
Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jah-
resabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprü-
fers
An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn,
Bonn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De-
zember 2025 sowie dem Anhang – einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nord-
rhein-Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW in Verbindung mit den einschlä-
gigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember
2025 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2025 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-Seite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab-
schlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Nordrhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in allen wesentlichen Be-
langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung derSeite 3 von 7
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstel-
lung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut-
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig-
nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungs-
legungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des
Jahresabschlusses und Lagebericht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht ins-
gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-
Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dassSeite 4 von 7
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstel-
lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurtei-
le zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Ri-
siko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlus-
ses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lagebe-
richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnah-
men abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
sammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge-
setzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er-
langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem
Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie-
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zumSeite 5 von 7
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen,
dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre-
tern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-
nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An-
gaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prü-
fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen
Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 29. Mai 2026
Märkische Revision GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Herrmann Tim Sons
Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 6 von 7
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 SZB Prüfbericht Jahresabschluss 2025 (nichtöffentlich)Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de