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261160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne-Anfrage: Leerstand und Zukunft des ehemaligen RKG Geländes in Pützchen

Nummer
261160-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Wilhelm-Flohe-Straße Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261160 Grüne-Anfrage: Leerstand und Zukunft des ehemaligen RKG Geländes in Pützchen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261160-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne-Anfrage: Leerstand und Zukunft des
ehemaligen RKG Geländes in Pützchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus der Großen Anfrage wie folgt:
Zu 1.: In den fünf Jahren der Nutzung durch die SWB wolle die Rau-Gruppe
eine Nutzungsänderung des Geländes mit dem Ziel einer Baurechtschaffung
für Wohnen herbeiführen. Kann darüber schon mehr in Erfahrung gebracht
werden?
Der Verwaltung liegen keine Informationen von der Rau-Gruppe vor, wie das
vormals für den Kfz-Handel gewerblich genutzte, ca. 2 ha große Areal zukünftig
genutzt oder weiterentwickelt werden soll.
Zu 2.: Wurden diesbezüglich schon Schritte unternommen? Können wir davon
ausgehen, dass einer Baurechtschaffung für Wohnen nichts im Wege stehen
würde?
Der Verwaltung liegt bislang kein Antrag mit dem Ziel einer Nutzungsänderung
oder baulichen Entwicklung der Fläche vor.
Aus städtebaulicher Sicht würde sich das Areal grundsätzlich für eine wohnbau-
liche und / oder eine gewerbliche Entwicklung eignen. Inwiefern eine künftige
Entwicklung auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts möglich ist, kann
erst bei Vorlage entsprechender Planungsunterlagen beurteilt werden.
Zu 3.: In welchem Zusammenhang stünde die Baurechtschaffung für das ehe-
malige RKG-Gelände mit dem Bauvorhaben Wilhelm-Flohe Str., wo die Anlie-
ger um den Verlust von Stellplätzen bangen und das noch vor einem Jahr un-
genutzte Gelände sich inzwischen zu einem informellen Parkplatz entwickelt
hat?
Die besagte städtische Fläche (Flurstücke 5 und 709, Flur 53, Gemarkung
Beuel), mit Zu- und Ausfahrt über die Siegburger Straße, wurde ehemals durch
die RKG von der Stadt Bonn gepachtet und als PKW-Stellplatzfläche genutzt.
Ein zukünftig bestehender funktionaler Zusammenhang zwischen den städti-
schen Flächen nördlich des Friedhofs Pützchen und der weiteren Entwicklung
des ehemaligen RKG-Geländes ist nicht gegeben. Für eine wohnbauliche Ent-
wicklung der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ ist aktuell der Bebau-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ungsplan Nr. 6923-1 in Aufstellung.
Zu 4.: Wären an diesem Ort Quartiersgaragen eine in Betracht zu ziehende
Option?
Quartiersgaragen sollen vornehmlich der bestehenden Unterdeckung von Stell-
plätzen in den Quartieren, in denen sie errichtet werden, entgegenwirken. In
Abhängigkeit zur potenziellen Größe könnte überdies ein Überhang für den
Parkplatzbedarf, z.B. von Besuchern, gedeckt werden. Primäres Ziel ist dabei
die Reduktion des Parkdrucks und ggf. vorkommender illegaler Parkvorgänge
im öffentlichen Straßenraum.
Da sich das Grundstück in Privatbesitz befindet, hat bisher keine vertiefende
Prüfung im Hinblick auf eine Quartiersgarage stattgefunden. Vor dem Hinter-
grund der baulichen Struktur im Umfeld, welche sich überwiegend durch eine
Einfamilienhausbebauung mit ausreichend privaten Stellplätzen auszeichnet,
wird aus fachlicher Sicht die Eignung der Fläche für eine Quartiersgarage in
Frage gestellt.
Zu 5.: Wie hoch sind die Mieten, die hier von der SWB an die Rau-Gruppe ge-
zahlt werden und wie lange soll sich dieser Zustand fortsetzen?
Der Mietvertrag zwischen SWB Bus und Bahn und der Rau-Gruppe wurde zum
30.11.2026 gekündigt. Weitere Informationen über die Vertragsinhalte sind als
vertraulich zu betrachten.
Anlage/n
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